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Beraten & Beschlossen 2021: Gemeinde Weissach

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Beraten & Beschlossen 2021

Hauptbereich

Beraten und Beschlossen: Gemeinderat am 15.11.2021

Erstelldatum24.11.2021

In dieser Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über die aktuell in unseren kommunalen Gremien gefassten Beschlüsse und Debatten.

Siegerentwurf für die Neugestaltung der Ortsmitte Weissach wird umgesetzt

Im November 2019 beschloss das Gremium insgesamt fünf Planungsbüros damit zu beauftragen, städtebauliche Entwürfe für die Neugestaltung der Ortsmitte zu entwickeln. Der Siegerentwurf vom Büro Schreiberplan aus Stuttgart wird nun in weiteren Schritten umgesetzt. Zur Entwurfs- und Ausführungsplanung wird erneut ein Bürgerbeteiligungsformat angeboten. Ebenfalls werden Überarbeitungsaufträge aus der Klausurtagung des Gemeinderats zu den Themen, „Aufenthaltsqualität, Grün und Ökologie“ sowie „Mobilität“ in die weitere Planung einbezogen. Möglicher Baubeginn für die Neue Ortsmitte Weissach ist Herbst 2022.

 

Bushaltestelle an der Bachstraße wird modernisiert

Die Planung der öffentlichen Fläche auf der Südseite der Bachstraße stellt sich der Notwendigkeit der Barrierefreiheit und der verkehrsrechtlichen Anforderungen. Neben den Bauarbeiten an der Verkehrsfläche wird im selben Zug die Straßenbeleuchtung erneuert und auf LED umgestellt. Die bisherigen Mastleuchten werden ersetzt und die Standorte entsprechend dem Lichtraumprofil angepasst. Mit der Modernisierung bzw. dem Ausbau der Bushaltestelle wird die Straße erneuert und neue oberirdische Stellplätze hergestellt. Die Arbeiten werden zeitnah von der Firma Eurovia GmbH durchgeführt, die bei der Ausschreibung als wirtschaftlichster Bieter hervorging. Während der Bauphase wird die Umleitung über die Aidenbergsteige geführt.

 

Vergabe der Umsetzung des Medienentwicklungsplan

Die Medienentwicklungsplanung „DigitalPakt“ an den örtlichen Schulen schreitet voran, nachdem im Dezember 2019 bereits die Digitalisierungsstrategie und die Medienentwicklungsplanung an der Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule beschlossen wurde. Zur fachlichen Unterstützung und aufgrund der zunehmend unübersichtlich werdenden Förderkulisse sowie der technischen Evaluation der aufgestellten Medienentwicklungsplanung wurde im August 2020 das Fachbüro POSCIMUR beauftragt, die Ausschreibung der Medienausstattung zu begleiten. Nach einer durchgeführten öffentlichen beschränkten Ausschreibung mit mindestens fünf Anbietern im September 2021 wurden die Angebote überprüft und mit einem Punktsystem ausgewertet. Der GR hat einstimmig beschlossen, dass die Beschaffung von Laptops und iPads für die Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule gemäß der Vergabeempfehlung der Verwaltung an den wirtschaftlichsten Dienstleister, die Firma multiMEDiaservice aus Rottenburg an der Laaber, zum Angebotspreis i.H.v. 185.166,38 € vergeben werden. Bedingt durch die Implementierung der bestehenden Systeme „Logodidact“ und das mobile Device Management fallen weitere Kosten von ca. 4.500 € an, welche durch die bestehenden Dienstleistungsverträge ausgeführt werden sollen. In Anbetracht der aktuellen pandemischen Lage wird mit der digitalen Ausstattung ein wichtiger Meilenstein für alle Schüler und Schülerinnen geschaffen. Die Grundschule Flacht wird hierfür die konzeptionelle Ausarbeitung bis April 2022 vornehmen um anschließend Anschaffungen tätigen zu können, nachdem vor wenigen Wochen eine neue Schulleiterin ihren Dienst an der Grundschule in Flacht aufgenommen hat.

 

Abschlussbericht über die „Allgemeine Finanzprüfung der Gemeinde für die Jahre 2010 - 2016 sowie des Eigenbetriebs Wasserversorgung für die Jahre 2012 – 2017 vorgestellt

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) ist für die überörtliche Prüfung der Gemeinde Weissach zuständig. Die GPA prüft alle vier bzw. fünf Jahre die kommunalen Finanzen, den Eigenbetrieb und die Bauausgaben. Die Allgemeine Finanzprüfung und die Prüfung des Eigenbetriebs erfolgten in der Zeit vom 03.12.2018 bis zum 26.02.2019 im Rathaus vor Ort und anschließend bei der GPA in Karlsruhe. Gegenstand der Allgemeinen Finanzprüfung sind die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde in den Haushaltsjahren 2010 bis 2016 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserversorgung in den Wirtschaftsjahren 2012 bis 2017. In die sachliche Prüfung wurden auch Verwaltungsvorgänge bis in die Gegenwart einbezogen. Die Schlussbesprechung über die Ergebnisse der Prüfung fand am 02.04.2019 zwischen GPA und der Verwaltung sowie den Fraktionsvorsitzenden unter Mitwirkung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Böblingen statt. Der Prüfungsbericht über die Allgemeine Finanzprüfung ist am 17.02.2020 eingetroffen und enthält insgesamt 53 Prüfvermerke, die in den Geschäftsbereichen der Kämmerei (Kasse, Haushalt, Liegenschaften, Eigenbetrieb Wasserversorgung), des Hauptamts (Personal) und des Bürgermeisters (Wohnbau Weissach GmbH) aufzuarbeiten sind. Darüber hinaus finden sich im Prüfungsbericht einige Hinweise für bedeutsame finanzwirksame Sachverhalte und Problemstellungen sowie Empfehlungen zur Haushaltskonsolidierung und Optimierung des Verwaltungshandelns. Insgesamt wurden keine gravierenden Mängel beanstandet, wie dies im letzten Prüfungsbericht vom 22.01.2015 in exorbitantem Umfang der Fall war. Die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde waren im Prüfungszeitraum von 2010 bis 2016 geordnet. Die Aufarbeitungen in den betroffenen Sachgebieten hatten unverzüglich nach Eingang der Prüfungsberichte gestartet. Die Hälfte der Feststellungen aus dem Prüfungsbericht über die Allgemeine Finanzprüfung (27 von 53 Prüfvermerken) waren zum Zeitpunkt des Zwischenberichtes im Juni 2020 bereits erledigt bzw. konnten die Mängel schon während der Prüfungsdurchführung im Rathaus ausgeräumt werden. Die Aufarbeitung des Prüfberichtes ist nunmehr final erledigt, worüber der Gemeinderat in Kenntnis gesetzt wird. Eine abschließende Stellungnahme an die Rechtsaufsichtsbehörde sowie an die Gemeindeprüfungsanstalt wurde bereits versandt. Noch ausstehend war überwiegend der Bereich des Beitragswesens, da über viele Jahre hinweg, die bis in das Jahr 2005 zurückreichten, sogenannte Anschluss- und Erschließungsbeiträge nicht verrechnet waren. Die Aufarbeitung dieser zeitlich aufwändigen Altlasten wurden bis zum 30.09.2021 bereinigt.

 

Die näheren Ausführungen über die einzelnen Prüfungsschwerpunkte können im Ratsinformationssystem (RIS) unter der jeweiligen Drucksache eingesehen werden. Das RIS ist erreichbar über die Homepage der Gemeinde www.weissach.de oder direkt über www.weissach.ris-portal.de.

 

Anpassung und Optimierung des Redaktionsstatuts geht in eine nächste Beratungsrunde

Das Redaktionsstatut regelt den Umfang und die inhaltliche Ausrichtung des Mitteilungsblattes als amtliches und somit offizielles Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Weissach. Um die Chancengleichheit bei Wahlen und die Neutralität der Gemeinde während der Zeit vor den Wahlen zu gewährleisten, gibt es die sogenannte „Karenzzeit“. Vom Innenministerium Baden-Württemberg wird eine rechtssichere Karenzzeit von drei Monaten empfohlen. Das aktuelle Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Gemeinde Weissach wurde zuletzt im Jahr 2019 aktualisiert und ist hinsichtlich der Dauer der Karenzzeit vor Wahlen überarbeitungsbedürftig. Nach jetzigem Stand dürfen Beiträge politischer Parteien und Wählervereinigungen bis zu zwei Wochen vor einer Wahl erfolgen, welche einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zur Wahl haben. Im Zeitraum der zwei Wochen vor der Wahl sind lediglich reine Veranstaltungshinweise zugelassen. Für die Rubrik „Neues aus den Fraktionen“, welche im Turnus von zwei Monaten im Amtsblatt veröffentlicht wird, gilt derzeit eine Karenzzeit von drei Monaten vor Wahlen. Da Teile des Gremiums nicht entscheidungsfähig waren, wurde der Sachverhalt auf die Dezember-Sitzungsrunde vertagt.

 

Erneute Beschlussfassung zum Erwerb von NEV-Anteilen am Solarpark Bonnhof-West erforderlich

Die Beteiligung an der Solarpark Bonnhof-West GmbH & Co.KG wurde bereits in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung im Juli beschlossen. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Böblingen verlangt für die Erteilung der Genehmigung, entgegen der Praxis der vergangenen Jahre und der bisherigen Rechtsauffassung, eine öffentliche Beschlussfassung, sodass eine erneute Beschlussfassung über den bekannten Sachverhalt erforderlich wurde. Ohne die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde kann der Beschluss über eine Beteiligung nicht vollzogen werden. Die Gemeinde Weissach ist Mitglied im Neckar-Elektrizitätsverband (NEV). Beim NEV handelt es sich um einen Zweckverband, der bereits 1917 durch mehrere Städte und Gemeinden in Form eines Arbeitsausschusses gegründet wurde. 1920 wurde dies in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Sitz in Esslingen umgewandelt. Über 170 Gemeinden, Städte und Landkreise sind derzeit Mitglieder des Zweckverbandes. Der NEV hat seinen Verbandsmitgliedern die Möglichkeit eröffnet, sich weiterhin aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Diese Möglichkeit wurde den Mitgliedern bereits in den Vorjahren im Bereich der Solar- und Windenergie angeboten. Die Gemeinde Weissach hat bereits im Jahr 2018 NEV-Anteile an der Solarpark Kenzingen GmbH sowie im Jahr2019 Anteil am Windpark Aalen-Waldhausen GmbH erworben. Konkret wird nun die Möglichkeit der Beteiligung an der Solarpark Bonnhof-West GmbH & Co.KG dargeboten. Dieser wurde vom NEV im Jahr 2020 erworben. Nun will der NEV seine Anteile bis Ende 2021 zugunsten seiner Verbandsmitglieder abschmelzen. Maximal kann die Gemeinde Weissach Anteile i.H.v. rund 410.000 € erwerben. Der Solarpark auf der Gemarkung der Gemeinde Bonnhof wurde auf einer Fläche von 8 ha unweit der Stadt Heilsbronn im fränkischen Landkreis Ansbach errichtet. Seit der Inbetriebnahme am 11.12.2020 können 14.500 Solarmodule bei einer Anlagenleistung von 5,8 MW jährlich knapp 6.500 MWh Strom einspeisen. Im Vergleich zum Strommix in Deutschland können dadurch gut 2.600 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden und etwa 1.800 Drei-Personen Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgt werden. Der GR hat dem Anteilerwerb mit großer Mehrheit zugestimmt.