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Tag der Städtebauförderung
„Lebendige Orte, starke Gemeinschaften“ – unter diesem Motto findet am 10. Mai 2025 bundesweit der Tag der Städtebauförderung statt. Städte und Gemeinden informieren an diesem Tag über ihre Projekte, Planungen und Erfolge – und laden dazu ein, an der Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes mitzuwirken.
Die Förderprogramme der Städtebauförderung zählen zu den wichtigsten Instrumenten der Stadtentwicklung und wirken auch in unserer Gemeinde. Auch Weissach beteiligt sich in diesem Jahr zum ersten Mal mit seinem Ortsteil Flacht am bundesweiten Aktionstag. Mit der Ausweisung des Sanierungsgebietes im Jahr 2017 fiel der Startschuss für eine bemerkenswerte Entwicklung. Seitdem wurden in Flacht zahlreiche Gebäude modernisiert und somit auch der öffentliche Raum aufgewertet. Davon profitieren im Sanierungsgebiet „Ortskern Flacht“ die Gemeinde mit ihren eigenen Maßnahmen, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrem Bauvorhaben einen wesentlichen Teil zum bisherigen Ergebnis beigetragen haben. Mit den Neubauten sowie der Aktivierung von Leerstand sind im Sanierungsgebiet bis heute 18 Wohneinheiten neu entstanden.
Aber wir möchten nicht nur auf die Vergangenheit schauen. Auch zukünftig bietet das Sanierungsgebiet „Ortskern Flacht“ an mehreren Stellen viele Potenziale, an denen bereits gearbeitet und geplant wird.
Bürgermeister Jens Millow und die Verwaltung laden Sie herzlich ein, gemeinsam am Samstag, den 10. Mai 2025 ab 14 Uhr zu den gelungenen Sanierungsprojekten zu spazieren, die zukünftigen Potenziale zu beleuchten und ins Gespräch mit Ihnen, den Bürgerinnen und Bürger, zu kommen. Weitere Informationen folgen in den kommenden Wochen auf dieser Seite.
Sie haben Interesse, an diesen Tag, Näheres über das Sanierungsgebiet und seine Zukunft zu erfahren? Dann melden Sie sich gleich für den Quartiersspaziergang an, per E-Mail unter ortsbauamt(@)weissach.de oder per Post. Bei Rückfragen steht Ihnen Sachgebietsleiter Pascal Braun (E-Mail: braun(@)weissach.de, Tel.: 07044 9363-403) gerne zur Verfügung.
Der bundesweite Aktionstag ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, der Länder, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zur Stärkung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei Vorhaben der Städtebauförderung. Weitere Informationen zum Tag der Städtebauförderung finden Sie ebenfalls unter www.tag-der-staedtebaufoerderung.de.
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Ortskern Flacht"
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet (Sanierungsgebiet) zur Behebung städtebaulicher Missstände im öffentlichen Interesse wesentlich verbessert oder umgestaltet wird.
Ziele der Städtebaulichen Sanierung
- Aufwertung des öffentlichen Raumes
- Entwicklung & Modernisierung der Ortsmitte
- Erhalten der historischen Ortsstrukturen & Anpassen an die heutigen Erfordernisse
- Stärkung der Versorgungsfunktion und der Aufenthaltsqualität
- Verbesserung der Wohnverhältnisse & des Wohnumfeldes
- Nutzung innerörtlicher Potenzialflächen
- Stärkung alternativer Mobilität
- Bisherige Fehlentwicklungen korrigieren
Verfahren & Zeitplan
Bevor die Sanierungsmaßnahmen beginnen können, sind durch die Gemeinde folgende Schritte vorzunehmen:
- die vorbereitenden Untersuchungen
- die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
- die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung
- die städtebauliche Planung des Gebiets
- die Erörterung der beabsichtigten Sanierung
- einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes durchgeführt werden.
Kosten & Fördermöglichkeiten
Das Sanierungsgebiet "Ortskern Flacht" wurde in das Landessanierungsprogramm mit einem Gesamtbetrag von 2,4 Mio. € aufgenommen. Der Gemeinde wurden dafür Fördermittel i.H.v. 800.000 € bewilligt. Diese werden sowohl für die kommunalen als auch privaten Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Fördersätze und die Verteilung legt der Gemeinderat fest. Näheres zu den privaten Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Der Gemeinderat hat den Grundsatzbeschluss zur Sanierung in seiner Sitzung am 26.09.2016 gefasst. Damit wurde auf Grundlage einer sog. Grobanalyse auch das Sanierungsgebiet festgelegt. Das Sanierungsgebiet umfasste vor den Vorbereitenden Untersuchungen mit dessen Einleitungsbeschluss des Gemeinderats am 24.07.2017 ca. 3,17 ha sowie nach der förmlichen Festlegung durch den Gemeinderat am 11.12.2017 ca. 2,94 ha.
Die Gemeinde Weissach wird unterstützt durch das externe Beratungsbüro, die STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart.
Die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie am Ende dieser Seite in der Infobox.
Vorbereitende Untersuchungen (VU)
Durch die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung gewonnen werden. Es soll dabei auch die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabsichtigten Sanierung ermittelt sowie Vorschläge hierzu entgegengenommen werden.
Die Sanierungszielsetzung und die VU wurde unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet:
- Informationsveranstaltung mit Gebietsrundgang am 30.08.2017
- Anhörung der Träger öffentlicher Belange
- Persönliche Gespräche mit den Betroffenen
- Befragung der Eigentümer, Mieter, Pächter & Gewerbetreibenden im Sanierungsgebiet
>> Fragebogen "Haushalt & Wohnung" (PDF-Dokument, 485,11 KB)
>> Fragebogen "Gebäude & Grundstück" (PDF-Dokument, 429,68 KB)
>> Fragebogen "Gewerbe & Betriebe" (PDF-Dokument, 459,47 KB)
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse aus den Vorbereitenden Untersuchungen steht Ihnen hier (PDF-Dokument, 214,07 KB) zum Download bereit.
Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 aufgrund der nachgewiesenen Sanierungsnotwendigkeit und der Sanierungsdurchführbarkeit das Gebiet "Ortskern Flacht" förmlich festgelegt. Für das Sanierungsverfahren kommt das umfassende Sanierungsverfahren unter Einbeziehung der §§ 152 bis 156a BauGB zur Anwendung. Die Vorschriften des §144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge werden damit ebenfalls in Kraft gesetzt. Die Frist, in der die Sanierung „Ortskern Flacht“ durchgeführt werden soll, wird vorläufig bis zum 30.04.2030 festgelegt.
Den dazugehörigen Lageplan finden Sie hier (PDF-Dokument, 141,09 KB).
Die Auftaktveranstaltung zum Sanierungsauftakt fand am Dienstag, den 10.04.2018 im Ev. Gemeindehaus in Flacht statt.
Kontaktdaten
Ihr Ansprechpartner bei der STEG Stadtentwicklung GmbH:
- Arun Gandbhir(Architekt & Stadtplaner)
0711 / 21068-185
Ihre Ansprechpartner bei der Gemeinde Weissach:
- Pascal Braun(Sachgebietsleiter Bauverwaltung)