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Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Weissach

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Neues aus dem Rathaus

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Beraten und Beschlossen: Gemeinderat am 08.07.2019

Erstelldatum17.07.2019

In dieser Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über die aktuell in unseren kommunalen Gremien gefassten Beschlüsse und Debatten

Grundsatzbeschluss für die Neugestaltung der Ortsmitte Weissach für den Herbst geplant
Gleich in der ersten Gemeinderatssitzung in neuer Zusammensetzung wurde eines der für die nächsten Jahre wegweisendsten Projekte als Kenntnisnahme behandelt: die Neugestaltung der Ortsmitte in Weissach. Das Büro Schöffler Stadtplaner | Architekten aus Karlsruhe hat erste Gedanken im Entwurf für die Freifläche zwischen Raiffeisenstraße, Rathaus und dem Restaurant „Ratsstuben“ präsentiert. Für diesen zentralen Bereich schlugen die Städteplaner einen sich einfügenden Neubau mit Nutzung als kulturelle „Bühne“ oder Gastronomie (Eisdiele / Café / Bäcker) vor. Das Backhaus dabei aufgewertet und neue Sitzmöglichkeiten hergestellt werden. Ein Mehrgenerationenspielpunkt zwischen Backhaus und dem Parkplatz der Bank würde zusätzliche Anreize zum Bespielen des Platzes bieten. Aus der Mitte des Gremiums wurde vielfach der Wunsch geäußert, bei der Neugestaltung ein langsamen und bedachtes Vorgehen zu wählen. Den neugewonnenen „Durchblick“ von der Bahnhofstraße nehmen viele Gemeinderatsmitglieder positiv war und wollen ihn erst eine Zeit lang „auf sich wirken lassen“. In diesem Zusammenhang soll nach der Meinung des Gemeinderates keine schnelle Bebauung des Areals erfolgen. Insofern bleibt es bei der bereits getroffenen Festlegung, im Herbst einen Grundsatzbeschluss zum Gesamtprojekt zu fassen und über die verschiedenen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung zu beschließen.

Einbau der Holzhackschnitzelanlage für die Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule soll vor der Kälteperiode abgeschlossen werden
Schon im Jahr 2018 im Zuge der Neubauten an der Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule wurde deutlich, dass die Holzhackschnitzelanlage im Bestand weder die technischen Anforderungen erfüllt noch zum Zeitpunkt des ursprünglichen Einbaus richtig konzipiert war. Nach intensiver Untersuchung war das Ergebnis ernüchternd: die gesamte Anlage muss demontiert werden. Aufgrund der energetischen und rechtlichen Anforderungen muss die Gemeinde auch wieder eine Holzhackschnitzelanlage einbauen, obwohl dies nicht die effizienteste Energieversorgung darstellt. Mit dem zugehörigen Beschluss wurde eine Heizleistung von 390 kW definiert. Die neue Anlage wird durch zwei ebenfalls neue Gasbrennwertgeräte mit einer Leistung von jeweils 370 kW unterstützt. Zudem muss die gesamte Anlage mit einer neuen Gebäudeleittechnik aus-gestattet werden. Für die Maßnahme wurden im Haushaltsplan 2019 insgesamt 665.000 € (brutto) bereitgestellt. Die öffentliche Ausschreibung ist mittlerweile erfolgt, die Subsmission findet in KW 31 statt. Die Fachplaner gehen von einer reinen Bauzeit der neuen Holzhackschnitzelanlage im Umfang von sechs bis acht Wochen aus. Zur Einhaltung des engen Zeitplanes hat der GR den Bürgermeister einstimmig ermächtigt, die Vergabe zur Lieferung und zum Einbau einer neuen Holzhackschnitzelanlage eigenverantwortlich umzusetzen. Der Baubeginn wird, sollte die Vergabe erfolgreich und wirtschaftlich sein, im September erfolgen.

Bauhof erhält einen neuen Schmalspurgeräteträger
Das im Jahr 2016 verabschiedete Fuhrparkkonzept für den Bauhof sieht eine sukzessive Erneuerung und Modernisierung des Geräte- und Fuhrparks vor, um die Effektivität und Effizienz kontinuierlich zu steigern und die Wirtschaftlichkeit des Bauhofs dadurch zu erhöhen. Im Jahr 2019 steht die Ersatzbeschaffung für das das zentrale Kommunalfahrzeug Modell Bonetti, Typ FX100/50E4 mit Baujahr 2008 an, der als Geräteträger ganzjährig im Einsatz ist (bspw. für den Winterdienst, Mülltouren mit Müllpresse, Laubsaugen mit Anbaugerät, Gießen von Grünanlagen und Bäumen mittels Wasserfass, etc.). Da der Restwert des Fahrzeugs deutlich niedriger als die bevorstehenden Reparatur- und Wartungsarbeiten ist, hat die Verwaltung eine Ersatzbeschaffung empfohlen. Vor der Beschaffung wurden zahlreiche Modelle verschiedener Hersteller vor Ort bei identischen Tätigkeiten getestet. Aufgrund der Topographie im Gemeindegebiet und mehreren Einsatzstellen (bspw. Friedhöfe, Spielplätze, Winterdienst, etc.) deckt das Kommunalfahrzeug Modell Boki, Typ 1152T durch den universellen Einsatz die Anforderungen des Bauhofs am besten ab. Auf dieser Grundlage hat der GR einstimmig die Firma Schwarz GmbH Landtechnik aus Aspach mit der Lieferung des vorgenannten Fahrzeugs zum Preis i.H.v. 167.790 € (brutto) inklusive Zubehör beauftragt. Das Bestandsfahrzeug wird nach Übernahme des neuen Geräteträgers an den Meistbietenden veräußert.

Parkraumkonzept mit Bürgerbeteiligung geplant
Einstimmig ist der GR nach der einstimmigen Empfehlung des Technischen Ausschusses dem Vorschlag der Verwaltung zur Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes für das gesamte Gemeindegebiet gefolgt. In der Gemeinde Weissach gibt es bislang keine einheitlichen Bestimmungen und Regelungen für den ruhenden Verkehr, teilweise Fehlen solche Parkierungsbestimmungen ganz. Die Diskrepanz in den unterschiedlichen Regelungsfällen führt somit in der Praxis häufig zu Konfliktpotenzialen. Gleichermaßen gibt es im Gemeinde-gebiet eine Vielzahl an bestehenden örtlichen Regelungen und Beschilderungen, die aus Sicht der Verwaltung keinerlei Notwendigkeit haben oder die Regelung nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Ein einheitliches Parkraumkonzept unter ganzheitlicher Betrachtung des gesamten Gemeindegebietes soll bestehende individuelle Insellösungen eliminieren und mehr Sicherheit und Leichtigkeit für den ruhenden und fließenden Verkehr schaffen. Das Parkraumkonzept soll mit einer breit angelegten Bürgerbeteiligung auf die örtlichen Erfahrungen und Bedürfnisse eingehen und anschließend stringent und konsequent im gesamten Gemeindegebiet eingeführt werden. In einem ersten Schritt wird bis zum Herbst eine umfassende Datenbasis erhoben. Dies beinhaltet zum einen eine reine zahlenmäßige Erfassung der zur Verfügung stehenden Parkflächen sowie die Dokumentation der bekannten Nutzung und das jeweilige Nutzerverhalten. Neben den daraus abgeleiteten Ideen und Maßnahmen sowie Überlegungen zu Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der bestehenden Regelungen möchte die Verwaltung auch die Bürgerschaft eng einbinden. Dies soll nach Möglichkeit über eine Haushaltsbefragung erfolgen, die Erfahrungen, Anregungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürgern aufnimmt. Ebenso sollen die örtlichen Gewerbetreibenden und Unternehmen im innerörtlichen Bereich zum Parkraumkonzept befragt werden. Geplant ist, den Entwurf des Parkraumkonzepts noch vor Jahresende 2019 im GR zu behandeln. Nach einer erneuten Information und umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit kann die eigentliche Umsetzung dann im Frühjahr 2020 beginnen.

Halbjährliche Spendenannahme beschlossen
Mit einstimmigem Beschluss wurde die Spende der SV Sparkassenversicherung i.H.v. 150 € für Löschübungen der Freiwilligen Feuerwehr Weissach angenommen.

Struktur des neuen Haushaltsplanes nach dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) definiert
Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 und dem Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften vom 16.04.2013 hat das Land Baden-Württemberg die rechtlichen Grundlagen zur Führung der Haushaltswirtschaft nach dem „Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen“ (NKHR) geschaffen. Ziel dieser Reform ist es, mehr Transparenz und gleichzeitig ein höheres Kostenbewusstsein im kommunalen Finanzbereich zu erreichen. Der GR hat die neue Struktur des künftigen Haushaltsplanes und den Zuschnitt der Teilhaushalte einstimmig beschlossen. Der künftige Haushalt der Gemeinde wird produktorientiert aufgebaut. Bei dieser Struktur erfolgt der Aufbau nach einzelnen Themenbereichen und kommt der Struktur des bisherigen kameralen Haushaltsplanes näher als ein organisationsorientierter Aufbau.

Antrag der Fraktion „Bürgerliste“ zur Wiederherstellung eines Feldweges geht in eine nächste Beratungsrunde
Anknüpfungspunkt der Debatte über die Ertüchtigung des Feldwegs im Gewann Tränke, südlich vom Erweiterungsgebiet der Firma Porsche AG, war ein Antrag der Fraktion der Bürgerliste. Im Zuge der Baumaßnahmen im Erweiterungsgebiet war ein am Zaun des Firmengeländes gelegener geteerter Feldweg entfallen, der bisher von Radfahrern und Fußgängern als Zugang zum Stahlbühlwald genutzt worden war. Der Antrag sah vor, als Ersatz ein bisher in landwirtschaftlicher Benutzung befindlicher Feldweg zu teeren und damit die Verbindung der Wohngebiete „Auf der Steige“ und „Wengert“ mit dem Krummenlandweg wieder herzustellen. Nach Prüfung der Rahmenbedingungen durch die Verwaltung stehen diesem Vorhaben mehrere Aspekte entgegen. Zum einen ist es möglich, diesen Weg zumindest bei trockener Witterung zu benutzen, zum anderen gibt es eine geteerte Umgehungsmöglichkeit im Süden. Des Weiteren stehen der Asphaltierung naturschutzrechtliche Belange entgegen. Der Weg liegt mitten in einem Landschaftsschutzgebiet und eine Teerung würde einen Eingriff in den Naturhaushalt darstellen, was eine entsprechende Genehmigung des Landratsamts voraussetzt. Einer Genehmigung räumte das Landratsamt im Vorfeld schlechte Chancen ein. Die erste Kosteneinschätzung von 160.000 € lassen Aufwand und Ertrag ebenso in keinem guten Verhältnis zueinander stehen. Angesichts der gegebenen Bedingungen rückte die Bürgerliste im Zuge der Debatte von der Forderung einer Asphaltierung ab und zog den Antrag zurück. Nicht jedoch ohne festzustellen, dass der Weg auf andere Art und Weise ertüchtig werden müsse. In diesem Zusammenhang stellte die Fraktion der Grünen den Änderungsantrag, den Weg mit feinkörnigem Schotter aufzufüllen und – wo möglich – Blütenstreifen anzulegen. Dieser Vorschlag fand mit fünf Ja-Stimmen, zwei Enthaltungen und 12 Nein-Stimmen allerdings deutlich keine Mehrheit. Grund der mehrheitlichen Ablehnung war, dass ein einfaches Aufbringen von Schotter langfristig keinen Bestand hat. Die Benutzung durch landwirtschaftliches Gerät und die Witterung setzen diesem zu stark zu. Nach langer und kontroverser Diskussion erfolgte der einstimmige Beschluss, den Bürgermeister zu beauftragen mögliche bauliche Lösungen für das betroffene Wegestück sowie in einem weiteren Schritt ein Feldwegekonzept für die Gesamtgemeinde zu erarbeiten. Der Sachverhalt ist damit in den Herbst vertagt. Der nächste Änderungsantrag der Fraktion der Grünen, in diesem Zusammenhang bereits ohne konkrete Vorstellung, was die Gemeinde später umsetzen möchte, an die Firma Porsche AG mit der Frage nach einer finanziellen Unterstützung heranzutreten, fand ebenfalls keine Mehrheit.

Bürgerbegehren gegen den Bebauungsplan „Neuenbühl III“ einstimmig als unzulässig abgewiesen
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens sind abschließend in § 21 Ge-meindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) geregelt. Danach muss die zu entscheidende Frage zwingend eine Angelegenheit des gemeindlichen Wirkungskreises und die Zuständigkeit des Gemeinderates betreffen. Weiter darf die Angelegenheit nicht Bestandteil des Negativkataloges gemäß § 21 Abs. 2 GemO sein. Das Bürgerbegehren muss als schriftlicher Antrag formuliert sein, die Entscheidungsfrage daraus klar her-vorgehen sowie eine Begründung und einen Vorschlag zur Deckung der Kosten enthalten. Wenn sich der Antrag gegen einen Beschluss des Gemeinderats richtet, ist eine Einreichungsfrist von drei Monaten seit Bekanntgabe des Beschlusses einzuhalten. Ein Bürgerentscheid darf nicht für eine Angelegenheit durchgeführt werden, wenn die Fragestellung innerhalb der letzten drei Jahre bereits Bestandteil eines Bürgerentscheides aufgrund eines Bürgerbegehrens war. Zusätzlich muss die Voraussetzung der Mindestanzahl an Unterstützerunterschriften („Unterschriftenquorum“) von grundsätzlich 7 v.H. der Bürger erreicht werden. Zuständig für die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist grundsätzlich der Gemein-derat. Dieser ist in seiner Entscheidungsfindung abschließend an die Prüfung der Voraussetzungsmerkmale des § 21 GemO gebunden und hat dabei keinen Ermessenspielraum. Die Zulässigkeit des Antrags auf Durchführung eines Bürgerentscheids gegen den Bebauungsplan „Neuenbühl III“ vom 13.05.2019 wurde nach ausführlicher Prüfung wegen der deutlichen Unterschreitung des not-wendigen „Unterschriftenquorums“ von 12 Unterschriften, anstatt der erforderlichen 420, vom GR als zwingende Rechtsfolge einstimmig abgewiesen.