Herrenhaus: Gemeinde Weissach

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Herrenhaus

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Online-Belegungskalender

Ist Ihr Wunschtermin noch frei? Prüfen Sie die Verfügbarkeiten unserer Räumlichkeiten direkt im Online-Belegungskalender. 

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Das Herrenhaus

Die Gemeinde Weissach stellt das Gebäude „Herrenhaus“ den örtlichen Kirchengemeinden, Vereinen, Institutionen und privaten Antragstellern zur Benutzung für Veranstaltungen, die sich nach Art und Ausgestaltung in angemessener Form an die besondere Lage im denkmalgeschützten Wehrkirchbereich einfügen, als öffentliche Einrichtung zur Verfügung. Das Gebäude eignet sich insbesondere für die Durchführung standesamtlicher Trauungen sowie für kleine private Feierlichkeiten.

Die Vermietung an Unternehmen, Veranstalter kommerzieller oder gewerblicher Art sowie die Vermietung an Personen und Organisationen von außerhalb der Gemeinde ist nur möglich, wenn von der Art der Veranstaltung keine störenden Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu erwarten sind.

Bilder:
Bilder von den Räumen sowie des Inventars finden Sie in der Bildergalerie.

Wegbeschreibung:
Das Weissacher Herrenhaus befindet sich im Wehrkirchbereich und ist über die Kirchstraße erreichbar (Weitere Informationen siehe Ortsplan).

Weitere Informationen zum Herrenhaus finden Sie untenstehend auf dieser Seite im Bereich „Weitere Informationen & Häufig gestellte Fragen“.

Notwendige Unterlagen und Ansprechpartner

Für die Anmietung des Herrenhauses senden Sie bitte den ausgefüllten und unterzeichneten Mietvertrag per Post, E-Mail oder Fax an das Sachgebiet Bürgerdienste.

Die Gebühren für die Benutzung das Herrenhaus werden auf Grundlage der Benutzungs- und Gebührenordnung erhoben. Diese ist Bestandteil des Mietvertrags und beinhaltet eine Vielzahl an wichtigen Informationen zur Vermietung.

Kontakt
Bei allen Fragen rund um die Benutzung des Herrenhauses wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Bürgerdienste unter folgenden Kontaktdaten:

Rathausplatz 1, 71287 Weissach
07044 9363-0
07044 9363-44
belegungsplan(@)weissach.de

Gerne suchen Sie das Sachgebiet Bürgerdienste auch persönlich innerhalb der geltenden Öffnungszeiten auf.

Weitere Informationen & häufig gestellte Fragen

Wer kann das Herrenhaus mieten?

Die Gemeinde Weissach stellt das Gebäude „Herrenhaus“, den örtlichen Kirchengemeinden, Vereinen, Institutionen und privaten Antragstellern zur Benutzung für Veranstaltungen, die sich nach Art und Ausgestaltung in angemessener Form an die besondere Lage im denkmalgeschützten Wehrkirchbereich einfügen, als öffentliche Einrichtung zur Verfügung. Die Vermietung an Unternehmen, Veranstalter kommerzieller oder gewerblicher Art sowie die Vermietung an Personen und Organisationen von außerhalb der Gemeinde findet nur statt, wenn von der Art der Veranstaltung keine störenden Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu erwarten sind. Über Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister.

Wie kann ich das Herrenhaus mieten?

Hierzu ist der entsprechende Mietvertrag unterzeichnet sowie unter Angabe aller notwendigen Informationen per Post, E-Mail oder Fax an das Sachgebiet Bürgerdienste zu senden. Es empfiehlt sich vorab im Online-Belegungskalender zu prüfen, ob der gewünschte Termin noch frei ist. Außerdem ist der Mietvertrag spätestens drei Wochen vor dem gewünschten Termin beim Bürgerbüro der Gemeinde Weissach einzureichen.

Ablauf der Buchung

Kann ich vom Mietvertrag zurücktreten?

Der Veranstalter ist aus wichtigem Grund zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Erfolgt der Rücktritt mindestens 10 Tage vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung, so sind 10 v.H., andernfalls 30 v.H. des vereinbarten Entgelts als Entschädigung für entstandene Aufwendungen zu zahlen. Weitergehende Leistungen entfallen.

Auch die Gemeinde kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Mietvertrag zurücktreten. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn durch die geplante Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Gemeinde Weissach zu befürchten ist.

Was kostet die Anmietung des Herrenhauses?

Die Miete für das Herrenhaus beträgt pro Tag:

Gebührenverzeichnis Herrenhaus

Ist eine Kaution für die Anmietung des Herrenhauses zu hinterlegen?

Für die Beseitigung möglicher Beschädigungen durch oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung an dem Herrenhaus, an Einrichtungsgegenständen oder der Umgebung des Gebäudes ist eine Kaution in Höhe von 250,00 € zu hinterlegen. Die Kaution muss mindestens sieben Tage vor der Übergabe auf dem Gemeindekonto bei der Kreissparkasse Böblingen, IBAN  DE26 6035 0130 0005 5163 62 eingegangen sein. Die Kaution wird nach vollständig bezahlter Rechnung zurücküberwiesen. Eine Verrechnung der Kosten mit der hinterlegten Kaution ist möglich.

Bei der Überweisung der Kaution muss als Verwendungszweck der Betreff „Kaution Herrenhaus“ sowie das Datum der Veranstaltung angegeben werden.

Muss ich für meine Veranstaltung eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen?

Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung muss bei Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von weniger als 200 Personen regelmäßig nicht abgeschlossen werden.

Kann ich das Herrenhaus vor der Anmietung besichtigen?

Eine Besichtigung des Herrenhaus mit einem Beauftragten der Gemeinde ist nach vorheriger Absprache möglich. Je eine Besichtigung pro Veranstaltung ist kostenfrei. Die Kosten für jede weitere Besichtigung werden Ihnen mit einem entsprechenden Stundensatz i.H.v. 52,60 € in Rechnung gestellt. Zur Terminvereinbarung oder bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter des Bürgerbüros (buergerdienste(@)weissach.de).

Alternativ zur Besichtigung können Sie sich gerne die Bilder hier auf der Homepage anschauen. Ebenfalls wird Ihnen untenstehend eine ausführliche Inventarliste zur Verfügung gestellt.

Wann erhalte ich den Schlüssel für das Herrenhaus?

Die Schlüsselübergabe erfolgt im Rahmen der Übergabe des Herrenhauses i.d.R. am letzten Werktag vor dem ersten Veranstaltungstag bis 14:00 Uhr persönlich vor Ort und wird durch einen Hausmeister durchgeführt. Zur Vereinbarung der konkreten Uhrzeit kontaktiert Sie ein Hausmeister zu Beginn der Woche, in der die Veranstaltung stattfindet. Alternativ haben Sie die Möglichkeit eine E-Mail an buergerdienste(@)weissach.de zu schreiben. Die E-Mail sollte Ihre Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon-/Handynummer) und den Veranstaltungsort (Herrenhaus) sowie das Datum der Veranstaltung enthalten.

Voraussetzung für die Übergabe des Veranstaltungsraums und Aushändigung der Schlüssel ist, dass die Kaution in voller Höhe bereits auf dem Gemeindekonto eingegangen ist.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter des Bürgerbüros (buergerdienste(@)weissach.de).

Wann muss ich den Schlüssel für das Herrenhaus zurückgeben?

 Die Abgabe des Schlüssels erfolgt im Rahmen der Abnahme des Herrenhauses am ersten Werktag nach dem letzten Veranstaltungstag bis 9:00 Uhr oder in Absprache mit dem Hausmeister persönlich vor Ort.

Wann findet die Abnahme des Herrenhauses statt?

Die Abnahme des Herrenhauses erfolgt in der Regel am ersten Werktag nach dem letzten Veranstaltungstag bis 9:00 Uhr oder in Absprache mit dem Hausmeister persönlich vor Ort. Für die weiteren Regelungen bzgl. der Abnahme sowie Reinigung der Halle wird auf die Benutzungs- und Gebührenordnung verwiesen.

Wie ist die Halle vor der Abnahme zu reinigen?

Das Herrenhaus und evtl. mitbenutzte sonstige Einrichtungen sind nach der Veranstaltung, spätestens am folgenden Tag bis 11:00 Uhr oder nach Anwei-sung des Hausmeisters, aufgeräumt, frei von Müll und besenrein an die Gemeinde zu übergeben (einschließlich der ggf. überlassenen Schlüssel). Eventuell vorhandene außergewöhnliche Verschmutzungen oder Beschädigungen werden durch die Gemeinde auf Kosten des Veranstalters beseitigt. Die Entscheidung, ob eine außergewöhnliche Ver-schmutzung vorliegt, trifft die Gemeinde. Die abschließende Unterhaltsreinigung erfolgt durch die Gemeinde.

Wie ist der Veranstaltungsraum aufgeteilt?

Das Erdgeschoss hat eine Fläche von ca. 68 m². Hier befinden sich die Küche und Theke sowie Damen und Herren Toiletten und die Garderobe. Im eigentlichen Veranstaltungsraum im Obergeschoss steht eine Fläche von ca. 83 m² zur Verfügung.

Grundriss Erdgeschoss Herrenhaus
Grundriss Obergeschoss Herrenhaus

Wie ist das Herrenhaus ausgestattet?

Damit Sie sich einen Überblick über alle zur Verfügung stehenden wesentlichen Ausstattungsmerkmale des Veranstaltungsraums machen können, haben wir Ihnen nachfolgend eine Übersicht zusammengestellt. Bilder finden Sie in der Bildergalerie.

Übersicht Ausstattung Herrenhaus - S. 1
Übersicht Ausstattung Herrenhaus - S. 2