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Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 16.03.2020
Erstelldatum25.03.2020
in dieser Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über die aktuell in unseren kommunalen Gremien gefassten Beschlüsse und Debatten.
Haushaltsatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2020 einstimmig verabschiedet
Auf den ausführlichen Bericht zum Haushaltsplan 2020 sowie die Haushaltsreden von Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden in KW 12 wird verwiesen.
Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer werden nach 13 Jahren zum 01.01.2021 angepasst
Aufgrund der äußerst angespannten finanziellen Situation der Gemeinde Weissach mit einem zum Zeitpunkt der Haushaltseinbringung vorhandenen Defizits im Gesamtergebnishaushalt von - 6.030.600 € wurden im Rahmen der Haushaltsklausurtagung des Gemeinderates am 07. und 08.02.2020 verschiedene Maßnahmen mit dem Ziel beraten, das hohe Defizit zu verringern und die Erträge und Aufwendungen mittelfristig in Einklang zu bringen. Die Verwaltung hat bereits zur Haushaltsklausur ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das sowohl Ausgabenreduktionen als auch Einnahmensteigerungen vorsieht. Die Fraktionen der Bürgerliste und der Freien Wähler haben in ihren Haushaltsanträgen die Erhöhung der Hebesätze von Grund- und Gewerbesteuer beantragt, die in der Diskussion schnell eine große Mehrheit im Gemeinderat gefunden haben. Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Böblingen weist bei der Genehmigung der Haushaltspläne der vorangegangenen Jahre regelmäßig darauf hin, dass die Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen und mit Blick auf die seit Jahren unveränderten Hebesätze deren Erhöhung in Angriff nehmen müsse. Die letzte Änderung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B in der Gemeinde Weissach erfolgte zum 01.01.2008 sowie für die Gewerbesteuer zum 01.01.2012, sodass die aktuell gültigen Hebesätze zum Zeitpunkt einer Erhöhung ab dem 01.01.2021 seit nunmehr neun (Gewerbesteuer) bzw. 13 Jahren (Grundsteuer) unverändert sind und weit unter dem Durchschnitt des Landkreises liegen. Im Rahmen der Haushaltsklausurtagung wurde die Verwaltung deshalb vom Gemeinderat damit beauftragt, eine Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer vorzubereiten. Die Hebesatzänderungen zum 01.01.2021 der Grundsteuer A auf 320 v.H. (seither 240 v.H.), Grundsteuer B auf 340 v.H. (seither 240 v.H.) und Gewerbesteuer auf 370 v.H. (seither 340v.H.) wurden vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Die Erhöhung führt zu Mehrerträgen von jährlich ca. 0,5 Mio. €, sodass schnell deutlich wird, dass es nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist und das vorhandene Defizit allein mit dieser Maßnahme nicht kompensiert werden kann.
Einstimmiger Grundsatzbeschluss für die einheitliche Regelung zum Verkauf von Teilflächen im Gemeindegebiet festgelegt
Im Zusammenhang der sukzessiven Altlastenaufarbeitung wurde im gesamten Gemeindegebiet festgestellt, dass es eine hohe Anzahl an öffentlichen Teilflächen gibt, die von Anliegern für private Zwecke genutzt werden. Die Verwaltung hat anhand von aktuellen Auszügen aus dem Geoinformationssystem (GIS) der Gemeinde und bei zwei anschließenden Vor-Ort-Terminen eine erste Sichtung und umfangreiche Auflistung von privaten Gärten oder Stellplätzen auf öffentlichen Grundstücken auf dem gesamten Gemeindegebiet erstellt. Dabei handelt es sich um Teilflächen mit einer Gesamtfläche von rund 2.925 m², was einem Gesamtwert i.H.v. rund 1.034.000 € entspricht. Der Gemeinderat stimmte in seiner vergangenen Sitzung dem Vorschlag der Verwaltung zur einheitlichen Vorgehensweise bei der Veräußerung gegenüber den betroffenen Anliegern einstimmig zu. Demnach bietet die Gemeinde den Anwohnern die Flächen zum Bodenrichtwert des Jahres 2015 an. Der Bodenrichtwert aus dem Jahr 2015 dient als Grundlage, da in den vergangenen Jahren bereits Teilflächen auf dieser Basis veräußert wurden. In Abzug gebracht werden die Kosten der baulichen Herstellung der Flächen, welche die Gemeinde aufwenden müsste, um die Flächen selbst herzustellen. Diese betragen für die Einschotterung 35 € / m², für die Asphaltierung 80 € / m² sowie für Randsteine 2 x 50 € / Lfm. Die Differenz zwischen beiden Beträgen ergibt den tatsächlichen Kaufpreis. Das verbindliche Kaufangebot der Gemeinde gilt jeweils sechs Monate nach Übermittlung des Angebotes. Sofern bis zum Ende dieser Frist keine schriftliche Annahme erfolgt, wird die Gemeinde die Herausgabe der Flächen fordern. Soweit sich durch die Herausgabe der Teilflächen ein „gefangenes“ Grundstück bzw. Hinterliegergrundstück ergeben sollte, wird von der Gemeinde ein Notwegerecht entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen festgelegt. Mit diesem Grundsatzbeschluss legt die Gemeinde verbindliche und transparente Kriterien fest, die für alle Anwohner von Teilflächen gleichermaßen gelten. Die Teilflächen wurden in drei Prioritäten eingeteilt, die nun von der Verwaltung in den nächsten zwei bis drei Jahren sukzessive abgearbeitet werden.
Zweckverband „Hochwasserschutz Strudelbachtal“: Jahresabschluss 2019, Haushaltssatzung 2020 und Vergabe der Betreuungsleistungen für die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens für den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens in Eberdingen beschlossen
Gleich mehrere Tagesordnungspunkte des Zweckverbandes „Hochwasserschutz Strudelbachtal“ (ZVHS) beschäftigte den Gemeinderat in seiner letzten Sitzung, für deren Abstimmungen in der Verbandsversammlung im Mai der GR seine Vertreter jeweils mit breiter Mehrheit ermächtigte. Der ZVHS erzielte im Jahr 2019 durch die Umlageerhebung einen ausgeglichenen Haushalt und erwirtschaftet weder Überschüsse noch Fehlbeträge. Aufgrund der Überzahlungen bei der Betriebs- und Investitionskostenumlage ergibt sich ein Erstattungsbetrag an die Verbandsmitglieder i.H.v. 69.580,52 €. Die Gemeinde Weissach erhält davon einen Anteil i.H.v. 12.453,72 €.
Der ZVHS stellt, wie jede Kommune, zur Bewirtschaftung eine Haushaltssatzung sowie einen Haushaltsplan inklusive der mittelfristigen Finanzplanung auf. Die im Vorjahreshaushalt für die Jahre 2020 und 2023 eingeplanten Baukosten für das Hochwasserrückhaltebeckens HRB) in Eberdingen wurden aufgrund von Verzögerungen um ein Jahr verschoben und sind nun für die Jahre 2021 (1.500.000 €) und 2022 (2.500.000 €) vorgesehen. Ebenso wird im Jahr 2021 mit weiteren Planungskosten für das HRB im Strudelbachtal in Weissach i.H.v. 50.000 € gerechnet. Landeszuwendungen sind i.H.v. 70 % der förderfähigen Kosten zu erwarten. Diese betragen für das HRB Eberdingen 1.050.000 € sowie für das HRB in Weissach 35.000 €.
Aufgrund der ermittelten Baukosten für das HRB in Eberdingen durch das mit den Leistungsphasen 3 und 4 bereits beauftragte Ingenieurbüro Winkler und Partner konnte berechnet werden, dass das zu erwartende Gesamthonorar für den Neubau des Hochwasserrückhaltebeckens in Eberdingen (Ingenieurbauwerk, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung) über dem EU-Schwellenwert von 221.000 € (netto) liegen wird. Die Betreuungsleistungen für die Durchführung eines europaweiten Vergabeverordnungs-Verfahrens (VgV-Verfahren) zur Vergabe von Ingenieurleistungen für den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens in Eberdingen wurden an das Ingenieurbüro ISTW vergeben.