Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Baupilot
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weissach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weissach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Beraten & Beschlossen 2016: Gemeinde Weissach

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Blumenwiese
Bannerbild
Kontrast erhöhen
A
A
A
so können Sie die Bildschrimgröße verändern
Beraten & Beschlossen 2016

Hauptbereich

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 21.11.2016

Erstelldatum30.11.2016

in dieser Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über die aktuell in unseren kommunalen Gremien gefassten Beschlüsse und Debatten.

Fünfstellige Kosteneinsparung beim Mitteilungsblatt trotz steigender Qualität erzielt
Die Gemeinde hält auch künftig an einer kostenlosen Verteilung des Mitteilungsblattes an alle erreichbaren Haushalte in der Gemeinde fest. Der GR hat ab 01.01.2017 für die nächsten drei Jahre die Herstellung, den Druck und den Vertrieb des amtlichen Mitteilungsblatts einstimmig an den Verlag NUSSBAUM MEDIEN in Weil der Stadt vergeben. Der Nussbaum-Verlag hatte bei mehreren Bietern das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Der Gemeinde fallen hierfür jährliche Kosten von rund 23.000 € brutto an. Mit dem neuen Vertrag können jährliche Einsparungen von mehr als 10.000 € realisiert werden, da die ehemaligen Verantwortlichen den Altvertrag über Jahre nicht mehr angepasst haben. Sowohl das Seitenkontingent als auch die weiteren Umfänge waren noch mehr als zehn Jahre alt, sodass jährlich mehr als 10.000 € für zusätzliche Seiten gezahlt werden müssen. Mit dem neuen Vertrag werden nun mehr Farbseiten gedruckt und das Seitenkontingent entspricht dem Durchschnitt der letzten beiden Jahre.

Organisation des Partnerschaftsaustausches wird neu geregelt – Vereinbarung mit dem Partnerschaftsverein Weissach e.V. abgeschlossen
Seit 1998 besteht zwischen den Gemeinden Weissach und Marcy l‘Étoile (Frankreich) eine Städtepartnerschaft. Um diese mit Leben zu erfüllen und die persönlichen Beziehungen zwischen Weissach und Marcy l‘Étoile zu vertiefen, unterstützt der Partnerschaftsverein Weissach e.V. von Beginn an die Gemeinde durch die Mitarbeit bei der Ausrichtung, Organisation und Programmgestaltung von Partnerschaftsbegegnungen. Der Bürgermeister, der Hauptamtsleiter sowie je ein Vertreter jeder Fraktionen sind kraft Amtes Mitglied im Vereinsvorstand. Jährlich abwechselnd findet im Frühjahr in Weissach oder in Marcy l‘Étoile ein Partnerschaftswochenende zwischen den Gemeinden statt. Darüber hinaus gibt es im jährlichen Wechsel einen Jugendaustausch in den Herbstferien.

Einstimmig hat der GR nun eine Vereinbarung mit dem Partnerschaftsverein verabschiedet, welche die zukünftige Organisation der Partnerschaftsbegegnungen regelt. Der Verein erhält einen zweckgebundene Zuschuss i.H.v. 16.500 € in Jahren, in welchen ein offizieller Besuch der französischen Partner in Weissach stattfindet sowie 8.000 € in Jahren, in welchen die Gemeinde Weissach einen offiziellen Besuch nach Marcy l‘Étoile unternimmt. Dafür übernimmt der Partnerschaftsverein – wie bisher bereits praktiziert - selbständig die Organisation und Gestaltung des Partnerschaftsaustausches. Die Partnerschaftsaustausche finden unabhängig von dieser organisatorischen Änderung auch zukünftig in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde statt.

Weissacher Ortseingang entlang der „Aidenbergsteige“ erhält neues Gesicht – Aufstellungsbeschluss für den dazugehörigen Bebauungsplan „Aidenbergsteige“ gefasst
Um die Inanspruchnahme der Freiflächen im wertvollen Landschaftsraum des Heckengäus einzuschränken, ist die Gemeinde Weissach bestrebt, die vorhandenen innerörtlichen Baupotenziale zu nutzen. Im Bereich zwischen der Flachter Straße und der Bachstraße bzw. der III. und IV. Querstraße und weiter hangaufwärts entlang der Aidenbergsteige bis zur Rutesheimer Straße hat der GR bereits im Jahr 2010 die Aufstellung eines Bebauungsplans („III.-IV. Querstraße-Aidenbergsteige“) eingeleitet. Am 13.06.2016 hat der GR in seiner Sitzung den städtebaulichen und architektonischen Entwurf gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage den Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten. Der zwischenzeitlich erarbeitet Bebauungsplan sieht die Ausweisung von reinem Wohngebiet vor, wobei die geplante Bebauung den Ortseingang der Gemeinde neu definiert. Einstimmig hat der GR in seiner vergangenen Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „Aidenbergsteige“ beschlossen und den  Bebauungsplanentwurf gebilligt. Zeitnah folgt nun die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange.
    
Der Weg für die Realisierung der Bebauung im Ortskern von Flacht ist frei – Aufstellungsbeschluss  für den Bebauungsplan „Seitenstraße/ Bergstraße“ gefasst
Die zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung im April 2016 gültige Hochwassergefahrenkarte für Flacht wies im Bereich der Seiten- und Bergstraße eine Hochwasserschutzzone aus. Für Grundstücke, die nach den Gefahrenkarten in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten liegen, können sich Restriktionen bei der Nutzung bis hin zum Bauverbot ergeben. Das zuständige Wasserwirtschaftsamt beim Landratsamt Böblingen hat deshalb in seiner Stellungnahme formuliert, dass der ursprünglich geplanten Überbauung in diesem Bereich nicht zugestimmt wird, was aufwendige Veränderungen an der Planung erfordert hätte, um diese hochwasserangepasst umsetzen zu können. Im Zuge der Erarbeitung eines hydrologischen Modells für den Strudelbach stellte sich jedoch heraus, dass die Verdolung des Strudelbachs Niederschlagsmengen aus 50- bzw. 100-jährigen Hochwasserereignissen aufnehmen kann. Folglich ist die geplante Bebauung ohne Einschränkungen realisierbar. Statt der bisher geplanten Festsetzung eines Mischgebiets wurde die Gebietsart in ein „Allgemeines Wohngebiet“ geändert, da im Plangebiet ausschließlich Wohnbebauung realisiert werden soll. Da es sich hierbei um wesentliche Änderungen der ursprünglichen Planung handelt, die eine erneute Entwurfsbilligung und eine zweite Auslegung erfordern, hat der GR in seiner Sitzung am 21.11.2016 den überarbeiteten Entwurf einstimmig gebilligt und gleichzeitig eine zweite öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemeinderat stellt die Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 des Eigenbetriebs Wasserversorgung fest
In einem Gesamtpaket wurden die jeweiligen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes Wasserversorgung für die Jahre 2012 bis 2014 dem GR zur Feststellung vorgelegt. Die letzte Feststellung des Jahresabschlusses 2011  erfolgte im November 2013, sodass es galt, die sehr zahlreich vorhandenen „Altlasten“ abzuarbeiten. Kämmerin Karin Richter führte dazu aus, dass der Eigenbetrieb seit Jahren hohe Verluste erwirtschaftet, so auch für die Jahre 2012 bis 2014. Der Verlust für die Jahre 2012 bis 2014 beträgt insgesamt 1.099.092,39 €  Alle Verluste wurden bislang jährlich auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Neukalkulation der Wassergebühren und anschließende Festsetzung eines geänderten Wasserpreises erfolgte hingegen seit über 15 Jahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht. Da seit Gründung des Eigenbetriebes auch keine Erhöhung des Eigenkapitals durchgeführt wurde, führt dies  zum Ergebnis, dass der Eigenbetrieb Wasserversorgung mit Abschluss des Wirtschaftsjahres 2014 erstmalig ein negatives Eigenkapital ausweist. Dies ist gesetzlich nicht zulässig, sodass dringender Handlungsbedarf besteht. Der GR beschloss einstimmig, die Verluste aus den Jahren 2012 bis 2014 erneut vorzutragen und die Unterdeckung aus Steuermitteln zu finanzieren, jedoch nicht die Wassergebühren damit zu belasten. Die Jahresabschlüsse wurden ebenfalls einstimmig festgestellt, die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgt in Kürze.

Änderung der Vereinbarung zwischen dem Zweckverband „Hochwasserschutz Strudelbachtal“ und der Stadtverwaltung Vaihingen an der Enz beschlossen
Zwischen dem Zweckverband und der Stadtverwaltung Vaihingen an der Enz wurde zum 30.11.2010 eine Vereinbarung mit dem Inhalt getroffen, dass die Stadt Vaihingen an der Enz für die Erledigung der Aufgaben des Zweckverbandes Bedienstete sowie sächliche Verwaltungsmittel zur Verfügung stellt. Diese Vereinbarung sah auch eine Geschäftsordnung vor, welche bis dato allerdings nicht erlassen wurde. Die Gemeindeprüfungsanstalt beanstandete dies in ihrem Prüfbericht. Auf Vorschlag des Zweckverbandsvorsitzenden soll die Vereinbarung nun so geändert werden, dass der Halbsatz mit dem Hinweis auf die Geschäftsordnung entfällt. Bei zwei Enthaltungen beschloss der GR mehrheitlich, diese Umsetzung zu unterstützen.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 des Zweckverbands „Hochwasserschutz Strudelbachtal“
Der Zweckverband Hochwasserschutz Strudelbachtal stellt wie jede Kommune zur Bewirtschaftung eine Haushaltssatzung sowie einen Haushaltsplan inklusive der mittelfristigen Finanzplanung auf. Die Vertreter der jeweiligen Gemeinde benötigen vom GR eine Ermächtigung, um in der Verbandsversammlung die Haushaltssatzung sowie die Finanzplanung beschließen zu können. Im Jahr 2017 ist die Investitionstätigkeit des Zweckverbandes aufgrund des noch laufenden Planfeststellungsverfahrens gering. Der Baustart der  Hochwasserrückhaltebecken wird im Jahr 2018 erfolgen. In den Jahren 2019 und 2020 werden dafür insgesamt 8 Mio. € aufgewendet. Die Maßnahmen werden mit bis zu  70 % durch Landeszuschüsse gedeckt. Die Differenz wird anteilig auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Die Vertreter in der Verbandsversammlung wurden bei zwei Enthaltungen und einer Nein-Stimme mehrheitlich dazu ermächtigt, der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2017 sowie der mittelfristigen Finanzplanung zuzustimmen.

Flussgebietsuntersuchung für den Strudelbachunterlauf beauftragt
Zur Beurteilung des Hochwasserrisikos im Einzugsbereich des Strudelbachs liegt bereits ein hydrologisches Modelle für den Strudelbach bis zur Einmündung des Kreuzbachs sowie ein hydraulisches Modell für den Kreuzbach in Form der Flussgebietsuntersuchung Kreuzbach vor. Eine abschließende Betrachtung des Hochwasserschutzes für den Strudelbach durch Enzweihingen bis zur Einmündung in die Enz steht jedoch noch aus. Die Planungskosten für die Erstellung dieser Flussgebietsuntersuchung und dem damit verbundenen hydrologischen Gesamtmodell von der Einmündung des Kreuzbachs in den Strudelbach bis zur Einmündung in die Enz betragen 46.293,38 €. Um die Kosten für den Untersuchungsaufwand auf das Minimum zu reduzieren, werden die vorhandenen Grundlagen früherer und aktueller Untersuchungen bei der Flussgebietsuntersuchung Strudelbachunterlauf verwendet. Die vom Zweckverband „Hochwasserschutz Strudelbachtal“ zu übernehmenden Planungskosten i.H.v. 50 % der Angebotssumme betragen 23.146,69 €. Der Anteil für die Gemeinde Weissach beträgt 4.139,79 €. Voraussetzung für eine Beauftragung  ist der positive Förderbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart mit einer Übernahme von 50 % der Planungskosten, wobei eine mündliche Zusage des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Förderung der Planungskosten für diese Flussgebietsuntersuchung bereits vorliegt. Der GR hat die Vertreter in der Verbandsversammlung bei zwei Enthaltugnen mehrheitlich angewiesen, der Beauftragung der Planungsgemeinschaft „Ingenieurbüro Winkler und Partner mit dem Ingenieurbüro Wald+Corbe“ mit dem Erstellen einer Flussgebietsuntersuchung des Strudelbachunterlaufs von der Einmündung des Kreuzbachs in den Strudelbach bis zur Einmündung in die Enz zuzustimmen.

Neuregelung der Umsatzbesteuerung für Kommunen
Die Gesetzgebung hat die Umsatzbesteuerung von Kommunen neu ausgestaltet. Bezüglich des Zeitpunktes der Anwendung der neuen Vorschriften besteht die Möglichkeit, die bisherigen Regelungen bis zum 31.12.2020 anzuwenden. Diese empfohlene Übergangsmöglichkeit wird auch in Weissach in Anspruch genommen.  Auf Vorschlag der Kämmerin beschloss der GR einstimmig, gegenüber dem Finanzamt zu erklären, die zum Zeitpunkt des 31.12.2015 geltende Fassung des Umsatzsteuergesetzes bis zum 31.12.2020 anzuwenden.

Wechsel zur Regelbesteuerung für den Fortbereich der Gemeinde
Der GR hat sich auf Empfehlung der Verwaltung einstimmig dafür ausgesprochen, rückwirkend ab dem 01.01.2016 die Regelbesteuerung für den forstwirtschaftlichen Betrieb anzuwend