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Beraten & Beschlossen 2017: Gemeinde Weissach

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Beraten & Beschlossen 2017

Hauptbereich

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 15.05.2017

Erstelldatum24.05.2017

in dieser Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über die aktuell in unseren kommunalen Gremien gefassten Beschlüsse und Debatten.

Neue Bewohner in der Flüchtlingsunterkunft
Für das Jahr 2017 hat der Landkreis Böblingen für Weissach eine Aufnahmequote von 47 Personen festgelegt. Diese Anzahl von Personen muss die Gemeinde im Laufe des Jahres in der Anschlussunterbringung aufzunehmen. Hauptamtsleiter Achim Laidig informierte das Gremium über den aktuellen Stand. Derzeit sind in vier Standorten 51 Personen untergebracht. 24 Personen wurden in diesem Jahr bereits aufgenommen, davon eine Familie in Weissach sowie 15 Personen in der Unterkunft Leonberger Straße 30 in Flacht.

Forsteinrichtungserneuerung 2017 bis 2026 für den Gemeindewald einstimmig beschlossen
Die Waldbesitzer legen für ihre sog. „Forsteinrichtungswerke“ jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren den periodischen Betriebsplan fest. Hierin werden der künftige Hiebssatz sowie die weiteren Maßnahmen der Waldbewirtschaftung auf der Basis der getroffenen Zielsetzung festgelegt. Der Gemeinde ist es sehr wichtig, dass mit der Bewirtschaftung der Waldflächen sowohl die Leistungen des Waldes als Natur- und Erholungsraum gesichert werden als auch eine nachhaltige Holznutzung sowie Brennholzversorgung der örtlichen Bevölkerung sichergestellt wird.

Forsteinrichter Braun hat in seinem Vortrag den Zustand des Gemeindewaldes hinsichtlich des Vorrates, der Baumarten, des Zuwachs sowie die künftige Planung erläutert. Er attestierte dem Gemeindewald einen sehr guten Pflegezustand. Der vorgeschlagenen Hiebssatz der nächsten zehn Jahre liegt unter dem Vollzug der letzten zehn Jahre, sodass ein leichter Vorratsaufbau erreicht werden kann. Der Vorschlag zur künftigen Forsteinrichtung für die nächsten zehn Jahre wurde vom GR einstimmig beschlossen.

Neuaufstellung des Gutachterausschusses
Die Einrichtung eines Gutachterausschusses ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Dieser wird von der Gemeinde bestellt und nimmt hoheitliche Aufgaben wahr. Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören u.a. das Führen und Auswerten der Kaufpreissammlung sowie Auskünfte daraus, das Erstellen von Gutachten, das Ermitteln und Veröffentlichen von Bodenrichtwerten sowie die Erteilung von Auskünften über die Bodenrichtwerte.

Der Gemeinderat hat den Gutachterausschuss zuletzt am 04.05.2015 neu besetzt. Die Neubesetzung ist infolge des Ausscheidens des ehemaligen Ortsbaumeisters Lepelmann erforderlich geworden, der sein Amt als Vorsitzender zwischenzeitlich niedergelegt hat.

Nun hat der GR den Gutachterausschuss einstimmig bestellt und Herrn Gerhard Böhmler als dessen Vorsitzender gewählt. Stellvertretender Vorsitzender bleibt Herr Volker Kühnemann. Als beratendes sachkundiges Mitglied ohne Gutachtertätigkeit ist zukünftig Ortsbaumeisterin Verena Breitling mit dabei. Neben Gerhard Böhmler und Volker Kühnemann wurden die bisherigen Mitglieder Georg Frick, Walter Kost und Walter Schmälzle wiedergewählt.

In diesem Zuge wurde auch die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) angepasst, da die Gebühren für die Leistungen des Gutachterausschusses seit 1992 unverändert waren und der Aufwand für die Erstellung der Gutachten sowie der Tätigkeiten der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, die im Ortsbauamt eingerichtet wurde, sich seither erhöht haben.

Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Aidenbergsteige“ gefasst
Der GR hat in seiner Sitzung am 15.05.2017 nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander beschlossen, die zum Entwurf des Bebauungsplans und die zu den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen zu berücksichtigen und zudem den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Der Bebauungsplan „Aidenbergsteige“ in der Fassung vom 28.04.2017 wurde nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen und die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 28.04.2017 wurden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen. Der Beschluss des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan wird im Anschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Somit steht der Bebauung des Ortseingangs nun nichts mehr im Wege und zusammen mit dem Bauträger und dem Architektenbüro, die seinerzeit den dazugehörigen Wettbewerb gewonnen haben, wird die Gemeinde Sorge dafür tragen, hier eine Aufwertung der Ortseingangssituation zu realisieren.

Entwurfsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst
Der Gemeinderat hat die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und beschlossen. Zudem wurde der Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Weissach i.d.F. vom 20.04.2017 gebilligt und gleichzeitig der Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer einmonatigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung zugestimmt. Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die geplante Südanbindung im rechtskräftigen Regionalplan 2020 der Region Stuttgart befindet sich vollständig innerhalb des regionalen Grünzugs G 12 (Weissach / Eberdingen bis Enzweihingen, Strudelbachtal). Die geplante 4. Änderung des Flächennutzungsplans Weissach 1994 steht somit den Zielen des rechtskräftigen Regionalplans entgegen. Um den Flächennutzungsplan mit den Zielen der Regionalplanung in Einklang zu bringen, hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, den Antrag auf Zielabweichung gemäß § 4 LplG bei der höheren Raumordnungsbehörde, dem Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen.

Billigung des geänderten Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Entwicklungszentrum Porsche Weissach, 7. Änderung und Südwesterweiterung“
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und beschlossen. Auf Grundlage der vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanens überarbeitet. Der geänderte Vorentwurf zum Bebauungsplan „Entwicklungszentrum Porsche Weissach, 7. Änderung und Südwesterweiterung“ i.d.F. vom 20.04.2017 wurde gebilligt.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfs den Entwurf sowie die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Entwicklungszentrum Porsche Weissach, 7. Änderung und Südwesterweiterung“ auszuarbeiten.

Vorstellung der Polizei- und Kriminalstatistik für das Jahr 2016
Die Gemeinde Weissach bleibt auch im Jahr 2016 statistisch gesehen der sicherste Wohnort im Bereich des Polizeireviers Leonberg. Allerdings gab es bei der Vorstellung im Gemeinderat auch einige Veränderungen zu berichten, als der neue Leiter des Polizeireviers Leonberg, Ulf Dieter sowie der Leiter des für Weissach zuständigen Polizeipostens Rutesheim, Heiko Roscher, die Zahlen für das Jahr 2016 vorstellten. Insgesamt wurden in Weissach 250 Delikte durch die Polizei festgestellt. Dies bedeutet zwar ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 164 Delikten in 2015, dennoch sieht die Polizei eine positive Entwicklung, da die gestiegenen Zahlen überwiegend durch bessere Überwachungsmaßnahmen, einem Einzelfall in der ehemaligen Notunterkunft Heckengäuhalle mit vielen Beteiligten sowie durch ein höheres Anzeigeverhalten bei bspw. Tankdiebstählen begründet sind. Insgesamt konnten 66,8 % aller Straftaten aufgeklärt werden – die Aufklärungsquote für das gesamte Polizeirevier Leonberg liegt bei rund 60%.

Positiv hat sich nach Einschätzung der Polizei die Schließung der Heckengäuhalle als Flüchtlingsunterkunft und der Bezug der neuen Unterkunft in Flacht ausgewirkt. Seit deren Eröffnung sei es zu keinen wesentlichen Zwischenfällen mit Flüchtlingen gekommen.

Die Zahl der Einbrüche ist von sechs auf neun angestiegen, wovon zwei Fälle aufgeklärt werden konnten. In fünf Fällen wurden in einer Serie durch professionelle Täter Autos aufgebrochen und deren Technik entwendet. Insgesamt wurden 20 Rauschgiftdelikte festgestellt. Diese deutlich höhere Zahl als im Vorjahr begründet die Polizei durch stärkere Kontrollen und eine hohe Aufklärungsquote in diesem Bereich.

Neuer Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler
Gemeinderat Volker Kühnemann hat den Fraktionsvorsitz der Freien Wähler, welchen er seit 1989 inne hat, an Gemeinderat Detlef Bausch abgegeben. Dessen zukünftiger Stellvertreter ist Gemeinderat Steffen Lautenschlager. Volker Kühnemann bleibt weiter Gemeinderat und 2. Stellvertretender Bürgermeister.