Antrag auf Erteilung einer Absonderungsbescheinigung
COVID-19 - Antrag auf Erteilung einer Absonderungsbescheinigung nach § 7 Absatz 1 CoronaVO
Wenn Sie sich aufgrund eines positiven Corona-Tests, einem engen Kontakt zu einer infizierten Person oder einem positiv getesteten Haushaltsangehörigen in Absonderung begeben müssen, können Sie die Absonderungsbescheinigung im Ordnungsamt der Gemeinde Weissach beantragen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Sachgebietsleiterin Ordnung, Julia Wagner (wagner(@)weissach.de). Die Bescheinigung gilt gleichzeitig als Genesenenzertifikat. Für die Ausstellung des digitalen Nachweises über Ihre Genesung, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder die Apotheke. Bei Fragen zum Thema Corona steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung (telefonisch unter (07044) 9363-220).
Aktuelle Lage und geltende Regelungen
PCR-Tests künftig nur nach positivem Schnelltest
Die PCR-Tests gibt es künftig nur noch nach einem positiven Antigen-Schnelltest von einer Teststelle. Die angepasste Teststrategie der Bundesregierung ist am Samstag, den 12.02.2022, in Kraft getreten. Zusätzlich wird die Teststrategie als Handlungsanweisung für Ärzte und Testzentren sowie als Richtschnur für Patientinnen und Patienten angepasst. Ziel sei es, die Testkapazitäten aufgrund der aktuell stark steigenden Infektionszahlen noch gezielter als bislang einzusetzen. Danach gilt künftig:
- der grundsätzliche Anspruch auf einen PCR-Test bleibt bestehen, diesen wird es künftig aber nur noch nach positivem Antigen-Schnelltest geben,
- bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatienten, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt. Auch sie benötigen allerdings einen positiven Antigen-Schnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können,
- eine rote Warnmeldung auf / in der Corona-Warn-App reicht nicht mehr aus, um einen PCR-Test zu erhalten,
- für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, reicht der Antigen-Schnelltest aus und
- auch Kinder werden weiterhin Zugang zu PCR-Tests haben.
Eckpunkte der Corona-Strategie
Die meisten Corona-Maßnahmen sind bereits am Sonntag, 03.04.2022, entfallen, so auch die Maskenpflicht in Supermärkten. An erster Stelle stehe weiterhin das Ziel, die Bevölkerung bestmöglich zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Dafür wolle man nach Auslaufen der Übergangsregelung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Maßnahmen nutzen, die das Infektionsschutzgesetz den Ländern im Rahmen des Basisschutzes noch zur Verfügung stellt (Masken- und Testpflicht).
Das gilt in Baden-Württemberg weiterhin:
Die Maskenpflicht soll demnach in folgenden Bereichen gelten:
- in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr
- in Arztpraxen, Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, in Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken
- bei ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen.
- in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie für ambulante Pflegedienste und Unternehmen die dort Dienstleistungen erbringen. Davon ausgenommen sind Angebote zur Unterstützung im Alltag (siehe § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch)
- in Obdachlosenunterkünften
- im Rettungsdienst
Das gilt im Rathaus und den Dienstgebäuden der Gemeinde:Die Maskenpflicht entfällt für alle Mitarbeitenden sowie für die Besucherinnen und Besucher des Rathauses. Aufgrund der hohen Infektionszahlen und zu Ihrem eigenen Schutz möchte die Gemeinde Sie jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie die Maske jederzeit freiwillig tragen können.
Aktuelle Corona-Zahlen für Baden-Württemberg
Die Tagesberichte sowie alle mit dem Corona-Virus verbundenen Zahlen finden Sie auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/die-aktuellen-corona-zahlen-fuer-baden-wuerttemberg/
Teststellen in Weissach
In der Gemeinde Weissach gibt es aktuell folgende Teststellen für kostenlose Bürgertests:
- Zahnarzt Dr. Alexander Boeck
Weissacher Straße 38
71287 Weissach
Test buchen unter: www.coronatest-weissach.de
- AK Teststation im Alten Rathaus in Weissach
1. OG
Hauptstr. 15
71287 Weissach
Die Öffnungszeiten werden je nach Bedarf und Nachfrage angepasst.
Jetzt für Test registrieren!
Kein Termin notwendig aber Registrierung (online oder vor Ort)
Aktuelle Informationen zu weiteren Teststellen gibt es beim Landratsamt Böblingen unter https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/weissach.html
Informationen zur Impfung
Aktuelles Vorgehen bei Impfangeboten in Baden-Württemberg
Die Ausrufung der Alarmstufe und die gleichzeitige Zunahme der Booster-Impfungen sorgen für ein gesteigertes Interesse an den Impfungen sowohl in den Arztpraxen als auch an den Stationen der Mobilen Impfteams in Baden-Württemberg. Die Landesregierung hat am Donnerstag, den 18.11.2021, beschlossen, die niedergelassene Ärzteschaft mit 155 Mobilen Impfteams zu unterstützen. Darüber hinaus sind die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert worden, weitere Bedarfe bis kommenden Mittwoch, den 24.11.2021, inklusive Kostenschätzung dem Sozialministerium mitzuteilen. Damit soll gewährleistet werden, dass es flächendeckend in jedem Stadt- oder Landkreis genügend fest installierte Anlaufstellen für die Impfungen geben wird – und dadurch kleine, fest verankerte Impfstützpunkte und -orte entstehen. Bitte bedenken Sie: Die Auffrischimpfungen soll nach Auffassung der Ständigen Impfkommission (STIKO) in der Regel erst im Abstand von sechs Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf fünf Monate kann im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind, erwogen werden.
Aktuelle Impfangebote im Kreis Böblingen
Aktuelle Impfangebote - mit und ohne vorherige Terminbuchung- finden Sie auf der Seite des Landratsamtes unter folgendem link:https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/corona-impfung.html
Allgemeine Informationen, Fragen & Antworten
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart eine Hotline unter der Nummer 0711 904-39555 eingerichtet (Erreichbarkeit Mo – Fr von 9.00 – 16.00 Uhr).
Unser örtliches Gesundheitsamt hat die Hotline 07031 / 663-3500 und ist von
Montag-Freitag, von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
Samstag - Sonntag, von 10:00 Uhr - 14:00 Uhr erreichbar.
Außerhalb der Erreichbarkeit gilt die Notrufnummer der Kassenärztlichen Vereinigung, Tel. 116 117.
Leichte Sprache: wichtige Informationen zum Corona-Virus in leichter Sprache finden Sie hier.
Gebärdensprache: Informationen in Gebärdensprache finden Sie hier.
Fragen & Antworten?
Nutzen Sie COREY - Chatbot des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg.
Informationen zum Corona-Virus für Blinde und Menschen mit einer Sehbehinderung
Informationen zum Corona-Virus für Blinde und Menschen mit einer Sehbehinderung finden Sie auf der Seite des Deutschen Blinden- und Sehverbands e.V.: https://www.dbsv.org/corona.html
Informationen zum Corona-Virus für Gehörlose
Informationen zum Corona-Virus für Gehörlose finden Sie auf der Seite des Landesverbands der Gehörlosen Baden-Württemberg für Gehörlose: https://www.lv-gl-bw.de/corona-pandemie-hinweise/
Hilfreiche Links
Aktuelle und weitergehende Informationen finden Sie hier:
- Tagesaktuelle Informationen des Bundesgesundheitsamts
www.bundesgesundheitsministerium.de - Informationen zur Situation in Baden-Württemberg durch das Sozialministerium Baden-Württemberg
www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de - Hinweise des Kultusministeriums Baden-Württemberg für Schulen und Kindertageseinrichtungen
km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Coronavirus - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Corona-Wissen kompakt mit Kurzvideos
www.youtube.com/playlist - Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg
www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit Informationen zu Nahrungsmitteln und Landwirtschaft
www.bmel.de/DE/Ministerium/_Texte/corona-virus-faq-fragen-antworten.html - Merkblatt für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf des Coronavirus (Sozialministerium Baden-Württemberg)
sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_Merkblatt-Risikogruppen.pdf - Informationen für Reisende durch das Auswärtige Amt
www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762 - Informationen zu wirtschaftlichen Hilfestellungen (durch das Landratsamt Böblingen zusammen getragen) finden Sie hier
- Chronik der bisherigen Maßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/chronik-coronavirus.html