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Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Weissach

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Neues aus dem Rathaus

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Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 09.05.2022

Erstelldatum18.05.2022

In dieser Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über die aktuell in unseren kommunalen Gremien gefassten Beschlüsse und Debatten.

Zweiter Zwischenstandsbericht zum Sanierungsgebiet Ortskern Flacht vorgestellt
Das Sanierungsgebiet „Ortskern Flacht“ wurde im Dezember 2017 förmlich festgelegt und dessen Geltungsbereich im August 2018 erweitert. Die Laufzeit des Sanierungsverfahrens wurde vorerst auf den 30.04.2030 befristet. Hier kann von der Gemeinde im Landessanierungsprogramm über Finanzhilfen des Landes i.H.v. 800.000 € verfügt werden. Mit dem Eigenanteil der Gemeinde i.H.v. 533.333 € ergibt sich ein Gesamtförderrahmen von 1.333.333 €, der für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen bereitsteht. Arun Gandbhir vom Sanierungsträger, der STEG Stadtentwicklung GmbH, präsentierte den zweiten Zwischenstandsbericht. Seit Sanierungsbeginn hat die Gemeinde verschiedene Grunderwerbe getätigt (exemplarisch Weissacher Straße 16, Bergstraße 12/1, Rathausstraße 4). Die Verwaltung führt derzeit Gespräche zum Kauf des Grundstücks Leonberger Straße 6 und 8. Im Rahmen des Landessanierungsprogramms konnten der Parkplatz am Feuersee und die Platzgestaltungen gefördert werden. Die Umgestaltung der Landesstraße war nicht in der Städtebauförderung zuwendungsfähig, es konnten aber LGFVG-Mittel eingesetzt werden. Bereiche, für die bereits im zurückliegenden Sanierungsgebiet eine Zuwendung beansprucht wurde, konnten keine zweite Förderung erhalten. Verschiedene private Eigentümer signalisierten ihre Bereitschaft, sich an der Ortskernsanierung zu beteiligen. Der Sanierungsträger führt fortlaufend Gespräche und berät die Eigentümer zu einer Gebäudeerneuerung. Angesichts der pandemischen Situation der letzten Jahre und der Kostenentwicklung am Bau, fallen die Investitionsentscheidungen allerdings manchen Eigentümern nicht leicht. Erfreulicherweise haben sich dennoch Eigentümer zur Modernisierung ihrer Gebäude entschlossen und weitere Beratungsgespräche sind terminiert. Die Gemeinde Weissach wird die bewilligten Finanzhilfen voraussichtlich 2022, spätestens 2023 vollständig abrufen können. Für die Umsetzung und Förderung weiterer Sanierungsmaßnahmen wird deshalb eine Aufstockung des Förderrahmens zu beantragen sein. Weitere Informationen zum Sanierungsgebiet und den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter www.weissach.de > Leben & Wohnen > Bauen & Mieten > Sanierungsgebiet Ortskern Flacht.

Anlagenrichtlinie überarbeitet und beschlossen: Gemeinde tätigt nach langer Wartezeit wieder Geldanlagen
Der GR hat nach einer über viele Monate andauernden Beratungszeit in mehreren Sitzungsrunden und Sondersitzungen einer in wenigen Punkten überarbeiteten Anlagerichtlinie zugestimmt und so den Weg für eine sichere und ertragreiche Vermögensverwaltung geebnet. Seit dem Bekanntwerden der Insolvenz der Bremer Greensill Bank AG wurden auf Bitten des GR keine Geldanlagen mehr getätigt. Für das Vermögen auf dem Girokonto, mittlerweile rund 23 Mio. €, sind teure Verwahrentgelte zu entrichten.  Nun hat die Verwaltung vom GR ein Mandat und einen klaren Handlungsrahmen erhalten, um das liquide Gemeindevermögen zu verwalten. Die überarbeitete Anlagerichtline hebt unter anderem die Mindestanforderungen an das Banken Rating um zwei Stufen an. Zudem dürfen Gelder künftig nur bei solchen Banken angelegt werden, die einem institutionellem Sicherungssystem unterliegen oder von der BaFin als „systemrelevant“ eingestuft sind. So wird dem Aspekt der Sicherheit als oberste Handlungsmaxime Rechnung getragen. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Jahresabschluss 2021, Haushaltsplanung 2022 sowie die Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands „Hochwasserschutz Strudelbachtal“
Auf der Agenda des GR standen gleich mehrere Tagesordnungspunkte des Zweckverbandes „Hochwasserschutz Strudelbachtal“ (ZVHS). Für die Abstimmungen in der Verbandsversammlung hat der GR seine Vertreter jeweils mit breiter Mehrheit ermächtigt. Der Zweckverband erzielte im Jahr 2021 durch die Umlageerhebung einen ausgeglichenen Haushalt und erwirtschaftete weder Überschüsse noch Fehlbeträge. Nach Abrechnung der Betriebskostenumlage 2021 und der Investitionskostenumlage 2021 wird ein Betrag von 30.262,31 € an die Verbandsmitglieder erstattet. Die Gemeinde Weissach erhält dabei einen Anteil von 5.379,65 €. Der ZVHS stellt, wie jede Kommune, zur Bewirtschaftung eine Haushaltssatzung sowie einen Haushaltsplan inklusive der mittelfristigen Finanzplanung auf. Die im Vorjahreshaushalt für die Jahre 2022 und 2023 eingeplanten Baukosten für das HRB in Eberdingen wurden aufgrund von Verzögerungen um ein Jahr verschoben bzw. aufgeteilt und sind nun für die Jahre 2022 (500.000 €), 2023 (1.000.000 €) und 2024 (2.500.000 €) vorgesehen. Für Investitionsmaßnahmen wird mit einer 70 %-igen Landesförderung gerechnet. Die verbleibenden Kosten werden anteilig von den Verbandskommunen getragen. Schließlich wurde die Verbandssatzung des ZVHS geändert. Künftig bemisst sich die Höhe der Aufwandsentschädigung ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Verbandsversammlung nach den Bestimmungen der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Vaihingen an der Enz. Änderungen im Hinblick auf die Höhe der Entschädigungen erfolgen dann automatisch, was zu einem reduzierten Verwaltungsaufwand führt.

Erneuerung der Wärmeversorgung in der Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule
Nach dem Baubeschluss zur Erneuerung der Holzhackschnitzelanlage in der Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule und zur Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Gesamtkosten i.H.v. ca. 640.000 € wurde die Baumaßnahme in drei Ausschreibungen unterteilt: den Holzhackschnitzel-Kessel inklusive MSR-Technik, die Erneuerung des Unterfluraufzugs und die Installation der Photovoltaikanlage. Alle Vergaben konnten leider nicht getätigt werden, da die Ausschreibungen mit keinem oder keinem annehmbaren Ergebnis abgeschlossen wurden. Für die Erneuerung des Holzhackschnitzel-Kessel und die MSR-Technik ging bis zur Angebotsöffnung kein Gebot ein, die Erneuerung des Unterfluraufzugs und die Installation des Unterfluraufzugs wurde aufgrund der Kostensteigerung von bis zu 46 % zur Kostenberechnung aufgehoben. Der GR hat die Beauftragung erteilt, alle drei Ausschreibungen erneut durchzuführen.