Beraten & Beschlossen 2017: Gemeinde Weissach

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Beraten & Beschlossen 2017

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Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 20.02.2017

Artikel vom 01.03.2017

Geplante Erddeponie auf der Gemarkung Weissach
Nachdem in KW 7 die ersten Überlegungen des Abfallwirtschaftsbetriebs Böblingen bekannt geworden sind, da die Stadt Sindelfingen – entgegen der Vereinbarung mit dem Landkreis – den Sachverhalt öffentlich gemacht hat, informierte Bürgermeister Töpfer in der vergangenen Sitzung über die der Gemeinde bekannten Rahmenbedingungen zur geplanten Erddeponie. Im Dezember 2016 erfolgte durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Böblingen bereits eine erste vertrauliche Information der betroffenen Kommunen, dass sich auf Ihrer Gemarkung ein grundsätzlich potenziell denkbarer Standort für eine Erddeponie befindet. Damit verbunden war die Bitte, dies entsprechend vertraulich zu behandeln, da der zuständige Ausschuss des Kreistages erst im März berät, ob und in welchem Umfang ggf. erforderliche Verfahren begonnen werden sollen. Ein Standort auf unserer Gemarkung lehnt der GR aufgrund einer Vielzahl von beeinträchtigen Schutzgütern ab. Eine öffentliche Diskussion sowie eine fachliche / inhaltliche Beurteilung ist jedoch erst dann möglich, wenn der Kreistag einen entsprechenden Beschluss herbeiführt und die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren einleitet. Sollte in diesem Zuge tatsächlich ein Standort in Weissach ins Auge gefasst werden, wird der GR den Sachverhalt in öffentlicher Sitzung beraten und eine entsprechende Stellungnahme abgeben.

Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes im Gemeindewald Weissach beschlossen
Forstrevierleiter Ulrich Neumann informierte das Gremium über das Alt- und Totholzkonzept (AuT), das verschiedene Elemente zur Verbesserung der biologischen Vielfalt beinhaltet. Es erfüllt sowohl artenschutzrechtliche Ansprüche sowie die Belange der Verkehrssicherung, der Arbeitssicherheit, des Waldschutzes und der Wirtschaftlichkeit. Das Konzept besteht aus der Vernetzung von drei wesentlichen Elementen: Einzelne Großhöhlenbäume, Baumgruppen, die aufgrund ihres Wuchses oder ihres Alters nicht gefällt werden sowie Waldrefugien, d.h. Flächen von mind. 1 ha „alter Wald“, die sich dauerhaft selbst überlassen bleiben. Die jeweiligen Waldrefugien sind dabei über den gesamten Gemeindewald verteilt. Sie werden mit entsprechenden Tafeln für die Waldbesucher gekennzeichnet. Gleichzeitig bedeutet das AuT-Konzept ein Nutzungsverzicht für die ausgewiesenen Flächen, weshalb die Gemeinde hierfür sog. „Ökopunkte“ gutgeschrieben bekommt. Seit Beginn des Jahres 2010 wird das AuT-Konzept im Staatswald des Landes flächendeckend umgesetzt. Den waldbesitzenden Gemeinden und Städten wurde eine entsprechende Umsetzung dringend empfohlen. Im Rahmen des Waldbeganges im Dezember 2016 wurde diese Thematik bereits umfassend erörtert. Bei einer Enthaltung hat der GR der Umsetzung des AuT-Konzeptes im Gemeindewald mehrheitlich zugestimmt. Durch die Umsetzung leistet die Gemeinde mit ihrem Eigentum einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Schöpfung und der Artenvielfalt.

Sechsstellige Kosteneinsparung beim Neubau der Flüchtlingsunterkunft in der Leonberger Straße 30 in Flacht erzielt – Schlussrechnung anerkannt
Aufgrund der anhaltend hohen Flüchtlingszahlen in den Jahren 2015 / 2016 und der sich daraus ergebenden Verteilung auf die Kommunen und Städte im Landkreis Böblingen hat der GR in seiner Sitzung vom 28.09.2015 den Beschluss gefasst, den Neubau einer Flüchtlingsunterbringung in der Leonberger Straße 30 in Flacht zu realisieren. Das Architekturbüro arcIin aus Stuttgart wurde mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung beauftragt und die voraussichtlichen Baukosten in Höhe von 1,75 Mio. € (brutto) inkl. 5 % Sicherheitszuschlag im Haushalt bereitgestellt. Die Aufgabenstellung an die Architekten war komplex. Das Gebäude sollte sich an die Umgebungsbebauung anpassen und die Unterbringung einer maximalen Anzahl von Schutzsuchenden nach den Vorgaben des Landes gewährleisten. Auf der Grundlage etlicher Vorgaben wurde, nach dem krankheitsbedingten Ausscheiden des damaligen Ortsbaumeiters, in enger Zusammenarbeit mit Bürgermeister Töpfer und Hauptamtsleiter Laidig, der zuvor erstellte Entwurf nochmals überarbeitet, das Gebäude dadurch verkleinert und in Teilen neu organisiert, wodurch eine erhebliche Reduzierung der Kosten erzielt werden konnte. Alle Schlussrechnungen sind bereits geprüft und ausbezahlt. Die Maßnahme konnte mit einer Summe i.H.v. 1.437.271,61 € (brutto) endabgerechnet werden. Dank der engen Zusammenarbeit zwischen den Planern und der Verwaltungsspitze sowie der hervorragenden Bauleitung konnten somit insgesamt 312.728,39 € (brutto) gegenüber der freigegebenen Kostenberechnung eingespart werden.

Asbesthaltiges Dach in der Jahnstraße 3 saniert – Schlussrechnung anerkannt
Während der Interimsleitung des Ortsbauamtes im Jahr 2016 durch Bürgermeister Töpfer wurde von den Mietern der Jahnstraße 3 mehrfach auf den seit mehreren Jahren im Ortsbauamt angemahnten desolaten Zustand des maroden Daches hingewiesen. Die Maßnahme war bereits für das Jahr 2013 vorgesehen, wurde jedoch seither nicht umgesetzt. Die Sanierung des Dachs erfolgte in den letzten Wintermonaten im Jahr 2016 und umfasste die sachgemäße Entsorgung des Asbests und den Wiederaufbau des Daches mittels beschichteter Trapezbleche als neue Dachhaut. Die Gebäudeteile wurden von den jeweiligen Beteiligten für die Dauer der Dachsanierungsarbeiten geräumt, was einen guten Bauablauf garantierte. Die Arbeiten wurden zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Schlussrechnung ist geprüft und ausbezahlt. Die Kostenberechnung lag bei 79.500 € (brutto). Endabgerechnet wurde die Maßnahme mit einer Summe i.H.v. 78.233,40 € (brutto).

Außerplanmäßige Ausgabe zur Verstärkung des Stromanschlusses der Ferry-Porsche-KiTa genehmigt
Beim Gemeinschaftsprojekt „Ferry-Porsche-KiTa“ der Gemeinde Weissach und der Firma Porsche AG in Weissach, musste im Jahr 2014 der Stromanschluss verstärkt werden. Aufgrund der bevorstehenden Eröffnung im November 2014 musste kurzfristig ein Provisorium für die Stromversorgung der KiTa hergestellt werden. Die Planung für den endgültigen verstärkten Stromanschluss für das Gebäude erstellte die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) – heute NetzeBW. Verantwortlich für die Notwendigkeit eines erhöhten Stromanschlusses ist der nach langen Verzögerungen unterzeichnete Kooperationsvertrag zwischen der Gemeinde Weissach und der Porsche AG in dem steht „[…] Es wird in der Regel frisch vor Ort gekocht. […]“. Aus Sicht der damaligen Verwaltungsspitze musste dadurch die bis zu diesem Zeitpunkt vorgesehene und geplante Einbauküche zu einer professionellen Kochküche, mit den sich daraus ergebenden Parametern, wie bspw. mechanische Absauganlage, Fettabscheider und hygienischen Zusatzverordnungen (Umkleide, Toilette, Müll, Kühlraum etc.) umgeplant werden. Dadurch musste das Gebäude um ca. 100 m² vergrößert werden, was auch zu einer Erhöhung der Baukosten führte. Während der Bauarbeiten wurde vom Architekten festgestellt, dass aufgrund der geänderten Küche der vorhandene Stromanschluss nicht über genügend Leistung verfügt, um die komplette Elektroausstattung des Gebäudes gleichzeitig betreiben zu können. Eine angenommene Gleichzeitigkeit der Stromverbraucher ist für Kindertageseinrichtungen zwingend vorgeschrieben. Die Leistung des vorhandenen Stromanschlusses in der Erde lag bei 60 KW. Die Kochküche allein benötigt eine Leistung von 87 KW. Diese Diskrepanz hätte bereits während der Küchenplanung dem beauftragten Generalunternehmen, dem auch die Elektrogeneralplanung unterlag, auffallen müssen und es hätten die notwendigen Schritte und Maßnahmen zur Erhöhung des Stromanschlusses eingeleitet werden müssen. Nachdem der Architekt das Problem erkannt hatte und die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet wurden, wurde zusammen mit dem Bauhof und in Absprache mit der NetzeBW nach einer Möglichkeit gesucht, die Ferry-Porsche-KiTa so schnell wie möglich bedarfsentsprechend an das Stromnetz anzubinden. Um auch den Bedarf des geplanten zukünftigen 2. Bauabschnitts zu berücksichtigen, wurde die Gesamtbedarfsmenge auf 400 KW festgelegt. Da das Problem von den ehemaligen Verantwortlichen im Ortsbauamt zu spät erkannt wurde, konnte auch die Anmeldung und Beantragung des Elektroanschlusses nicht rechtzeitig auf den Weg gebracht werden. Aufgrund der bevorstehenden Eröffnung der KiTa konnte die notwendige Stromversorgung zunächst nur provisorisch mit einer oberirdisch verlaufenden Leitung von der Umspannstation „CVJM-Heim“ bis zur Ferry-Porsche-KiTa gewährleistet werden. Die dafür notwendigen Arbeiten wurden kurzfristig vom Gemeindebauhof zusammen mit der Fa. Leonhard Weiss ausgeführt. Parallel dazu erstellte die NetzeBW eine Planung für den tatsächlich notwendigen Anschluss. Die Verwaltung erteilte der NetzeBW den Auftrag für den Elektroanschluss inkl. Tiefbauarbeiten und Kabelverlegung zum Preis i.H.v. 72.563,45 € (brutto). Zusätzlich bekam die NetzeBW den Auftrag für die Lieferung und Aufstellung der Umspannstation zum Preis i.H.v. 42.538,93 € (brutto). Die Umspannstation wurde im Frühjahr 2015 errichtet, Die Rechnung gestellt und alsbald angewiesen. Die Arbeiten zur Leitungsverlegung wurden zeitgleich ausgeführt. Die entsprechende Rechnung allerdings erst Ende 2016 von der NetzeBW gestellt. Im Haushalt für das Jahr 2015 waren für die Baumaßnahme der Ferry-Porsche-KiTa insgesamt 250.000 € eingestellt. Hier mit inbegriffen waren auch die zusätzlichen Mittel für den neuen Stromanschluss. Leider wurden bis auf einen geringen vierstelligen Restbetrag alle Mittel für die Außenanlagen verbraucht. Die Anmeldung der notwendigen Mittel im Haushalt 2016 für die noch ausstehende Rechnung zur Herstellung des Stromanschlusses wurde von den zuständigen Mitarbeitern des Ortsbauamtes vergessen. Für die Begleichung der Rechnung der NetzeBW sowie der Beschilderung der Ferry-Porsche-KiTa ist eine außerplanmäßige Ausgabe im Jahr 2017 i.H.v. 78.000 € erforderlich. Diese wurde nun durch den einstimmigen Beschluss des Gemeinderats genehmigt.

Baugesuche
Für folgende Bauvorhaben hat der GR sein Einvernehmen erteilt bzw. in Aussicht gestellt:

  • Hohweg 5/1, Flst. 3627/1
    • Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Untergeschoss

  • Hohweg 39, Flst. 6705 und 6706
    • Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage


Neue Geschäftsordnung für den Gemeinderat verabschiedet
Durch eine Änderung der Gemeindeordnung wurde die Neufassung einiger Teile der Geschäftsordnung für den Gemeinderat notwendig. Mit der Geschäftsordnung regelt der Gemeinderat auf Grundlage der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg seine inneren Angelegenheiten sowie den Ablauf des Geschäftsgangs. Einstimmig hat der Gemeinderat eine Neufassung verabschiedet, die in dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts zur Veröffentlichung abgedruckt wird.

Durchführung einer Einwohnerversammlung am 09.03.2017
Einstimmig hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung der Durchführung einer Einwohnerversammlung (früher „Bürgerversammlung“) beschlossen, bei welcher entsprechend § 20a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wichtige Gemeindeangelegenheiten erörtert werden sollen. Die Einwohnerversammlung findet am 09.03.2017 um 19:00 Uhr in der Strudelbachhalle statt und wird u.a. die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Flacht sowie die geplante Südanbindung an das Entwicklungszentrum der Porsche AG behandeln. Um die Partizipation an kommunalen Prozessen transparent zu ermöglichen, wird die Teilnahme nicht auf die Einwohner der Gemeinde Weissach beschränkt, sondern ist auch der Öffentlichkeit frei zugänglich.