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Lärmaktionsplan inkl. Anlagen
Hier können Sie folgende Unterlagen einsehen:
- Deckblatt Offenlage (PDF-Dokument, 10,85 KB)
- Lärmaktionsplan (PDF-Dokument, 39,39 KB)
- Schalltechnische Untersuchung (PDF-Dokument, 5,23 MB)
- Anlagen Schalltechnische Untersuchung (PDF-Dokument, 85,49 KB)
- Rasterlärmkarte_Lnight_Weissach (PDF-Dokument, 3,27 MB)
- Rasterlärmkarte_Lden_Weissach (PDF-Dokument, 3,27 MB)
Bekanntmachung
Lärmaktionsplan der Gemeinde Weissach
Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung und Billigung des Entwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
In seiner öffentlichen Sitzung am 24.02.2025 hat der Gemeinderat beschlossen, den vorhandenen Lärmaktionsplan, rechtskräftig seit dem 28.09.2015, nach § 47 d Abs. 3 BImSchG fortzuschreiben.
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, die durch die Vorschriften der §§ 47 a bis 47 f des Bundesimmissionsschutzgesetzes in nationales Recht überführt wurde, sind Gemeinden verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. In diesem werden Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt und reduzierende Maßnahmen beschrieben.
Ziel der Lärmaktionsplanung nach europäischem und nationalem Recht ist die Erfassung und Darstellung größerer Lärmquellen in Lärmkarten und die daraus abgeleitete Formulierung von Zielen, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung. Betroffen ist die Gemeinde Weissach durch die folgende kartierungspflichtige Straße: BAB A8.
Nach § 47 d Abs. 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange zu Vorschlägen des Lärmaktionsplans gehört. Sie erhalten rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Fortschreibung des Lärmaktionsplans mitzuwirken.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes inkl. der Anlagen werden vom 27.02.2025 bis 31.03.2025 unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Gemeinde Weissach veröffentlicht:
https://www.weissach.de/weissach-buerger/rathaus-service/laermaktionsplan
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,
- z.B. per E-Mail an Mail-Adresse der Gemeinde einfügen kules@weissach.de
oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.
- schriftlich an die Gemeinde Weissach, Rathausplatz 1, 71287 Weissach
oder
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann der Lärmaktionsplan inkl. der Anlagen im o.g. Zeitraum (Foyer / Zimmer XY) während der üblichen Öffnungszeiten im Foyer des Rathauses eingesehen werden.
Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden ebenso wie die Ergebnisse der Anhörung der Träger öffentlicher Belange dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Weissach, den 25.02.2025
Gez. Jens Millow, Bürgermeister