12. Aufstellen oder Abstellen von Fahrzeugen einschließlich Wohnwagen zu nicht gewerblichen Zwecken wöchtl. 10,00 bis 50,00 € 13. Aufstellen von Fahrradständern [...] ordnungsgemäßen Zustand der... [mehr]
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1 Absatz 1 anzuschließen und den Inhalt der Kleinkläranlagen der Gemeinde zu überlassen. An die Stelle des Grundstückseigentümers tritt der Erbbauberechtigte. § 45 b Absatz 1 Satz 2 Wassergesetz bleibt [...] nach den allgemein anerkannten... [mehr]
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schutzwürdige Interessen zu wahren. Er hat die Gemeinde Weissach von Ansprü- chen Dritter freizustellen. Belegstellen sind anzugeben. § 8 Belegexemplare (1) Werden Arbeiten unter wesentlicher [...] unter Angabe der Belegstelle... [mehr]
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