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Antrag auf Erteilung einer Absonderungsbescheinigung
COVID-19 - Antrag auf Erteilung einer Absonderungsbescheinigung nach § 7 Absatz 1 CoronaVO
Wenn Sie sich aufgrund eines positiven Corona-Tests, einem engen Kontakt zu einer infizierten Person oder einem positiv getesteten Haushaltsangehörigen in Absonderung begeben müssen, können Sie die Absonderungsbescheinigung im Ordnungsamt der Gemeinde Weissach beantragen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Sachgebietsleiterin Ordnung, Julia Wagner (wagner(@)weissach.de). Die Bescheinigung gilt gleichzeitig als Genesenenzertifikat. Für die Ausstellung des digitalen Nachweises über Ihre Genesung, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder die Apotheke. Bei Fragen zum Thema Corona steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung (telefonisch unter (07044) 9363-220).
Aktuelle Lage und geltende Regelungen
PCR-Tests künftig nur nach positivem Schnelltest
Die PCR-Tests gibt es künftig nur noch nach einem positiven Antigen-Schnelltest von einer Teststelle. Die angepasste Teststrategie der Bundesregierung ist am Samstag, den 12.02.2022, in Kraft getreten. Zusätzlich wird die Teststrategie als Handlungsanweisung für Ärzte und Testzentren sowie als Richtschnur für Patientinnen und Patienten angepasst. Ziel sei es, die Testkapazitäten aufgrund der aktuell stark steigenden Infektionszahlen noch gezielter als bislang einzusetzen. Danach gilt künftig:
- der grundsätzliche Anspruch auf einen PCR-Test bleibt bestehen, diesen wird es künftig aber nur noch nach positivem Antigen-Schnelltest geben,
- bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatienten, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt. Auch sie benötigen allerdings einen positiven Antigen-Schnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können,
- eine rote Warnmeldung auf / in der Corona-Warn-App reicht nicht mehr aus, um einen PCR-Test zu erhalten,
- für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, reicht der Antigen-Schnelltest aus und
- auch Kinder werden weiterhin Zugang zu PCR-Tests haben.
Eckpunkte der Corona-Strategie
Die meisten Corona-Maßnahmen sind bereits am Sonntag, 03.04.2022, entfallen, so auch die Maskenpflicht in Supermärkten. An erster Stelle stehe weiterhin das Ziel, die Bevölkerung bestmöglich zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Dafür wolle man nach Auslaufen der Übergangsregelung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Maßnahmen nutzen, die das Infektionsschutzgesetz den Ländern im Rahmen des Basisschutzes noch zur Verfügung stellt (Masken- und Testpflicht).
Das gilt in Baden-Württemberg weiterhin:
Die Maskenpflicht soll demnach in folgenden Bereichen gelten:
- in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr
- in Arztpraxen, Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, in Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken
- bei ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen.
- in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie für ambulante Pflegedienste und Unternehmen die dort Dienstleistungen erbringen. Davon ausgenommen sind Angebote zur Unterstützung im Alltag (siehe § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch)
- in Obdachlosenunterkünften
- im Rettungsdienst
Das gilt im Rathaus und den Dienstgebäuden der Gemeinde:Die Maskenpflicht entfällt für alle Mitarbeitenden sowie für die Besucherinnen und Besucher des Rathauses. Aufgrund der hohen Infektionszahlen und zu Ihrem eigenen Schutz möchte die Gemeinde Sie jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie die Maske jederzeit freiwillig tragen können.
Aktuelle Corona-Zahlen für Baden-Württemberg
Die Tagesberichte sowie alle mit dem Corona-Virus verbundenen Zahlen finden Sie auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/die-aktuellen-corona-zahlen-fuer-baden-wuerttemberg/
Teststellen in Weissach
In der Gemeinde Weissach gibt es aktuell folgende Teststellen für kostenlose Bürgertests:
- Zahnarzt Dr. Alexander Boeck
Weissacher Straße 38
71287 Weissach
Test buchen unter: www.coronatest-weissach.de
Aktuelle Informationen zu weiteren Teststellen gibt es beim Landratsamt Böblingen unter https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/weissach.html