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Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg am 14. März 2021
Wahlhilfe in leichter Sprache
Die Landeszentrale für politische Bildung stellt eine Informationsbroschüre in leichter Sprache zur diesjährigen Landtagswahl zur Verfügung.
Diese steht hier zum Download bereit: Zur Broschüre
Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes - Gruppenauskünfte
Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg am 14. März 2021
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.
Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Falls Sie hiervon Gebrauch machen wollen, können Sie beim Einwohnermeldeamt, Rathausplatz 1, 71287 Weissach, formlos schriftlich bis zum 31.07.2020 Widerspruch einlegen.
Bereits früher für Landtagswahlen eingelegte Widersprüche haben bis zu ihrem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit.