2 Benutzung (1) Die unter § 1 genannten Einrichtungen können örtlichen Vereinen, Schulen, Kindergärten, Kirchenge- meinden öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften, Firmen zur Förderung der [mehr]
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gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad Verwandten oder einem durch Annahme an Kindes statt Verbundenen, 3. einem in geraden oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad Verschwägerten [...] derstreit befindet, 2.... [mehr]
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einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwand bzw. Geschwister oder Halbgeschwister sein. Unterlagen Die nachfolgende [mehr]