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Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 18.04.2016
Erstelldatum27.04.2016
In dieser Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über die aktuell in unseren kommunalen Gremien gefassten Beschlüsse und Debatten.
Die Platzflächen zwischen Heimatmuseum und Rathausstraße sowie der Platz im Bereich des „Flachter Ortsbrunnens“ werden umfänglich saniert
Der Flachter Ortskern ist maßgeblich von drei Plätzen geprägt: Dies betrifft die Platzfläche zwischen Heimatmuseum und Rathausstraße, der Platzfläche zwischen Seiten- und Friedhofstraße sowie den Platz im Bereich des „Flachter Ortsbrunnens“ zwischen Einmündung Rathausstraße und Leonberger Straße. Diese Plätze stellen zusammen mit der Ortsdurchfahrt wesentliche Maßnahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes „Weissach 2025“ für die Aufwertung des Ortskerns dar. Alle drei Bereiche prägen zusammen den relativ dicht bebauten Ortskern von Flacht und bieten dort vielfältige und wichtige Freiräume. Das beauftragte Ingenieurbüro Schädel aus Weil der Stadt hat für die o.g. Plätze verschiedene Entwürfe gefertigt, die ausführlich in der Sitzung vorgestellt worden sind. Das Gremium beschloss nach intensiver und ausführlicher Debatte einstimmig die Umgestaltung der Platzfläche zwischen Heimatmuseum und Rathausstraße für eine Gesamtsumme i.H.v. rund 400.000 €. In die Planung inkludiert werden zusätzlich ein neues Bushaltehäuschen sowie die Einbindung des vorhandenen Mühlsteinbrunnens. Der gesamte Bereich wird mit den identischen Betonsteinen der neuen Gehwege gepflastert und mit neuer Beleuchtung ausgestatte. Neue Baumstandorte und die Einbindung einer innerörtlichen Grünfläche runden das Konzept ab. Die Platzfläche zwischen Seiten- und Friedhofstraße wird aufgrund der derzeitigen prekären Haushaltslage nicht umgesetzt, sondern zunächst zurückgestellt.
Der Platzbereich um den „Flachter Ortsbrunnen“ wird ebenfalls umgestaltet und aufgewertet: Der charakteristische Brunnen wird besser freigestellt und erhält dadurch mehr Raum. Die Sitzbereiche werden im gleichen Stil des Platzbereichs vor dem Heimatmuseum gestaltet. Hierfür fallen insgesamt Kosten i.H.v. rund 55.000 € an.
Wichtig insbesondere für die Entscheidung zur Umgestaltung des Platzes am Heimatmuseum war auch die Tatsache, dass unter den Platz ein überlasteter Kanal verläuft, der im Rahmen des Allgemeinen Kanalplans aufdimensioniert werden muss. Die zwingend notwendige Tiefbaumaßnahme wird zur Nutzung von Synergieeffekten und Kosteneinsparungen im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt Flacht umgesetzt. Hierfür fallen Kosten i.H.v. rund 105.000 € an.
Stellenpläne der Gemeinde und des Eigenbetriebs Wasserversorgung verabschiedet
Einstimmig hat der Gemeinderat den Stellenplänen der Gemeinde und des Eigenbetriebs Wasserversorgung für die Jahre 2016 und 2017 zugestimmt.
Derzeit gibt es bei der Gemeinde rund 154 Beschäftigtenstellen, welche sich auf insgesamt 275 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufteilen. In der Kernverwaltung wurden im Laufe des Jahres 2105 insgesamt 3,37 Vollzeitstellen abgebaut. Dies geschah insbesondere im Bereich des Rathauses, der Bibliothek, im Bauhof sowie im Bereich der Hausmeister und Reinigungskräfte, indem überwiegend aufgrund des nicht vorhandenen Bedarfs Stellenprozente entfallen und nicht wieder besetzt worden sind. Gleichzeitig müssen aufgrund der vorhandenen vertraglichen Regelungen in der Ferry-Porsche-Kita neue Stellen geschaffen werden. Zu Änderungen am Stellenplan kann es außerdem noch durch die Aufstellung des Kindergartenbedarfsplanes im Juni kommen, welcher als Grundlage für die erforderlichen Personalstellen in den Kindertagesstätten dient und bisher aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht existent war.
Der Personalbestand der Gemeinde ist trotz des Stellenabbaus in der Kernverwaltung weiter überdurchschnittlich hoch, wie dies die Gemeindeprüfungsanstalt bereits in ihren Berichten der Vorjahre wiederholt festgestellt hat.
Die Personalkosten betragen für 2016 rund 9,1 Millionen Euro und in 2017 rund 9,4 Millionen Euro. Der größte Teil des Anstiegs lässt sich auf die landesweiten Tarifsteigerungen im Sozial- und Erziehungsdienst zurückführen. Allein der Bereich der Kindertagesstätten umfasst nahezu die Hälfte des Personalaufwands. Weiter fallen doppelte Personalkosten ins Gewicht, die bspw. durch den Eintritt in die passive Phase der Altersteilzeit entstehen.
Änderung des Flächennutzungsplanes Weissach 1994 im Bereich des Porsche Entwicklungszentrums in Weissach und Aufstellung des Bebauungsplans zur Südwesterweiterung beschlossen
Die Entwicklung der Gemeinde Weissach und die Zukunftsperspektiven in vielen Bereichen sind unmittelbar mit der Porsche AG und der Zukunft des Entwicklungszentrums Weissach (EZW) verbunden. Die Expansion des örtlichen größten Gewerbebetriebs ist ein kommunalpolitisch sensibles Thema, dass die Gemeinde seit vielen Jahrzehnten begleitet. Die beiden Verfahren „Bebauungsplan“ (B-Plan) und „Änderung Flächennutzungsplan“ (FNP) werden im sogenannten Parallelverfahren durchgeführt. Das bedeutet, dass die Erkenntnisse der Einzelverfahren in das jeweilige andere Verfahren einfließen können. Das betrifft insbesondere eine entsprechende Tiefe der Untersuchungen bei Natur und Landschaft, Artenschutz sowie weitere Betroffenheiten in den Verfahren. Für die Öffentlichkeit und die Behörden hat das Parallelverfahren darüber hinaus den Vorteil, dass die Stellungnahmen zum Gesamtprojekt gerichtet werden können und nicht nur zu den abgeschichteten Verfahrensinhalten.
Das Änderungsverfahren zum FNP stellt die neu vorgesehenen Gewerbeflächen entlang der Westseite des EZW sowie die neue Anbindung zur K 1017 dar. Bei drei Gegenstimmen beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die vorgezogene Behörden- und Bürgerbeteiligung. Der zeitgleich aufzustellende B-Plan verbindet mit seinem Geltungsbereich von rund 14 ha die südliche Motorsportabteilung mit dem nordwestlichen neuen Motorenprüfstandgebäude sowie das EZW mit der K 1017. Ein wichtiger Bestandteil ist die sogenannte „Grüne Fuge“ zwischen den Erweiterungszonen, die als Standort für die neue zweite Pforte sinnvoll ist. An dieser Stelle ist auch der Abstand zur Mönsheimer Straße und somit der Eingriff in Natur und Landschaft für neue die Südanbindung am geringsten. Dieser Bereich soll nicht bebaut werden und einer Freihaltung für evtl. spätere Verkehrsanbindungen dienen. Neben Grün- und Verkehrsanlagen wird hier auch Raum für naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Ausgleichsmaßnahmen bereitgestellt.
Voraussetzung für die Umsetzung ist die vollständige Herstellung der Südanbindung an das EZW. Erst wenn diese hergestellt und für den Verkehr freigegeben ist sowie ein Parkhaus mit mind. 1.500 Stellplätzen errichtet wurde, werden einzelne Felder des B-Plans bebaut werden können. Dadurch soll vermieden werden, dass die Nordpforte und damit Weissach noch zusätzliche Verkehrslasten, evtl. auch nur temporär, zu tragen haben. Der Gemeinderat folgte auch hier mehrheitlich bei drei Gegenstimmen dem Verwaltungsvorschlag und fasste somit den Aufstellungsbeschluss.
Zehnjähriger Betriebsplan für den Gemeindewald bis 2026 verabschiedet
Mit dem sog. „Forsteinrichtungswerk“ legen Städte & Kommunen jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren periodische Betriebspläne fest. Ein Ergebnis davon ist die Festlegung der nachhaltig zu nutzenden Holzmenge in Form des Hiebsatzes. Grundlage für die konkrete Betriebsplanung ist die Zielsetzung des Waldeigentümers, nach der bei der Forsteinrichtung die Maßnahmen zur Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder aufeinander abgestimmt werden. Der Gemeinde ist es sehr wichtig, dass mit der Bewirtschaftung der Waldflächen sowohl die Leistungen des Waldes als Natur- und Erholungsraum gesichert werden als auch eine nachhaltige Holznutzung sowie Brennholzversorgung der örtlichen Bevölkerung sichergestellt wird.
Die Verwaltung hat zusammen mit dem Forstrevierleiter, Herrn Neumann und Frau Hormel vom Kreisforstamt einen Vorschlag für die Zielsetzung erarbeitet, welcher vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde.
Einstellung von Beförderungskosten
Vor vielen Jahrzehnten wurde eine anteilige Bezuschussung der Beförderung von Hauptschülern vom Teilort Flacht nach Weissach eingeführt und in den letzten Jahren kontinuierlich durch den Gemeinderat fortgeschrieben. Eine solche Förderung des Eigenanteils der Schülerinnen und Schüler an den Fahrtkosten ist landesweit einmalig und wird zwischenzeitlich nicht mehr aktiv nachgefragt. Rund zehn Schülerinnen und Schüler nehmen die Förderung derzeit noch in Anspruch, wodurch der Gemeinde jährliche Kosten von rund 5.000 Euro entstehen. Der Gemeinderat ist dem Verwaltungsvorschlag einstimmig gefolgt, sodass diese Förderung zum Schuljahresende vollständig eingestellt wird.
Jahresabschluss 2015 des Zweckverbandes Hochwasserschutz Strudelbachtal festgestellt
Der Gemeinderat hat bei vier Gegenstimmen den Jahresabschluss 2015 des Zweckverbandes Hochwasserschutz Strudelbachtal festgestellt. Hierbei ergibt sich gegenüber dem Plan 2015 eine höhere Betriebskostenumlage während sich die Investitionskostenumlage verringert hat. Dies führt insgesamt zu einer Rückzahlung an die Gemeinde i.H.v. 10.790,67 €.
Gemeinderat erteilt Vertretern für die Zweckverbandsversammlung Ermächtigung
Der Zweckverband Hochwasserschutz Strudelbachtal beabsichtigt für den Umbau eines Wehrs am Kreuzbach Tiefbauarbeiten zu vergeben. Die Maßnahme selbst wurde bereits in einer Verbandssitzung im Juli vergangenen Jahres beschlossen. Die Vertreter der jeweiligen Gemeinde benötigen vom Gemeinderat eine Ermächtigung, um der Vergabe in der Verbandssitzung zustimmen zu können. Der Zweckverband hat die Vergabe der Leistung an den wirtschaftlichsten Anbieter vorgeschlagen, welche zwischen August und Oktober 2016 ausgeführt werden sollen. Der Gemeinderat hat mit einer Gegenstimme und drei Enthaltungen ihre Vertreter ermächtigt, in der Verbandssitzung der Vergabe der Leistung an den wirtschaftlichsten Anbieter zuzustimmen.