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Beraten & Beschlossen 2020: Gemeinde Weissach

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Beraten & Beschlossen 2020

Hauptbereich

Beraten & Beschlossen Gemeinderat (GR) am 13.07.2020

Erstelldatum22.07.2020

In dieser Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über die aktuell in unseren kommunalen Gremien gefassten Beschlüsse und Debatten.

Baubeschluss für die Sanierung der Friedhof- und Brunnenstraße sowie der Bergstraße gefasst

Der in der Gemeinderatssitzung vorgestellte Baubeschluss zur Sanierung der Friedhof- und Brunnenstraße umfasst die Sanierung der Fahrbahnfläche mit Asphalt einschließlich der Geh- und Zubehörflächen, die Anpassung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen, die Erneuerung der Parkflächen entlang und gegenüber dem Fußweg zum Kindergarten Brunnenstraße und die Erneuerung des Verbindungsfußweges zwischen der Friedhof- und der Brunnenstraße. Besondere Aufmerksamkeit wurde der Planung des Parkplatzes und des Vorplatzes beim Friedhof gewidmet, da dessen Aufenthaltsqualität im Zuge der Sanierungsarbeiten eine Aufwertung erhalten soll. Der Ausbaustandard der Verkehrsflächen orientiert sich zur Schaffung eines einheitlichen Ortsbildes an dem der Ortsdurchfahrt Flacht. Die Parkflächen im Bereich des Friedhofs werden weiterhin durch die vorhandene Zufahrt zur Brunnenstraße erschlossen und die vorhandene Stellplatzanzahl wird durch eine Parkmöglichkeit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nahe des Friedhofeingangs ergänzt. Das Parkplatzgelände wird durch eine Stützmauer entlang der nördlichen Parkplätze begradigt, sodass die Anfahrbarkeit verbessert und die Nutzer ein weniger starkes Gefälle als bislang vorfinden. Der Vorplatz des Friedhofes soll künftig optisch durch ein Pflanzhochbeet mit einer Corteenstahl-Einfassung vom Parkplatz separiert werden und eine weitere Grünfläche bietet den Friedhofsbesuchern eine Sitzgelegenheit zum Verweilen. Um für die Fußgänger, die vom Ettlesberg hinunter in die Ortsmitte laufen, eine sichere Querungsmöglichkeit der Straße zu schaffen, wird der Gehweg im Kreuzungsbereich der Friedhof- und Brunnenstraße etwas verlängert und eine Querungshilfe (ugs. „Zebrastreifen“) vorgesehen.

Einstimmig kommt das Gremium zu dem Ergebnis, den Baubeschluss mit einem Kostenrahmen der Baumaßnahme i.H.v. 1,55 Mio. € (brutto) inkl. Baunebenkosten zu fassen. Nach erfolgter Ausschreibung ist der Baubeginn auf Oktober 2019 mit einer Bauzeit von rund sechs Monaten geplant.

Im Zuge der Planungsgespräche und Ortsbesichtigungen zur Sanierung der Friedhof- und Brunnenstraße fiel der schlechte Zustand der Bergstraße näher in den Fokus. Nachdem die Bergstraße über längere Zeiträume als Umleitungsstrecke während der Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Flacht genutzt wurde sind auch hier Ermüdungserscheinungen zu erkennen. Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass mehrere Versorger in den letzten Jahren die Straße durch Eingriffe in die Substanz geschwächt haben und somit zwischenzeitlich ein „Flickenteppich“ entstanden ist. Daneben kommt es an den Übergängen zwischen dem Straßenbelag und den Pflasterbändern vermehrt zu Frostaufbrüchen und Senkungen, die von Jahr zu Jahr schlimmer werden. Daher bietet es sich an, diese Sanierung mit der Maßnahme Friedhof- und Brunnenstraße zu verbinden und Synergieeffekte zu nutzen. Im Sinne eines einheitlichen Straßenbilds und aufgrund des Kosteneinsparpotenzials bei einer Durchführung im Zusammenhang mit der Sanierung der Friedhof- und Brunnenstraße hat der GR für die Sanierung der Straßenoberfläche, der Wasserleitung und der Straßenbeleuchtung in der Bergstraße vom Ausbauende der Ortsdurchfahrt Flacht bis zum Gebäude Bergstraße 19 den Baubeschluss mit einer Gegenstimme gefasst. Dem ursprünglichen Ausbauende vor dem Gebäude Bergstraße 17 wurde bei fünf Befürwortern und einer Enthaltung aus dem Gremium nicht zugestimmt. Die außerplanmäßigen Mittel i.H.v. ca. 281.000 € werden zur Verfügung gestellt. Im nächsten Schritt wird nun die Ausschreibung anhand der Ausführungsplanung erstellt und die Submission und Vergabe stattfinden. Ein Baubeginn kann noch in diesem Jahr stattfinden.

 

Abschluss des Geschäftsjahres 2019 der Wohnbau Weissach GmbH

Der GR ist bei einer Enthaltung mehrheitlich der Empfehlung des Aufsichtsrates der Wohnbau Weissach GmbH (WWG) gefolgt, aufgrund des Prüfungsberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HABITAT Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2019 keine besonderen Maßnahmen zu treffen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Zeitraum vom 18.05.2020 bis 29.05.2020 die gesetzliche Prüfung der Wohnbau Weissach GmbH (WWG) durchgeführt und im Ergebnis mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Das Geschäftsjahr 2019 schloss mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 53.123,87 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag i.H.v. 202.599,46 €) ab. Der ursprünglich geplante Jahresüberschuss i.H.v. 35.000 € konnte nicht erwirtschaftet werden. Ursächlich hierfür waren trotz höheren sonstigen betrieblichen Erträgen u.a. höhere Aufwendungen für die Instandhaltung sowie höhere Personalkosten. Das Eigenkapital ist im abgelaufenen Geschäftsjahr um 53.123,87 € auf 7.742.761,23 € gefallen. Die Eigenkapitalquote ist etwas stärker als in den Vorjahren gesunken und bewegt sich mit 89,1 % (Vorjahr 95,17 %) jedoch unverändert auf einem hohen Niveau. Für den Neubau des Sechsfamilienhauses in der Talstraße 23 wurde in 2019 Fremdkapital i.H.v. 460.980 € aufgenommen. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2019, den Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2019 i.H.v. 8.027.238,77 € vorzutragen und dem Lagebericht zum Geschäftsjahr 2019 hat der GR ebenfalls bei einer Enthaltung zugestimmt.

Der GR nahm darüber hinaus den Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2019 zur Kenntnis und erteilte der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat nach § 7 Abs. 5 e) des Gesellschaftsvertrages bei einer Enthaltung, sonst Ja-Stimmen, die Entlastung.

 

Kindergartenbedarfsplanung 2020 bis 2022 prognostiziert steigenden Bedarf an Kindergartenplätzen

Die Kindergartenbedarfsplanung ist gesetzlich vorgeschrieben. In der Gemeinde Weissach wurde erstmalig ab dem Kindergartenjahr 2016 / 2017 ein Kindergartenbedarfsplan erstellt und darauf aufbauen ab dem Jahr 2018 im zweijährigen Turnus fortgeschrieben. Die Bedarfsplanung gliedert sich in die Bestandsaufnahme, welche zum einen die bestehende Altersstruktur aus den Daten des Einwohnermeldeamtes sowie die Geburtenstatistiken als auch das Nutzerverhalten in den Einrichtungen berücksichtigt. In die Bedarfsermittlung werden neben den statistischen Daten auch weitere Rahmenbedingungen und Veränderungen wie bspw. die Erschließung von Neubaugebieten und in der Realisierung befindliche Wohnbauprojekte einbezogen. Ebenfalls berücksichtigt wurde die stufenweise Anpassung des Einschulungsstichtags.

Durch die geburtenstarke Jahrgänge 2015 und 2016 sowie eine durchschnittlich leicht steigende Geburtenrate (durchschnittlich 78 Geburten pro Jahr) ist insbesondere in der Alterskohorte 3 bis 6 Jahre eine Steigerung im Vergleich zum Vorplanungszeitraum zu verzeichnen. Das derzeit bestehende Angebot im Krippenbereich zeigt aktuell eine Auslastungsquote von 95 v.H. (2018 65 v.H.). Insbesondere durch die Schließung der ehemaligen Krippe Mäusebande zum 31.12.2018 in Weissach konnte die Auslastung wie geplant erhöht und damit das vorgehaltene Angebot an den Bedarf angepasst werden. Bei den Kindergartenplätzen liegt die aktuelle Auslastung insgesamt bei 86 v.H. (2018 74 v.H.). Damit stellt die aktuelle Auslastung erstmals kein Überangebot mehr dar und gewährleistet gleichzeitig die Rechtansprüche vollumfänglich. Der Nutzungsschwerpunkt liegt im Krippenbereich mit 79 v.H. und im Kindergarten mit 91 v.H. in Flacht und 81 v.H. in Weissach weiterhin deutlich im Bereich der verlängerten Öffnungszeit (VÖ). Insbesondere im Krippenbereich werden – auch nach Anpassungen im Rahmen der Bedarfsplanung 2018 - weiterhin GT-Plätze von Kindern mit VÖ-Bedarf belegt. Aufgrund der Bedarfsermittlung ist für das Kindergartenjahr 2020 / 2021 von einem steigenden Bedarf in allen Betreuungsformen auszugehen. Insbesondere für das Jahr 2021 / 2022 ist im Bereich Kindergarten eine Spitze zu erwarten. Zur Abdeckung des Betreuungsbedarfs muss das Platzangebot im Kindergarten deshalb zeitweise ausgebaut werden, insbesondere im Ortsteil Flacht übersteigt der Bedarf das bestehende Angebot von Ü3-Plätzen, das auch durch die Plätze in Weissach nicht abgedeckt werden kann. Für die Altersgruppen ein bis zwei Jahre sowie für Schulkinder werden die Kapazitäten in den kommenden zwei Jahren ausreichen.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Maßnahmen - Umwandlung von GT Gruppen in VÖ Gruppen, Eröffnen einer weiteren VÖ Kindergartengruppe in der „Brunnenstraße“, Neukonzeption der bestehenden Betreuungsmodelle im Krippen- und Kindergartenbereich und Gestaltung von Aufnahmekriterien und Anpassung der Platzvergabe - wurden vom Gremium einstimmig beschlossen. In einem umfangreichen Konzept unter Einbeziehung der Eltern soll in der zweiten Jahreshälfte neben der Neukonzeption der Betreuungsmodelle auch die Gebührenstruktur weitestgehend überarbeitet werden.

Den vollständigen Kindergartenbedarfsplan 2020 bis 2022 finden Sie auf der Homepage unter www.kitas-weissach.de.

Umfangreiches Konzept zur Personalgewinnung und –bindung für die Kindertageseinrichtungen einstimmig auf den Weg gebracht

Der sich kontinuierlich weiter verschärfende Fachkräftemangel im Bereich des pädagogischen Fachpersonals beschäftigt alle Kommunen und freien Träger von Kindertageseinrichtungen. Gleichermaßen ist die Deckung des Bedarfs an pädagogischen Fachpersonal die Voraussetzung für eine gute und funktionierende Kinderbetreuung. Vor diesem Hintergrund besteht zwischen Gremium und Verwaltung Konsens, dass die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen für die Gewinnung sowie Bindung von Fachkräften im pädagogischen Bereich von besonders hoher Bedeutung sind. Aus diesem Grund wurden in der Sitzung des GRs am 09.12.2019 bereits mehrere Maßnahmen beschlossen, die eine Anpassung des Stellenplans betrafen. Konkret wurde der Vertretungskräftepool aufgestockt, der Mindestpersonalschlüssel anhand aktueller sowie realistischer Randzeiten angepasst sowie Stellen für stellvertretende Einrichtungsleitungen geschaffen.

In einem weiteren Schritt wurde nun in der vergangenen Gemeinderatssitzung ein umfangreiches Konzept zur Personalgewinnung sowie –bindung in den kommunalen Kindertageseinrichtungen eingebracht, welches in den folgenden Monaten sukzessive umgesetzt werden soll. Beispiele für die vorgesehenen Maßnahmen sind die Aufstockung des Budgets für Weiterbildungen, die Intensivierung eines externen Leitungskräfte-Coachings, Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsmanagements sowie die Einführung einer Anwerbeprämie. Darüber hinaus sollen Betreuungskräfte in Ganztageseinrichtungen zukünftig quartalsweise zusätzlich zum regulären Gehalt Sachzuwendungen in Form von Gutscheinen erhalten. Auch wenn einige Bestandteile des Konzepts erst im Laufe des Jahres 2021 umgesetzt werden können, stellt der anvisierte Beschluss einen maßgeblichen Grundstein für die strukturierte Weiterentwicklung des Personalmanagements in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde dar. Damit greift die Gemeinde den sich weiter verstärkenden Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen auf und investiert in eine pädagogisch wertvolle sowie verlässliche Kinderbetreuung. Das Konzept soll laufend fortgeschrieben werden und in Teilen auch auf andere Bereiche der Gemeindeverwaltung übertragen werden.

Jahresabschluss 2019, Gewährung eines Trägerdarlehens sowie Änderung der Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Weissach beschlossen

Das Wirtschaftsjahr 2019 des Eigenbetriebs Wasserversorgung schließt wie auch im Vorjahr mit einem Gewinn ab. Der Gewinn 2019 beträgt 152.442,39 € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 80.000 € verschlechtert. Die Gründe hierzu sind ein mengenbedingter Rückgang der Erlöse aus der Wasserabgabe sowie gestiegene Aufwendungen für Material und Betriebskosten. Trotz der erwirtschafteten Gewinne in den Jahren 2018 und 2019 ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung weiterhin unterfinanziert. Es besteht zum 31.12.2019 ein Finanzierungsfehlbetrag i.H.v. knapp 2,2 Mio. €, weshalb - wie in den Vorjahren – eine weitere eigenkapitalstärkende Maßnahme notwendig ist. Zum 31.12.2020 wird daher aus den Mitteln des Finanzhaushaltes der Gemeinde ein Trägerdarlehen i.H.v. 1 Mio. € mit einer Laufzeit von 25 Jahren und einem Zinssatz von 1,5 % an den Eigenbetrieb gewährt. Mit dieser Gewährung sowie der Veranlagung von Wasserversorgungsbeiträgen sollten die Finanzierungsfehlbeiträge bis zum Ende 2020 nahezu abgebaut sein. Der GR hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung Weissach für das Jahr 2019, die Verwendung des Jahresgewinns i.H.v. 152.442,39 € zur Tilgung des Verlustvortrages sowie die Gewährung eines Trägerdarlehens i.H.v. 1 Mio. € einstimmig beschlossen. Ebenfalls einstimmig wurde über die Änderung der Eigenbetriebssatzung Beschluss gefasst. Mit der Änderung des Eigenbetriebsgesetzes im April 2020 besteht für Eigenbetriebe ein Wahlrecht, ob der Eigenbetrieb weiterhin nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches oder nach den Vorschriften der kommunalen Doppik geführt werden soll. Die Ausübung des Wahlrechtes ist in der Betriebssatzung zu verankern. Da es sich beim Eigenbetrieb um ein wirtschaftliches Unternehmen handelt, erfolgt die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen weiterhin auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches.