Beraten & Beschlossen 2017: Gemeinde Weissach

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Kontrast erhöhen
Beraten & Beschlossen 2017

Hauptbereich

Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen Gemeinderat (GR) am 11.12.2017

Artikel vom 13.12.2017

Vorstellung des neuen Mitteilungsblattes ab 01.01.2018
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Weissach erhält neben einem neuen Redaktionsstatut, das der GR in seiner Sitzung am 20.11.2017 bereits beschlossen hat, mit Beginn des neuen Jahres auch ein vollständig neues Layout. Das gemeindeeigene Corporate Design, das bereits auf der Homepage, dem Schriftverkehr und Medieneinsatz, auf den Dienstfahrzeugen oder dem Leitsystem im Rathaus zum Einsatz kommt, wurde vom GR einstimmig auf das Amtsblatt übertragen. In der vergangenen Sitzung am 11.12.2017 gab es einen ersten exklusiven Einblick in das, was die Bürgerinnen und Bürger ab KW 2 in 2018 erwarten wird. Im ersten Mitteilungsblatt des Jahres 2018 folgt ein ausführlicher Bericht.

Sanierungssatzung für das Gebiet „Ortskern Flacht“ tritt zum 01.01.2018 in Kraft
In der Sitzung des GRs am 24.07.2017 wurden die vorbereitenden Untersuchungen für das geplante Sanierungsgebiet „Ortskern Flacht“ eingeleitet. Diese sind erforderlich, um Entscheidungsgrundlagen für die Notwendigkeit, die Art und Durchführbarkeit einer Sanierungsmaßnahme zu erhalten. Im Rahmen eines gemeinsamen Gebietsrundgangs mit anschließender Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürger am 30.08.2017 wurde das geplante Sanierungsgebiet hinsichtlich städtebaulicher Missstände und der Notwendigkeit einer Sanierung bewertet. Darüber hinaus wurden die Betroffenen im vorläufigen Sanierungsgebiet, somit Eigentümer, Mieter, Pächter und Betriebe, mittels Fragebögen befragt. Auch das Angebot eines persönlichen Austausches über die Sanierung mit der STEG und Bürgermeister Töpfer wurde sehr positiv und zahlreich angenommen. Die Sanierungsnotwendigkeit konnte bestätigt werden, sodass die Sanierungssatzung zum 01.01.2018 beschlossen wurde.

Für das Sanierungsverfahren kommt das umfassende Sanierungsverfahren unter Einbeziehung der §§ 152 bis 156a BauGB zur Anwendung. Private Erneuerungsmaßnahmen in diesem Gebiet werden mit einer Förderquote von 30 % bezuschusst. Der Zuschuss wird in der Regel auf max. 40.000 € je Maßnahme begrenzt. Für historisch, künstlerisch oder städtebaulich bedeutende Gebäude, insbesondere Kulturdenkmale, ist eine Erhöhung der Förderquote um bis zu 15 % möglich. Die Maximalförderung wird entsprechend angepasst. Eine ganzheitliche Erneuerung des Gebäudes unter sowohl städtebaulichen als auch energetischen Gesichtspunkten und unter Einhaltung der Mindestausbaustandards ist dabei anzustreben. Private Abbruch- und Abbruchfolgekosten werden mit einer Förderquote von 80 % erstattet. Eine Erstattung des Substanzverlusts ist nicht vorgesehen.

Die Außengestaltung von Baumaßnahmen ist von den Eigentümern vor Baubeginn mit der Verwaltung abzustimmen. Für denkmalgeschützte Objekte gelten die jeweiligen Auflagen des Denkmalschutzes. Voraussetzung für private Förderungen ist ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde, der vor Baubeginn abgeschlossen werden muss.

Für die Sanierungsmaßnahme „Ortskern Flacht“ ist im Rahmen des Landessanierungsprogramm ein Gesamtförderrahmen von 1.333.333 € bewilligt worden. Davon trägt das Land 800.000 € (60 %) sowie die Gemeinde Weissach 533.333€ (40 %). Die Verwaltung hat sich dazu entschieden, die STEG auch für die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen zu beauftragen, da diese bereits für das Erstellen der Grobanalyse und die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen die erforderlichen Grundkenntnisse und Informationen vorliegen hat. Auf der Gemeindehomepage finden Sie unter Leben & Wohnen > Bauen & Mieten eine Sonderseite zum Sanierungsgebiet „Ortskern Flacht“. Sollten Sie eine Erneuerungsmaßnahme vorhaben, können Sie sich gerne an die dort aufgeführten Ansprechpartner wenden.

Feststellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans Weissach im Bereich des Entwicklungszentrums der Firma Porsche AG beschlossen
Bereits am 18.04.2016 hat der GR in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Weissach im Bereich des Entwicklungszentrums der Firma Porsche AG gefasst. Am 18.09.2017 wurde der Entwurf der 4. Änderung des FNPs erneut gebilligt und beschlossen, diesen erneut öffentlich auszulegen. Nun wurde bei drei Gegenstimmen, sonst Ja-Stimmen, der Abwägungsvorschlag sowie die Feststellung des Flächennutzungsplans mehrheitlich beschlossen. Da sich die geplanten Erweiterungsflächen der Südwesterweiterung zum Teil innerhalb des regionalen Grünzuges G12 „Weissach / Eberdingen bis Enzweihingen, Strudelbachtal“ befinden, hatte die Gemeinde beim Regierungspräsidium Stuttgart einen Antrag auf Zielabweichung nach § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz gestellt. Dieser Antrag wurde positiv beschieden. Somit steht die geplante 4. Änderung des FNPs Weissach den Zielen des rechtskräftigen Regionalplans nicht mehr entgegen. Die 4. Änderung des FNPs wird nun dem Landratsamt Böblingen zur Genehmigung vorgelegt, die Erteilung der Genehmigung wird anschließend ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die 4. Änderung des FNPs wirksam.

Schlüsselprojekt für die Gemeindeentwicklung zum Abschluss gebracht: Flächennutzungsplan 2035 für die Gesamtgemeinde bald wirksam
Im Jahr 2011 hat der GR sich mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) aus dem Jahr 1994 befasst, da dessen Zielhorizont mit 15 Jahren bereits 2007 abgelaufen war. Nach zwei weiteren Jahren Aktivitäten wurde das Verfahren ab dem Jahr 2013 – aus nicht nachvollziehbaren Gründen – von der Verwaltung nicht weiter vorangetrieben und auch im Gemeinderat nicht mehr behandelt. Bürgermeister Töpfer hat das Verfahren im Jahr 2015 aufgegriffen, woraufhin das beauftragte Büro mquadrat aus Bad Boll mit der grundlegenden Überarbeitung begann, da die seit dem Jahr 2011 erhobenen Zahlen nicht mehr den Tatsachen entsprachen. In seiner Sitzung am 24.07.2017 hat der GR den Entwurf des FNP 2035 daraufhin gebilligt. Anschließend wurde dieser öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und Träger sonstiger Belange eingeholt. In der jetzigen Sitzung wurden der Abwägungsvorschlag sowie der Wirksamkeitsbeschluss des Flächennutzungsplans 2035 in der Fassung vom 01.12.2017 bei vier Gegenstimmen, sonst Ja-Stimmen, mehrheitlich beschlossen. Gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch wird der FNP zur Genehmigung beim Landratsamt Böblingen eingereicht. Mit anschließender ortsüblicher Bekanntmachung der erteilten Genehmigung wird der FNP dann voraussichtlich im Frühjahr 2018 wirksam. Auf dieser Grundlage wird der Gemeinderat in den nächsten Jahren über die Ausweisung von Neubaugebieten sowie einer Erweiterung des Gewerbegebiets in Flacht entscheiden.

Wechsel im Aufsichtsrat der Kommunalen Baugesellschaft
Der Aufsichtsrat der Kommunalen Bauentwicklungsgesellschaft Weissach mbH besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem sowie sechs Aufsichtsräten. Gemeinderätin Susanne Herrmann ist im Oktober aus eigenem Wunsch aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Der GR hat nun einstimmig Gemeinderat Daniel Weeber als Nachfolger von Susanne Herrmann bis zum Ende der laufenden Wahlperiode in den Aufsichtsrat entsandt.

Kommunales Sanierungsprogramm wird zum 31.12.2017 eingestellt
Die Gemeinde Weissach gewährt ihren Bürgerinnen und Bürgern auf Antrag seit dem Jahr 2009 Freiwilligkeitsleistungen im Rahmen des kommunalen Sanierungsprogramms. Die Freiwilligkeitsleistungen des kommunalen Sanierungsprogramms und die damit verbundene jährliche Ausgabenhöhe ist im gesamten Landkreis einzigartig. Dies war in der Vergangenheit möglich, da Weissach durch die hohen Gewerbesteuereinkommen weit überdurchschnittlich hohe Einnahmen erzielen konnte. Nachdem sich die Einnahmen der Gemeinde seit der Konzernumstrukturierung des größten Gewerbesteuerzahlers im Jahr 2010 deutlich reduziert haben, steht die Gemeinde seither vor einer völlig veränderten Situation. Die Haushalte der Jahre 2015 bis 2017 weisen hohe strukturelle Defizite aus und auch in den kommenden Jahren werden hohe Defizite unumgänglich sein, die nur durch Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden können. Im Zuge intensiver Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wurden Ende des Jahres 2015 sämtliche Freiwilligkeitsleistungen bis auf die des kommunalen Sanierungsprogramm eingestellt. Dieses blieb zunächst erhalten, weil die Gemeinde mit diesem weiterhin Maßnahmen an Gebäuden zur Erhaltung des ortsbildenden Charakters fördern wollte. Die städtebauliche Entwicklung von Flacht und Weissach sollte unter Berücksichtigung des typischen Ortsbildes unterstützt werden.

Unter dem Blickwinkel der anhaltend schwierigen kommunalen Finanzsituation werden freiwillige Aufgaben an erster Stelle auf den Prüfstand gestellt, so auch das kommunale Sanierungsprogramm. In den letzten Jahren war zudem deutlich festzustellen, dass das Programm nicht mehr in Anspruch genommen wurde. Die bewilligten und ausgezahlten Maßnahmen haben sich seit mehreren Jahren kontinuierlich verringert, weshalb davon ausgegangen wird, dass der Bedarf zu einem Großteil gedeckt ist. Hinzu kommt, dass für den Ortskern von Flacht ein eigenes Programm zur Ortskernsanierung entwickelt und bereits genehmigt wurde. Dieses wird mit Landesmitteln gefördert, wodurch das kommunale Sanierungsprogramm ab dem Jahr 2018 ohnehin nur noch für den Ortsteil Weissach sowie für einige wenige verbleibende Häuser in Flacht gelten würde. Für private Bauherren bestehen auch ohne das kommunale Sanierungsprogramm eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern und Energieversorgern.

Aus finanziellen, organisatorischen und rechtlichen Gründen hat der GR nun einstimmig beschlossen, das kommunale Sanierungsprogramm, was auf unbestimmte Zeit festgelegt und beschlossen wurde, zum 31.12.2017 einzustellen. Alle bis dahin eingehenden vollständigen Anträge können noch bewilligt werden.

Erste Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Wasserversorgung durchgeführt
Nachdem sich die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebs Wasserversorgung in den letzten Jahren aufgrund der jährlichen Verluste kontinuierlich verschlechtert hat und zuletzt negativ war, ist es dringend erforderlich, eine Eigenkapitalerhöhung durchzuführen. In einem ersten Schritt erfolgt in diesem Jahr eine Zuführung i.H.v. 2 Mio € vom kommunalen Haushalt zum Stammkapital des Eigenbetriebs. Zusätzlich werden von der Gemeinde gewährte Darlehen an den Eigenbetrieb i.H.v. 1,3 Mio € in Stammkapital umgewandelt. Durch diese Maßnahmen wird erreicht, dass die steuerlich notwendige Mindesteigenkapitalausstattung von 30 % wieder gewährleistet ist. In den kommenden Jahren müssen jedoch weitere Finanzmittel für den Eigenbetrieb zur Verfügung gestellt, um den noch vorhandenen Finanzierungsfehlbetrag von 5,3 Mio € abzubauen. Der GR hat der Erhöhung einstimmig zugestimmt.

Neufassung der Eigenbetriebssatzung für die Wasserversorgung Weissach
Mit Aufstockung des Stammkapitals im Eigenbetrieb Wasserversorgung ist eine Änderung der Eigenbetriebssatzung erforderlich. Das Stammkapital ist ab 01.01.2018 mit 3,8 Mio € auszuweisen. Mit der Neufassung werden gleichzeitig Satzungsbestimmungen, die seit dem Jahr 2001 nicht angepasst wurden, neu gefasst. Die Neufassung hat der GR einstimmig verabschiedet.

Wassergebühren steigen zum 01.01.2018 auf 2,26 € / m³
Bereits im letzten Jahr erfolgte in einem ersten Schritt die Erhöhung der Wassergebühren zum 01.01.2017 von 1,10 €/m³ auf 1,96 €/m³, nachdem die Wassergebühren zuvor über 15 Jahre unverändert niedrig geblieben waren. Die für 2018 prognostizierten betriebswirtschaftlichen Aufwendungen und Einnahmen machen eine weitere Gebührenerhöhung notwendig, um den laufenden Betrieb der Wasserversorgung kostendeckend zu führen. Eine störungsfreie und verlässliche Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Zur Absicherung dieser wichtigen Pflichtaufgabe und Steigerung der Qualität für die angebotene Leistung dient die seit Mai 2017 betriebene Enthärtungsanlage. Kämmerin Karin Richter führte dazu aus, dass die hierfür höheren Betriebskosten für die Gewinnung des Eigenwassers sowie die Stagnation der Wasserverkaufsmenge dazu führen, dass im Jahr 2018 ein Gebührenbedarf von 2,26 € / m³ erforderlich ist. Die Erhöhung der Wassergebühren wird bei einem Vier-Personen-Haushalt bei einem jährlichen Jahresverbrauch von ca. 160 m³ zu Mehrkosten von ca. 52 € führen.

Mit Inbetriebnahme der Enthärtungslage stellt die Gemeinde Weissach den Bürgern jedoch qualitativ hochwertiges, aufbereitetes Weichwasser zur Verfügung, sodass die Rohrleitungen, technischen Anlagen und Hausgeräte vor schädlichen Kalkablagerungen geschützt sind. Dadurch treten hier Kosteneinsparungen für den Bürger ein. Der GR hat der Erhöhung der Wassergebühren bei zwei Enthaltungen, sonst Ja-Stimmen, mehrheitlich zugestimmt. Die öffentliche Bekanntmachung der Satzungsänderung erfolgt in Kürze.

Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrsatzung)
Durch die Änderungen des Feuerwehrgesetzes wurde eine Neufassung der Feuerwehrsatzung erforderlich. Der Gemeindefeuerwehr können künftig auch Personen angehören, die dauerhaft nur einzelne Tätigkeiten des Feuerwehrdienstes wahrnehmen. Mit dieser Regelung soll der Personalbestand aufgrund des demografischen Wandels gesichert werden, denn damit kann in vielen Fällen vermieden werden, dass ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige frühzeitig in die Altersabteilung wechseln oder gar aus der Feuerwehr ausscheiden. Auch wurde in den Regelungen zum Feuerwehrausschuss die Funktion des Pressesprechers ergänzt, da der Pressesprecher ebenfalls Teil des Ausschusses ist und damit – wie die übrigen Funktionsträger auch – auf fünf Jahre gewählt wird. Er hat in Abstimmung mit dem Kommandanten die Öffentlichkeit über die Belange der Feuerwehr zu informieren. Dies ist bislang schon gängige Praxis, wurde jedoch nicht in die damalige Neufassung der Feuerwehrsatzung aufgenommen. Der Feuerwehrausschuss wurde entsprechend § 10 Abs. 4 Satz 2 FwG zur Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Weissach angehört. Mit Inkrafttreten der neuen Satzung tritt die bisherige Feuerwehrsatzung vom 15.04.2014 außer Kraft.

Neuregelung der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weissach
Mit der Änderung des Feuerwehrgesetzes wurde auch die Berechnung der Kostenersätze für Leistungen der Gemeindefeuerwehr auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Eine Einbeziehung der Kosten der sonstigen Einrichtungen der Feuerwehr, wie die des Feuerwehrhauses, der kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen, Verzinsung des Anlagekapitals) sowie der Verwaltungs- und Gemeinkosten in die Berechnung ist nicht mehr vorgesehen. Die Kalkulation soll vielmehr einen rückliegenden Zeitraum von vier bis fünf Jahren umfassen und nur noch die Kosten berücksichtigen, die direkt mit der Einsatzabteilung in Bezug stehen. Der Berechnung für die Kostenersätze der Freiwilligen Feuerwehr in Weissach wurden die Haushaltsjahre 2013 bis einschließlich 2017 zugrunde gelegt. Um möglichst tatsächliche Zahlen in die Kalkulation einbeziehen zu können, erfolgte die Kalkulation erst am Jahresende.

Die Kostenersätze setzen sich nach wie vor zusammen aus den Stundensätzen der Einsatzkräfte, der Fahrzeuge sowie sonstigen Auslagen für Verbrauchsmaterialien. Die Einsatzkosten werden halbstündlich abgerechnet. Die Stundensätze der Einsatzkräfte setzen sich zusammen aus den beim Einsatz tatsächlich gewährten Entschädigungen für Verdienstausfall und Auslagen sowie den sonstigen für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung entstehenden jährlichen Kosten, die auf der Grundlage von 80 Stunden je Feuerwehrangehörigem der Einsatzabteilung berechnet werden. Der auf dieser Grundlage ermittelte Stundensatz für das eingesetzte Feuerwehrpersonal beträgt künftig 22,60 € und ist im Vergleich zum bisherigen Stundensatz i.H.v. 15,00 € bzw. 17,50 € aus dem Jahr 2001 leicht gestiegen. Bei von der Gemeinde als Ortspolizeibehörde angeordneten Brandsicherheitswache kann bei Veranstaltungen örtlicher Vereine und Organisationen, bspw. bei Veranstaltungen in den kommunalen Veranstaltungshallen, von einer vollen Kostenersatzpflicht im Wege der Vereinsförderung insoweit abgewichen werden, als die Einsatzkosten bis auf die tatsächlich entstehenden Einsatzkosten je Feuerwehrangehörigem nach der Feuerwehrentschädigungssatzung, zuzüglich entstandener Auslagen, reduziert werden. Für die übrigen Veranstalter gilt der ermittelte Stundensatz.

Neben den Stundensätzen der Einsatzkräfte wurde eine Rechtsverordnung zur landeseinheitlichen Regelung der Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge erlassen. Diese gilt für alle Kommunen, sodass die Kostenersätze der Fahrzeuge nicht kalkuliert werden. Mit Inkrafttreten der neuen Satzung tritt die bisherige Satzung außer Kraft.

Aufnahmevoraussetzungen für Kinder in den kommunalen Kindertageseinrichtungen beraten
Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen wird im ersten Halbjahr 2018 der Bedarf einer Aufnahme von Kindern vor dem dritten Geburtstag gezielt erhoben. Damit wird ermittelt, ob zukünftig Kinder bereits bis zu drei Monate vor dem dritten Geburtstag in einer Kindergartengruppe aufgenommen werden können. Über die Umsetzung sowie die dadurch notwendig werdenden Änderungen der Konzeptionen aller kommunalen Kindertageseinrichtungen entscheidet der Gemeinderat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Kindergartenbedarfsplan 2018 bis 2020. Dies hat der Gemeinderat bei einer Enthaltung und zwei Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen. Derzeit ist eine Aufnahme von Kindern in Kindergartengruppen vor dem dritten Geburtstag in Weissach und Flacht nicht möglich. Bei der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in Kindergartengruppen gelten Voraussetzungen: So ist neben einer Änderung der Konzeption eine höhere Fachkräftebetreuung sowie zwei Belegplätze pro Kind notwendig, was zu entsprechend höheren Auslagen führt und entsprechende organisatorische Anpassungen bedarf. Anlass für die Beratungen im Gremium war eine Elterninitiative, welche den Wunsch an die Gemeinde herangetragen hat, dass eine frühzeitige Aufnahme von Kindern vor dem dritten Geburtstag möglich sein soll.

Stellenpläne für den Doppelhaushalt 2018 / 2019 verabschiedet
Mit einer Enthaltung, sonst Ja-Stimmen, hat der Gemeinderat den Stellenplan der Gemeinde für die Jahre 2018 und 2019 verabschiedet. Die Gesamtstellenanzahl reduziert sich im Jahr 2018 um 0,45 Stellen auf 145,32 Personalstellen. Im Jahr 2019 sieht der Stellenplan eine weitere Reduzierung um 2,00 Stellen auf 143,32 Stellen vor. Die Einsparungen werden durch Umstrukturierungen sowie durch das altersbedingte Ausscheiden von Mitarbeitern vorgenommen. Insgesamt betragen die Personalkosten rund 8,8 Millionen Euro im Jahr 2018 und 9,1 Millionen im Jahr 2019.

Verwaltungsstelle Flacht wird zum 01.01.2018 geschlossen
Bei drei Enthaltungen von Flachter Gemeinderäten, sonst Ja-Stimmen, hat der GR die Schließung der Außenstelle des Bürgerbüros im Alten Rathaus in Flacht beschlossen. Die Alte Rathaus bleibt nach wie vor als öffentliches Gebäude und als Trauort erhalten, jedoch werden ab 01.01.2018 keine regelmäßigen Sprechzeiten des Bürgerbüros mehr angeboten.

Die Besucherzahl in der Verwaltungsstelle Flacht lag in den vergangenen zwei Jahren im Durchschnitt bei vier Besuchern im Monat und entsprechend ein bis zwei Besuchern pro Öffnungstag. Bewusst wurde darauf geachtet, welche Besucher die Leistungen der Verwaltungsstelle Flacht in Anspruch nehmen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Mehrzahl der ohnehin sehr wenigen Besucher der keine Einwohner sind, die auf eine Dienstleistung direkt am Wohnort angewiesen sind. So wurden sehr häufig bspw. lediglich Busfahrkarten erworben. Zudem besteht zwischen den Ortsteilen Weissach und Flacht eine enge Anbindung durch den öffentlichen Nahverkehr, sodass das Rathaus Weissach, das zentral und gut erreichbar in der Ortsmitte liegt, jederzeit gut erreicht werden kann.

Derzeit können in Flacht nur eingeschränkte Serviceleistungen durchgeführt werden. Eine weitere Öffnung der Verwaltungsstelle Flacht war sowohl vor dem Dienstleistungsanspruch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern als auch von der Ressourcennutzung kritisch zu sehen. Werden die Besucherzahlen auf die Mitarbeiterstunden umrechnet, hat die Gemeinde in einigen Monaten pro Besuch eines Bürgers bis zu vier Zeitstunden eines Mitarbeiters investiert, obwohl in der Verwaltungsstelle Flacht nicht die vollständige Serviceleistung des Rathauses angeboten werden kann. Im Gegenzug werden im kommenden Jahr die Öffnungszeiten im Rathaus weiter ausgeweitet und das dortige Angebot verbessert.