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Beraten & Beschlossen: Technischer Ausschuss (TA) am 06.07.2020
Erstelldatum15.07.2020
In dieser Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über die aktuell in unseren kommunalen Gremien gefassten Beschlüsse und Debatten.
Überprüfung des Kanalnetzes im Ortsteil Weissach und für die Strudelbachverdolung in Flacht beauftragt
Alle Gemeinden in Baden-Württemberg sind nachder Eigenkontrollverordnung dazu verpflichtet, den Zustand ihres Kanalnetzes in einem 10 bis 15-jährigen Rhythmus zu erfassen und hinsichtlich der im Kanal vorhandenen Schäden zu bewerten. Mit diesen Inspektionen wird überprüft, ob die Kanalisation noch den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entspricht und ob ggf. Sanierungsmaßnahmen zu veranlassen sind. Um dieser Pflicht nachzukommen sollen die Haupthaltungen und Schächte in Teilen des Gemeindegebietes in Weissach und die Strudelbachverdolung in Flacht befahren und inspiziert werden. Insgesamt hat das Kanalnetz in Weissach eine Gesamtlänge von ca. 68,6 km mit ca. 1.814 Schächten. Hiervon sollen ab Mitte Juli 2020 in zwei Losen ca. 18 km Kanal und 558 Schächte befahren werden. Außerdem wired darüber hinaus auch die Anschlussleitungen in der Strudelbachverdolung inspiziert und eventuelle Fehlanschlüsse ermittelt. Zur Vergabe der Durchführung der Inspektion wurde im Juni 2020 eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Für die beiden Lose sind jeweils vier Angebote eingegangen, deren Submission am 17.06.2020 stattfand. Der TA hat einstimmig beschlossen, den Auftrag für die Inspektion nach der Eigenkontrollverordnung für 88.025,01 € (brutto) an die Firma Hermann GmbH aus Pforzheim sowie den Auftrag für die Inspektion der Strudelbachverdolung zu einem Gesamtpreis von 20.229,90 € (brutto) an die Firma Gemminger Kanalservice e.K. aus Gemmingen zu vergeben. Die Ausführung der Inspektionen ist vom 13.07. bis zum 30.09.2020 vorgesehen. Im Anschluss daran erfolgt die Auswertung der Ergebnisse und die Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die Strudelbachverdolung durch das Büro Mayer Ingenieure GmbH aus Böblingen.
Baugesuche
Für folgende Bauvorhaben hat der TA sein Einvernehmen erteilt bzw. in Aussicht gestellt:
- Milanweg 14, Flst. 6494
- Errichten von zwei Schleppgauben sowie eines Balkons auf der Südseite
- Errichten von zwei Schleppgauben sowie eines Balkons auf der Südseite
- Theodor-Heuss-Straße 50, Flst. 1052/3
- Errichten eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Carport
- Errichten eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Carport
- Buchwaldweg 17, Flst. 3594/2
- Neubau eines Wohnhauses mit Garagen im Untergeschoss
Für folgendes Bauvorhaben konnte das Einvernehmen nicht erteilt werden:
- Schönblickstraße 2, Flst. 3178/1
- Errichten eines Anbaus auf der bestehenden Garage