Beraten & Beschlossen 2017: Gemeinde Weissach

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Kontrast erhöhen
Beraten & Beschlossen 2017

Hauptbereich

Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 16.10.2017

Artikel vom 25.10.2017

Änderung der Hauptsatzung
Einstimmig hat der Gemeinderat eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung erlassen. In § 13 der Hauptsatzung werden die Befugnisse des Bürgermeisters erweitert. Zukünftig kann der Bürgermeister das Schulbudget der Ferdinand-Porsche-Schule bis zur Wertgrenze i.H.v. 50.000 € bewirtschaften, ohne, dass dafür Gremienbeschlüsse notwendig sind.

Baugesuche
Für folgendes Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:

  • Im Bühl 16/2, Flst. 6753/2 – Neubau einer Werkhalle mit Büroräumen Satzungsbeschluss des

Bebauungsplans „Wohnbebauung Seitenstraße / Bergstraße“ gefasst
Der Gemeinderat hat nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander beschlossen, die zum Entwurf des Bebauungsplans und die zu den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen zu berücksichtigen und zudem den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Der Bebauungsplan „Wohnbebauung Seitenstraße / Bergstraße“ in der Fassung vom 18.04.2017 wurde nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung als Satzung beschlossen und die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 18.04.2017 wurden nach § 74 Landesbauordnung i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung als Satzung beschlossen. Die zugehörige öffentlichen Bekanntmachung finden Sie weiter hinten in dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts.

Verzinsung des Anlagekapitals wird ab dem Haushaltsjahr 2017 weiter gesenkt
Das Gremium hat einstimmig die erneute Absenkung der Verzinsung des Anlagekapitals der Gemeinde ab dem Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Die kalkulatorische Verzinsung hat ihre Begründung darin, dass das in den Anlagegütern gebundenen Eigen- und Fremdkapital keiner anderen Verwendung zugeführt werden kann. Fremdkapitalzinsen und der entgangene Gewinn aus einer alternativen Anlagemöglichkeit werden im Haushaltsplan als kalkulatorische Verzinsung dargestellt. Nachdem die Zinssätze auf dem Kapitalmarkt in den letzten Jahren weiterhin rückläufig waren, war auch der kalkulatorische Zinssatz zu überprüfen. Der kalkulatorische Zinssatz wurde um 0,5 % auf 2,5 % ab dem Haushaltsjahr 2017 gesenkt.