Benutzung des Archivs verursach- ten Schäden. Dies gilt nicht, wenn er nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. (2) Die Gemeinde Weissach haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässig- [mehr]
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rde. 8 (2) Schulhöfe werden außerhalb des Schulbetriebs als öffentliche Kinderspielplätze zur Verfügung ge- stellt. Für sie gelten daher außerhalb des Schulbetriebs die Vorschriften für Ki [...] Bolzplätze, die weniger als 50 m... [mehr]
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allgemeinen Rücklage zum 31.12.2019 beträgt 85.039.882,36 €. Die Gemeinde ist seit 2017 weiterhin schuldenfrei. Zweiter doppische Haushaltsplan 2021 wird eingebracht Bereits im November [...] werden bereits ... [mehr]
Behörden, e) Mitteilungen und Informationen der am Ort bestehenden öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen, f) Beiträge von Fraktionen des Gemeinderats gemäß § 5, [...] Institution Maximale Anzahl... [mehr]
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Behörden, e) Mitteilungen und Informationen der am Ort bestehenden öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen, f) Beiträge von Fraktionen des Gemeinderats gemäß § 5, [...] Institution Maximale Anzahl... [mehr]
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15.07 werden im Rathaus Weissach, in den Kindergärten Brunnenstraße und Regenbogen sowie in der Grundschule Flacht smarte Heizkörperthermostate installiert. Diese funktionieren genauso wie bisherige Hei [...] Insektenarten. Ein wichtiger... [mehr]
n Seminar angeboten. Für die Zulassung zu dieser Ausbildung wird in Baden-Württemberg ein Hauptschulabschluss oder ein mindestens gleichwertiger Bildungsabschluss vorausgesetzt. Bewerbung und Termine [mehr]
Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung über den Besuch der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung und der Anpassung der Gebühren um 3 v.H. beschäftigt. Der FVA hat die Entscheidung über eine [mehr]
Verwaltungsausschusses, des Umlegungsausschusses sowie die Besetzung weiterer kommunaler Gremien (u.a. Schulbeirat, Arbeitsgruppe Porsche, Ältestenrat, Vorstand Partnerschaftsverein) jeweils einstimmig beschlossen [mehr]
angesetzt. Stände am Nikolausmarkt, deren Zweck der Förderung der örtlichen Kindertageseinrichtungen und Schulen dienen, sind gebührenfrei. Neue Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit [mehr]