Vorbergblickhütte: Gemeinde Weissach

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Vorbergblickhütte

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Online-Belegungskalender

Ist Ihr Wunschtermin noch frei? Prüfen Sie die Verfügbarkeiten unserer Räumlichkeiten direkt im Online-Belegungskalender. 

Hier geht es zum Belegungskalender

Allgemeine Hinweise

Während der Sommermonate kann es in Fällen von erhöhter Waldbrandgefahr zur Sperrung der Grillplätze an den Hütten kommen. Das Sachgebiet Ordnung und Bürgerdienste informiert über aktuelle Sperrungen im Amtsblatt, auf unserer Homepage oder in der Bürger-App. 

In den Wintermonaten ist aufgrund der Frostgefahr kein Wasser in der Hütte verfügbar. Die Toiletten können weiterhin genutzt werden.

Die Vorbergblickhütte

Die Gemeinde Weissach bietet für Vereine und Bürger die Möglichkeit, für Feierlichkeiten, Feste und Gesellschaftsabende eine rustikale Hütte der Gemeinde anzumieten.

Die Vorbergblickhütte liegt außerhalb von Weissach ruhig und ein wenig abgelegen und bietet dem Betrachter einen idyllischen Blick auf Hügel und Wälder. Im Jahre 1986 erbaut, ist die Hütte heute für Weissacher Bürger und Vereine ein optimaler Treffpunkt zur Veranstaltung kleinerer Feste.

Die Vorbergblickhütte bietet auf ca. 60 m² eine kleine Küche. Im angrenzenden Vorratsraum können Getränke und Sonstiges untergebracht werden. Der große Kachelofen verbreitet im Winter wohnliche Wärme und sorgt im Sommer für uriges Ambiente. Das Feuerholz muss selbst mitgebracht werden. Im Inneren der Vorbergblickhütte finden ca. 40 Personen an großen Holztischen Platz.

Der Grillplatz und der Spielplatz vor der Vorbergblickhütte sind öffentlich zugänglich und können jederzeit auch von veranstaltungsfremden Personen genutzt werden. Eine Reservierung des Grillplatzes ist daher nicht möglich.

Bilder:
Bilder von der Hütte sowie des Inventars finden Sie in der Bildergalerie.

Wegbeschreibung:
Sie erreichen die Vorbergblickhütte über den Feldweg in Verlängerung der Iptinger Strasse. Nach wenigen 100m sehen Sie bereits auf der linken Seite den Parkplatz zur Vorbergblickhütte (Weitere Informationen siehe Ortsplan).

Weitere Informationen zur Vorbergblickhütte finden Sie untenstehend auf dieser Seite im Bereich „Weitere Informationen & Häufig gestellte Fragen“.

Notwendige Unterlagen und Ansprechpartner

Für die Anmietung der Vorbergblickhütte senden Sie bitte den ausgefüllten und unterzeichneten Mietvertrag per Post, E-Mail oder Fax an das Sachgebiet Bürgerdienste. Es empfiehlt sich, zunächst im Online-Belegungskalender zu prüfen, ob die Hütte zum gewünschten Datum verfügbar ist.

Die Gebühren für die Benutzung der Vorbergblickhütte werden auf Grundlage der  Benutzungs- und Gebührenordnung erhoben. Diese ist Bestandteil des Mietvertrags und beinhaltet eine Vielzahl an wichtigen Informationen zur Vermietung.

Kontakt
Bei allen Fragen rund um die Benutzung der Vorbergblickhütte wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Bürgerdienste unter folgenden Kontaktdaten:

Rathausplatz 1, 71287 Weissach
07044 9363-0
07044 9363-44
belegungsplan(@)weissach.de

Gerne suchen Sie das Sachgebiet Bürgerdienste auch persönlich innerhalb der geltenden Öffnungszeiten auf.

Weitere Informationen & häufig gestellte Fragen

Wer kann die Hütte mieten?

Die Vorbergblickhütte in Weissach kann örtlichen Vereine, Schulen, Kindergärten, Kirchengemeinden öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften, Firmen zur Förderung der Betriebsgemeinschaft und privaten Antragstellern zur Benutzung überlassen werden. Im Regelfall ist eine Vermietung auch an Personen, Organisationen und Unternehmen von außerhalb der Gemeinde möglich.

Wie kann ich die Hütte mieten?

Hierzu ist der entsprechende Mietvertrag auszufüllen und an die Gemeinde zu senden. Es empfiehlt sich vorab im Online-Belegungskalender zu prüfen, ob der gewünschte Termin noch frei ist. Außerdem ist der Mietvertrag spätestens drei Wochen vor dem gewünschten Termin beim Bürgerbüro der Gemeinde Weissach einzureichen.

Die Hütte kann für max. vier Wochen ohne Mietvertrag reserviert werden. Wird innerhalb dieses Zeitraums der Mietvertrag nicht nachgereicht verfällt die Reservierung.

Ablauf der Buchung

Kann ich vom Mietvertrag zurücktreten?

Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist nur aus wichtigem Grund möglich. Erfolgt der Rücktritt bis vier Wochen vor der Veranstaltung, so sind 25 % des Mietbetrags zu bezahlen. Erfolgt der Rücktritt danach, sind 50% des Mietbetrags zu bezahlen. Sollten Sie erst sieben Tage vor der Anmietung zurücktreten, so sind 80% des Mietpreises zu bezahlen.

Auch die Gemeinde kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Mietvertrag zurücktreten. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn durch die geplante Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Gemeinde Weissach zu befürchten ist.

Was kostet die Anmietung der Hütte?

Die Miete für die Vorbergblickhütte in Weissach beträgt pro Tag

  • 75,00€ für örtliche Vereine, Organisationen  und Kirchengemeinden
  • 125,00€ für private Antragsteller mit Wohnsitz in der Gemeinde Weissach
  • 150,00 € für örtliche Firmen für betriebliche Zwecke z.B. Firmenfest
  • 250,00€ für auswärtige Antragsteller

zzgl. 35,00€ Nebenkostenpauschale

Ist eine Kaution für die Anmietung der Hütte zu hinterlegen?

Die Kaution für die Anmietung der Hütte beträgt 250,00€. Die Kaution muss mindestens sieben Tage vor der Übergabe auf dem Gemeindekonto bei der Kreissparkasse Böblingen, IBAN  DE26 6035 0130 0005 5163 62 eingegangen sein. Die Kaution wird nach vollständiger Bezahlung der Rechnung zurücküberwiesen. Alternativ kann die Kaution auch mit dem Rechnungsbetrag verrechnet werden.

Bei der Überweisung der Kaution muss als Verwendungszweck der Betreff „Kaution Vorbergblickhütte“ sowie das Datum der Veranstaltung angegeben werden.

Muss ich für meine Veranstaltung eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen?

Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung muss bei Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von weniger als 200 Personen regelmäßig nicht abgeschlossen werden.

Kann ich die Hütte vor Anmietung besichtigen?

Eine Besichtigung der Hütte mit einem Beauftragten der Gemeinde ist aufgrund der hohen Auslastung der Hütten leider nicht möglich. Um sich ein besseres Bild der Hütte und Einrichtung zu machen, können Sie sich gerne die Bilder hier auf der Homepage anschauen oder Sie besichtigen die Hütte und das umliegende Gelände bei einem Spaziergang auf eigene Faust.

Wann erhalte ich den Schlüssel für die Hütte?

Den Schlüssel können Sie ab dem dritten Tag vor Mietbeginn im Bürgerbüro der Gemeinde Weissach abholen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kaution bereits auf das Konto der Gemeinde eingegangen ist.

Wann muss ich den Schlüssel für die Hütte zurückgeben?

Die Abgabe des Schlüssels erfolgt im Rahmen der Abnahme der Hütte am Tag nach dem letzten Veranstaltungstag um 9:30 Uhr oder in Absprache mit dem Hausmeister persönlich vor Ort.

Wann findet die Abnahme der Hütte statt?

Die Abnahme der Hütte erfolgt am nächsten Tag nach dem letzten Veranstaltungstag um 9:30 Uhr oder in Absprache mit dem Hausmeister persönlich vor Ort. Für die weiteren Regelungen bzgl. der Abnahme sowie Reinigung der Hütte wird auf die Benutzungs- und Gebührenordnung verwiesen.

Ab wann kann ich die Hütte nutzen?

Die Hütte kann am Buchungstag ab 11:00 Uhr genutzt werden. Eine frühere Nutzung ist nicht möglich, auch das Abstellen von Gegenständen vor 11:00 Uhr ist nicht zulässig. Die Hütte und der umgebende Platz sind spätestens bis 09:30 Uhr am Tag nach der Anmietung zu räumen und zu putzen.

Kann ich bei der Hütte parken?

Ihren PKW können Sie auf dem Parkplatz abstellen, der sich in der Nähe der Hütte befindet (ca. 20 Meter). Eine direkte Zufahrt zur Hütte ist nicht gestattet.

Wie ist die Hütte aufgeteilt?

Grundriss Vorbergblickhütte

Wie ist die Hütte ausgestattet?

Die Hütte hat ca. 60 m2 und ist mit einer kleinen Küchenzeile ausgestattet. Nachgelagert zur Küche befindet sich ein Vorratsraum mit großem Kühlschrank und einem kleinen Gefrierschank mit zwei Fächern. Die Hütte bietet sieben massive Tische mit zehn Holzbänken sowie den Sitzbänken ringsum an den Wänden. Somit finden ca. 50 Personen Platz in der Hütte. Außerdem ist sie mit einem Kachelofen ausgestattet. Das Holz hierfür ist selbst mitzubringen.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Ausstattung in der Hütte.

Auf dem Gelände um die Hütte befinden sich ein großer Spielplatz und eine Grillstelle mit Grillrost. Weiterhin stehen Tische und Bänke zur Verfügung. Die Grillstelle ist jederzeit für alle zugänglich und kann nicht mitgemietet werden.

Damit Sie sich einen Überblick über alle zur Verfügung stehenden wesentlichen Ausstattungsmerkmale der Hütte machen können, haben wir Ihnen nachfolgend eine Übersicht zusammengestellt. Bilder finden Sie in der Bildergalerie.

Kann ich die Grillstelle und den Spielplatz mitbenutzen?

Sie können auch das Gelände um die Hütte inkl. Grillstelle und Spielplatz mitbenutzen. Allerdings darf ein Feuer nur in der bestehenden Feuerstelle gemacht werden. Das Holz hierfür müssen Sie selbst mitbringen. Es ist nicht erlaubt, Bäume, Büsche oder Hecken abzuschlagen und als Feuerholz zu nutzen. Bitte achten Sie darauf, das Feuer auszulöschen und stellen Sie sicher, dass keine Glut mehr vorhanden ist.

Die Grillstelle ist jederzeit für alle zugänglich und kann nicht mitgemietet werden.

Kann ich Musik bei meiner Veranstaltung abspielen?

Da sich die Hütten im Wald befinden, ist unnötiger Lärm zu vermeiden. Die Verwendung von elektrisch betriebenen Verstärkern und Lautstärker zur Musikwiedergabe sind an Werktagen zwischen 22:00 und 10:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztätig nicht gestattet.

Muss ich meinen Müll selbst entsorgen?

Ihren Müll müssen Sie selbst fachgerecht entsorgen. Ansonsten wird Ihnen eine Gebühr in Rechnung gestellt.

Wie ist die Hütte zu übergeben?

Die Räume der Hütte sind nach Benutzung zu kehren und die WC’s nass auszuwischen. Wurde die Hütte außergewöhnlich verschmutzt, muss die Hütte umfangreicher gereinigt werden und wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht werden. Ob eine außergewöhnliche Verschmutzung vorliegt, entscheidet der Beauftragte der Gemeinde und lässt die Verschmutzung ggf. auf Kosten des Mieters beseitigen.

Die Hütte ist am Tag nach der Veranstaltung um 09:30 Uhr dem Gemeindebediensteten zu übergeben, welcher die Abnahme durchführt.