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Beraten und Beschlossen Gemeinderat (GR) am 21.09.2020
Erstelldatum30.09.2020
In dieser Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über die aktuell in unseren kommunalen Gremien gefassten Beschlüsse und Debatten.
Wohnbau Weissach GmbH wird mit dem Bau eines Mehrfamilienhauses in der Porschestraße beauftragt
Die Nachfrage nach Wohnraum in der Gemeinde Weissach ist weiterhin anhaltend sehr hoch. Der Wohnungsmarkt in der Gemeinde ist trotz zahlreicher privater Neubauten aufgrund des Siedlungsdrucks und der gleichbleibend hohen Nachfrage stark angespannt. Um eine gesunde Durchmischung unterschiedlicher Wohnungssuchender auch im Sinne der Gemeinde Weissach zu erreichen will auch die Wohnbau Weissach GmbH mit einer Erweiterung ihres Mietwohnungsangebotes zu moderaten Marktpreisen mitwirken und zur kommunalen Daseinsvorsorge beitragen. Die Grundstücke in der Porschestraße 43 mit zusammen rund 1.140 m² befinden sich bislang im Eigentum der Gemeinde Weissach und werden nun an die Wohnbau Weissach GmbH verkauft. Die betroffenen Grundstücke sind grundsätzlich geeignet und ermöglichen nach den örtlichen Bauvorschriften eine dreigeschossige Wohnbebauung. Die Planung sieht vor, auf dem Grundstück ein Mehrfamilienwohnhaus mit acht Wohneinheiten zu errichten. Die Stellplätze sollen zumindest anfänglich keine Überdachung erhalten. Ebenso werden überdachte Fahrradstellplätze in einem kleinen Nebengebäude erstellt. Das Gebäude soll nach den bestehenden gesetzlichen Vorgaben energetisch isoliert werden. Die Möglichkeit einer Photovoltaikanlage sowie die Gehweg-Erschließung entlang der Porschestraße beinfen sich noch in Prüfung. Im geplanten Mehrfamilienhaus Porschestraße 43 befinden sich acht Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von rund 694 m², mit Wohnungsgrößen von 60 m² bis 105 m². Eine aktuelle Kostenschätzung ergibt nach dem derzeitigen Planungsstand eine Gesamtbausumme von ca. 3,5 Mio. €. Für die Realisierung sollen ca. 10 % der Baukosten, was rund 350.000 € entspricht, über Eigenmittel finanziert werden. Der überwiegende Teil der Baukosten mit ca. 90 % (rund 3,15 Mio. €) soll über langfristige Kredite finanziert werden. Der Aufsichtsrat der WWG hat bereits in seiner Sitzung am 18.03.2020 grundsätzlich, der Gemeinderat in der letzten GR-Sitzung, dem Projekt mehrheitlich zugestimmt.
Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Neuenbühl III“ kommt mit Satzungsbeschluss zum Abschluss
Durch die zurückhaltende Ausweisung an gewerblichen Bauflächen der letzten Jahre sind in den vorhandenen Gewerbegebieten der Gemeinde nahezu keine nennenswerten nutzbaren Reserven vorhanden. Von den in der Gemeinde ansässigen Unternehmen wurde mehrfach der Bedarf an Erweiterungsflächen an die Gemeinde herangetragen. Um künftig bei Bedarf Gewerbebauflächen anbieten zu können, sollen neue Gewerbebauflächen geschaffen werden. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Weissach ist als Standort für die Gewerbeentwicklung die östliche Erweiterung des Gewerbegebiets Neuenbühl in Flacht dargestellt. Um hierfür verbindliches Baurecht zu schaffen, hat der Gemeinderat am 28.01.2019 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Neuenbühl III“ gefasst. Im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt sowie der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan ausgearbeitet und am 22.06.2020 vom Gemeinderat gebilligt. Der hierbei ergangenen Empfehlung des Gremiums, Stellflächen für Sprinter vorzusehen, wurde entsprochen und diese eingearbeitet. Im Anschluss daran wurde dieser Entwurf des Bebauungsplans vom 10.07.2020 bis einschließlich zum 10.08.2020 öffentlich ausgelegt sowie auf der Homepage der Gemeinde und des Büros mquadrat zur Einsicht und zum Download bereitgestellt. Auf Grundlage der Stellungnahmen von der öffentlichen Auslegung wurden lediglich der Hinweis zum Boden im Bebauungsplan und die bauordnungsrechtliche Regelung zu Einfriedungen (überwiegend durchsehbare Gestaltung) geringfügig ergänzt. Weitere Änderungen oder Ergänzungen wurden nicht erforderlich.
Der für die Entfernung des innerhalb des Plangebiets liegenden geschützten Biotops „Hecke südlich Flacht“ erforderliche Antrag auf Ausnahme von den Verboten nach dem Bundesnaturschutzgesetz wurde vom Landratsamt positiv beschieden. Für zwei gefährdete Vogelartenarten (Goldammer und Feldlerche) mit nachgewiesenem oder möglichem Brutplatz im Gebiet werden CEF-Maßnahmen notwendig. Diese Maßnahmen können nur außerhalb des Plangebietes umgesetzt werden. Für diese Maßnahmen wurden zwischenzeitlich im Einvernehmen mit den betroffenen Landwirten und dem Landratsamt Böblingen geeignete Flächen gefunden. Die Sicherung dieser Maßnahmen erfolgt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landratsamt und der Gemeinde, der ebenfalls bereits unterzeichnet wurde.
Der umfangreiche Antrag der Fraktion „Grüne“ fand nur in Ziffer 1. zur Aufnahme einer insektenfreundlichen Außenbeleuchtung mit drei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen eine Mehrheit. Alle anderen Forderungen wie bspw. die verpflichtende Aufnahme einer extensiven Dachbegrünung auf Flachdachbauten, Schutzmaßnahmen gegen Vogelschlag und Anbringung und Erhalt von Nisthilfen wurde mehrheitlich abgelehnt. Der GR hat den Bebauungsplan als Satzung mehrheitlich beschlossen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan werden nun öffentlich bekannt gemacht. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens kann auch die Umlegung zur Neuordnung der Grundstücke abgeschlossen werden. Nach derzeitiger Erkenntnis wird davon ausgegangen, dass mit dem Bau der Erschließungsarbeiten zügig im Jahr 2021 begonnen werden kann.
Mobilität in Weissach soll durch Gründung eines Vereins zukunftsfähig aufgestellt werden
Auf Initiative von Bürgermeister Daniel Töpfer hat der GR der Vereinssatzung zur Gründung eines „Vereins für zukunftsfähige Mobilität Weissach e.V.“ sowie der Bereitstellung der außerplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 2.500 € bei einer Enthaltung mit sehr großer Mehrheit zugestimmt. Ziel ist es, das Tätigkeitsfeld „Verkehrspolitik / nachhaltige Mobilität“ als wichtige und bedeutende kommunale Aufgabe zielführend voranzubringen. Durch das steigende Bedürfnis der Bürgerschaft nach direkter Beteiligung kann in dieser neuen Form eine aktive Bürgerbeteiligung integriert werden, die so in Weissach und Flacht noch nie gegeben hat. Die Verwaltung sieht in der Gründung eines rechtsfähigen Vereins weitere Vorteile gegenüber anderen Organisationsformen. In einem Verein kann sich eine größere Zahl an Personen zu einem nichtwirtschaftlichen Zweck, der Weiterentwicklung des öffentlichen Raums im Bereich Verkehrswesen, zusammenschließen. Ein Verein kann Fördermittel, Zuschüsse und Zuwendungen aus dem öffentlichen und privaten Raum annehmen und verwenden, was der Gemeinde nicht möglich ist. Weiter sind die Mitglieder bei einem eingetragenen Verein nicht persönlich haftbar und es ist kein Gründungskapital notwendig. Die Vereinsstruktur und auch die Zuweisungen und Gelder von Dritten an den Verein ermöglichen eine Weiterentwicklung der Gemeinde, die mit der „klassischen“ Aufgabenerledigung durch die Verwaltung selbst nicht erreicht werden kann. In zwei Terminen mit Akteuren aus Bürgerschaft und Gewerbe hat sich Interesse und Bereitschaft für eine Vereinsmitgliedschaft abgezeichnet. Der Entwurf zur Vereinssatzung, mit dem Vereinszweck „die Gemeinde Weissach dabei zu unterstützen, sich im Bereich „Verkehrswesen / Mobilität“ zukunftsfähig aufzustellen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz im Alltag und im Beruf zu leisten“, wurde dabei gemeinsam erarbeitet. Die Gemeinde stattet den Verein mit einem Startkapital für erste Aktivitäten i.H.v. 2.500 € aus. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Weissach, die es unmittelbar und ausschließlich für die in § 2 der Vereinssatzung genannten Zwecke einsetzt.
Im nächsten Schritt wird die Vereinsgründung, zur Erlangung der Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht erfolgen. Für einen eingetragenen Verein bedarf es sieben Gründungsmitglieder. Gründungsmitglieder können alle natürlichen Personen sein, aber bspw. Gesellschaften, andere Vereine, Gemeinden und Landkreise. Die sieben Gründungsmitglieder stehen derzeit noch nicht final fest und können sich bspw. aus Einzelpersonen, Gemeinderäten und Mitarbeitern der Verwaltung zusammensetzen.
Düstere Aussichten im Zwischenbericht zum Haushaltsjahr 2020
Der von Kämmerin Richter vorgestellte Zwischenbericht zum Haushalt 2020 endete mit einer düsteren Prognose für das Jahr 2020 sowie der Folgejahre. Auch wenn auf der Ausgabenseite die sogenannten Planansätze und Budgets auskömmlich für das Jahr 2020 sein werden, zeichnet sich durch die dramatisch eingebrochene Gewerbesteuer ein sehr schwieriges Bild für das Haushaltsjahr 2020. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2020 hatte die Verwaltung den Planansatz der Gewerbesteuererträge bereits vorsichtig mit 3,5 Mio. € angesetzt. Im Vorjahr konnte der Ansatz mit erzielten Gewerbeerträgen i.H.v. ca. 6,8 Mio. € übertroffen werden. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2020 am 16.03.2020 waren knappe 4,2 Mio. € Gewerbesteuerträge in der Gemeindekasse. Diese haben sich mit Stand 15.09.2020 um 8,1 Mio € auf – 3,9 Mio. € reduziert. Ursächlich hierfür sind zum einen die Gewerbesteuereinbrüche aufgrund der Coronapandemie. Zum größten Teil handelt es sich jedoch um Steuerrückzahlungen der Vorjahre der großen Gewerbesteuerbetriebe, welche zudem noch mit 6 % jährlich zu verzinsen sind. Mit weiteren Gewerbesteuerrückzahlungen ist zu rechnen, was auch zu Schwierigkeiten der Liquidität der Gemeinde führen würde. Die Aufnahme von Kassenkrediten zur Finanzierung weiterer Rückzahlungen wäre in diesem Fall nicht mehr ausgeschlossen. Für das Jahr 2021 ist nach den neuesten Steuerschätzungen ebenfalls mit einem deutlichen Rückgang der Gewerbesteuererträge sowie dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu rechnen. Die Aussichten für die folgenden Jahre sind daher aus derzeitiger Sicht finanziell sehr düster.
Außerplanmäßige Ausgabe zur Darstellung der Mehraufwendungen in Folge der Corona-Pandemie einstimmig genehmigt
Die globale Ausbreitung des Coronavirus führt seit Mitte März dazu, dass unterschiedlichste infektionsschützende Maßnahmen in den kommunalen Einrichtungen der Gemeinde (Rathaus, Schulen, Kindertagesstätten, Sporthallen, Bibliothek, etc.) umzusetzen sind. Zur Umsetzung der Maßnahmen wurden u.a. Abtrennungen aus Plexiglas (Spuckschutz) sowie Schutzmasken, Desinfektonsmittel, Handspender, Einmalhandschuhe etc. beschafft. Hinzu kommen deutlich intensivierte Reinigungsaufwendungen in nahezu allen Bereichen. Die Kosten für sämtliche vorgenannten Hygieneartikel sind seit Ausbruch der Pandemie drastisch gestiegen. Die Kosten für Händedesinfektionsmittel haben sich mittlerweile verdreifacht. Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden unabhängig von der jeweiligen Einrichtung im Haushaltsplan zentral bei Maßnahmen der Gesundheitspflege gebucht. Da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung die Corona-Pandemie nicht vorhanden war, sind keine Mittel eingestellt, sodass die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 80.000 € erforderlich ist. Zur Deckung der Aufwendungen wird die sogenannte Deckungsreserve herangezogen, sodass der Haushaltsplan nicht zusätzlich belastet wird.
Antrag der Fraktion Unabhängige Liste zur Untersagung von Mulchen der Wald und Waldwegeränder wird abgelehnt
Mit Schreiben vom 30.06.2020 stellte die Fraktion „Unabhängige Liste“ den schriftlichen Antrag zur Untersagung des Mulchens der Waldränder, Waldwegeränder und Waldwegeraine im gesamten Gemeindegebiet. Im Antrag wird gefordert, die einmalige Mahd mit dem Balkenmäher im Herbst sowie bei absoluter Notwendigkeit das zweijährige Mulchen der Flächen durchzuführen. Fraktionsvorsitzende Susanne Herrmann stellte ihren Antrag dem Gremium vor und verwies insbesondere darauf, dass beim Mulchen alle sich darin befindlichen Lebewesen vernichtet werden. Für den Erhalt von Lebensräumen und den Artenschutz solle das Mulchen untersagt und statt dessen in einem zweijährigen Projekt das Mähen mittels eines Balkenmähers durchgeführt werden. Kämmerin Richter sowie Forstrevierleiter Neumann erläutern, dass im Gemeindewald die Belange des Artenschutzes bereits heute vorbildlich berücksichtigt werden, da nicht alle Waldinnenränder jährlich gemulcht werden sowie das Mulchen so spät wie möglich im Jahr erfolgt. Dadurch wird bereits so schonend wie möglich eingegriffen. Zudem werden Blühstreifen, Orchideenstandorte sowie artenschutzrechtlich hochwertige Standorte ausgespart. Forstrevierleiter Neumann wies darauf hin, dass die Waldwege auch von zahlreichen Erholungssuchenden genutzt werden, sodass die Ansprüche an gut begehbare und mit dem Rad befahrbare Wege steigen. Diesen Intersessenskonflikt gilt es zu lösen, was mit dem differenzierten Mulchen erreicht wird. Zudem sei aufgrund der derzeitigen personellen Besetzung der Forstmitarbeiter das Mähen nicht umsetzbar, da der Zeitaufwand mit dem langsameren Fahren beim Mähen sowie eines zweiten Arbeitsschrittes beim Mähen deutlich höher liege. Hinzu kommt der Kostenfaktor zum Entsorgen des Schnittgutes. Nach intensiver Diskussion wurde der Antrag mit 8 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Schulen in Weissach werden kurzfristig mit EDV zur Verbesserung des digitalen Fernunterrichts ausgestattet
Bund und Land stellen für die Verbesserung der digitalen Ausstattung des Fernunterrichts im Rahmen eines Sofortausstattungsprogramms einmalig Fördermittel zur Beschaffung von mobilen Endgeräten sowie für die Ausstattung für die Produktion von Online-Lehrangebote zur Verfügung. Die mobilen Endgeräte sollen leihweise an Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden, wenn diese zu Hause nicht auf entsprechende Geräte zurückgreifen können. Der Gemeinde Weissach stehen für die Grundschule Flacht (7.898 €) und die Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule (FPS 33.134 €) Fördermittel von insgesamt 41.032 € zur Verfügung. Das schulübergreifende Konzept sieht für die FPS die Beschaffung von insgesamt 52 iPads inkl. Zubehör und Ausstattung i.H.v. 24.617,99 € (brutto) sowie die Beschaffung zur Produktion von Lernvideos i.H.v. 8.104 € (brutto) vor. Für die Beschaffung der Laptops für die Grundschule Flacht werden i.H.v 7.370,69 € (brutto) zur Verfügung gestellt. Der GR ist dem Vorschlag der Verwaltung und der Schulen einstimmig gefolgt. Die Förderung beträgt 100 v.H. der förderfähigen Kosten, was folglich zu keiner finanziellen Belastung für den Haushalt der Gemeinde führt. Da die Geräte kurzfristig in Betrieb genommen werden sollen und auf Grund der Corona-Pandemie die Beschaffung der Aufrechterhaltung des Schulbetriebs dient, macht die Verwaltung eine Dringlichkeitsvergabe gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV in Verbindung mit § 8 Abs. 4 Nr. UVgO geltend. Diese erlauben es dem öffentlichen Auftraggeber, Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Kooperation mit der Stadt Heimsheim und umliegenden Kommunen zur Erarbeitung eines qualifizierten Mietspiegels
Seit dem Jahr 2018 fördert das Land kommunale Kooperationsprojekte zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel. Dieses Programm wurde nun um weitere zwei Jahre bis zum Jahr 2021 verlängert. Durch qualifizierte Mietspiegel werden die lokalen Wohnungsmärkte transparenter und verringern dadurch Konflikte zwischen Vermietern und Mietern über die zulässige Miethöhe. Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der betroffenen Gemeinde sowie von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt. Gefördert werden Kooperationsprojekte von mindestens zwei Kommunen zur gemeinsamen Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels, wenn die kooperierenden Gemeinden zusammen eine Einwohnerzahl von mindestens 10.000 Einwohnern erreichen. Mit den Gemeinden Tiefenbronn, Friolzheim, Mönsheim, Wurmberg, Wimsheim, Weissach und der Stadt Heimsheim mit insgesamt ca. 31.500 € wird nun eine Kooperation angestrebt, welche mit 0,50 € pro Einwohner bei der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels vom Land gefördert wird. Für die Gemeinde Weissach ergeben sich mit dem Fördersatz Kosten i.H.v. knapp 3.500 €, welche für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels und den sich daraus ergebenden Vorteilen günstig ist. Die Erstellung des Mietspiegels soll bis zum Sommer 2021 abgeschlossen sein und wurde vom GR bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung beschlossen.
Organisation und Durchführung des Partnerschaftsaustausches wird durch Erneuerung der Vereinbarung mit dem Partnerschaftsverein bestätigt
Seit dem Jahr 1998 besteht zwischen den Gemeinden Weissach und Marcy l‘Étoile (Frankreich) eine Städtepartnerschaft. Um diese mit Leben zu erfüllen und die persönlichen Beziehungen zwischen Weissach und Marcy l‘Étoile zu vertiefen, unterstützt der für diesen Zweck gegründete Partnerschaftsverein Weissach e.V. von Beginn an die Gemeinde durch die Mitarbeit bei der Ausrichtung, Organisation und Programmgestaltung von Partnerschaftsbegegnungen. Im Jahre 2016 wurde mit dem Partnerschaftsverein eine befristete Vereinbarung bis zum 31.12.2020 abgeschlossen, welche die Rahmenbedingungen und Regelungen zur Organisation und Finanzierung dieser Partnerschaftsbegegnungen definiert. Diese Vereinbarung wurde vom Gemeinderat nach Ablauf der vierjährigen Laufzeit um weitere vier Jahre einstimmig verlängert. An den grundsätzlichen Rahmenbedingungen wurde unverändert festgehalten. Der Verein erhält somit weiter einen zweckgebundenen Zuschuss i. H. v. 16.500 € in Jahren, in welchen ein offizieller Besuch der französischen Partner in Weissach stattfindet sowie 8.000 € in Jahren, in welchen die Gemeinde Weissach einen offiziellen Besuch nach Marcy l‘Étoile unternimmt. Für das im Jahr 2023 anstehende 25-jährige Bestehen der Partnerschaft soll für Feierlichkeiten, unabhängig des Zuschusses an den Partnerschaftsverein, Mittel im Haushaltsplan der Gemeinde berücksichtigt werden.