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Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 20.09.2021
Erstelldatum29.09.2021
In dieser Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über die aktuell in unseren kommunalen Gremien gefassten Beschlüsse und Debatten.
Ausschreibung für die Neuanlage von Urnenerdgräbern und Baumgräbern auf dem Friedhof Weissach muss erneut aufgehoben werden
Nach dem bei der öffentlichen Ausschreibung zur Herstellung der Urnenerdgräber und Baumgräber auf dem Friedhof Weissach lediglich ein Angebot abgegeben wurde, musste die Ausschreibung aufgehoben werden, da dieses mit rund 72 % über der Kostenberechnung lag. Die Maßnahmen wurden im Anschluss im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung erneut auf dem Markt platziert. Leider muss auch diese Ausschreibung aufgehoben werden. Von den vier interessierten Firmen, hatten nur zwei Firmen tatsächlich Angebote abgegeben, welche mit 58 % und 166 % weiter deutlich über der Kostenschätzung liegen. Das betreuende Büro hat daher empfohlen eine erneute beschränkte Ausschreibung im 1. Quartal 2021 vorzunehmen, da mehrheitlich von den Firmen kommuniziert wurde, Aufträge wegen der sehr ausgelasteten Auftragslage erst im Frühjahr 2022 wieder anzunehmen. Die ursprünglich geplante Fertigstellung Ende Oktober wird nicht eingehalten werden können. Auf dem Friedhof in Weissach gibt es derzeit deshalb keine Möglichkeit mehr für eine Urnenerdbestattung. Diese kann erst wieder angeboten werden, wenn die „Umbaumaßnahmen“ abgeschlossen sind, was vermutlich im Sommer 2022 der Fall sein wird.
Ausschüsse und weitere Gremien werden neu gebildet
In seiner Sitzung am 25.07.2021 hat der GR Christina Wiggenhauser aus dem Gemeinderat verabschiedet und anschließend als nächste Ersatzbewerberin des Wahlvorschlags „Bündnis 90/Die Grünen“ einstimmig Frau Dr. Angelika Brümmer bestätigt. Durch das Ausscheiden von Gemeinderätin Christina Wiggenhauser verändert sich auch die Zusammensetzung der Ausschüsse. Der GR kann dabei nicht mehrheitlich beschließen, dass ein einzelner Gemeinderat durch einen anderen ersetzt wird. Stattdessen ist eine Neubildung des jeweiligen Ausschusses erforderlich. Der GR hat die Neubesetzung einstimmig bestätigt, so dass Frau Dr. Brümmer künftig als neues ordentliches Mitglied im Technischen Ausschuss (TA) und Umlegungsausschuss (UA) sowie im gemeinsamen Ausschuss des Heimatvereins benannt ist sowie die allgemeine Stellvertretung im Finanz- und Verwaltungsausschuss (FVA) und im Aufsichtsrat der Wohnbau Weissach GmbH innehat.
Klimaleitbild der Gemeinde Weissach einstimmig verabschiedet
Nach kurzer Aussprache mit hoher Zustimmung für den Verwaltungsvorschlag hat der GR einstimmig das Klimaleitbild der Gemeinde beschlossen und sich zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen verpflichtet. Das Klimaleitbild ist eine zweiseitige Richtschnur, die im Zuge des Klimaschutzkonzeptes erstellt wurde. Darin wird zwischen prozentualen Zielen, die spätestens im Jahr 2030 erreicht werden müssen (bspw. 45 % weniger Treibhausgasemissionen im kommunalen Fuhrpark) und sofort geltenden Maßnahmen (bspw. die Ausführung von kommunalen Neubauten im KfW 40 plus Standard) unterschieden. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass ab dem nächsten Jahr klimarelevante kommunale Beschlüsse mit einer Nachhaltigkeitsbewertung zu versehen sind und die Beschaffung in der Gemeindeverwaltung anhand einer nachhaltigen Beschaffungsrichtlinie erfolgen soll. Bürgermeister, Verwaltung und GR unterstreichen damit ihre Bestrebungen für ein zukünftig klimaneutrales Weissach.
Der Forst bekommt einen UVV-Schlepper
Bei zwei Gegenstimmen stimmte der GR der Vergabe der Leistung zur Lieferung eines Unterstützungsschleppers (kurz: UVV-Schlepper) zum Preis von 114.000 € (netto) zu. Bereits im Frühjahr hatte der GR nach einer intensiv geführten Diskussion der Beschaffung zugestimmt. Der UVV-Schlepper trägt den Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften für eine sichere und ergonomischere Waldarbeit Rechnung. Er dient mit der Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsschäden insbesondere der Arbeitssicherheit der Forstwirte bei der umfangreichen Schadholzernte durch Borkenkäferbefall und Dürreschäden. Mit ihm können bspw. im Kronenraum hängen gebliebene Bäume oder schwierig zu fällenden Einzelbäume sicher und bestandsschonend zu Fall gebracht werden. Bislang mussten Holzerntemaßnahmen oftmals eingestellt oder unterbrochen werden, bis ein Holzrücker mit Rückeschlepper verfügbar war und ein sicheres Arbeitsumfeld wieder hergestellt werden konnte. Das Ausschreibungsergebnis i.H.v insgesamt 114.000 € liegt mit 14.000 € über der Kostenberechnung von 100.000 €. Die Diskrepanz ist der derzeitigen Marktsituation geschuldet, da Preiserhöhungen von bis zu 30 % bei den Rohstoff- und Materialpreisen zu verzeichnen sind. Die sich am Weltmarkt generell verschlechterten Lieferbedingungen bis hin zu erheblichen Lieferschwierigkeiten / -engpässen für Produkte und Komponenten im Kraftfahrzeugbereich spiegeln sich auch im Bereich der Landmaschinen wider. Die Lieferung des UVV-Schleppers wird vermutlich erst in einem Jahr erfolgen.
Bildungsstätten und Kindertageseinrichtungen werden mit Raumluftanlagen und CO2-Ampeln ausgestattet – Gemeinde stellt dafür rund 310.000 € zur Verfügung
In der letzten Sitzung vor den Sommerferien hat sich der GR auf eine Testphase zum Betrieb mobiler Raumluftreiniger und Abluftsysteme geeinigt, um für den Start nach den Sommerferien bestmöglich gerüstet zu sein. Die gesammelten Ergebnisse wurden nun evaluiert und vorgestellt. Da das dargestellte Abluftsystem vom Max-Planck-Institut gegenüber den mobilen Raumluftfiltern in der Pilotphase nicht überzeugt hat, erging der einstimmige Beschluss, auch die beiden Schulen in Weissach und Flacht mit mobilen Raumluftreinigern auszustatten. Zusätzlich werden die Unterrichtsräume der Schulen noch mit sogenannten CO2-Ampeln ausgestattet. Je nach Raumgröße kommen drei verschiedene Geräte zum Einsatz. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist die Erhöhung der bereits genehmigten außerplanmäßigen Ausgabe von rund 100.000 € auf rund 310.000 € notwendig. Entsprechende Förderanträge wurden gestellt. Die bestellten Geräte werden im laufenden Jahr nach und nach geliefert. Die erste Teillieferung von 14 Geräten ist bereits Mitte September eingetroffen und wurde in Betrieb genommen. Die nächste Lieferung über 21 Geräte wird spätestens Anfang Oktober erwartet.
Parkraumkonzept nach langem Prozess im Gemeinderat verabschiedet
Am 08.07.2019 hat der GR den Grundsatzbeschluss für das Erstellen eines Parkraumkonzeptes gefasst, mit dem Ziel, mehr Sicherheit und Leichtigkeit für den ruhenden und fließenden Verkehr zu schaffen sowie den Parksuchverkehr zu reduzieren. Zur Einbindung der örtlichen Erfahrungen und Bedürfnisse wurde im Oktober 2019 eine Bürgerumfrage durchgeführt, die mit rund 100 Anregungen und Rückmeldungen eine hohe Resonanz vorweisen konnte, die in der weiteren Auswertung der Parkraumerhebung direkten Einfluss fanden. Aufgrund der Corona-Pandemie war der schon für den 17.03.2020 geplante Termin zur Parkraumerhebung mehrmals verschoben worden, da die Folgen der Pandemie sich unmittelbar auf das Verkehrsgeschehen und auf die Parksituation in beiden Ortsteilen auswirkten. Die Erhebung konnte dann tatsächlich am 13.10.2020 durchgeführt werden. Die Zwischenergebnisse zur Parkraumerhebung des Büros Brenner Plan GmbH aus Stuttgart wurden am 07.12.2020 ausführlich im TA vorgestellt. Nach zwei ausführlichen Beratungsrunden zu den Ergebnissen des Parkraumkonzeptes im TA im Juni und September hat der GR in seiner Sitzung bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen das vorgestellte Konzept mit großer Mehrheit beschlossen. Das Parkraumkonzept sieht im Kern die Ausweisung von Parkzonen in Gebieten mit hohem Parkdruck und einem schwierigen Verkehrsfluss, die Vereinheitlichung von Parkzeiten in den Ortskernen sowie die grundsätzliche Regelung und Ausweisung von Parkflächen im Gewerbegebiet vor. Weiter soll im Bereich der Querstraßen in Weissach ab dem 01.01.2022 eine Bewohnerparkregelung eingeführt werden, um so eine Verlagerung des Parkdrucks sowie des Parksuchverkehrs zu verhindern. Kurzparken soll ermöglicht, das Langzeitparken dagegen ausgeschlossen werden. Nur Personen, die im Gebiet tatsächlich wohnen, dort amtlich gemeldet sind und über ein Fahrzeug, das auf sie zugelassen ist, verfügen bzw. die dauerhafte Nutzung eines Fahrzeuges nachweisen, aber dafür keinen Stellplatz haben, erhalten maximal einen gültigen Parkausweis. Mit der Einrichtung der Bewohnerparkzone wird parallel eine Parkscheibenzone werktags in der Zeit von 7 bis 19 Uhr eingerichtet. In dieser Zeit ist das Parken mit einer Parkscheibe bis zu drei Stunden möglich. Anwohner mit gültigem Parkausweis sind berechtigt, den ganzen Tag ohne zeitliche Begrenzung in dem Bereich zu parken. Auch für Einzel- und Sonderfälle sind Lösungen vorgesehen bzw. können gefunden werden. Eine Markierung von Parkständen ist damit nicht verbunden. Ein Parken ist nach den grundsätzlichen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften möglich, ein Anspruch auf einen Parkplatz kann auch mit einen Bewohnerparkausweis nicht abgeleitet werden. Weiter wurde der Auftrag an die Verwaltung adressiert im Nachgang die Zubringerstraßen (Eberdinger-, Nußdorfer- und Iptinger Straße) in einem weiteren Gutachten separat zu betrachten. Eine ausführliche Information zum Parkraumkonzept, welche Neuerungen und Änderungen zu erwarten sind erfolgt in einer kommenden Ausgabe des Amtsblattes sowie parallel auf der Homepage. Die betroffenen Haushalte und Anwohner im Bereich des geplanten Bewohnerparkens werden separat informiert. Die Maßnahmen mit Kosten von 37.500 € sollen sukzessive im laufenden Jahr bzw. bis zum 1. Quartal 2022 zur Umsetzung kommen.
Antrag der Fraktionen „Bündnis 90/Die Grünen“ und „Unabhängige Liste“ zur Akteneinsicht
Der GR stimmte dem Antrag der Fraktionen „Bündnis 90/Die Grünen“ und „Unabhängige Liste“ zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme von allen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zur Akteneinsicht am 21.04.2021 zu. An diesem Tag wurde von Vertretern aller Fraktionen des GRs Akteneinsicht in alle Unterlagen und Dokumente genommen, die die Dokumentation und Abwicklung der Geldanlagegeschäfte der Gemeinde Weissach seit dem Jahr 2015 betreffen. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist bei der Verwaltung keine schriftliche Stellungnahme der Fraktionen hinsichtlich der Akteneinsicht eingegangen. Demzufolge begrüßt die Verwaltung den überfraktionellen Antrag zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme. Die ursprünglich im Antrag genannte „Deadline“ zur Abgabe der Stellungnahmen wurde um eine Woche auf den 02.10.2021 vorgezogen. Im Anschluss daran soll in der Oktobersitzung in nichtöffentlicher Sitzung über die Stellungnahmen informiert und beraten sowie über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit den Berichten und Ergebnissen zur Akteneinsicht Beschluss gefasst werden.