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Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 21.02.2022

Erstelldatum02.03.2022

In dieser Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über die aktuell in unseren kommunalen Gremien gefassten Beschlüsse und Debatten.

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Östlich der Grabenstraße“ einstimmig gefasst
Der Bedarf an Wohnbauland in der Gemeinde ist weiterhin ungebrochen groß, allerdings kann die Gemeinde in den nächsten Jahren keinerlei kommunale Bauplätze anbieten, da hierfür keine Flächen zur Verfügung stehen. Die Entwicklung des Wohnbaugebiets „Kirchbergstraße“ in Flacht ist abgeschlossen, die gemeindeeigenen Grundstücke allesamt veräußert und teilweise bereits bebaut bzw. in Aufsiedelung. Der Aufstellungsbeschluss für das Wohnbaugebiet „Am Graben“ wurde mit Bürgerentscheid am 26.09.2021 aufgehoben und somit wird das Gebiet nicht weiterentwickelt. Nun besteht die Möglichkeit, eine bereits großflächig versiegelte Fläche einer neuen Nutzung zuzuführen, mit der keine Inanspruchnahme von Ackerland oder bislang unbebauten Grundstücken einhergeht. Im Sinne der Innenentwicklung können die bisher gewerblich genutzten Grundstücke, Flst. 8850, 8851 und 8850/2 nachverdichtet und Gebäude zur Wohnraumnutzung errichtet werden, da das dortige Busunternehmen in den nächsten Jahren den Betrieb einstellen wird. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das ca. 1,5 Hektar große Wohngebiet geschaffen werden. Bei zwei Enthaltungen, sonst Ja-Stimmen, wurde vom GR in seiner letzten Sitzung der Beschluss gefasst, den Bebauungsplan „Östlich der Grabenstraße“ nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch aufzustellen und diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen. Im Anschluss wird der städtebauliche Entwurf ausgearbeitet und dem Gremium zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt. Ziel der Gemeinde ist es, die Öffentlichkeit entsprechend den Vorgaben im Baugesetzbuch möglichst frühzeitig in die Planung einzubeziehen. Dies bietet sich nach dem weiterführenden Beschluss über ein Entwurfskonzept an, wenn tiefergehende und abgestimmte städtebauliche Überlegungen bestehen. Die frühzeitige Behördenbeteiligung wird zum jetzigen Zeitpunkt bereits durchgeführt, um erste Rahmenbedingungen für Gutachten etc. abzustimmen.

Corona-Pandemie wirkt sich auf die Finanzen aus - Überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt
Einstimmig hat der GR eine überplanmäßige Ausgabe für zusätzlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie genehmigt. Die Pandemie ist auch im 2021 unkalkulierbar geblieben, weshalb die eingestellten Haushaltsmittel für Schnelltests, Desinfektionsmittel und Sonderreinigungen nicht ausgereicht haben und zusätzliche Mittel i.H.v. 116.100 € notwendig wurden. Zur Deckung der Mehrausgaben wurden nicht verbrauchte Mittel aus anderen Haushaltsstellen als Deckungsreserve herangezogen, sodass der Haushalt nicht zusätzlich belastet wurde.

Haushaltsplan für das Jahr 2022 eingebracht
Die Verwaltung hat den Haushaltsplan für das Jahr 2022 eingebracht. Da es sich um den dritten doppischen Haushaltsplan handelt, sind neben den Vorjahresansätzen auch die vorläufigen Rechnungsergebnisse aus 2020 enthalten, sodass eine Vergleichbarkeit hergestellt werden kann. Für das Jahr 2022 wird im ordentlichen Ergebnis (laufende Verwaltungstätigkeit) mit einem Fehlbetrag von - 1,8 Mio. € geplant. Unter Berücksichtigung der Ein- und Auszahlungen für Investitionen beläuft sich die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes auf + 0,56 Mio. €. Im Jahr 2022 werden bereits begonnene Projekte wie die Neugestaltung der Ortsmitte Weissach, der DigitalPakt an Schulen sowie die Friedhofskonzeption weiter umgesetzt. Neue Projekte wie bspw. die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Ferdinand-Porsche-Schule sind eingeplant. Als größte Investitionen steht die Erneuerung der Kläranlage an. Im Jahr 2022 ist werden im Vergleich zum Vorjahr mit weiter steigenden Erträgen gerechnet. Dies ist einerseits auf die im Jahr 2021 erhöhten Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer, als auch einen gestiegenen Anteil der Gemeinde an den Gemeinschaftssteuern zurückzuführen. Erstmalig erhält die Gemeinde Weissach rund 1,95 Mio. € als Schlüsselzuweisung nach mangelnder Steuerkraft aus dem kommunalen Finanzausgleich. Entsprechend niedriger fallen auf der Aufwandsseite die Umlagezahlungen an den kommunalen Finanzausgleichstopf aus. Aus insbesondere diesem Grund erzielt die Gemeinde mit – 1,8 Mio. € ein deutlich besseres Planergebnis als noch im Vorjahr (- 7,61 Mio. €). Deswegen muss weiterhin strikt gespart und zwingend bei jeder Ausgabe und Investition die daraus entstehenden Folgewirkungen für die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde berücksichtigt werden. Handlungsspielräume zur Erfüllung von freiwilligen Aufgaben sowie für die Vergabe von freiwilligen Leistungen sind auf ein absolutes Minimum eingeschränkt. Mit den Planzahlen werden sich der GR und Vertreter der Verwaltung in einer zweitägigen Haushaltsklausur Mitte März intensiv auseinandersetzen. Die Verabschiedung des Haushaltsplanes erfolgt in einer öffentlichen Sitzung des GR im am 28.03.2022.

Baugesuch
Für folgendes Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt bzw. in Aussicht gestellt:

  •  Bismarckstraße 14, Flst. 971/1
    • Bauvoranfrage: Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Carport und Einliegerwohnung