Beraten & Beschlossen 2016: Gemeinde Weissach

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Beraten & Beschlossen 2016

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Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 12.12.2016

Artikel vom 21.12.2016

Samariterstiftung wird neue Trägerin der Sozialstation Weissach
Bereits am 30.05.2016 hatte der Gemeinderat einstimmig den Weg für eine Übernahme der Sozialstation Weissach an die Samariterstiftung aus Nürtingen frei gemacht. Im November wurde die letzte Verhandlungsrunde mit der Samariterstiftung abgeschlossen und eine Einigung über den abzuschließenden Übernahmevertrag für den Betriebsübergang nach § 613 a des Bürgerlichen Gesetzbuches erzielt. Der Gemeinderat hat einem Betriebsübergang zum 01.01.2017 zugestimmt. Der zuständige Vorstand bei der Samariterstiftung, Dr. Eberhard Goll, stellte im GR die Planungen der Samariterstiftung für den weiteren Betrieb der Sozialstation vor. Diese wird zukünftig den Namen „Diakonie-Sozialstation“ tragen und weiter im bekannten Umfeld agieren, jedoch auch die Synergieeffekte durch die bestehenden Pflegeeinrichtungen Rosa-Körner- und Otto-Mörike-Stift nutzen, die die Samariterstiftung seit deren Eröffnung in Weissach und Flacht betreibt.

Baubeschluss für die Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Flacht sowie die Erneuerung der Plätze in der Ortsmitte gefasst

Die Planungen zur Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Flacht sind weiter fortgeschritten und stehen vor dem Abschluss. Zwischenzeitlich liegen bereits die Förderzusage aus Landesmitteln i.H.v. insgesamt 400.000 € vor. Die Zustimmung zum Vollausbau der gesamten Ortsdurchfahrt Flacht ist nach langen Verhandlungen mit der dazugehörigen Kostentragung des Landkreises als Straßenbaulastträger i.H.v. insgesamt 850.000 € ebenfalls erfolgt. Die Verwaltung prüft darüber hinaus fortlaufend, ob weitere Fördermittel beantragt werden können.

Beim notwendigen Grunderwerb für das Aufweiten der Ortsdurchfahrt bzw. dem Verbreitern der Gehwege konnte fast vollständig bereits Einigung erzielt werden. Auf Basis der vom Technischen Ausschuss bzw. dem GR bereits gefassten Beschlüsse wird nun die Ausschreibung der Bauleistungen vorbereitet und in den Wintermonaten durchgeführt.

Gemäß Beschluss des GR vom 18.04.2016 wurden die seitherigen Planungen zur Umgestaltung der Plätze im Ortskern Flacht überarbeitet. Das beauftragte Ingenieurbüro Schädel aus Weil der Stadt stellte diese Planungen in der vergangenen GR-Sitzung vor. So ist für die Einmündung der Friolzheimer Straße ein Grünbeet vorgesehen sowie eine Umgestaltung des Platzes „Süd“ an der Ecke Rathausstraße / Leonberger Straße sowie eine großflächige Umgestaltung des Platzes „West“ zwischen Heimatmuseum und Rathausstraße.

Die Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt inkl. der Erneuerung der Ver- und Entsorgung wird unsere Gemeinde als Großprojekt in den nächsten rund 2,5 Jahren begleiten und auch innerörtlich für verkehrliche Beeinträchtigungen sorgen, da aufgrund der baulichen Rahmenbedingungen der Umbau überwiegend nur mit Vollsperrungen zu leisten sein wird. Insgesamt werden für das Projekt Kosten i.H.v. 4,410 Mio. € zur Verfügung gestellt. Nach Abzug der Fördermittel verbleiben bei der Gemeinde Gesamtkosten i.H.v. rund 3,16 Mio. €.

Verlegung der Wasserleitung zum Wasserwerk Flacht erfolgt außerhalb des Naturschutzgebietes Hartmannsberg
Für die Neukonzeption der Wasserversorgung in Weissach wird derzeit die Aufbereitungsanlage einschließlich der zentralen Enthärtungsanlage im Wasserwerk Flacht gebaut. Zur zentralen Enthärtung aller Eigenwasservorkommen ist es notwendig, dass auch die Eigenwasservorkommen aus dem Wasserwerk Weissach in Flacht enthärtet werden. Hierzu war geplant, dass vom Abzweigschacht auf der Friedenshöhe eine Leitung entlang der bereits vorhandenen Leitungstrassen bis zum Wasserwerk Flacht verlegt wird.

Da die Leitungstrasse das besonders geschützte Naturschutzgebiet Hartmannsberg quert, in dem sich „Submediterrane Halbtrockenwiesen“ befinden, ist für einen Leitungsneubau ein Genehmigungsverfahren auf EU-Ebene erforderlich, das sehr langwierig wäre. Da ebenfalls unabsehbar ist, ob eine Genehmigung nach Abschluss des Verfahrens letztendlich ausgesprochen wird, wurden alternative Trassenführungen untersucht.

Der GR beschloss in seiner Sitzung am 12.12.2016 einstimmig, die Verlegung der Wasserleitung vorrangig entlang von Flurwegen und im weiteren Verlauf in einem vorhandenen Radweg vorzunehmen. Der Gesamtkostenrahmen der Baumaßnahme wird trotz der zu erwartenden Mehrkosten für die alternative Trasse i.H.v. rund 155.000 € nicht überschritten, da bei den bereits erfolgten Arbeiten gute Ausschreibungsergebnisse erzielt worden sind. Die Fertigstellung der Erneuerung und Modernisierung der Wasserversorgung ist für das Frühjahr 2016 geplant.

Abriss der historischen Hütte im Außenbereich des Kindergartens Wehrkirchbereich beschlossen
Die historische Hütte im Außenbereich des Kindergartens Wehrkirchbereich war bereits mehrfach Diskussionsgegenstand der kommunalen Gremien in den Jahren 2014 bis 2016. Nachdem in 2014 entsprechende Haushaltsmittel zur Sanierung eingestellt wurden, änderten sich die finanziellen Rahmenbedingungen in 2015 drastisch, sodass erneut über die Umsetzung beraten wurde. Nach Inaugenscheinnahme durch einen Zimmererbetrieb und der daraus resultierenden Kostenschätzung stellte sich heraus, dass der Erhalt in einem stark unwirtschaftlichen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen der Hütte stehen würde. Aufgrund der bekannten schwierigen Situation im Ortsbauamt erfolgte keine Umsetzung. Zwischenzeitlich hat der Elternbeirat des Kindergarten Wehrkirchbereich die Eltern befragt und über 60 % haben sich mit persönlicher Unterschrift dazu ausgesprochen, die Hütte abzureißen, um die Spielfläche zu vergrößern und das Sicherheitsrisiko zu entfernen.

Aufgrund vorliegender neuer Erkenntnisse erfolgte in der GR-Sitzung am 12.12.2016 eine erneute und abschließende Behandlung des Sachverhalts, die kontrovers geführt wurde. Nach Abwägung aller Sicherheitsrisiken und mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit wurde der Abbruch der historischen Hütte im Außenbereich des Kindergartens Wehrkirchbereich bei zwei Enthaltungen, vier Nein-Stimmen und 12 Ja-Stimmen mehrheitlich beschlossen. Die Umsetzung erfolgt zu Beginn des neuen Jahres.

Gemeinde ist ab Februar 2017 vollständig schuldenfrei
Die Gemeinde hat im Jahr 1990 zwei Darlehen für den Bau der Betreuten Wohnanlage in der Porschestraße 10 in Weissach aufgenommen. Ende Januar 2017 besteht die Möglichkeit, die noch nicht getilgten Darlehensbeträge i.H.v. 131.521,77 € vollständig abzulösen. Angesichts der derzeit für Geldanlagen zu erzielenden Zinsmargen empfahl die Verwaltung dem Gremium, die Darlehen komplett abzulösen. Der GR folgte der Beschlussempfehlung einstimmig, sodass die Gemeinde ab Februar 2017 vollständig schuldenfrei ist.

Weiterentwicklung des Förderkreis Kultur
Einstimmig hat der GR beschlossen, dass die Gemeinde an der Kulturarbeit durch den Förderkreis Kultur festhält und dieses Angebot weiterentwickelt. Bereits 1987 hat sich dieser Arbeitskreis unter Bürgermeister a.D. Wolfgang Luca konstituiert. Seitdem entwickelt das Team von rund 10 ehrenamtlichen Aktiven jährlich ein Kulturprogramm mit 10 bis 15 Veranstaltungen.

Bedingt durch den Tod des langjährigen Vorsitzenden, Prof. Dr. van Geldern und dem damit verbundenen großen Verlust für den Förderkreis war zunächst unklar, wie die Arbeit künftig fortgeführt werden kann. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Handhabung in der Praxis müssen aufgrund verschiedener Beanstandungen verändert werden. Gerhard Mann, Gründungsmitglied des Förderkreises und ehemaliger Gemeinderat, hat sich nun bereiterklärt, ab dem kommenden Jahr den Vorsitz des Förderkreises zu übernehmen. Er übernimmt dieses Amt von Bürgermeister Daniel Töpfer, der den Vorsitz während der Vakanz übernommen hatte. Ab dem Jahr 2017 erhalten die aktiven Mitglieder des Förderkreises eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung, da die bisherige Organistationsform nicht eindeutig geregelt war. Die Verwaltung schlug mit dem Beschlussvorschlag deshalb vor, die Satzung zur Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Weissach im kommenden ersten Halbjahr 2017 entsprechend zu überarbeiten und zu aktualisieren.

Der Stellenplan der Gemeindeverwaltung wird zum 01.01.2017 angepasst
Die beiden Stellenpläne für den Doppelhaushalt 2016 / 2017 wurden in der Sitzung des GR am 18.04.2016 beschlossen. Seit dem Beschluss haben sich verschiedene Änderungen ergeben, die sich unmittelbar auf den Stellenplan 2017 auswirken, weshalb Anpassungen erforderlich wurden. Durch den Betriebsübergang der Sozialstation auf die Samariterstiftung zum 01.01.2017 entfallen alle Stellen im Bereich der Pflege sowie im Bereich der Alltagshilfe. Im Bereich der Kämmerei, im Hauptamt sowie im Ortsbauamt wurden die Stellenkontingente durch verschiedene, unterjährige Beschlüsse des Gemeinderates verändert (Neuschaffungen, Neubewertungen oder Stellenstreichungen), um langfristig eine vollumfängliche Aufgabenerfüllung gewährleisten zu können. Darüber hinaus wurden im Zuge der Kindergartenbedarfsplanung 2016 einzelne Stellenkontingente angepasst.

Die Gesamtzahl der Stellen im Stellenplan 2017 verringert sich in Summe gegenüber dem Jahr 2016 um 17,19 Stellen. Im Doppelhaushalt 2016 / 2017 wurden zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 Personalkosten i.H.v. rund 9,55 Mio. € eingestellt. Durch den Betriebsübergang der Sozialstation zum 01.01.2017 entfallen Personalkosten für das Jahr 2017 i.H.v. ca. 1 Mio. €. Für die vom GR beschlossenen Stellenneuschaffungen sind Kosten i.H.v. rund 300.000 € erforderlich. Der bisherige Planansatz im Jahr 2017 verringert sich damit auf rund 8,8 Mio. €.