Festhalle Flacht: Gemeinde Weissach

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Festhalle Flacht

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Online-Belegungskalender

Ist Ihr Wunschtermin noch frei? Prüfen Sie die Verfügbarkeiten unserer Räumlichkeiten direkt im Online-Belegungskalender. 

Hier geht es zum Belegungskalender.

Die Festhalle in Flacht – Allgemeine Informationen

Die Festhalle in Flacht bietet Raum für größere Veranstaltungen in Weissachs Ortsteil Flacht. Die gut ausgestattete Küche erfüllt jeden Bewirtungswunsch des Veranstalters. Der an die Küche angrenzende Raum bietet ausreichend Platz für die Essensausgabe. Die kleine Bühne mit zwei getrennten Zugängen bietet Raum für Vorführungen und Präsentationen aller Art. In der Festhalle finden Sie zudem einen Garderobenraum und ausreichend WC´s für die Besucher.

Bilder:

Bilder von den Räumen sowie des Inventars finden Sie in der Bildergalerie.

Wegbeschreibung:
Die Festhalle Flacht liegt im Westen des Weissacher Ortsteils. Sie erreichen die Festhalle Flacht über die Leonberger Straße und die Friolzheimer Straße (Weitere Informationen siehe Ortsplan).

Weitere Informationen zur Festhalle Flacht finden Sie untenstehend auf dieser Seite im Bereich „Weitere Informationen & Häufig gestellte Fragen“.

Notwendige Unterlagen und Ansprechpartner

Für die Anmietung der Festhalle Flacht senden Sie bitte den ausgefüllten und unterzeichneten Mietvertrag per Post, E-Mail oder Fax an das Sachgebiet Bürgerdienste. Es empfiehlt sich, zunächst im Online-Belegungskalender zu prüfen, ob der Veranstaltungsraum zum gewünschten Datum verfügbar ist.

Die Gebühren für die Benutzung der Festhalle Flacht werden auf Grundlage der Benutzungs- und Gebührenordnung erhoben. Diese ist Bestandteil des Mietvertrags und beinhaltet eine Vielzahl an wichtigen Informationen zur Vermietung.

Kontakt
Bei allen Fragen rund um die Benutzung der Festhalle Flacht wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Bürgerdienste unter folgenden Kontaktdaten:

Rathausplatz 1, 71287 Weissach
07044 9363-0
07044 9363-44
belegungsplan(@)weissach.de

Gerne suchen Sie das Sachgebiet Bürgerdienste innerhalb der geltenden Öffnungszeiten auch persönlich auf.

Weitere Informationen & häufig gestellte Fragen

Wer kann die Festhalle Flacht mieten?

Die Festhalle Flacht kann von  örtlichen  Schulen,  Kirchengemeinden,  eingetragenen  Vereinen  gemietet sowie in  Ausnahmefällen  für Privatpersonen  für  private  Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Die Vermietung an Unternehmen, Personen und Organisationen von außerhalb der Gemeinde ist nicht vorgesehen. Über Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister.

Wie kann ich die Festhalle Flacht mieten?

Hierzu ist der entsprechende Mietvertrag unterzeichnet sowie mit unter Angabe aller notwendigen Informationen per Post, E-Mail oder Fax an das Sachgebiet Bürgerdienste zu senden. Es empfiehlt sich vorab im Online-Belegungskalender zu prüfen, ob der gewünschte Termin noch frei ist. Außerdem ist der Mietvertrag spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Termin beim Bürgerbüro der Gemeinde Weissach einzureichen.

Die Halle kann für maximal vier Wochen ohne Mietvertrag reserviert werden. Wird innerhalb dieses Zeitraums der Mietvertrag nicht nachgereicht verfällt die Reservierung. Für eine Reservierung wenden Sie sich bitte direkt an das Sachgebiet Bürgerdienste.

Ablauf der Buchung

Kann ich vom Mietvertrag zurücktreten?

Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist grundsätzlich möglich. Erfolgt der Rücktritt mindestens zehn Tage  vor  dem  Zeitpunkt  der  Veranstaltung,  so  sind  10  v.H.,  andernfalls  30  v.H.  des vereinbarten  Entgelts  als  Entschädigung  für  entstandene  Aufwendungen  zu  zahlen. Weitergehende Leistungen entfallen.

Auch die Gemeinde kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Mietvertrag zurücktreten. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn durch die geplante Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Gemeinde Weissach zu befürchten ist.

Was kostet die Anmietung der Halle?

Die Miete für die Festhalle in Flacht beträgt pro Tag:

Gebührenverzeichnis Festhalle Flacht

Ist eine Kaution für die Anmietung der Halle zu hinterlegen?

Für die Beseitigung evtl. Beschädigungen durch oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung an der Festhalle  selbst oder an Einrichtungsgegenständen oder der Umgebung der Festhalle ist eine  Kaution i.H.v. 250,00 € zu hinterlegen. Die Kaution muss mindestens sieben Tage vor der Übergabe auf dem Gemeindekonto bei der Kreissparkasse Böblingen, IBAN  DE26 6035 0130 0005 5163 62 eingegangen sein.

Bei der Überweisung der Kaution muss als Verwendungszweck der Betreff „Kaution Festhalle Flacht“ sowie das Datum der Veranstaltung angegeben werden.

Die Kaution ist eine  Sicherheitsleistung für  die  schonende  Behandlung  und das  saubere  Verlassen  der Anlagen.  Die  Kaution  wird  nach  vollständig  bezahlter  Rechnung  zurücküberwiesen.  Eine  Verrechnung der Kosten mit der hinterlegten Kaution ist möglich.

Muss ich für meine Veranstaltung eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen?

Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung muss für Veranstaltungen mit einer Teilnehmeranzahl ab 200 Personen regelmäßig abgeschlossen werden. Die Deckungssumme muss bei einer Benutzung der Festhalle Flacht 3,0 Millionen Euro betragen. Ein Nachweis in Form des Versicherungsscheins ist dem unterzeichneten Mietvertrag bei der Übersendung an das Sachgebiet Bürgerdienste beizulegen oder zeitnah nachzureichen.

Kann ich die Halle vor Anmietung besichtigen?

Eine Besichtigung der Festhalle Flacht mit einem Beauftragten der Gemeinde ist nach vorheriger Absprache möglich. Je eine Besichtigung pro Veranstaltung ist kostenfrei. Die Kosten für jede weitere Besichtigung werden Ihnen mit einem entsprechenden Stundensatz i.H.v. 52,60 € in Rechnung gestellt. Zur Terminvereinbarung oder bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterin des Gebäudemanagements, Frau Gordana Stankovic (stankovic(@)weissach.de).

Alternativ zur Besichtigung können Sie sich gerne die Bilder hier auf der Homepage anschauen. Ebenfalls wird Ihnen untenstehend eine ausführliche Inventarliste zur Verfügung gestellt.

Wann erhalte ich den Schlüssel für die Halle?

Die Schlüsselübergabe erfolgt im Rahmen der Übergabe der Halle i.d.R. am letzten Werktag vor dem ersten Veranstaltungstag bis 14:00 Uhr persönlich vor Ort und wird durch einen Hausmeister durchgeführt. Zur Vereinbarung der konkreten Uhrzeit kontaktiert Sie ein Hausmeister zu Beginn der Woche, in der die Veranstaltung stattfindet. Alternativ haben Sie die Möglichkeit eine E-Mail an hausmeister(@)weissach.de zu schreiben. Die E-Mail sollte Ihre Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon-/Handynummer) und den Veranstaltungsort (Festhalle Flacht) sowie das Datum der Veranstaltung enthalten.

Voraussetzung für die Übergabe des Veranstaltungsraums und Aushändigung der Schlüssel ist, dass die Kaution in voller Höhe bereits auf dem Gemeindekonto eingegangen ist.

Wann muss ich den Schlüssel für die Halle zurückgeben?

Die Abgabe des Schlüssels erfolgt im Rahmen der Abnahme der Halle am ersten Werktag nach dem letzten Veranstaltungstag bis 9:00 Uhr oder in Absprache mit dem Hausmeister persönlich vor Ort.

Wann findet die Abnahme der Halle statt?

Die Abnahme der Halle erfolgt in der Regel am ersten Werktag nach dem letzten Veranstaltungstag bis 9:00 Uhr oder in Absprache mit dem Hausmeister persönlich vor Ort. Für die weiteren Regelungen bzgl. der Abnahme sowie Reinigung der Halle wird auf die Benutzungs- und Gebührenordnung verwiesen.

Wie ist die Halle vor der Abnahme zu reinigen?

Bei Küchen- und Thekenbewirtschaftung sind diese Räume in einem tadellos aufgeräumten Zustand zu verlassen. Nicht verbrauchte Lebensmittel sind spätestens am nächsten Vormittag nach Abschluss der Veranstaltung abzuholen. Der Boden ist nass aufzuwischen, die Schränke und ggf. die Wände abzureiben. Das benutzte Inventar ist sauber und hygienisch einwandfrei zu reinigen. Die gesamte Reinigung hat mit heißem Wasser unter Zusatz von geeigneten Spülmitteln zu geschehen. Für eine ausreichende Entlüftung ist zu sorgen. Das Küchengeschirr wird vor der Veranstaltung dem verantwortlichen Küchenbenutzer vom Hausmeister übergeben. Die Rückgabe hat in gleicher Weise an den Hausmeister zu erfolgen und zwar spätestens an dem der Benutzung folgenden Vormittag.

Geschieht all dies nicht oder nicht ausreichend, erfolgt die Erledigung durch die Gemeinde auf Kosten des Veranstalters. Hinsichtlich der durch den Mieter vorzunehmenden Reinigung wird auf die Benutzungs- und Gebührenordnung verwiesen.

Wann findet die Abnahme der Halle statt?

Die Abnahme der Halle erfolgt in der Regel am ersten Werktag nach dem letzten Veranstaltungstag bis 9:00 Uhr oder in Absprache mit dem Hausmeister persönlich vor Ort. Für die weiteren Regelungen bzgl. der Abnahme sowie Reinigung der Halle wird auf die Benutzungs- und Gebührenordnung verwiesen.

Wie ist der Veranstaltungsraum aufgeteilt?

Die Veranstaltungsfläche in der Festhalle Flacht ist ca. 260,5 m2 groß. Ebenfalls vorhanden ist eine Catering-Küche (45,8 m²), eine Bühne (49,8 m²) und eine Eingangsbereich mit Garderobe (41,7 m²).

Grundriss Festhalle Flacht
Flächenverzeichnis Festhalle Flacht

Sitzplätze und Bestuhlungspläne

Die Halle bietet in Reihenbestuhlung 285 Menschen Platz. Mit Tischen entstehen ca. 248 Sitzplätze.

Reihenbestuhlung Festhalle Flacht
Bestuhlung mit Tischen Festhalle Flacht

Wie ist die Halle ausgestattet?

Damit Sie sich einen Überblick über alle zur Verfügung stehenden wesentlichen Ausstattungsmerkmale des Veranstaltungsraums machen können, haben wir Ihnen nachfolgend eine Übersicht zusammengestellt. Bilder finden Sie in der Bildergalerie.

Übersicht Ausstattung Festhalle Flacht - S. 1
Übersicht Ausstattung Festhalle Flacht - S. 2
Übersicht Ausstattung Festhalle Flacht - S. 3
Übersicht Ausstattung Festhalle Flacht - S. 4