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Beraten & Beschlossen 2017: Gemeinde Weissach

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Beraten & Beschlossen 2017

Hauptbereich

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 24.07.2017

Erstelldatum02.08.2017

in dieser Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über die aktuell in unseren kommunalen Gremien gefassten Beschlüsse und Debatten.

Gemeinderat traf rechtswidrige Entscheidungen zu den Bauvorhaben Boschstraße 14 und 16 in Weissach
In seiner Sondersitzung am 29.05.2017 hat der GR aufgrund des von Bürgermeister Töpfer eingelegten Widerspruchs zu vorangegangenen Beschlüssen des Technischen Ausschusses zu zwei Bausachen in der Boschstraße 14 und 16 mehrheitlich sein Einvernehmen verweigert, weil er die Auffassung vertrat, dass nicht ausreichend Stellplätze nachgewiesen werden. Da Bürgermeister Töpfer diese Beschlüsse für rechtswidrig hielt, ging er seiner gesetzlichen Verpflichtung nach und legte erneut Widerspruch ein. Infolgedessen wurde der Sachverhalt dem Landratsamt Böblingen als Rechtsaufsichtsbehörde zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.

Diese ist zwischenzeitlich erfolgt und der Gemeinde am 05.07.2017 zugegangen. Die Versagung des Einvernehmens durch den Gemeinderat mit der Begründung, bei dem Bauvorhaben seien zu wenige Stellplätze nachgewiesen, war klar rechtswidrig, da es sich bei der Frage der Stellplätze um ein bauordnungsrechtliches Thema handelt, das ausschließlich die zuständige Baurechtsbehörde zu entscheiden hat, nicht jedoch der Gemeinderat. Die beiden eingelegten Widersprüche erfolgten zu recht, konnten jedoch trotz der mehrfachen Hinweise auf die Rechtswidrigkeit die Beschlussfassung nicht verhindern. Beide Baugenehmigungen wurden in der beantragten Form zwischenzeitlich durch das Landratsamt erteilt.

Neues Jugendhaus in Weissach eröffnet voraussichtlich im September 2017 seine Türen
Im Jahr 2016 hat die Gemeindeverwaltung eine „Jugendbefragung“ bei allen Kindern- und Jugendlichen in Weissach und Flacht durchgeführt. Nachdem die Ergebnisse der Befragung ausgewertet waren, fanden Ende Januar und Anfang Februar 2017 zwei Jugendhearings statt, deren Ziel es war, den Jugendlichen eine Plattform zu bieten, bei der sie ihre Wünsche, Anliegen und Ideen einbringen können. Aus dieser Veranstaltung heraus haben sich mehrere kleine Arbeitsgruppen gebildet, die sich den Schwerpunktthemen aus den Jugendhearings widmeten und diese für eine Präsentation vor dem Gemeinderat vorbereiteten.

Als Ergebnis der durchgeführten Jugendbeteiligung wurde abermals deutlich, dass der größte Wunsch ein Jugendhaus in der Gemeinde ist. Auch der Gemeinderat unterstützt diese Idee, sodass die Verwaltung und das Jugendreferat in den vergangenen Monaten mit Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet haben. Mit Blick auf die gesetzlichen Anforderungen, die Erschließung und den Brandschutz des künftigen Gebäudes kam die Verwaltung zu einem klaren Ergebnis: Voraussichtlich Ende September wird das neue Jugendhaus im „Alten Pfarrhaus“ in der Porschestraße in Weissach seine Pforten öffnen. Das „Alte Pfarrhaus“ bietet geeignete Räumlichkeiten, eine zentrale Lage und ist für die Jugendlichen von der Bushaltestelle in der Ortsmitte gut zu Fuß zu erreichen. Nähere Informationen folgen in den nächsten Wochen im Mitteilungsblatt sowie rechtzeitig vor der Eröffnung des Jugendhauses. Zunächst gilt es aber ordentlich anzupacken. Hier werden auch die Jugendlichen gefordert sein.

Wechsel im Gemeinderat: Dr. Gerhard Strauß scheidet aus und Marco Grafmüller rückt für die Bürgerliste nach
Dr. Gerhard Strauß wurde in der vergangenen Gemeinderatssitzung mehrfach als „Urgestein der Weissacher Kommunalpolitik“ bezeichnet, dessen Engagement im Gemeinderat bereits 1984 begann. Nach einer berufsbedingten Pause ab dem Jahr 1995 wurde Herr Dr. Strauß im Jahr 2009 erneut in den Gemeinderat gewählt und schloss sich der Bürgerliste an. Nach nun insgesamt 17-jähriger Tätigkeit im Gemeinderat, 26-jährigem Engagement im Flachter Ortschaftsrat sowie einer Wahlperiode als Kreisrat beantragte Dr. Gerhard Strauß sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Ausscheiden verlangt werden, was der Gemeinderat bei Herrn Dr. Strauß einstimmig feststellte.

Bürgermeister Daniel Töpfer sowie die Fraktionsvorsitzenden Pröllochs, Bausch und Streckfuß würdigten das langjährige Engagement von Herrn Dr. Strauß und bedauerten sein Ausscheiden gleichermaßen. Für die Zukunft wünschten sie ihm vor allem Gesundheit und viel Freude für die kommenden Aktivitäten außerhalb der Kommunalpolitik.

Anschließend stellte der Gemeinderat fest, dass Marco Grafmüller aus Flacht als nächster Ersatzbewerber des Wahlvorschlages der Bürgerliste für den ausgeschiedenen Gemeinderat Dr. Gerhard Strauß in den Gemeinderat nachrückt, da die Wählbarkeit gegeben ist und keine Hinderungsgründe vorliegen. Herr Grafmüller wurde durch Ablegen des Eids von Bürgermeister Töpfer offiziell in sein neues Amt verpflichtet. Das Gremium empfing ihn herzlich in seiner Mitte und wünschte ihm gutes Gelingen für die spannende und verantwortungsvolle Tätigkeit zum Wohle der Bürgerschaft.

In diesem Zuge erfolgte auch die jeweils einstimmige Neubildung des Technischen Ausschusses, des Finanz- und Verwaltungsausschusses sowie des Umlegungsausschusses.

Vorbereitende Untersuchungen für das Sanierungsgebiet „Ortskern Flacht“ beauftragt
Bereits in 2016 wurde im Rahmen einer sog. „Grobanalyse“ für den Ortskern Flacht gemeinsam mit der STEG Stadtentwicklung GmbH (STEG) ein mögliches Sanierungsgebiet ermittelt und die städtebauliche Sanierungsmaßnahme in der Sitzung des GRs am 26.09.2016 öffentlich vorgestellt. Die Weiterentwicklung des Ortskerns Flacht verfolgt als wesentliche Ziele die bisherige Fehlentwicklung zu korrigieren, Potenziale zu fördern und die heute vorhandenen strukturellen, funktionalen, räumlichen und baulichen Missstände zu beseitigen. Die historischen Ortsstrukturen sollen dabei erhalten und an die heutigen Erfordernisse angepasst werden. Außerdem soll der zentrale Ortskern mit zeitgemäßen Wohnstrukturen gestärkt werden. Die im Zuge der Grobanalyse ermittelten Kosten betragen rund 2,4 Mio. €. Aus dem Landessanierungsprogramm wurde der Gemeinde Weissach für die Sanierungsmaßnahme ein Zuschuss i.H.v. mindestens 800.000 € zugesichert.

Vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets sind sog. „Vorbereitende Untersuchungen“ durchzuführen, für die der GR in der Sitzung am 24.07.2017 den Einleitungsbeschluss einstimmig fasste. Die Sanierungszielsetzung und die Vorbereitenden Untersuchungen werden unter Beteiligung der Bürgerschaft erarbeitet werden. Hierzu sind u.a. eine Beteiligtenversammlung Ende August, Haushaltsbefragungen sowie die Anhörung der öffentlichen Aufgabenträger vorgesehen. Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung erfolgt in Zusammenarbeit mit der STEG. Nähere Informationen folgen in Kürze im Mitteilungsblatt.

Startschuss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2035 erteilt
Der bestehende und rechtskräftige Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Weissach stammt aus dem Jahr 1994 und wurde zwischenzeitlich nicht fortgeschrieben, sondern nur punktuell für Einzelmaßnahmen geändert. Zudem ist der Planungszeitraum dieses FNPs bis zum Jahr 2005 mittlerweile weit überschritten. Daher wird eine aktuelle Fortschreibung des FNPs als planerische Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde zum Wohle aller Einwohner notwendig.

Bereits im Jahr 2011 hat der GR über einen Vorentwurf des FNPs beraten und diesen in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gebracht. Das Verfahren wurde jedoch ab dem Jahr 2013 nicht weiter vorangetrieben. Bürgermeister Töpfer hat das Verfahren im Jahr 2015 wieder aufgegriffen. Aufgrund der mittlerweile langen Unterbrechung sowie der spärlichen und unklaren Aktenlage wurde der Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des FNPs erneut gefasst.

Ebenfalls wurde der aktuelle Entwurf des FNPs 2035 durch den Gemeinderat gebilligt. Dieser wird nun gemäß § 3 Abs. 2 Baugestezbuch öffentlich ausgelegt. Ebenfalls wird die Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Dauer der öffentlichen Auslegung und Fristsetzung zur Stellungnahme wird aufgrund der Sommerferienzeit um zwei Monate verlängert. Die zugehörige öffentliche Bekanntmachung finden Sie in dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts.

Halbjahresbericht zum Haushalt 2017
Kämmerin Karin Richter gab in der vergangenen Sitzung einen Überblick über die wesentlichen Positionen und Budgets zum Halbjahr 2017. Die Auswertungen zeigen auf, dass sich die verbrauchten Mittel des laufenden Betriebs des Verwaltungshaushalts sowie für Baumaßnahmen des Vermögenshaushaltes flächendeckend im Rahmen der veranschlagten Ansätze bewegen.

Sofern sich das zweite Halbjahr ebenfalls so gut entwickelt, rechnet Kämmerin Richter mit einem leicht verbesserten Rechnungsergebnis am Jahresende. Der seit 2015 eingeschlagene Kurs der Ausgabenreduzierung und Einnahmeerhöhung zeigt zwischenzeitlich Wikrung: Das strukturelle Defizit der Gemeinde konnte in den letzten beiden Jahren bereits um 2,4 Mio. € von 8,7 Mio. € auf 6,3 Mio. € verringert werden. Diesen Kurs gelte es weiter mit Nachdruck zu beschreiten, um den Haushalt der Gemeinde zu konsolidieren.

Nachträgliche Genehmigung rechtsfehlerhafter Vergaben aus den Jahren 2010 und 2011
Im Rahmen der Aufarbeitung des Prüfberichts der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) vom 22.01.2015 wurden im Prüfzeitraum von 2010 bis 2013 verschiedene Vergaben festgestellt, bei denen die Zuständigkeiten sowie das Einbeziehen der kommunalen Gremien durch die Verwaltung nicht berücksichtigt wurden. Gemäß der damals gültigen Hauptsatzung war die ehemalige Bürgermeisterin nicht berechtigt, diese Maßnahmen ohne einen Gremienbeschluss auszuführen.

Konkret handelt es sich um eine Vergabe von Dienstleistungen zur Pressearbeit an eine Weissacher Bürgerin i.H.v. rund 89.000 € ohne jegliche vertragliche Grundlagen und ohne Einhalten der vergaberechtlichen Vorschriften, um Umbauarbeiten im Bürgerbüro im Rathaus Weissach i.H.v. 24.990 € und 33.082 €, die ohne Einhalten des Vergaberechts an die Firma Stahl aus Weissach vergeben wurden sowie um das Erstellen einer Bürgerinformationsbroschüre im Jahr 2011 für insgesamt 20.230 € durch die Franz-Josef Gomolka GmbH.

Die rechtsfehlerhafte Vergabe der Umbauarbeiten im Bürgerbüro wurde einstimmig nachträglich genehmigt, das Erstellen der Bürgerinformationsbroschüre bei einer Enthaltung, sonst Ja-Stimmen, mehrheitlich. Die als Dienstleistung erbrachte Pressearbeit wurde zur Kenntnis genommen und nun juristisch überprüft.

Vergabe der übrigen Bauleistungen zur Erweiterung der Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule erfolgt
Der Rohbau der Mensa für die Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule ist so gut wie fertig, die Arbeiten am Rohbau des Klassenzimmergebäudes schreiten ebenfalls gut voran. Somit konnten im Juni 2017 die übrigen zehn Gewerke teils öffentlich, teils beschränkt ausgeschrieben werden. Für neun Gewerke gingen zum Submissionstermin am 20.06.2017 Angebote ein. Der GR hat der Beauftragung der jeweils wirtschaftlichsten Bieter einstimmig zugestimmt und insgesamt ein Volumen von rund einer Mio. € freigegeben.

Maßnahmen aus dem Gewässerentwicklungsplan sollen mithilfe eines Planfeststellungsverfahrens umgesetzt werden
Der Gewässerentwicklungsplan (GEP) der Gemeinde Weissach hat das Ziel, die örtlichen Gewässer ökologisch zu entwickeln. Dies insbesondere durch Erhalten des naturnahen Zustands und Entwickeln und Umgestalten von beeinträchtigten bzw. naturfernen Gewässerstrecken. Der GEP hat die Aufgabe, alle notwendigen Maßnahmen am Strudelbach und Schlupfbach zu koordinieren und stellt eine wichtige Grundlage für die Absichten der Gemeinde Weissach dar, mittels nachhaltiger Gewässerbewirtschaftung funktionsfähige Fließgewässerökosysteme zu erhalten und zu entwickeln.

Um das Nutzgefälle zu erhöhen und damit eine optimale Wasserkraftnutzung des Strudelbaches an der Burgmühle zu ermöglichen, wurde der Strudelbach zu unbekannter Zeit von der natürlichen Tallage in eine Hanglage verlegt. Mit der Maßnahme ST7 des GEP soll der Strudelbach wieder in den Taltiefpunkt zurückverlegt und die gewässerökologische Durchgängigkeit am Wehr der Mühle wieder hergestellt werden. Hier befindet sich zudem eine Altablagerung, in deren Bereich es in der Vergangenheit bereits zu Erosionen und Freispülungen gekommen ist.

Im Bereich der Kläranlage soll der Strudelbach naturnah umgestaltet werden. Dieser Eingriff entspricht der Maßnahme ST8 des GEP. Dabei sollen auch der obere und untere Durchlass an der Kläranlage vergrößert und an die aktuellen Vorschriften für den LKW-Verkehr an der Kläranlage angepasst werden.

Die vorgesehene Renaturierung des Strudelbaches im Bereich der Kläranlage und der Burgmühle werden im Rahmen der Vorentwurfsplanung in einem wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren zusammengelegt. Mit dem Maßnahmenplanung wurde das Büro Geitz + Partner aus Stuttgart beauftragt, Der GR folgte dem Beschlussvorschlag einstimmig, sodass in den nächsten Monaten die entsprechenden Planungen erarbeitet werden können.

Neuregelung der Zuwendung für die Kameradschaftskasse der Feuerwehr
Die Gemeinde gewährt auch weiterhin eine jährliche Zuwendung an das Sondervermögen der Freiwilligen Feuerwehr Weissach für die Kameradschaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen i.H.v. 7.000 € je Haushaltsjahr. Die bislang nicht nachvollziehbare Zusammensetzung dieses Betrags wurde im Rahmen der Haushaltsplanungen 2018 / 2019 gemeinsam mit dem Feuerwehrausschuss aufgearbeitet und kalkuliert.

Neben der kommunalen Zuwendung besteht das Sondervermögen aus Zuwendungen Dritter oder aus Erträgen von Veranstaltungen der Feuerwehr. Mit dem Sondervermögen für die Kameradschaftspflege sollen feuerwehrinterne Veranstaltungen, Ausflüge und sonstige kameradschaftliche Begegnungen, die das Zusammengehörigkeitsgefühl der Feuerwehrangehörigen fördern, durchgeführt werden. Die damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben werden in einem Wirtschaftsplan festgehalten.

Spende des ersten Halbjahres 2017 angenommen
Die Metzgerei Böhmler aus Weissach hat Anfang 2017 an die Jugend der Freiwillige Feuerwehr eine Sachspende i.H.v. 53,14 € getätigt. Die Gemeinde Weissach bedankt sich an dieser Stelle ganz herzlich für die Spende.

Niederschlagung von uneinbringlichen Forderungen des ersten Halbjahres 2017
Der GR wurde in seiner letzten Sitzung über die im ersten Halbjahr 2017 von Bürgermeister Töpfer durchgeführten Niederschlagungen i.H.v. insgesamt 15.147,34 € in Kenntnis gesetzt. Dabei handelt es sich um die Abarbeitung zahlreicher Altfälle in der Gemeindekasse. Sofern die Forderungen zum heutigen Zeitpunkt aufgrund von eingetretener Verjährung oder Geringfügigkeit nicht mehr realisiert werden können, ist die Buchhaltung dahingehend zu bereinigen.

Gemeinderat stellt einstimmig die Weichen für die Jagdverpachtung ab 01.04.2018
Mit Einführung des Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) Ende 2014 wurde das Jagdrecht novelliert. Daraus ergeben sich bei der Zuständigkeit des Gemeinderates als sog. Notvorstand sowie bei einer künftigen Neuverpachtung zahlreiche Änderungen.

Da die bisherigen Pachtverträge der beiden gemeinschaftlichen Jagdbezirke Weissach und Flacht jeweils am 31.03.2018 auslaufen, sind die Weichen entsprechend den gesetzlichen Regelungen neu zu stellen. Künftig wird der Jagdbezirk Weissach in zwei Jagdbögen „Nord und Süd“ aufgeteilt. Die Neuverpachtung ab Frühjahr kommenden Jahres wird öffentlich im Mitteilungsblatt der Gemeinde ausgeschrieben.

Weitere Neuerung ist die Einberufung einer Jagdgenossenschaftsversammlung. Die Gemeinde Weissach ist bislang die einzige Gemeinde im Landkreis Böblingen, die keine entsprechende Satzung erstellt und beschlossen hat. Das Kreisjagdamt hat dies seit vielen Jahren angemahnt, eine Umsetzung ist jedoch nie erfolgt.

Die Jagdgenossenschaft setzt sich aus allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundflächen nach dem JWMG zusammen. Basis hierfür bildet ein Jagdkataster, welches bislang bei der Gemeinde Weissach nicht existiert, obwohl die Verpflichtung dazu bereits seit Ende der neunziger Jahre bestand. Dies gilt es in diesem Zusammenhang zwingend nachzuholen.

Infolgedessen wird voraussichtlich Ende 2017 oder Anfang 2018 die sog. „Jagdgenossenschaftsversammlung“ erstmalig einberufen.

Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einstimmig beschlossen
Gemäß § 10 Abs. 2 der Bundeswahlordnung erhalten Mitglieder des Wahlvorstands für den Wahltag ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ i.H.v. 25 € bzw. 35 € für den/die Vorsitzende/n. Es ist weitgehende Praxis, dass Gemeinden den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern eine höhere Entschädigung entsprechend der örtlichen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gewähren, da sich die Vergütung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei Kommunal- und Bürgermeisterwahlen ohnehin nach diesen meist höheren Entschädigungssätzen richtet. Grundgedanke dabei ist, dass der Aufwand für die Mithilfe bei einer Wahl bei allen Wahlen gleich groß ist.

Da es sich bei der Tätigkeit des Wahlvorstandes um ein bundesgesetzlich geregeltes Ehrenamt handelt, findet die Satzung der Gemeinde jedoch nicht „automatisch“ Anwendung, sondern es bedarf eines Beschlusses des Gemeinderats. Mit diesem Grundsatzbeschluss wurde die Anwendung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, unabhängig von der Art der Wahl oder der Tätigkeit im Wahlvorstand, festgestellt.

Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Wasserversorgung einstimmig festgestellt
Wirtschaftsjahr 2015 schließt aufgrund der bislang niedrigen Wassergebühren erneut mit einem Verlust i.H.v. 408.199,86 €. Der GR beschloss einstimmig, den Jahresabschluss sowie den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen und in den Jahren ab 2016 auszugleichen. Der Verlust 2015 wird nicht in die Gebührenkalkulationen der Wassergebühren 2018 eingestellt.