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Beraten und Beschlossen: Gemeinderat 29.09.2025 und 20.10.2025

Erstelldatum30.10.2025

In dieser Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über die aktuell in unseren kommunalen Gremien gefassten Beschlüsse und Debatten.

Zielszenario der Kommunalen Wärmeplanung vorgestellt
Gemeinschaftlich mit den Kommunen Heimsheim und Weil der Stadt hat sich die Gemeinde Weissach mit den Möglichkeiten einer Kommunalen Wärmeplanung auseinandergesetzt. In einem sogenannten Konvoi-Verfahren wurde hierfür eine Ingenieurgesellschaft beauftragt. Bereits in seiner Sitzung vom 07.04.2025 wurden dem Gremium erste Ergebnisse vorgestellt. In der vergangenen Sitzung wurde durch die Ingenieurgesellschaft ein Zielszenario vorgestellt und anschließend beraten.

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortskern Flacht“ – Beantragung der Verlängerung des Förderzeitraums
Die Gemeinde Weissach ist seit Dezember 2017 mit dem Sanierungsgebiet „Ortskern Flacht“ Teil des Sanierungsprogramms von Bund und Land. Zielsetzung ist der Erhalt des Bildes eines alten Ortskerns, was mit der gezielten Bezuschussung privater oder kommunaler Baumaßnahmen erreicht werden soll. Seit Programmaufnahme wurde der Gemeinde bislang ca. 791.000 Euro ausbezahlt, mehrere private, aber auch kommunale Maßnahmen konnten daher mit Fördermitteln erfolgreich umgesetzt werden. Nun läuft der Förderzeitraum des Sanierungsgebietes „Ortskern Flacht“ im April des kommenden Jahres aus, wodurch danach keine Finanzhilfen mehr ausbezahlt werden könnten. Das Sanierungsgebiet in Flacht kann bislang als erfolgreiches Instrument der Städtebauförderung angesehen werden, auch weiterhin wird das Förderangebot von der Bürgerschaft rege angenommen. Die Verwaltung erkannte daher einen nach wie vor hohen Bedarf an der Durchführung von Maßnahmen mit entsprechender Förderung; auch auf kommunaler Seite soll in den kommenden Jahren bspw. mit dem historischen Gasthaus „Löwen“ die Möglichkeiten der Städtebauförderung ausgeschöpft werden. In dem jährlich gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart und Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen abzugebenden Sachstandsbericht wird die Gemeinde daher die Verlängerung des Förderzeitraums für das Sanierungsgebiet „Ortskern Flacht“ bis zum 30.04.2028 beantragen.

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte Weissach“ – Antragstellung für das Landessanierungsprogramm 2026
Die Ortsmitte in Weissach soll in den kommenden Jahren umfangreich neugestaltet werden. Hierfür wurden in der Vergangenheit bereits mehrere Planvarianten erarbeitet und Bürgerbeteiligungen durchgeführt. Zuletzt ging es vermehrt um die geplante Verkehrsführung innerhalb einer neuen Ortsmitte. Mit den geplanten Maßnahmen im Bereich der Ortsmitte können Synergieeffekte durch die Städtebauförderung erzielt werden. Aufgrund der positiven Erfahrungen im Rahmen des Sanierungsgebietes „Ortskern Flacht“ ließ die Verwaltung daher prüfen, ob auch für die Neugestaltung der Ortsmitte in Weissach die Aufnahme in das Förderprogramm von Bund und Land realisierbar wäre. Diese Prüfung ergab das klare Ergebnis, dass das Instrument der Städtebauförderung zur Neugestaltung einer attraktiven und lebenswerten Ortsmitte für alle Bevölkerungsgruppen gewinnbringend genutzt werden kann. Da sich zudem in der Ortsmitte viele private Gebäude in einem sanierungswürdigen, gleichzeitig aber in einem historisch sehr wertvollen und erhaltenswerten Zustand befinden, könnte sich durch das Angebot einer finanziellen Unterstützung ein Anreiz für Eigentümerinnen und Eigentümer ergeben, die Sanierung ihrer Gebäude durchzuführen. Die Verwaltung hat daher nun am 06.10.2025 beim Regierungspräsidium Stuttgart und dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen einen Antrag auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm 2026 gestellt. Das Ergebnis dieses Antrags wird Anfang des kommenden Jahres erwartet.

Nachtragshaushaltsplan 2025 beschlossen
In seiner Sitzung vom 29.09.2025 hat der Gemeinderat einen Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2025 beschlossen.

Herstellung des amtlichen Mitteilungsblattes – Vergabe des Auftrags beschlossen
Aufgrund der Kündigung des bisherigen Vertrages über die Herstellung und den Vertrieb des Amtsblattes der Gemeinde Weissach, beriet der Gemeinderat in seiner Sitzung die Möglichkeiten eines erneuten Vertragsabschlusses mit dem Verlag Nussbaum Medien, Weil der Stadt GmbH & Co. KG.
Grund für die Kündigung des Vertrages war eine erhebliche Kostensteigerung (wie Papier, Energie und Personal), wodurch eine Änderung der Kostenbeteiligung der Gemeinde Weissach unerlässlich wurde. In seiner Sitzung beriet das Gesamtgremium über die Möglichkeiten einer weiterhin bestehenden Vollverteilung bei einem Preis von 825,00 Euro zzgl. MwSt. pro Ausgabe oder die Einführung eines Abonnement-Modells unter teilweiser Bezuschussung seitens der Kommune. Nach intensiver Beratung beschloss das Gremium eine Aufrechterhaltung der Vollverteilung ab dem Jahr 2026.
Im Zuge der Verhandlungen konnte die Gemeinde Weissach erwirken, dass künftig dem Textseitenkontingent zusätzlich fünfmal im Jahr ein Veranstaltungskalender mit jeweils vier Seiten, in der Mitte eingeheftet, hinzugerechnet wird.

Bekanntgabe des nichtöffentlich gefassten Beschlusses zur Abgabe einer Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Nordschwarzwald zur Festlegung von Vorranggebieten für die Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen
Mit Beschluss im Umlaufverfahren vom 29.08.2025 beschloss der Gemeinderat die Abgabe einer Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Nordschwarzwald abzugeben. Im Rahmen der Stellungnahme betonte hierbei die Gemeinde Weissach die Notwendigkeit der Vorrangfläche WE19 auf der Gemarkung der Stadt Heimsheim. Den übrigen Punkten des vorgelegten Planentwurfs wurde zugestimmt.

Beschaffung neuer Netzwerk- und Sicherheitskomponenten für die Gemeindeverwaltung – Vergabe der Leistung beschlossen
Der Gemeinderat hat den weiteren Ausbau der Netzwerk- und Sicherheitsarchitektur für die Gemeindeverwaltung beschlossen. Hintergrund sind die veränderten Erfordernisse zur Stärkung der Cybersicherheit und dem Ausbau der Netzwerke, auch mit Blick auf die Anforderungen der Digitalisierung.

Zweckverband "Hochwasserschutz Strudelbachtal": Neubau Hochwasserrückhaltebecken in Eberdingen - Vergabe der EMSR-Technik beschlossen
Am 13.03.2024 fasste der Gemeinderat den Baubeschluss für das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Eberdingen, nachdem der Förderbescheid am 18.12.2023 positiv beschieden wurde. Die Zweckverbandsversammlung fasste den Baubeschluss am 20.03.2024. Um nun die Bauarbeiten am HRB Eberdingen weiter vorantreiben zu können, wurde seitens des Zweckverbands die sog. EMSR-Technik öffentlich ausgeschrieben. Die Vertreter der Verbandsversammlung konnten in der Sitzung am 20.10.2025 seitens des Gemeinderats ermächtigt werden, in der kommenden Zweckverbandssitzung der Vergabeempfehlung an die Firma Eggle Elektrotechnik aus Nersingen zum Angebotspreis i. H. v. 306.865,30 € (brutto) zuzustimmen.

Zweckverband "Hochwasserschutz Strudelbachtal" – Beschlussfassung über die Wahl des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden sowie des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden
Gemäß § 8 der Satzung über den Zweckverband werden der Verbandsvorsitzende, der stellvertretende Verbandsvorsitzende sowie der zweite stellvertretende Vorsitzende auf die Dauer von 5 Jahren von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Die vorletzte Wahl fand im Juli 2015 statt. Die Wahlen 2020 wurden nicht durchgeführt. Die reguläre Amtsperiode endet somit 2025. Die Vertreter der Verbandsversammlung wurden seitens des Gemeinderats angewiesen, bei der kommenden Zweckverbandssitzung Herrn Oberbürgermeister Uwe Skrzypek als Vorsitzenden, Herrn Bürgermeister Carsten Willing als stellvertretenden Vorsitzenden sowie Herrn Bürgermeister Jens Millow als zweiten stellvertretenden Vorsitzenden zu bestellen.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 des Zweckverbandes "Hochwasserschutz Strudelbachtal" inklusive mittelfristiger Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2029 beschlossen
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Zweckverbandes ist für das Haushaltsjahr 2026 entsprechend den satzungsrechtlichen Vorgaben und auf Grund von Erfahrungen und Schätzungen aufgestellt worden. Die Vertreter der Verbandsversammlung wurden bei diesem Tagesordnungspunkt durch den Gemeinderat angewiesen, der Haushaltssatzung des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr 2026 inklusive der mittelfristigen Finanzplanung in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.

Jahresabschluss 2024 des Zweckverbandes "Hochwasserschutz Strudelbachtal"
In der Verbandsversammlung am 13.11.2025 soll der Jahresabschluss 2024 des Zweckverbandes „Hochwasserschutz Strudelbachtal“ festgestellt werden. Die Gesamtaufwendungen im Ergebnishaushalt betrugen im Jahr 2024 105.375,00 €, die Auszahlungen für Investitionen beliefen sich auf 743.876,00 €. Der Zweckverband „Hochwasserschutz Strudelbachtal“ ist komplett umlagefinanziert. Alle anfallenden Aufwendungen und Auszahlungen, die der Zweckverband tätigt, werden entweder durch Fördermittel oder durch die Mitglieder gedeckt. Die Vertreter der Verbandsversammlung konnten seitens des Gremiums angewiesen werden, den Jahresabschluss des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr 2024 festzustellen.

Kanalsanierung 2024 – Schlussabrechnung vorgestellt
Die Kanalsanierung 2024 wurde im Zeitraum vom 01.11.2024 bis 07.08.2025 erfolgreich umgesetzt. Dabei konnten im Kanalsanierungsprogramm 2024 insgesamt 15 Haltungen und 8 Schächte repariert sowie 2 Haltungen renoviert werden. Die Sanierungen erfolgten von innen, d.h. ohne Aufgrabungen. Eine Reparatur wurde bei punktuellen Schadensbildern durchgeführt. Renovierungen wurden dort angegangen, wo die gesamte Haltung mehrere Schäden oder Streckenschäden aufgewiesen hatte. Hierbei wurde die gesamte Kanalhaltung saniert. Zwar kam es aufgrund von Umwelteinflüssen zu einer Bauverzögerung, jedoch konnten die entsprechenden Baukosten erfolgreich um insgesamt 19.293,25 € (brutto) reduziert werden. Die Schlussrechnungssumme der Gesamtmaßnahme beläuft sich nun auf insgesamt 103.232,65 € (brutto). Die Schlussabrechnung für die Kanalsanierung 2024 im Ortsteil Flacht wurde seitens des Gemeinderats in der vergangenen Sitzung anerkannt.

Änderung der Eigenbetriebssatzung des Eigenbetriebs "Wasserversorgung Weissach"
Durch Gemeinderatsbeschluss wurden die §§3 (Zuständigkeit des Gemeinderats) & 5 (Betriebsleitung und Aufwandsentschädigung) der Eigenbetriebssatzung angepasst. Kämmerer Martin Oberstebrink wurde vom Gremium zum Betriebsleiter des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Weissach“ bestellt. Ortsbauamtsleiterin Julia Wagner wurde von Bürgermeister Millow zur Stellvertretenden Betriebsleitung bestellt.