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Beraten & Beschlossen 2018: Gemeinde Weissach

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Beraten & Beschlossen 2018

Hauptbereich

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 10.12.2018

Erstelldatum18.12.2018

in dieser Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über die aktuell in unseren Gremien gefassten Beschlüsse und Debatten.

Bebauungsplan „Wengert I Erweiterung, 2. Änderung“ wird nach Änderung erneut öffentlich ausgelegt
Die bestehende Bebauung „Auf der Steige 22“ im Ortsteil Flacht soll abgebrochen werden und einer Neubebauung mit zwei getrennte Wohngebäuden weichen. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans und erfordert im Zuge einer sinnvollen Innenentwicklung eine Anpassung des Bebauungsplanes „Wengert I Erweiterung“. Der GR hat in seiner Sitzung am 02.05.2018 die 2. Änderung des Bebauungsplans beschlossen und anschließend öffentlich ausgelegt. Bei einer ersten Beteiligungsrunde der betroffenen Behörden und der Bevölkerung gingen zahlreiche Anregungen und Einwendungen ein, wobei die über 30 privaten Stellungnahmen inhaltlich wortgleich abgefasst waren. Die Planung wurde daraufhin vom beauftragten Planungsbüro überarbeitet und die möglichen Anpassungen unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen dem GR ausführlich vorgestellt. Die vorgelegte Planungsanpassung sieht eine Teilung des Grundstücks vor. Im südlichen Bereich soll weiterhin eine Einzel- oder Doppelhausbebauung zugelassen werden, im nördlichen Plangebiet ist ein Einzelhaus vorgesehen. Der GR stimmte der vorgelegten geänderten Planung bei zwei Enthaltung einstimmig zu. Die dazugehörige Veröffentlichung erfolgt in dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts.

Klärschlammbeseitigung wird für zwei weitere Jahre an bisherigen Dienstleister vergeben

Auf der Kläranlage Weissach fällt regelmäßig entwässerter Klärschlamm an, der abtransportiert und einer thermischen Verwertung zugeführt wird. Der bestehende Vertrag über die Klärschlamm-Mitverbrennung läuft zum 31.12.2018 aus. Die Ausschreibung der Leistung erfolgte deshalb bereits im Herbst 2018. Bis zum Submissionstermin am 15.11.2018 ging bei der Gemeinde Weissach lediglich ein Angebot ein. Das Angebot wurde vom bisherigen Dienstleister abgegeben und entspricht der Kostenschätzung. Der GR stimmte der Vergabe an die MSE Mobile Schlammentwässerung GmbH aus Karlsbad-Ittersbach zu einem Jahresprreis i.H.v. 114.835 € zu.

Vergabe der Rohbauarbeiten für die Mechanische Reinigung der Kläranlage wird deutlich teurer
Im Zuge der Gesamtbaumaßnahme zur Erweiterung der Kläranlage in Weissach wird im ersten Bauab-schnitt eine Mechanische Reinigungsanlage erstellt. Die beschränkten räumlichen Verhältnisse auf der Kläranlage machen für die neue Mechanische Reinigung eine Kompaktanlage notwendig. Für die Realisie-rung wurden acht Gewerke ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung am 27.03.2018 wurde jedoch für das Gewerk Rohbau kein einziges Angebot abgegeben. Im Anschluss fand daher eine beschränkte Ausschrei-bung des Rohbaus statt und der Ausführungszeitraum für den Ausbau wurde verlängert. Auch die be-schränkte Ausschreibung führte nicht zum Eingang eines Angebotes, obwohl insgesamt 16 geeignete Bau-firmen die Ausschreibungsunterlagen erhalten haben. Dies machte im nächsten Schritt die zusätzliche gezielte Anfrage verschiedener Firmen auf Basis einer freihändigen Vergabe notwendig. Erst auf dieser Grundlage gaben zwei Firmen jeweils ein Angebot ab. Das wirtschaftlichste Angebot der Firma Köhler Bau-unternehmung GmbH aus Wildberg liegt mit 795.183,69 € (brutto) rund 280.000 € über der bisherigen Kostenberechnung. Nach intensiver Debatte hat der GR bei einer Gegenstimme und einr Enthaltung die Vergabe, trotz deutlicher Mehrkosten, mehrheitlich beschlossen, da in Anbetracht der momentan sehr hohen Auftragslage im Baugewerbe bei einer Aufhebung und anschließender Neuvergabe keine besseren Angebote zu erwarten sind und die Arbeiten zwingend im kommenden Jahr ausgeführt werden müssen.

Neue Globalberechnung legt die beitragsrechtlichen Sätze bis zum Jahr 2030 fest
Schwere Kost wurde den Gemeinderäten in der letzten Sitzung des Jahres präsentiert, da die sogenannte Globalberechnung zu beschließen war. Unter einer Globalberechnung wird das schriftliche Rechenwerk zur Ermittlung der Beitragsgrenzen für die öffentlichen Einrichtungen im Sinne des Kommunalabgabengesetzes verstanden. Sie bildet die Basis für die Neukalkulation der Berechnung der höchstzulässigen Beitragssätze für die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung der künftigen Jahre. Die letzte Globalberechnung der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1997 und umfasste den Zeitraum bis 2010. Die Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten war deshalb dringend notwendig. Die Globalberechnung beruht auf den Kosten aller bisher getätigten und zukünftigen Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung und berücksichtigt alle Flächen des Flächennutzungsplans mit Planungszeitraum bis 2030. Herr Heyder vom Büro Heyder + Partner aus Tübingen hat in der Sitzung den Gemeinderäten und interessierten Zuhörern die Inhalte der Globalberechnung und die daraus resultierenden künftigen Beitragssätze ausführlich vorgestellt. Der GR stimmte der neuen Globalberechnung einstimmig zu.

Neukalkulation der Abwasser- und Niederschlagswassergebühren ab 2019 sowie Neufassung der Ab-wassersatzung, Entsorgungssatzung und Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung
Im Anschluss an die Globalberechnung folgte die Vorstellung der Neukalkulation der Abwasser- und Nie-derschlagswassergebühren ab dem Jahr 2019. Bei der Gebührenkalkulation für die Abwasserentsorgung gilt das sogenannte Kostendeckungsprinzip, d.h. dass eine maximale Kostendeckung von 100 % anzustreben ist. Die Gebühren sind nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes von demjenigen kostendeckend zu erheben, der die Leistung in Anspruch genommen haben. Eine Finanzierung von Defiziten der Abwasserbeseitigung aus dem kommunalen Haushalt und durch die Steuerzahler sollte grundsätzlich nicht erfolgen und ist insbesondere mit Blick auf die Generationengerechtigkeit zu vermeiden. Da seit dem Jahr 2010 kontinuierlich Defizite von jährlich bis zu rund 700.000 € erwirtschaftet wurden, ist eine Gebührenerhöhung im Bereich der Abwasserentsorgung unausweichlich. Mit der seit 2012 gültigen Abwassergebühr von 1,35 € für Schmutzwasser belegt die Gemeinde Weissach mit Abstand das Schlusslicht im Landkreis Böblingen. Die Neukalkulation der Gebühr für das Jahr 2019 ergibt unter Berücksichtigung des Defizites des Jahres 2014 eine Schmutzwassergebühr von 2,32 €/m³ und bedeutet einen Anstieg um 0,97 €/m³. Die Defizite vor 2014 können und sind in der Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt. Allein für die Jahre 2010 bis 2013 beträgt der Abmangel ca. 2,3 Mio. €, der vom kommunalen Haushalt und somit von allen Steuerzahlern getragen werden muss. Insofern werden das Ausmaß und die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung deutlich. Im Rahmen der durchgeführten Kalkulation wurden auch die Grundgebühren der Zähler für die Abwasserentsorgung sowie Wasserversorgung neu kalkuliert, die jedoch zu keiner nennenswerten Anpassung führen. Neu festgelegt wurde ab dem kommenden Jahr ein vierter Abschlag zum 15. Dezember eines jeden Jahres. Alle gebühren- und beitragsrechtlichen Änderungen sind in den jeweiligen Satzungen festgelegt und durch den GR zu beschließen. Die jeweiligen Satzungsänderungen bzw. Neufassungen wurden bereits im Mitteilungsblatt der Gemeinde Weissach vom 12.12.2018 (Ausgabe 50/2018) öffentlich bekannt gemacht. Der GR stimmte der Neukalkulation der Abwasser- und Niederschlagswassergebühren nach kurzer Diskussion und den sich daran anschließenden jeweiligen Satzungenbei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung sowie 14 Ja-Stimmen mehrheitlich zu.

Hundesteuer wird zum 01.01.2019 erhöht
Die Hundesteuersätze der Gemeinde Weissach sind seit dem Jahr 2012 unverändert und wurden von der Verwaltung im Zuge der Altlastenaufarbeitung einer Überprüfung, insbesondere durch vergleichende Be-trachtung mit den Steuersätzen der umliegenden Gemeinden, unterzogen. Dem GR wurde eine Erhöhung der Steuersätze ab 2019 auf das Niveau der umliegenden Gemeinden vorgeschlagen. Für Hundehalter be-deutet dies eine Erhöhung von bislang 84 € auf künftig 120 € für den ersten sowie von 168 € auf 240 € für jeden weiteren Hund. Da es sich beim Großteil der Hunde um Ersthunde handelt, führt die Satzungsände-rung bei den meisten Hundehaltern zu einer Erhöhung von jährlich 36 €, bzw. 3 € pro Monat, was dem Gremium absolut vertretbar erscheint. In diesem Zusammenhang wurde von der Verwaltung eine Neufassung der Hundesteuersatzung ausgearbeitet. Neu aufgenommen wurde eine Nachmeldefrist. Dies bedeutet, dass ab Januar 2019 eine Frist von einem weiteren Monat eingeräumt wird, um die Hundehaltung bei der Gemeinde anzuzeigen, ohne dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren droht. Innerhalb dieses Monats ist lediglich eine Nachmeldegebühr i.H.v. 50 € zu entrichten, während eine Ordnungswidrigkeit wesentlich höhere Kosten für den Betroffenen verursacht. Im Jahr 2019 wird die Gemeinde verschiedene unangekündigte Kontrollen zur Hundehaltung durchführen. Aktuell sind in der Gemeinde Weissach 394 Hunde angemeldet. Der GR hat der Hundesteuererhöhung und der damit einhergehenden Neufassung der Hundesteuersatzung bei einer Enthaltung einstimmig zugestimmt.

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr neugefasst
Einstimmig hat der GR die Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung, nach einstimmiger Empfehlung des Technischen Ausschusses am 03.12.2018, beschlossen. Der Feuerwehrausschuss hatte die Änderungen bereits am 09.10.2018 und 13.11.2018 behandelt. Anlass der Neufassung der Satzung war die Anpassung des Feuerwehrgesetzes und damit einhergehende Anpassung der Mustersatzung des Gemeindetages. Die inhaltlichen Änderungen beschränken sich weitestgehend auf redaktionelle und formaljuristische Anpassungen. Die Feuerwehrentschädigungssatzung wird in diesem Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht und ist auf der Homepage der Gemeinde Weissach unter www.weissach.de zu finden.

Die Sanierung des Burgmühlenduchlasses wird erneut ausgeschrieben
Anfang 2017 ist der stark baufällige Burgmühlendurchlass eingestürzt. Zu diesem Zeitpunkt war bereits die Planungen der notwendigen Sanierung beauftragt. Um kurzfristig und bis zur Fertigstellung der Sanierung eine Zufahrt zur Burgmühle sicherzustellen wurde der Durchlass provisorisch mit einem Stahlbetonrohr wiederhergestellt. Die Sicherung der Zufahrt durch ein Stahlbetonrohr ist aus natur- und wasserschutzrechtlichen Anforderungen langfristig nicht möglich weshalb eine grundsätzliche Sanierung notwendig ist. In seiner Sitzung am 27.07.2018 hat der GR den Baubeschluss zur Sanierung gefasst. Die projektierten Gesamtkosten belaufen sich auf 279.000 €. Bei der anschließend durchgeführten Ausschreibung wurden die Ausschreibungsunterlagen von drei Firmen angefordert, zur Submission gab aber lediglich eine Firma ein Angebot ab. Dieses lag mit 354.000 € rund 50 % und damit erheblich über den kalkulierten Kosten. Der GR ist daher der Empfehlung der Verwaltung gefolgt und hat einstimmig die Aufhebung der Ausschreibung beschlossen. Es wird nun eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt, bei der gezielt auf interessierte Firmen zugegangen werden kann. Die Bauausführung wird im Lauf des Jahres 2019 in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Die von der Gemeinde favorisierte Ausführung im Frühjahr wird voraussichtlich aus naturschutzfachlichen Gründen nicht möglich sein, da im betroffenen Gebiet in diesem Zeitraum zahlreiche Feuersalamander unterwegs sind. Dies wird zu weiteren Kostensteigerungen führen.

Gemeinde Weissach tritt dem Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen bei
Mit dem einstimmigen GR-Beschluss zur Gründung und dem Beitritt zum Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen wurde Bürgermeister Daniel Töpfer ermächtigt, alle erforderlichen Rechtshandlungen für die Gemeinde vorzunehmen, um im Januar 2019 Mitglied des in Gründung befindlichen Zweckverbands zu werden. Bereits in der Sitzung am 19.11.2018 beschäftigten sich die Gemeinderäte ausführlich mit der Situation des Breitbandausbaus sowie dem Ausbau im Kooperationsmodell. Der Zweckverband Breitbandausbau wird die Städte und Gemeinden des Landkreises in der künftigen regionalen Gigabit Region Stuttgart GmbH vertreten und kann durch die Mitgliedschaft aller Kommunen des Landkreises einen hohen Einfluss bei Planung und Konzeption nehmen. Für die Gemeinde Weissach hat die reine Mitgliedschaft keine finanziellen Auswirkungen, da mit Beschluss des Kreistags vom 08.10.2018 der laufende Aufwand sowie das Personal durch den Landkreis Böblingen getragen und gestellt wird. Kosten für die Gemeinde werden erst durch einen möglichen Beschluss zur Realisierung des von der Telekom vorgeschlagenen Ausbauplans entstehen. Die genauen Kosten dafür sind noch nicht beziffert. Die Gründungsversammlung des Zweckverbandes Breitbandausbau ist auf den 30.01.2019 terminiert.

Überarbeitetes Redaktionsstatut für das Amtsblatt tritt zum 01.01.2019 in Kraft
Der GR hat in seiner letzten Sitzung nach ausführlicher und kontroverser Diskussion dem überarbeiteten Redaktionsstatut für das Amtsblatt einstimmig zugestimmt. Bereits in der Sitzung am 06.08.2018 stellte die Verwaltung die Ergebnisse der Evaluation des Amtsblattes und die daraus abgeleiteten Anpassungen vor. Die nun vorgelegte Überarbeitung der den Institutionen zur Verfügung stehenden Zeilenkontingente beinhaltet eine Erhöhung des Veröffentlichungsumfangs für die Kindertageseinrichtungen, die örtlichen Parteien und die örtlichen Wählervereinigungen. Im Austausch des Redaktionsteams mit den örtlichen Vereinen und Organisationen zeigt sich deutlich, dass das bisher zu Verfügung stehende Zeilenkontingent in den meisten Fällen ausreichend ist und teilweise sogar gar nicht oder nur in reduziertem Umfang genutzt wird. Die Neufassung der Kontingente ab 01.01.2019 wird die bestehenden Bedarfe der Vereine und Organisationen gut widerspiegeln und abdecken. Das Redaktionsstatut wird in diesem Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht und ist auf der Homepage der Gemeinde Weissach unter www.weissach.de abrufbar. Bei der vorgesehenen Neugestaltung der Titelseite sah der GR noch Anpassungsbedarf und hat die Verwaltung beauftragt, den vorgelegten Entwurf erneut zu überarbeiten und das Gemeindelogo zukünftig deutlich größer abzudrucken. Eine erneute Beratung ist in der Sitzung des GRs im Januar 2019 geplant.

Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Wasserversorgung sowie Verbesserung der Eigenkapitalausstattung einstimmig festgestellt
Das Wirtschaftsjahr 2017 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Weissach schließt mit einem Verlust i.H.v. 12.760,26 € ab. Damit hat sich das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr um rund 200.000 € verbessert. Die deutliche Verbesserung des Jahresergebnisses ergibt sich maßgeblich aus der Gebührenerhöhung zum 01.01.2017 von bislang 1,10 €/m³ auf 1,96 €/m³. Damit wird deutlich, dass die Gebührenerhöhung dringend notwendig war und sich positiv auf das Betriebsergebnis ausgewirkt hat. Zur Verbesserung der Finanzsituation des Eigenbetriebs Wasserversorgung wurde im Dezember 2017 aus Mitteln des Vermögenshaushaltes der Gemeinde das Stammkapital des Eigenbetriebs um 2 Mio. € erhöht. Eine weitere Erhöhung des Stammkapitals erfolgte durch außerplanmäßige Tilgung eines Trägerdarlehens der Gemeinde i.H.v. 1,3 Mio. €, sodass zum 31.12.2017 wieder eine positive Eigenkapitalausstattung gegeben ist. Nachdem weiterhin ein Finanzierungsfehlbetrag i.H.v. ca. 6,7 Mio. € vorhanden ist, sind weitere eigenkapitalstärkende Maßnahmen in den Jahren 2018 und 2019 notwendig. Zum 31.12.2018 wird daher aus den Mitteln des Vermögenshaushaltes der Gemeinde die Allgemeine Rücklage des Eigenbetriebs um 1 Mio. € erhöht sowie ein Trägerdarlehen i.H.v. 1 Mio. € mit einer Laufzeit von 25 Jahren und einem Zinssatz von 1,5 % von der Gemeinde an den Eigenbetrieb gewährt. In diesem Zusammenhang erfolgt auch ab 01.01.2019 eine Zinsanpassung für das bereits bestehende Trägerdarlehen von bislang 2,5 % auf 1,5 %. Der GR hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung Weissach für das Jahr 2017, den Jahresverlust i.H.v. 12.760,26 € auf neue Rechnung vorzutragen sowie die Verbesserung der Eigenkapitalausstattung einstimmig beschlossen. Ebenso wurde der Werkleiterin des Eigenbetriebs, Kämmerin Karin Richter, Entlastung erteilt.