Welche Unterlagen sind notwendig?: Gemeinde Weissach

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Welche Unterlagen sind notwendig?

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Allgemeine Informationen zum Standesamt 

In Deutschland ist es vorgeschrieben, dass die Ehe vor einem Standesbeamten geschlossen wird. Voraussetzung für die Trauung ist grunsätzlich die vorherige Anmeldung der Eheschließung. Diese Anmeldung muss bei der Gemeinde vorgenommen werden, bei der mindestens einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Die Eheschließung selbst kann bei jedem anderen Standesamt stattfinden.

Grundsätzlich müssen beide Partner bei der Anmeldung zur Eheschließung anwesend sein. Sollte jedoch einer der Partner verhindert sein, ist eine Vollmacht erforderlich, welche Sie bei uns im Standesamt erhalten. Darüber hinaus erfahren Sie dort, welche Unterlagen Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen.

Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor der Trauung möglich. Ihren Wunschtermin können Sie allerdings schon ein Jahr vorher reservieren lassen. Die Reservierung wird mit dem Eingang der Anmeldung zur Eheschließung verbindlich.

Voraussetzungen

Braut und Bräutigam müssen:

  • volljährig sein. Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.
  • geschäftsfähig sein.
  • unverheiratet sein bzw. dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden
  • dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwand bzw. Geschwister oder Halbgeschwister sein.

Unterlagen

Die nachfolgende Aufstellung bezieht sich nur auf Eheschließende, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Deutschland geboren und ledig sind.

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass

Sollte einer der Partner, geschieden oder verwitwet, im Ausland geboren oder nicht deutscher Staatsangehörigkeit sein, sind weitere Unterlagen nötig. Das Standesamt gibt Ihnen Auskunft darüber.

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung nicht älter als sechs Monate sein dürfen.