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Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 17.09.2018
Erstelldatum26.09.2018
In dieser Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über die aktuell in unseren kommunalen Gremien gefassten Beschlüsse und Debatten
Friedhofsbagger des Bauhofs wird ersetzt
Die Fahrzeuge und Maschinen des Bauhofs werden regelmäßig und intensiv in Anspruch genommen und sind für einen reibungslosen Arbeitsablauf unabdingbar. Neben Grabungsarbeiten im Bereich der Grünpflege oder bei kleineren Baumaßnahmen wird der Bagger des Bauhofs vor allem für die Tätigkeiten auf den beiden Friedhöfen benötigt. Der Technische Ausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 10.09.2018 die Beschaffung vorberaten und dem GR zur Beschlussfassung empfohlen. Der GR hat in seiner vergangenen Sitzung bei einer Enthaltung, sonst Ja-Stimmen, die Vergabe für die Lieferung eines neuen Friedhofbaggers an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Knoblauch GmbH aus Immendingen, zum Gesamtpreis i.H.v. 164.737,65 € vergeben.
Friedhofssatzung wird neugefasst: Klare Regelungen zur Gestaltung des Wiesengrabfeldes
In der letzten Änderung der Friedhofssatzung zum 01.01.2016 wurden als neue Bestattungsformen die Wiesengräber auf dem Friedhof in Flacht und die Urnengemeinschaftsanlage auf den Friedhöfen in Weissach und Flacht aufgenommen. Im Jahr 2018 wurden diese beiden Grabfelder erstmals belegt und dabei festgestellt, dass die Gestaltung des Wiesengrabfeldes noch einer weiteren Konkretisierung bedarf, um sowohl den Charakter des Grabfeldes als auch den bereits kalkulierten Pflegeaufwand der Gemeinde zu berücksichtigen. In der Neufassung der Friedhofssatzung wurde in § 15 zu den Wiesengräbern die Grabplatten mit einer vorgeschriebenen Größe von 40 x 40 cm und einer Mindeststärke von 10 cm ergänzt sowie das Anbringen der Grabplatte bis mindestens 1 cm unterhalb der Grasnarbe konkretisiert. Der GR hat die Neufassung der Friedhofssatzung einstimmig beschlossen. Diese wird in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes öffentlich bekanntgemacht und findet sich für alle Interessierten auch zum Abruf auf der Gemeindehomepage.
Gemeinde veräußert zwei kommunale Wohnbauplätze in der „Nördlichen Sonnenhalde“
Die Gemeinde Weissach hat für den Bereich „Nördliche Sonnenhalde“ einen Bebauungsplan aufgestellt, der bereits am 09.02.2011 in Kraft getreten ist. Die Erschließung der insgesamt vier entstandenen Bauplätze (zwei in Privateigentum, zwei im Eigentum der Gemeinde) der von der Straße „Sonnenhalde“ nach Norden abgehenden Stichstraße wurde im August 2015 auf einen Erschließungsträger übertragen und im August 2018 fertiggestellt. Die beiden gemeindeeigenen Bauplätze (Flst. 9042 und 9043) werden nun veräußert. Aufgrund des sehr großen Interesses nach verfügbaren Bauplätzen ist offensichtlich, dass diese Nachfrage nicht ansatzweise befriedigt werden kann. Um eine Gleichbehandlung und Transparenz bei der Vergabe der Bauplätze zu gewährleisten, hat die Verwaltung eine Vergabe nach definiertem Kriterienkatalog vorgeschlagen. Der vorgeschlagene Kriterienkatalog berücksichtigt Einheimische mit Hauptwohnsitz in Weissach sowie in einer weiteren Priorität Familien und Bewerber ohne bisheriges Wohneigentum oder Baugrundstück. Der GR hat in seiner Sitzung am 17.09.2018 die Vergabekriterien positiv bewertet und sich für den Verkauf zum gültigen Bodenrichtwert von 420 € / m² anstelle eines Bieterverfahrens entschieden. Die beiden Flurstücke werden nun im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung in diesem Mitteilungsblatt zum Festpreis angeboten. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie der Ausschreibung oder finden Sie auf der Gemeindehomepage.