Beraten & Beschlossen 2020: Gemeinde Weissach

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Beraten & Beschlossen 2020

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Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 20.01.2020

Artikel vom 29.01.2020

Die WWG wird mit dem Neubau von vier Mietwohnungen in der Flachter Straße 5 betraut
Der GR hat in seiner Sitzung am 25.03.2019 die Wohnbau Weissach GmbH (WWG) mit dem Neubau eines Mehrfamiliengebäudes mit insgesamt 14 Wohneinheiten auf dem ehemaligen Menzel-Areal in der Flachter Straße 5 in Weissach beauftragt. Vier der Wohneinheiten werden als öffentlich geförderten preisgebundene Mietwohnungen hergestellt. Für den Zeitraum von 30 Jahren sind die Wohnungen 25 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete anzubieten. Der GR hat weiter beschlossen, dass die Gemeinde Weissach für die Sicherstellung der vorgenannten Kriterien eine einmalige Ausgleichszahlung i.H.v. 200.880 € an die WWG leistet. Diese einmalige Ausgleichszahlung der Gemeinde erfüllt die Tatbestandsmerkmale einer staatlichen Beihilfe nach Europarecht. Da es sich bei der WWG um ein Tochterunternehmen der Gemeinde handelt, erhält dieses durch die Ausgleichszahlung möglicherweise einen Vorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern aus einem staatlichen Haushalt, bei dem zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Jahr 2019 eine Wettbewerbsverzerrung nicht ausgeschlossen werden konnte.

Für die beihilferechtskonforme Gewährung einer Zuwendung an kommunale Unternehmen ist es deshalb erforderlich, dass die WWG mit den Aufgaben des Neubaus von vier Mietwohnungen zu Förderkonditionen in einem Betrauungsakt betraut wird. Zum Vollzug des Gemeinderatsbeschlusses vom 25.03.2019 ist u.a. eine beihilferechtliche Prüfung unter Beachtung der Vorschriften der EU erforderlich. Damit hat die Gemeinde die HABITAT Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Stuttgart) beauftragt. Das Ergebnis dieser Stellungnahme ist positiv. Damit ist der Nachweis der Zulässigkeit dieses Ausgleichsbetrages von 200.880,00 € mit der Maßgabe erbracht, dass entsprechend den rechtlichen Vorschriften ein Betrauungsakt vor der Beihilfengewährung erfolgen muss. Bei einer Enthaltung hat der GR der Betrauung zugestimmt. Am 22.01.2020 erfolgte bereits die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der WWG.

Einstimmige Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018
Nach der im November letzten Jahres vorgelegten Jahresrechnung 2017 folgte nun in kurzer Sequenz die Feststellung der Jahresrechnung 2018. Damit ist die Verwaltung mit den Jahresabschlüssen nunmehr auf dem Laufenden. Seit Juli 2016 hat die Verwaltung dem Gemeinderat insgesamt 16 ausstehende Jahresab-schlüsse (2003 bis 2018) zur Feststellung vorgelegt. Dazu kommen drei Jahresabschlüsse, die korrigiert werden mussten (2000 bis 2002).

Das Rechnungsergebnis 2018 schließt gegenüber der Planung um ca. 2,17 Mio. € schlechter ab. Im Haus-haltsplan war eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage i.H.v. 13,15 Mio. € eingestellt, die sich mit Rechnungsabschluss auf 15,32 Mio. € beläuft. Die Entnahme aus der Rücklage war notwendig, um damit die notwendige Zuführung des Vermögens- an den Verwaltungshaushalt und die kompletten Ausgaben des Vermögenshaushaltes zu finanzieren. Dies ist im Vermögenshaushalt im Wesentlichen auf Weniger-Einnahmen durch ausfallende Haushaltseinnahmereste bei der Veräußerung von Grundstücken und Zuweisungen sowie auf Weniger-Einnahmen bei Beiträgen zurückzuführen. An Baumaßnahmen wurden insbesondere Auszahlungen für die OD Flacht inklusiv der Neugestaltung der Plätze sowie für den ersten Bauabschnitt der Kläranlage geleistet. Im Verwaltungshaushalt ist die erforderliche Zuführung vom Vermögenshaushalt mit ca. 7,19 Mio. € erfreulicherweise geringer ausgefallen als noch bei der Veranschlagung mit ca. 11,70 Mio. € befürchtet wurde. Diese deutliche Verbesserung ist im Wesentlichen auf die mit 6,09 Mio. € um 2,59 Mio. € höheren Gewerbesteuereinnahmen zurückzuführen, da nur 3,5 Mio. € veranschlagt waren. Der Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2018 beträgt 78.407.891,76 €. Die Gemeinde ist seit 2017 weiterhin schuldenfrei.

Erster doppischer Haushaltsplan 2020 wird eingebracht
Der Haushaltsplan der Gemeinde Weissach für das Jahr 2020 wurde erstmals nach den Grundsätzen der Doppik aufgestellt. Die bisherige Systematik der Gliederung der Kameralistik in Verwaltungs- und Vermö-genshaushalt wird abgelöst durch die Gliederung der Doppik in Ergebnis- und Finanzhaushalt. Der Haus-haltsplan ist weiter untergliedert in Produktbereiche und Produktgruppen, die vollumfänglich den Vorgaben des kommunalen Produktplans für Baden-Württemberg entsprechen. Im Sinne einer intergenerativen Gerechtigkeit des Ressourcenverbrauchs sind im Gegensatz zur Kameralistik grundsätzlich nicht nur alle Abschreibungen darzustellen, sondern zur Refinanzierung auch zu erwirtschaften. Die Doppik weist daher eine sogenannte „Vollvermögensrechnung“ aus. In der Kameralistik erfolgte bislang nur eine Teilvermögensrechnung bei kostenrechnenden Einrichtungen für die Gebührenkalkulation.

Da die Bewertung des Vermögens der Gemeinde Weissach aufgrund der bekannten Arbeits- und Personalsituation in der Kämmerei für das Umstellungsprojekt NKHR noch nicht abschließend erfolgen konnte, handelt es sich bei den geplanten Abschreibungen im Haushaltsplan 2020 um einen vorläufigen Schätzwert. Nach vollständiger Erfassung und Bewertung des Sach- und Anlagevermögens im Laufe des Jahres 2020 sind diese Werte ggf. anzupassen. Hier machen sich die kostenintensiven Neu- und Umbauten sowie das überdurchschnittliche Infrastrukturvermögen der Gemeinde Weissach in besonderem Maße bemerkbar.

Für das Jahr 2020 wird im ordentlichen Ergebnis (laufende Verwaltungstätigkeit) mit einem Fehlbetrag von - 6,03 Mio €. geplant. Unter Berücksichtigung der Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Finanzierungstätigkeiten beläuft sich die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes sogar auf -6,91 Mio. €. Mit der Neugestaltung der Ortsmitte Weissach, der Umsetzung des DigitalPakts an den Schulen und dem kommunalen Starkregenrisikomanagement stehen Projekte an, um die Gemeinde zukunftsfähig zu machen. Die größten Investitionen stehen im Jahr 2020 mit der Erneuerung der Kläranlage, der Erschließung des Neubaugebietes „Kirchbergstraße“ und der Generalsanierung der Friedhof-/Brunnenstraße an. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen und zur Sicherstellung der dauerhaften Aufgabenerfüllung der Gemeinde, muss der eingeschlagene Weg der Haushaltskonsolidierung unabdingbar kraftvoll weiter beschritten werden. Vor jeder Entscheidung im Gremium sind die daraus entstehenden Folgewirkungen für die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde zwingend zu berücksichtigen. Um die langfristige finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten sind die Handlungsspielräume zur Erfüllung von freiwilligen Aufgaben sowie die Vergabe von freiwilligen Leistungen nahezu vollständig eingeschränkt. Angestrebt wird eine Verabschiedung des Haushaltsplans 2020 in der Sitzung des Gemeinderates im Februar 2020, spätestens jedoch in der Sitzungsrunde im März.

13 kommunale Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Kirchbergstraße“ vergeben - erstmals nach der neuen Vergaberichtlinie
Nachdem Ende November vom GR die Vergabekriterien sowie das Vergabeverfahren für die 13 kommunalen Wohnbauplätze im Baugebiet „Kirchbergstraße“ in Flacht festgelegt wurden, startetet das Bewerbungsverfahren mit Bewerbungsfrist zum 31.12.2019. Das Bewerbungsverfahren wurde über die digitale Plattform „BAUPILOT“ durchgeführt. Erfreulich ist, dass das Bewerbungsverfahren ein reges Interesse ausgelöst hat. Insgesamt 2.715 Interessenten haben sich über das Baugebiet Kirchbergstraße informiert. Auf die 13 Bauplätze gingen insgesamt 134 qualifizierte Bewerbungen ein. Das Ergebnis der Auswertung zeigt auf, dass ein guter Mix aus Bewerbungen von Einheimischen und Auswärtigen eingegangen ist. Ausdrücklich hervorzuheben ist, dass bei vier Bewerbungen unter den ersten 13 die Berücksichtigung / Bewertung von schwerbehinderten bzw. pflegebedürftigen Haushaltsangehörigen maßgeblich dazu beigetragen hat, im vorderen Teil der Rangliste platziert zu sein. Entscheidend war auch, dass alle Bewerber mindestens zwei Kinder haben. Die Auswertung nach den Vergabekriterien ergab bei einzelnen Bewerbungen einen Punktegleichstand, so dass in diesen Fällen die Reihenfolge vom GR festzulegen war. In der Gemeinderatssitzung wurde die Rangfolge bei Punktegleichstand im Losverfahren ermittelt. Zwei Mitglieder des Gemeinderats spielten „Glücksfee“ und losten in öffentlicher Sitzung die Reihenfolge aus.

Alle 13 Gewinner des Ausschreibungsverfahrens wurden bereits von der Verwaltung benachrichtigt. Für die Plätze 14 bis 20 besteht die Möglichkeit ggf. im Nachrückeverfahrens noch zum Zuge zu kommen.

Erster Schritt für eine möglichen Standortveränderung des Bauhofs erfolgt
In zentraler Lage im Ortsteil Flacht an der Leonberger / Weissacher Straße befindet sich der kommunale Bauhof mit einer Gesamtfläche von 6.391 m², der von zwei Seiten angefahren werden kann. Die Aufgaben des Bauhofs und vor allem auch die Anforderungen an das entsprechende Arbeitsgerät werden immer vielseitiger. Das derzeit 13-köpfige Bauhofteam kommt im Arbeitsalltag sukzessive an seine räumlichen Grenzen, da neben dem Hauptgebäude auch alle Fahrzeuge und Gerätschaften auf dem Gelände in verschiedenen Lagerflächen untergebracht sind. Zusätzlich gibt es aufgrund des Platzmangels auf der gesamten Gemeindegemarkung mehrere Lagerflächen im freien Gelände. Mit Blick auf den anhaltenden starken Mangel an Wohnraum in Weissach und Flacht hat Bürgermeister Daniel Töpfer dem GR eine Standortveränderung des Bauhofs in die dritte Erweiterung des Gewerbegebiets „Neuenbühl“ vorgeschlagen. Bei der Klausurtagung im September 2019 wurden alle auf der Gemarkung möglichen Standorte diskutiert. Als einzige Alternative kam schließlich nur das Gewerbegebiet „Neuenbühl III“ in Frage. Mehrheitlich hat das Gremium einer Reservierung von Grundstücksflächen für eine etwaige Verlegung zugestimmt. Erster Schritt wird nun sein, eine Flächenbedarfsermittlung für einen möglichen Bauhofneubau zu beauftragen. Genauso wird in Abstimmung mit dem DRK-Ortsverein Weissach-Flacht e.V. überlegt, welche Alternativstandorte für das Einsatzmagazin in Frage kommen. Denn aktuell befinden sich im Bauhofgebäude ebenfalls die Räumlichkeiten und Fahrzeuge des DRK.

Gemeinderat nimmt Spenden in Höhe von rund 4.800 € an
Der GR hat folgende drei Sachspenden und sechs Geldspenden einstimmig angenommen: Eine Sachspende der Firma Porsche AG für die kostenfreie Lieferung des Mittagessens für das Sommercamp 2019, eine Sachspende des Zweckverbands Bodensee-Wasserversorgung i.H.v. 162 € für die Bereitstellung von Bodensee-Trinkwasser in Flaschen sowie eine Sachspende i.H.v. 50 € der Stiftung Kindergesundheit für eine Materialbox mit Praxismaterial für das Kinderhaus Regenbogen. Geldspenden gingen von der Firma iep wohnen GmbH & Co. KG i.H.v. 120 € für einen Ausflug der Kindertagesstätte Brunnenstraße in den Wildpark, von der Bäckerei Clement i.H.v. 50 € für das Sommerfest der Kindertagesstätte Brunnenstraße, zwei Geldspenden i.H.v. insgesamt 4.362 € für den Kauf von Einsatz- und Ausgehuniformen der Freiwilligen Feuerwehr sowie für den Kauf einer Zweisitzerschaukel der Kindertagesstätte Brunnenstraße aus dem Gewinnsparen der VR-Bank e.G. Magstadt-Weissach sowie zwei Geldspenden von Privatpersonen i.H.v. jeweils 50 € für die Freiwillige Feuerwehr / Abteilung Jugendfeuerwehr. Die Gemeinde Weissach bedankt sich an dieser Stelle herzlich für die Spenden.