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Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 26.09.2016
Erstelldatum04.10.2016
in dieser Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über die aktuell in unseren kommunalen Gremein gefassten Beschlüsse und Debatten.
Nichtöffentliche Beschlüsse bekanntgegeben
Die Gemeindeordnung schreibt mit § 35 jeder Kommune in Baden-Württemberg vor, nichtöffentlich gefasste Beschlüsse des Gemeinderates im Wortlaut bekanntzugeben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder Interessen einzelner entgegenstehen. Dieser Verpflichtung ist die Gemeinde in den letzten zehn Jahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht nachgekommen. In der vergangenen Sitzung gab Bürgermeister Daniel Töpfer die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekannt, bei denen keine Hinderungsgründe mehr gegeben waren. Diese Bekanntgaben können im Rathaus zu den üblichen Sprechzeiten in der Geschäftsstelle des Gemeinderates, Zimmer 2.05, auf Nachfrage eingesehen werden.
Antrag zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm gestellt
Die Gemeinde Weissach hat zuletzt mit dem Sanierungsgebiet „Pfarrstraße – Krautgärten“ im Programm-jahr 1999 die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm geschafft. Bewilligt war das festgelegte Sanier-ungsgebiet bis zum 31.12.2006. Nach zweimaligem Antrag wurde der Durchführungszeitraum bis 31.12.2008 verlängert, seitdem waren nach Aktenlage und Auskunft der ehemals verantwortlichen Mitarbeiter keine weiteren Aktivitäten festzustellen. Das Sanierungsgebiet ist jedoch bereits seit diesem Zeitpunkt abge-schlossen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurde der Abschluss und die Endabrechnung des Sanier-ungsgebiets ebenfalls seit dem Jahr 2008 nicht weiter bearbeitet. Erst als Bürgermeister Daniel Töpfer im Jahr 2015 den Sachverhalt aufgegriffen hat, folgte die Schlussabrechnung sowie der sich anschließende Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Sanierungsgebiets am 22.02.2016.
In den Jahren 2007 bis 2009 waren die Überlegungen für ein Sanierungsgebiet im Ortsteil Flacht bereits Be-standteil der Beratungen im GR. So wurde am 05.03.2007 u.a. beschlossen, einen Bebauungsplan über das Sanierungsgebiet „Bergstraße / Sandweg / Weissacher Straße“ aufzustellen. Am 30.03.2009 beschloss der Technische Ausschuss, ein städtebauliches Entwicklungskonzept für den o.g. Bereich zu erarbeiten. Bis zum Jahr 2012 sind dann jedoch keine weiteren Aktivitäten erfolgt oder aktenkundig geworden. Am 23.07.2012 beauftragte der GR die Verwaltung, Kontakt mit Sanierungsträgern aufzunehmen, um im bestimmten Bereich eine sinnvolle und nachhaltige Innenentwicklung einzuleiten. Daraufhin beauftragte die Gemeinde das Büro Arbeitsgruppe Objekt+Stadtplanung (AGOS) mit der Untersuchung. In der Gemeinderatssitzung am 18.02.2013 wurden die verschiedenen Varianten ohne Beschlussfassung zur Kenntnis genommen. Bis zum Jahr 2015 sind keine weiteren Aktivitäten der Verwaltung in den Akten zu finden.
Bürgermeister Daniel Töpfer beauftragte daraufhin im Frühjahr 2016 die STEG Stadtentwicklung GmbH (STEG) mit der Durchführung einer sog. „Grobanalyse“ für den Ortskern in Flacht. In mehreren Gesprächen und Ortsbegehungen wurde ein mögliches Sanierungsgebiet ermittelt und konkretisiert sowie eine erste Kosten- und Finanzierungsübersicht erstellt. Die Ergebnisse der Grobanalyse wurden in der vergangenen Sitzung des GR vorgestellt. Bei einer Enthaltung, sonst Ja-Stimmen, wird nun ein Antrag auf Aufnahme der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte Flacht“ in das Landessanierungsprogramm gestellt.
Entwicklungszentrum der Porsche AG wird als befriedeter Bezirk ausgewiesen
Einstimmig beschloss der GR als Vertreter der Jagdgenossenschaften der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Weissach und Flacht, dem Antrag der Porsche AG zuzustimmen, die das Gebiet des Entwicklungszentrums (EZW) als befriedeten Bezirk ausweisen möchte. Hintergrund dafür sind die im Gelände des EZW vorhandenen Wildbestände, die eine Gefahr für den dortigen Teststreckenbetrieb darstellen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurde eine bereits im Jahre 1963 abgeschlossene Verpflichtung zwischen der Porsche AG und den Jagdpächtern im aktuellen Pachtvertrag des Jagdbezirks Weissach aus dem Jahr 2010 nicht übernommen, obwohl dies in den vorhergehenden Veträgen berücksichtigt wurde, weshalb die dortigen Jagdpächter rechtlich verpflichtet sind, das Gebiet des EZW zu bejagen. Dies steht jedoch im krassen Gegensatz zu den Interessen der Porsche AG und birgt darüber hinaus nicht kalkulierbare Sicherheitsrisiken. Nach Prüfung aller denkbaren rechtlichen Möglichkeiten erschien die Ausweisung eines befriedeten Bezirks als optimal, was konkret bedeutet, dass die Porsche AG ab dem Zeitpunkt der Anordnung durch das Kreisjagdamt selbstständig für die Bejagung des Gebietes innerhalb des EZW zuständig ist. Weiter beschloss der GR, dass diese Flächen aus den bestehenden Jagdpachtverträgen herausgenommen werden. Beide Jagdpächtergemeinschaften haben einer entsprechenden Änderung ebenfalls bereits zugestimmt.
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen und die Schulkindbetreuung neugefasst
In den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Weissach werden derzeit rund 440 Kinder betreut. Durch den Ausbau der Kleinkindbetreuung in den nächsten Jahren steigt die Zahl weiter an. Die jährlichen Kosten für die Kindertagesbetreuung lagen im Jahr 2015 bei rund 4,66 Mio. Euro. Dem gegenüber stehen Einnahmen i.H.v. 1,96 Mio. Euro, wovon lediglich rund 470.000 Euro durch Elternbeiträge erwirtschaftet werden. Der Kostendeckungsgrad beträgt damit nur rund 10 % und liegt weit unter den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Landesverbände.
Einstimmig hat der GR die Neufassung der Satzung über die Benutzungs- & Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen und die Schulkindbetreuung beschlossen. Der bisher kontinuierlich steigende Abmangel, die personellen und strukturellen Veränderungen sowie die erstmals durchgeführte Kindergartenbedarfsplanung sind in der Gebührenneufassung berücksichtigt. GR und Verwaltung war es dennoch wichtig, die Erhöhung in einem sozial verträglichen Rahmen zu gestalten. Bereits jetzt wird ein „Zwischenschritt“ für das Kindergartenjahr 2016 / 2017 eingelegt, indem die seitherigen Beiträge nur geringfügig erhöht werden. Die Verwaltung rechnet dadurch mit Mehreinnahmen i.H.v. 28.000 Euro. Ab dem 01.01.2018 entsprechen die zu entrichtenden Gebühren dann den sog. „Landesrichtsätzen“, also den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Landesverbände.
Neben der Gebührenanpassung wurde die bestehende Satzung in folgenden Punkten ergänzt:
- der Bildungs- und Erziehungsauftrag wird mit der Ausrichtung der pädagogischen Arbeit am „Orien-tierungsplan für Bildung und Erziehung“ verknüpft
- die Verknüpfung der Verbindlichkeit zwischen der Satzung und dem Aufnahmevertrag wird konkretisiert
- die Regelung zur Kündigung und des Übergangs von der Kinderkrippe in den Kindergarten wurde ergänzt
- der Wechsel der Betreuungsform ist zukünftig zum Ende eines Quartals möglich. Aktuell können Be-treuungsumfänge monatlich gewechselt werden. So wird der Verwaltungsaufwand optimiert.
- in jeder Einrichtung ist ein Elternbeirat zu wählen, welcher die Erziehungsarbeit in der Kindertageseinrichtung sowie die Kommunikation zwischen Elternschaft und der Einrichtung unterstützt
Kinderbetreuung und Kinderbetreuungseinrichtungen haben sich in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt. Auch in Weissach hat sich das Angebot in den letzten Jahren deutlich verbessert, es stehen flexible, qualitativ hochwertige und vielschichtige Betreuungsformen zur Verfügung. Die Einrichtungen sind zudem personell, räumlich und überdurchschnittlich komfortabel ausgestattet, sodass die beschlossene Anpassung an die Landesrichtsätze vor diesem Hintergrund unbedingt angezeigt ist.
Vereinsförderrichtlinie wird geringfügig ergänzt
Bürgermeister Daniel Töpfer empfohl dem GR eine Ergänzung der neuen Vereinsförderrichtlinie, die zum 01.01.2017 in Kraft tritt. Konkret wird eine Jahrespauschale i.H.v. 500 € für die Inanspruchnahme von Leistungen von Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung aus den technischen Bereichen sowie dem Forst im Rahmen von öffentlichen, der Bevölkerung zugänglichen, Veranstaltungen ergänzt. Die Gemeinde möchte damit die örtlichen Veranstaltungen unterstützen und den Vereinen die transparente Möglichkeit eröffnen, selbstständig über die Inanspruchnahme kommunaler Leistungen zu entscheiden und gleichermaßen Sorge dafür tragen, dass die ggf. für die Vereine anfallenden Kosten kalkulier- und planbar sind. Der GR folgte dem Beschlussvorschlag einstimmig.
Aufsstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne „Nördlich der Eberdinger Straße“ und „Zwischen Hindenburg- und Theodor-Heuss-Straße“ gefasst
Entsprechend der Entscheidung des Technischen Ausschusses vom Juli 2016 soll für eine bessere bauliche Nutzung der Grundstücke nördlich der Eberdinger Straße (Gebäude 47 – 63) ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Ausschuss empfahl im Wege der Vorberatung bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich dem Gemeinderat, den nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zur Einleitung des Verfahrens erforderlichen Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung der daraus folgenden Verfahrensschritte zu beauftragen. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Technischen Ausschusses bei einer Enthaltung.
Die bauliche Nutzung der Grundstücke zwischen Theodor-Heuss-Straße und Hindenburgstraße soll durch die Aufstellung eines Bebauungsplans ebenfalls wesentlich verbessert werden. Der Ausschuss empfahl im Wege der Vorberatung einstimmig dem Gemeinderat, den nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zur Einleitung des Verfahrens erforderlichen Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung der daraus folgenden Verfahrensschritte zu beauftragen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, der Empfehlung des Technischen Ausschusses zu folgen.