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Meldebescheinigung beantragen
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,
beispielsweise für:
- Aufgebot beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer.
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Voraussetzungen
keine
Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
Ablauf
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.
Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
Frist
keine
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
- Altersvorsorge und Ruhestand | Altersvorsorge und Ruhestand
- Der Bund fürs Leben | Heirat
- Der Bund fürs Leben | Lebenspartnerschaft - Rechtslage bis zum 30.09.2017
- Familie und Kinder | Finanzielle Hilfen für Familien
- Geburt | Finanzielle Hilfen
- Umzug | Meldepflicht
- Umzug | Adresse ändern
- Umzug | Sonstige Ab- und Anmeldungen
- Wohnen | Wohnungswechsel
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.01.2021 freigegeben.