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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Ortsmitte"
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet (Sanierungsgebiet) zur Behebung städtebaulicher Missstände im öffentlichen Interesse wesentlich verbessert oder umgestaltet wird.
Ziele der Städtebaulichen Sanierung
- Aufwertung des öffentlichen Raumes
- Entwicklung & Modernisierung der Ortsmitte
- Erhalten der historischen Ortsstrukturen & Anpassen an die heutigen Erfordernisse
- Stärkung der Versorgungsfunktion und der Aufenthaltsqualität
- Verbesserung der Wohnverhältnisse & des Wohnumfeldes
- Nutzung innerörtlicher Potenzialflächen
- Stärkung alternativer Mobilität
- Bisherige Fehlentwicklungen korrigieren
Verfahren & Zeitplan
Bevor die Sanierungsmaßnahmen beginnen können, sind durch die Gemeinde folgende Schritte vorzunehmen:
- die vorbereitenden Untersuchungen
- die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
- die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung
- die städtebauliche Planung des Gebiets
- die Erörterung der beabsichtigten Sanierung
- einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes durchgeführt werden.
Kosten & Fördermöglichkeiten
Das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ wurde in das Landessanierungsprogramm mit einem Gesamtbetrag von 13.768.500 Euro aufgenommen. Der Gemeinde wurden dafür Fördermittel i. H. v. 1.833.333 Euro bewilligt. Diese werden sowohl für die kommunalen als auch privaten Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Fördersätze und die Verteilung legt der Gemeinderat fest. Näheres zu den privaten Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Die Gemeinde Weissach wird unterstützt durch das externe Beratungsbüro, die STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart.
Die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie am Ende dieser Seite in der Infobox.
Vorbereitende Untersuchungen (VU)
Durch die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung gewonnen werden. Es soll dabei auch die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabsichtigten Sanierung ermittelt sowie Vorschläge hierzu entgegengenommen werden.
Die Sanierungszielsetzung und die VU wurde unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet:
- Informationsveranstaltung für die Beteiligten am 09.04.2026
- Anhörung der Träger öffentlicher Belange
- Befragung der Eigentümer, Mieter, Pächter im Sanierungsgebiet
Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.07.2026 aufgrund der nachgewiesenen Sanierungsnotwendigkeit und der Sanierungsdurchführbarkeit das Gebiet „Ortsmitte“ förmlich festgelegt. Für das Sanierungsverfahren kommt das umfassende Sanierungsverfahren unter Einbeziehung der §§ 152 bis 156a BauGB zur Anwendung. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge werden damit ebenfalls in Kraft gesetzt. Die Frist, in der die Sanierung „Ortsmitte“ durchgeführt werden soll, wird vorläufig bis zum 30.04.2041 festgelegt.
Den dazugehörigen Lageplan finden Sie hier (PDF-Dokument, 4,20 MB).
Kontaktdaten
Ihr Ansprechpartner bei der STEG Stadtentwicklung GmbH:
- Jonas Killat
0711 21068-186
jonas.killat@steg.de
Ihre Ansprechpartner bei der Gemeinde Weissach:
- Pascal Braun (Sachgebietsleiter Bauverwaltung)











