Gemeinde Weissach (Druckversion)
Autor: <Gelöschter Benutzer>

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 13.06.2016

Artikel vom 20.06.2016

Ratsstuben in Weissach sind wieder verpachtet
Nach der Insolvenz des seitherigen Pächters im Frühjahr des vergangenen Jahres standen die Ratsstuben für einen längeren Zeitraum leer. Nach vielen Vorstellungen und Gesprächen mit Interessenten im Aufsichtsrat der Kommunalen Bauentwicklungsgesellschaft Weissach mbH konnte nun ein neuer Pächter gefunden werden, der bereits in den nächsten Wochen das Restaurant eröffnen möchte. Der neue Betreiber ist Frank Metzger, der seither ein Restaurant mit deutscher Küche in Bruchsal geführt hat. Dies gab Bürgermeister Daniel Töpfer am vergangenen Montag, 13.06.2016, öffentlich bekannt.

Genehmigungs- und Ausführungsplanung für die Erweiterung der Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule auf den Weg gebracht
Bei zwei Gegenstimmen, sonst Ja-Stimmen, hat der GR den Weg für die Fertigstellung der Planungen zur Erweiterung der Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule freigemacht.  Das Gremium beauftragte das Architekturbüro harris + kurrle bda aus Stuttgart mit der Genehmigungsplanung und bestätigte die Gesamtkosten des Projekts i.H.v. rund 6,17 Mio €. Aus dem Schulbauförderprogramm des Landes Baden-Württemberg wird das Projekt mit 1,25 Mio € gefördert. Durch die Prüfung und Umsetzung von Einsparpotenzialen kann der bisher geplante Kostenrahmen eingehalten werden, auf welcher Grundlage der GR bereits am 28.09.2015 die Grundsatzentscheidung zur Schulerweiterung gefällt hat.

Die Erweiterung sieht den Bau eines Mensagebäudes für die Essensversorgung sowie die Errichtung von zusätzlichen Klassenzimmern und Lernflächen vor. Zur Aufwertung und Ausgestaltung des Schulhofes hat der GR nach kontroverser und sehr intensiver Diskussion zusätzliche Haushaltsmittel i.H.v. 100.000 € freigegeben. Hiermit soll der Aufenthaltsbereich der Schülerinnen und Schüler vor dem neuen Baukörper ausgestaltet sowie schadhafte Asphaltflächen ausgebessert werden. Ergänzt werden die Flächen durch Baumreihen und neue Sitzmöglichkeiten, die bislang in den betroffenen Bereichen noch nicht existieren. Ebenso wird auf dem neu enstehenden Schulhof vor dem Mensagebäude eine Spielinsel errichtet.

Die Ausschreibung der Bauarbeiten wird im zweiten Halbjahr 2016 stattfinden. Der Baustart erfolgt bei reibungslosem Ablauf Anfang 2017. Zum Schuljahresbeginn 2018/2019 ist der Abschluss der Schulerweiterung geplant.

Erster Kindergartenbedarfsplan der Gemeinde Weissach für Jahre 2016 bis 2018 beschlossen Die Kindergartenbedarfsplanung ist gesetzlich vorgeschrieben und von den Kommunen jährlich fortzuschreiben. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Weissach, im Jahr 2015 beginnend, zum ersten Mal eine vollumfängliche örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung durchgeführt, die es in Weissach bislang aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht gegeben hat. Flankierend zur Planung fand im Februar eine breit angelegte Elterninformationsveranstaltung statt. Ebenso wurden sogenannte „Nutzerfrequenzanalysen“ in den Einrichtungen durchgeführt sowie eine ausführliche schriftliche Elternumfrage zu den individuellen Bedürfnissen und Wünschen gestartet, die eine erfreulich hohe Rücklaufquote von über 37 % aufgewiesen hat.

Darüber hinaus wurden bei der Kindergartenbedarfsplanung sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte berücksichtigt. Neben der bedarfsgerechten Anzahl an Betreuungsplätzen spielen eine ausreichende Vielfalt sowie bedarfsgerechte Betreuungszeiten eine wichtige Rolle. Die örtliche Bedarfsplanung folgt dabei einem bestimmten Ablaufschema, welche sich in drei wesentliche Abschnitte gliedert: Bestandsaufnahme, Bedarfsermittlung und der Planung notwendiger Vorhaben.

Die Bedarfsplanung erfolgt im Gesamtzusammenhang unter gewissen Rahmenbedingungen, die teilweise beeinflusst werden können, in gewissem Umfang jedoch unveränderbar sind. Vorrangig geht es dabei darum, mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen das bestmögliche Angebot für Weissacher & Flachter Familien zu schaffen bzw. zu erhalten. Der GR stellte bei einer Enthaltung mehrheitlich den von der Verwaltung ermittelten Bedarf für die Kindergartenjahre 2016 / 2017 und 2017 / 2018 entsprechend der zugrunde liegenden Planung fest.

Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Bedarfsdeckung entsprechen der Kindergartenbedarfsplanung umzusetzen. Eine der bedeutenden Aufgaben in diesem Rahmen wird es sein, zukünftig erforderliche Krippenplätze in Weissach & Flacht aufzustocken. Auch soll noch in diesem Jahr die Snack-  & Getränkepauschale angepasst werden.

Kindergartenleitungen werden künftig mit festem Schlüssel für Leitungsaufgaben freigestellt Die Leitungsfreistellung als weitere Maßnahme der Kindergartenbedarfsplanung trägt insbesondere der umfangreichen Führungsaufgaben einer Einrichtungsleitung Rechnung. Vor allem gute Personalführung, pädagogisches Qualitätsmanagement und die gewissenhafte Erledigung administrativer Aufgaben binden die Leitungen in einem nicht unerheblichen Umfang. Das Gewähren bestimmter Freistellungskontingenten liegt hierbei im Ermessen des Trägers der Betreuungseinrichtung, also bei der Gemeinde Weissach.

Eine Freistellung der Einrichtungsleitungen wird in Weissach, wie auch in anderen Kommunen, seit einigen Jahren praktiziert. Allerdings gibt es dazu bislang keine einheitlichen und nachvollziehbaren Regelungen. Mit dem Beschluss im Folge der Kindergartenbedarfsplanung wurde die Freistellung der Leitungen nun vereinheitlicht. Der GR hat einstimmig beschlossen, jede Einrichtungsleitung der Kindertagesstätten der Gemeinde Weissach für ihre Aufgaben mit einem Anteil von 0,1 Stellenanteilen pro Gruppe freizustellen.

Vorstellung der Angebote des Kinder- und Familienzentrums Villa Kunterbunt
Seit September 2009 setzt die Villa Kunterbunt in Flacht das Konzept eines „Kinder- und Familienzentrums“ um. Während einer zweijährigen Projektphase von 2010 bis 2012 wurde die Einrichtung wissenschaftlich begleitet und beraten. Seit dieser Zeit bilden die Säulen „Betreuung“, „Bildung“ & „Beratung“ die Basis des Familienzentrums. Seit der Projektphase hat ein externer Dienstleister in Absprache mit der Einrichtungsleitung die Gesamtkoordination des Familienzentrums übernommen. Der Gemeinde sind hierfür, ohne dass es vertragliche Grundlage gab oder dies den zuständigen Mitarbeitern im Rathaus bekannt war, jährliche Kosten i.H.v. rund 4.000 € entstanden. Dabei wurde in den vergangenen Jahren die Zahl der Angebote des Familienzentrums kontinuierlich ausgeweitet.

Der GR hat in seiner vergangenen Sitzung deshalb einstimmig beschlossen, die Gesamtkoordination des Kinder- und Familienzentrums Villa Kunterbunt ab dem zweiten Halbjahr ff. der dortigen Einrichtungsleitung zu übertragen. Die Angebote des Kinder- und Familienzentrums Villa Kunterbunt werden – in reduzierter Form – fortgeführt, wobei eine Abstimmung aller zukünftigen Angebote mit dem Sachgebiet Kinder, Jugend & Familie vorgenommen wird.

Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde werden ab 01.01.2017 angepasst
Der Gesetzgeber gibt den Gemeinden im Rahmen einer Freiwilligkeitsleistung die Möglichkeit, das Vereinsleben finanziell zu fördern. Die entsprechenden Vereinsförderrichtlinien in Weissach sind in den Grundzügen seit 20 Jahren unverändert.

Durch zahlreiche Anpassungen und durch den gleichzeitig nur mangel- und lückenhaft vorhandenen Aktenbestand in der Verwaltung können viele Entscheidungen nicht mehr nachvollzogen werden. Die vorhandenen Richtlinien lassen zudem an einigen Stellen Interpretationsspielraum, welcher bei betroffenen Vereinen für Unmut sorgt und keine eindeutig nachvollziehbaren Entscheidungen ermöglicht. Vielfach wurden in den vergangenen Jahren auch Einzelbeschlüsse jenseits der Richtlinien getroffen, die den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht erkennen lassen. Deshalb wurde nun eine Neufassung der Satzung zur Vereinsförderung erstellt, welche vom GR bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen verabschiedet wurde.

Die Förderrichtlinien sehen ab 2017 eine geringfügige Reduzierung der Förderbeiträge vor. Dies ist vor dem Hintergrund der schwierigen haushaltswirtschaftlichen Lage notwendig, da es sich hierbei um eine Freiwilligkeitsleistung und keine Pflichtaufgabe der Gemeinde handelt. Dem GR und der Verwaltung war es dennoch wichtig, weiter an der Vereinsförderrichtlinien festzuhalten. Wie seither erhält jeder anspruchsberechtigte Vereine einen jährlichen Sockelbeitrag. Dieser orientiert sich entgegen der vergangenen, teilweise nicht nachvollziehbaren Handhabung, künftig an der Mitgliederzahl. Die zweite Säule stellt der jährliche Jugendförderbeitrag i.H.v. 20 € pro jugendlichem Mitglied dar. Dazu kommen Einzelförderungen für Beschaffungen und Investitionen sowie eine jährliche, kostenlose Nutzung von bspw. einer Veranstaltungsstätte der Gemeinde für die Durchführung von öffentlichen Festen und Veranstaltungen. Insgesamt sind hierfür Finanzmittel für die Vereine i.H.v. rund 90.000 Euro im Haushalt eingeplant.

Die Förderrichtlinien treten zum 01.01.2017 in Kraft, damit sich die Vereine auf die neuen finanziellen Rahmenbedingungen einstellen können. Mit den zukünftigen Förderbeiträgen findet sich die Gemeinde Weissach im interkommunalen Vergleich weiterhin im oberen Mittelfeld wieder.

Neue Gebühren für die Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung
Einstimmig hat der GR die Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beschlossen. Die bisher gültigen Gebührensätze stammten noch aus dem Jahr 1991 und wurde seitdem nicht mehr angepasst. Zukünftig gilt ein pauschaler Gebührensatz in Höhe von 170 € / Person pro Monat, welcher auch die tatsächlichen Aufwendungen der Gemeinde abbildet. Bei Asylbewerbern, welche über kein eigenes Einkommen verfügen, werden die Gebühren im Regelfall direkt vom Landratsamt übernommen.

Die Gemeinde hat derzeit drei Unterkünfte in verschiedenen Gebäuden in Weissach in Betrieb, dazu kommt ab Herbst die neue Unterkunft in der Leonberger Straße 30 in Flacht.

Standortentscheidung für die Kirbe 2016 gefällt
Die Kirbe kann aufgrund des langjährigen Bestehens als Tradition bezeichnet werden, die es in Weissach seit Menschengedenken gibt. Sehr viele Bürgerinnen und Bürger haben Ihre ganz eigenen Erinnerungen an „Ihre Kirbe“. Dabei ist es gelebte Sitte, dass sich an der Organisation und Durchführung der Kirbe alle jungen Erwachsenen beteiligen, die im selben Jahr 20 werden. In den letzten Jahrzehnten war die Alte Festhalle in Weissach der Mittelpunkt des Geschehens, zu dem die ganze Bürgerschaft immer am letzten Oktoberwochenende eines Jahres eingeladen ist. Aufgrund des Abrisses der Alten Festhalle im Frühjahr 2016 steht die seitherige Veranstaltungsstätte nun nicht mehr zur Verfügung. Frühzeitig haben deshalb bereits Gespräche zwischen Vertretern des Kirbe-Jahrgangs und Bürgermeister Töpfer stattgefunden, da bislang trotz intensiver Bemühungen kein Ausweichquartier gefunden werden konnte. Um die Durchführung der Kirbe im Jahr 2016 zu ermöglichen, hat Bürgermeister Daniel Töpfer deshalb vorgeschlagen, im Wege der Ausnahmegenehmigung die Strudelbachhalle für das Festwochenende zur Verfügung zu stellen. Da der Kirbejahrgang aufgrund der begrenzten finanziellen Möglichkeiten sowie im Vergleich zur seither gezahlten Miete für die Alte Festhalle mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage dazu ist, die für die Strudelbachhalle regulär anfallende Miete in voller Höhe zu begleichen, hat der GR bei einer Gegenstimme beschlossen, eine pauschale Nutzungsentschädigung i.H.v. 1.000 € festzusetzen.

Beschlüsse des Technischen Ausschusses zu nachträglichen Auffüllungen aufgehoben
In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 14.03.2016 hat das Gremium mehrheitlich die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens für das nachträgliche Auffüllen von Ackerflächen versagt. Konkret waren die Flst. 7453 (Auffüllung: rund 6.000 m²), Flst.  8953 (Auffüllung rund 1.700 m²) und Flst. 7371 (Auffüllung rund 2.500 m²) betroffen, bei denen eine Bodenverbesserung ohne die dafür erforderliche Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Böblingen vorgenommen wurden. Der Technische Ausschuss vertrat mehrheitlich die Auffassung, dass sie den Auffüllungen aufgrund der wiederkehrenden fehlenden Genehmigung nicht zustimmen können, da insbesondere die beim Landratsamt Böblingen adressierten Hinweise zu diesem rechtsfehlerhaftem Verhalten bislang keinen Erfolg gezeigt haben.

Trotz des Hinweises von Bürgermeister Daniel Töpfer in der Sitzung am 14.03.2016, dass für die mit der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens erfolgten Ablehnungen der o.g. Auffüllungen keine rechtmäßigen Versagungsgründe vorlagen, erfolgte eine Beschlussfassung, die nach Überprüfung rechtswidrig war.

Aufgrund der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse war die Aufhebung dieser erforderlich sowie das gleichzeitige Herstellen des gemeindlichen Einvernehmens für die bereits erfolgten Auffüllungen. Der GR kann in diesen Fällen nach § 7 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Weissach Beschlüsse der beschliessenden Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben. Das Gremium folgte dem Beschlussvorschlag bei sechs Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich.

Erd- und Rohbauarbeiten sowie Verfahrens- und prozesstechnische Ausrüstung für die Optimierung der Zulaufregelung und der mechanischen Reinigung auf der Kläranlage Weissach vergeben
Die Kläranlage muss nicht nur verschmutztes Wasser aufnehmen und reinigen, sondern wird regelmäßig einem buchstäblichen „Steinschlag“ ausgesetzt. Besonders während längerer Trockenphasen lagern sich Sand und Steine im Kanalnetz ab. Speziell nach einem Starkregenereignis, wie die Gemeinde es in diesen Tagen bspw. erneut erlebt hat, werden diese Steine mitgeschwemmt und gegen den Rechen der Kläranlage geschleudert, wodurch die Anlage erheblichen Schaden nimmt.

Durch den Einbau eines sogenannten Geschiebeschachtes, der als Geröllfang fungiert, soll dieses Problem behoben und die Betriebskosten gesenkt werden. Der GR stimmte deshalb einstimmig den Vergaben der Gewerke „Erd- und Rohbauarbeiten“ am die Firma Südwestdeutsche Industrie- und Anlagen-Baugesellschaft mbH aus Pforzheim für 226.017,72 € sowie der „Verfahrens- und prozesstechnische Ausrüstung“ an die Firma Keller Anlagenbau aus Durmersheim i.H.v. 195.002,68 € zu.

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