Hauptbereich
Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen können Kostenbeiträge festgesetzt werden.
Auf Antrag wird der Kostenbeitrag erlassen oder ein Teilnahmebeitrag vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Die Gebührenermäßigung hängt z.B. von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort.
Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht.
Zuständigkeit
Das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
- Die Kindertageseinrichtung besitzt eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.
Unterlagen
Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle. Eine Auflistung finden Sie in der Regel auch auf dem Antragsformular.
Ablauf
Sie müssen die Ermäßigung beziehungsweise Befreiung der Gebühren bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Die verschiedenen Träger stellen unterschiedliche Formulare dafür zur Verfügung. Teilweise können Sie diese im Internet abrufen.
Rechtsgrundlagen
- § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen)
- § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Erhebung von Kostenbeiträgen)
- § 82 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Begriff des Einkommens)
- § 85 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Einkommensgrenze)
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Betreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind anmelden
- Förderung für Horte beantragen
- Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung beantragen
- Kinderbetreuungskosten - steuerliche Förderung beantragen
- Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
- Krankengeld und Freistellung bei Erkrankung des Kindes beantragen
- Krankheit oder Schwangerschaft - Haushaltshilfe beantragen
- Kündigung während der Elternzeit beantragen
- Unfallversicherung - Tagespflege anmelden
- Visum für Au-pair-Beschäftigte beantragen
- Zuwendungen beantragen für Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule oder Angebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung
- Zuwendungen für flexible Nachmittagsbetreuung und kommunale Betreuungsangebote beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 18.01.2022 freigegeben.