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Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 24.10.2016
Erstelldatum17.11.2016
in dieser Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über die aktuell in unseren Kommunalen Gremien gefassten Beschlüsse und Debatten.
Wechsel im Gemeinderat: Bernd Feyler scheidet aus & Rolf Epple rückt für die Bürgerliste nach
Bernd Feyler ist ein Urgestein der Flachter Kommunalpolitik und gehörte ab dem Jahr 1989 bis zu dessen Auflösung im Jahr 2014 dem dortigen Ortschaftsrat an. Ab dem Jahr 2002 bekleidete er als Nachfolger von Franz Lampeitl das Amt des Flachter Ortsvorstehers. Auch im Gemeinderat hat sich Bernd Feyler viele Jahre engagiert, nachdem er 2009 auf Anhieb gewählt wurde. Seit der letzten Kommunalwahl im Jahr 2014 war er zudem 1. Stellvertretender Bürgermeister. Anfang Oktober hat Herr Feyler den schriftlichen Antrag gestellt, ihn von seinen Ehrenämtern zu entbinden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Ausscheiden verlangt werden, was der Gemeinderat bei Herr Feyler einstimmig feststellte.
Bürgermeister Daniel Töpfer sowie die drei Fraktionsvorsitzenden würdigten das langjährige Engagement von Herrn Feyler und bedauerten sein Ausscheiden gleichermaßen. Für die Zukunft wünschten sie ihm vor allem Gesundheit und viel Freude für die kommenden Aktivitäten außerhalb der Kommunalpolitik.
Anschließend stellte der Gemeinderat fest, dass Herr Rolf Epple aus Flacht als nächster Ersatzbewerber des Wahlvorschlages der Bürgerliste für den ausgeschiedenen Gemeinderat Bernd Feyler in den Gemeinderat nachrückt, da die Wählbarkeit gegeben ist und keine Hinderungsgründe vorliegen. Herr Epple wurde durch Ablegen des Eids von Bürgermeister Daniel Töpfer offiziell in sein neues Amt verpflichtet. Das Gremium empfang ihn herzlich in seiner Mitte und wünschte ihm gutes Gelingen für die spannende und verantwortungsvolle Tätigkeit zum Wohle der Bürgerschaft.
In diesem Zuge erfolgte auch die jeweils einstimmige Neubildung des Technischen Ausschusses, des Finanz- und Verwaltungsausschusses sowie des Umlegungsausschusses. Den Sitz von Bernd Feyler im Gemeinsamen Ausschuss mit dem Heimatverein Weissach und Flacht e.V. übernimmt ab sofort Andreas Pröllochs.
1. und 2. Stellvertretender Bürgermeister neu gewählt
Durch das Ausscheiden von Bernd Feyler aus dem Gemeinderat wurde die Neuwahl der stellvertretenden Bürgermeister notwendig. In geheimer Wahl hat der Gemeinderat mit 10:7 Stimmen bei einer Enthaltung Gemeinderat Andreas Pröllochs zum 1. Stellvertretenden Bürgermeister gewählt. Mit vier Enthaltungen und 14 Ja-Stimmen wurde Gemeinderat Volker Kühnemann als 2. Stellvertretender Bürgermeister bestätigt. Die ehrenamtlichen Stellvertreter vertreten den Bürgermeister im Falle dessen Verhinderung und übernehmen repräsentative Aufgaben für die Gemeinde.
Neuer Feuerwehrbedarfsplan verabschiedet
Entsprechend dem Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg hat jede Gemeinde auf ihre Kosten den örtlichen Verhältnissen entsprechend eine leistungsfähige Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst aufzustellen. Aufgrund der strukturellen Veränderung der örtlichen Feuerwehr durch die Vereinigung der beiden ehemals selbständigen Abteilungen Weissach und Flacht am Standort Weissach hat der Gemeinderat nun einstimmig einen neuen Feuerwehrbedarfsplan beschlossen, den das Fachbüro LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH aus Kaarst erstellt hat.
Insgesamt ist der kommunale Brandschutz in der Gemeinde Weissach durch die vorhandene Struktur mit dem Feuerwehrmagazin in Weissach sichergestellt. Die Alarmierungs- und Ausrückezeiten können entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die personelle Ausstattung mit rund 45 aktiven Mitgliedern ist derzeit zwar ausreichend, eine kontinuierliche Personalgewinnung mit Blick auf die Altersverteilung wird zukünftig jedoch immer wichtiger.
Das Feuerwehrmagazin in Weissach ist von der baulichen Dimensionierung her vollumfänglich ausreichend. Ein neues Magazin an einem neuen Standort oder eine Erweiterung des Bestands ist nicht erforderlich und wird deshalb nicht weiterverfolgt. Ein in den nächsten Jahren zu behebender Mangel sind die fehlenden Parkmöglichkeiten für die Einsatzkräfte im Alarmfall. Beim Fahrzeugbestand wird die kurzfristige Ersatzbeschaffung eines zweiten Hilfeleistungslöschfahrzeugs HLF 20 als Ersatz für das Fahrzeug LF 16-TS (Baujahr 1981) angegangen. Der Gemeinderat hat hierzu einstimmig die Durchführung einer entsprechenden Ausschreibung beschlossen.
Vereinbarung mit den örtlichen CVJM-Vereinen zur Vereinsförderung abgeschlossen
Zum 01.01.2017 tritt die neue Vereinsförderrichtlinie in Kraft. Entsprechend der satzungsrechtlichen Rahmenbedingungen ist bei den CVJM-Vereinen eine ordentliche Vereinsmitgliedschaft jedoch erst ab der Vollendung des 14. Lebensjahres möglich, weshalb diese Jugendliche nicht unter die Förderregelung der Vereinsförderrichtlinie fallen. Damit die im Gemeinderat am 26.09.2016 verabschiedeten Vereinsförderrichtlinien im Sinne der Gleichbehandlung jedoch auch für die örtlichen CVJM-Vereine vollumfänglich angewendet werden können, hat der Gemeinderat einstimmig eine entsprechende Vereinbarung verabschiedet. Mit diesem Beschluss sind nun alle Weichenstellungen für die Umsetzung der neuen Richtlinien im Jahr 2017 erfolgt.
Baugesuche
Für folgende Bauvorhaben hat der GR sein Einvernehmen erteilt:
- Lerchenbergstraße 16/1, Flst. 3247/3 – Anbau eines Balkons
- Friedhofstraße 19, Flst. 287 – Errichten einer Werbeanlage
Stadt Rutesheim darf Niederschlagswasser in den Strudelbach einleiten und wird von Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung „Strudelbach“ befreit
Die Stadt Rutesheim beantragte im Zuge des Neubaus der Ostumfahrung von Perouse die wasserrechtliche Erlaubnis für das Ableiten von Niederschlagswasser aus dem Retentionsfilterbecken in den Strudelbach sowie die Versickerung ins Grundwasser. Die Gemeinde Weissach wird als Träger öffentlicher Belange in diesem Zuge angehört, die Zuständigkeit liegt allerdings bei der Wasserrechtsbehörde beim Landratsamt Böblingen. Insgesamt betrachtet wird durch die neuen Regenwasserbehandlungsanlagen die vorhandene Straßenentwässerung wesentlich verbesser und der Zufluss in den Strudelbach auf rund ein Fünftel des vorherigen Wertes reduziert, weshalb der GR beschloss, keine Einwendungen zum vorgelegten Antrag vorzubringen.