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Antrag auf Erteilung einer Absonderungsbescheinigung (Quarantänebescheinigung)
COVID-19 - Antrag auf Erteilung einer Absonderungsbescheinigung nach § 7 Absatz 1 CoronaVO
Die Gemeinde stellt nur noch mit einem ärztlichen Nachweis eine Absonderungsbescheinigung aus.
Wenn Sie sich aufgrund eines positiven Corona-Tests, einem engen Kontakt zu einer infizierten Person oder einem positiv getesteten Haushaltsangehörigen in Absonderung begeben müssen, können Sie die Absonderungsbescheinigung im Ordnungsamt der Gemeinde Weissach beantragen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Sachgebietsleiterin Ordnung und Bürgerdienste (wagner(@)weissach.de). Die Bescheinigung gilt gleichzeitig als Genesenenzertifikat. Für die Ausstellung des digitalen Nachweises über Ihre Genesung, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder die Apotheke. Bei Fragen zum Thema Corona steht Ihnen das Sachgebiet Ordnung gerne zur Verfügung.
Antrag auf Erteilung einer Absonderungsbescheinigung (Quarantänebescheinigung) - Download (PDF)
Der Antrag kann erst nach Beendigung der Quarantäne gestellt werden!
Fügen Sie dem Antrag die Bescheinigung des positiven PCR-Test sowie einen ärztlichen Nachweis zu.
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Das Bürgerbüro bietet kommunale Dienstleistungen an zentraler Stelle aus einer Hand. Kundenfreundliche Öffnungszeiten und eine offene, einladende Atmosphäre zeichnen den Service der Gemeinde Weissach aus. Dabei rücken die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt, denn eine bürgernahe und bürgerfreundliche Verwaltung - das ist das Ziel unseres Bürgerbüros.
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