Hauptbereich
Beraten & Beschlossen Gemeinderat (GR) am 17.02.2020
Erstelldatum26.02.2020
In dieser Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über die aktuell in unseren kommunalen Gremien gefassten Beschlüsse und Debatten.
Kommunaler Wohnungsbestand wird auf die Wohnbau Weissach GmbH übertragen
Bei nur zwei Gegenstimmen hat der GR in seiner letzten Sitzung die Übertragung von 44 kommunalen Mietwohnungen (Bahnhofstraße 26 mit drei Wohnungen, Brunnenstraße 10 mit drei Wohnungen, Iptinger Straße 28 mit drei Wohnungen, Seitenstraße 31 mit sechs Wohnungen, Porschestraße 10 mit 14 Wohnungen und Sandweg 8 mit 15 Wohnungen) der Gemeinde Weissach mit einem Wert von 4.465.680 € an die Wohnbau Weissach GmbH (WWG) beschlossen. Im Zuge der Weiterentwicklung und Umfirmierung der früheren KommBau hin zur Wohnbau Weissach GmbH (WWG) haben sich Gemeinderat und Aufsichtsrat in den letzten vier Jahren bereits sehr umfassend über die Grundsätze der Weiterentwicklung und Neuordnung verständigt. In diesem Zuge fand auch die nähere Betrachtung des kommunalen Wohnungsbestands statt, woraufhin die wirtschaftlichen Auswirkungen, Vor- und Nachteile sowohl für die Gemeinde als auch die WWG untersucht wurden. Das positive Ergebnis der eingeholten gutachterlichen Stellungnahmen zu steuer- und beihilferechtlichen Vorschriften war eindeutig: Die Übertragung des kommunalen Wohnungsbestandes der Gemeinde Weissach an die WWG schließt mit einem betriebswirtschaftlich positivem Ergebnis und wird gleichermaßen als strategische Ausrichtung gesehen, da dies auch eine langfristige nachhaltige Strategie für die WWG mit der Möglichkeit bedeutet, eine integrierte Wohnungsbestands-, Investitions-, Finanz- und Ertrags- sowie Personalplanung zu entwickeln. Aus wirtschaftlichen Gründen empfiehlt die HABITAT Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Immobilienbestand von 44 kommunalen Mietwohnungen so zu übertragen, dass 80 % der Gegenleistung, dies entspricht 3.572.544 €, für die Grundstücksübertragung als Sacheinlage der WWG zugeführt und in Form der „anderen Zuzahlung in die Kapitalrücklage“ eingestellt sowie 20 % der Gegenleistung, dies entspricht 893.136 €, für die Grundstücksübertragung durch Barzahlung der WWG an die Gemeinde Weissach erbracht wird. Auch das Ergebnis des bereits durchgeführten Private-Investor-Tests war positiv. Darin wird der Nachweis der Marktkonformität erbracht, dass ein marktwirtschaftlich handelnder Investor in einer vergleichbaren Situation ebenfalls eine Sachkapitalerhöhung i.H.v. 3.573.000 € bei einer 100%-igen Tochtergesellschaft Wohnbau Weissach GmbH durchgeführt hätte. Diese Lösung bietet darüber hinaus die Chance und ist der erste Schritt, mittelfristig hauptamtliches Fachpersonal sowohl für den Bereich der Geschäftsführung als auch der Sachbearbeitung in der WWG beschäftigen zu können.
Stellenpläne für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen
Einstimmig hat der GR die Stellenpläne 2020 für die Gemeindeverwaltung sowie für den Eigenbetrieb Wasserversorgung verabschiedet. Für den Bereich der Gemeindeverwaltung reduziert sich die Gesamtstellenanzahl gegenüber dem Stellenplan 2019 erneut um insgesamt 3,97 Stellenanteile. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Stellenplan 2019 bereits Ende 2017 im Rahmen des Gesamtdoppelhaushalts für die Jahre 2018 und 2019 beschlossen wurde. Der Vergleich mit dem Stellenplan 2019 berücksichtigt somit eine Vielzahl an einzelnen Stellenplananpassungen, die der GR in den Jahren 2018 und 2019 bereits beschlossen hat. Die Stellenreduzierung der letzten zwei Jahre ergibt sich im Wesentlichen aus der Schließung der Krippe Mäusebande sowie der Vergabe der Aufgaben des Jugendreferats an den Verein für Jugendhilfe Böblingen e.V. Bei einem Vergleich mit dem aktuellen Status Quo ergibt sich aus den vorgeschlagenen Anpassungen für das Jahr 2020 hingegen ein Stellenzuwachs im Umfang von insgesamt 0,47 Stellenanteilen. Neben einer Mehrzahl an kleineren sowie überwiegend formalen Stellenplananpassungen ist hierbei insbesondere die Schaffung zweier Vollzeitstellen im Bereich der Kernverwaltung erwähnenswert: Neue Stellen wurden sowohl für eine/n Digitalisierungsbeauftragte/n sowie - auf Antrag der Fraktionen Bürgerliste, Unabhängige Liste und Grüne - für eine/n Klimaschutzmanager/in geschaffen. Die neuen Stellen sollen zeitnah ausgeschrieben werden, um eine umfangreiche Bearbeitung von wichtigen sowie zukunftsprägenden Maßnahmen in den jeweiligen Bereichen zu ermöglichen.
Offener Brief an den Landrat zur Verkehrssituation in der Ortsdurchfahrt Flacht
Inder öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.11.2019 wurde die Verkehrssituation entlang der Ortsdurchfahrt Flacht beraten. Die Geschwindigkeit sowie der Verkehrslärm innerhalb der Ortsdurchfahrt seien nach Rückmeldung der Anwohnerinnen und Anwohner immer unerträglicher geworden. Kritik erfuhr auch das „Tempo 50“-Schild kurz vor der Bushaltestelle beim Flachter Sportplatz an der Einmündung zur Kelterstraße. Drei Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation wurden daraufhin beschlossen: die Verlängerung der 30er-Zone bis zum Ortsausgang Richtung Rutesheim, das Aufstellen einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage und das Anbringen von Hinweisschildern zum „Lärmschutz“ entlang der Ortsdurchfahrt. Da es sich bei der Ortsdurchfahrt in Flacht um eine Kreisstraße handelt, wurde Bürgermeister Töpfer beauftragt, die drei Maßnahmen an das Landratsamt Böblingen als zuständige Straßenverkehrsbehörde zu adressieren, da die Gemeinde selbst hierfür keinerlei Kompetenzen besitzt.
Landrat Roland Bernhard antwortete auf die Forderungen der Gemeinde Weissach mit einem fünfseitigen Schreiben vom 16.01.2020, was jedoch auf Nachfrage nicht veröffentlicht werden darf und nach den letzten Presseberichterstattungen nun immerhin den Gemeinderäten zugänglich gemacht wurde. Für die Verlängerung des geschwindigkeitsreduzierten Bereichs auf 30 km/h bis zum Ortsausgangsschild müsste nach Einschätzung des Landratsamtes eine „örtlich bedingte, besondere Gefahrenlage vorliegen, welche das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung vor allem von Leben und Gesundheit erheblich übersteigt“ gegeben sein. Das Landratsamt sieht eine solche Gefahrenlage nicht gegeben und die Maßnahme daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht umsetzbar. Damit eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage aufgestellt werden kann, muss es sich ebenfalls um eine besondere Gefahrenstelle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit handeln. Zusätzlich wird eine Auslastung der Straße von mindestens 8.000 Fahrzeugen am Tag vorausgesetzt. Mit Blick auf die vorhandenen Unfalldaten konnte keine Gefahrenstelle erkannt werden. Das Landratsamt signalisierte aber, häufiger Kontrollen durchzuführen. Das Anbringen von Hinweisschildern zum „Lärmschutz“ sei darüber hinaus erst möglich, wenn die Lärmbelastung innerhalb der Ortsmitte auch tatsächlich festgestellt wurde. Dafür wird der Lärmaktionsplan in diesem Jahr durch die Gemeinde Weissach fortgeschrieben. Ob und welche Maßnahmen sich daraus ableiten lassen, wird in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats im zweiten Halbjahr 2020 behandelt. Die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg auf Höhe der Kelterstraße sollen bei der nächsten Verkehrsschau genau geprüft werden.
Verwaltung und Gemeinderat teilen die Einschätzungen des Landratsamts Böblingen nicht und bedauern die getroffenen Entscheidungen. Einstimmig hat das Gremium beschlossen, nun einen offenen Brief an Landrat Bernhard zu formulieren, um den Forderungen zur Verbesserungen der Verkehrssituation entlang der Ortsdurchfahrt Flacht Nchdruck zu verleihen.
Schlussabrechnung für die Erschließung des Baugebietes „Nördliche Sonnenhalde“ anerkannt
Der GR hat einstimmig die Schlussabrechnung des Erschließungsgebietes „Nördliche Sonnenhalde“ anerkannt. Das Erschließungsgebiet umfasst vier Grundstücke, welche aus einem durchgeführten Umlegungsverfahren hervorgegangen sind. Zwei der Grundstücke befinden sich im Privatbesitz, die anderen beiden Grundstücke, welche zwischenzeitlich als Bauplätze verkauft wurden, standen im Eigentum der Gemeinde. Die Herstellung der sogenannten Erschließungsanlagen (Straße sowie Wasserversorgungs-und Abwasseranlagen) erfolgte durch einen beauftragten Erschließungsträger. Mit den Erschließungsmaßnahmen konnte erst im Frühsommer 2018 begonnen werden, da aufgrund der guten konjunkturellen Lage und des sehr kleinen Erschließungsgebietes von vier Grundstücken die Suche nach eine Baufirma sehr erschwert war. Insbesondere die Herstellung der kurzen und topografisch ansteigenden Stichstraße (16 % Gefälle) fand kein großes Interesse bei den Baufirmen. Letztendlich hatte nur die Firma Eurovia Teerbau GmbH auf Drängen des Erschließungsträgers ein Angebot abgegeben. Gegenüber der ersten Kalkulation vom März 2015 schließt die Maßnahme mit Mehrkosten von rund 50 %. Diese Mehrkosten resultieren überwiegend aus der sehr guten konjunkturellen Entwicklung und den in diesem Zeitraum gestiegenen Baukosten (Kalkulation aus 2015 – Ausschreibung in 2018). Ebenso waren zwischenzeitlich stark gestiegene Deponiekosten für Erdmaterial ausschlaggebend, wodurch es zu Kostensteigerung bei allen drei Gewerken kam. Für den Bau der Wasserleistungen stimmten die Bestandspläne nicht mit der Örtlichkeit überein, sodass über Nachtragsleistungen ein neuer Wasserleitungsschacht hergestellt werden musste. In Summe betragen die gesamten Erschließungskosten ca. 142.000 €.
„Am Eichwäldle“ heißt die Erschließungsstraße im Neubaugebiet „Kirchbergstraße“ in Flacht
Der TA ist in seiner Sitzung am 10.02.2020 dem Vorschlag der Verwaltung, die künftige Erschließungsstraße im Neubaugebiet „Kirchbergstraße“ „Wolfgang-Lucas-Weg“ zu nennen, nicht gefolgt und hat stattdessen mehrheitlich für die Bezeichnung „Eichwaldweg“ votiert. Da aber auf der Gemarkung Flacht bereits ein forst- bzw. landwirtschaftlicher Weg mit der Bezeichnung „Eichwaldweg“ besteht und vor dem Hintergrund der Orientierungs- und Ordnungsfunktion eine Doppelbenennung in derselben Gemeinde nicht zulässig ist, durfte der GR sich in seiner Sitzung mit der Namensgebung erneut befassen. Zur Sitzung gingen insgesamt elf Vorschläge für künftige Benennungen von Gemeinderäten ein. Auf die insgesamt 12 Vorschläge entfielen auf den „Wolfgang-Lucas-Weg“ zwei Stimmen, sechs Stimmen auf den „Gerda-Metzger-Weg“ und 13 Stimmen votierten für die Bezeichnung „Am Eichwädle“.