Beraten & Beschlossen 2016: Gemeinde Weissach

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Beraten & Beschlossen 2016

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Autor: <Gelöschter Benutzer>

Beraten & Beschlossen: Technischer Ausschuss (TA) am 14.03.2016

Artikel vom 23.03.2016

Baugesuche
Für folgende Bauvorhaben hat der TA sein Einvernehmen erteilt bzw. in Aussicht gestellt:

  • Mörikestraße 34, Flst. 1107 – Errichten von zwei Dachgauben als Schleppdachgauben am bestehenden Wohnhaus
  • Nußdorfer Straße 34, Flst. 1878 – Umbau des Lehrer- und Verwaltungsbereichs im Erdgeschoss, Umbau des Musiksaals im 1. Obergeschoss & Ertüchtigen des Vordachs als 2. baulichen Rettungsweg
  • Flachter Straße 16, Flst. 44 – Abbruch eines bestehenden Wohnhauses & Neubau eines Einfamilienhauses mit integrierter Garage

Für folgende Bauvorhaben hat der TA sein Einvernehmen nicht erteilt bzw. nicht in Aussicht gestellt:

  • Nußdorfer Straße 37, Flst. 2610 – Anbau einer Wohnung
  • Rutesheimer Straße 21/1, Flst. 4660/3 – Neubaus eines Einfamilienhauses auf bestehender Garage
  • Hohweg 41, Flst. 6703 – Vergrößern eines genehmigten Geräteraums unter Verzicht auf den genehmigten Carport
  • Heidestraße 9, Flst. 3227/1 – Bauvoranfrage: Errichten eines Anbaus
  • Perouser Straße 2, Flst. 5668 – Neubau eines Altenteiler-Wohnhauses mit zwei Einliegerwohnungen

Auffüllungen zur Bodenverbesserung
Für folgende Auffüllungen zur Bodenverbesserung hat der TA sein Einvernehmen nicht erteilt:

  • Gewann Belzlesgrund, Flst. 7453
  • Gewann Jäger, Flst. 8953
  • Gewann Hühnerberg, Flst. 7371

Beschluss zur Anpassung der Straßenbeleuchtung entlang der Ortsdurchfahrt Flacht vertagt
Im Zuge der Entwurfsplanung zu Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Flacht soll die Bestandsstraßenbeleuchtung aufgrund der Wirtschaftlichkeit sowie Kosteneinsparungen durch neue Kabel, Masten und LED-Beleuchtungsaufsätzen ersetzt werden. In der Debatte zeigten sich verschiedene Sachverhalte, die eine erneute Bearbeitung & Prüfung erforderlich machten. Deshalb vertagte der TA die Drucksache einstimmig auf die Beratung in der Sitzungsrunde im April.

Keine Bedenken oder Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Südumfahrung Heimerdingen“
Die Stadt Ditzingen legt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung den Bebauungsplan „Südumfahrung Heimerdingen“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans vor. Die vorgesehene Trasse beginnt am Ostrand von Heimerdingen und schließt dort die L 1140 Richtung Hemmingen an. Dann umfährt sie in großem Bogen die dortigen Gewerbegebiete in Dammlage. Der Anschluß an die L 1177 Richtung Hirschlanden erfolgt mittels eines Kreisels. Nach relativ geradem Verlauf mit kurzer Strecke in Dammlage (Einmündung „Höfinger Weg“) stößt die Umfahrung auf die K 1653 nach Rutesheim, wiederum mit Kreisel-Verknüpfung. Dann geht es in einem weiten Bogen, größtenteils im Einschnitt, Richtung Wald (Buschwäldle / Bonlanden). Die Strohgäubahntrasse bleibt erhalten und wir mithilfe einer Brücke überquert. Dort erfolgt der Anschluss an die Bestandsstraße.

Die nun zur Umsetzung vorgesehene Planung war bereits seit 2002 mit einem Trassenkorridor Bestandteil des Flächennutzungsplanes und ist nun entsprechend zu konkretisieren. Im Vorfeld wurden verschiedene Varianten untersucht, wobei der aktuellen Planung die beste Umweltverträglichkeit attestiert wird. Ein wesentlicher Teil des Ausgleichs soll über die Renaturierung der Alttrasse (ab Buschwäldle bis zum Sportzentrum) erreicht werden. Da ein Teil der neuen Straße Richtung Weissach bzw. Ölmühle entwässert, sind im Übergang zur Bestandstraße drei Sedimentations- und Filterbecken mit Rückhaltung geplant.

Die Belange der Gemeinde Weissach – insbesondere durch den Erhalt der Strohgäubahntrasse und die Rückhaltung bzw. Filterung der Niederschlagswässer – sind weitest möglich beachtet, auch wenn die zu erwartenden verkehrlichen Veränderungen durch den Zufahrtsverkehr in Richtung Weissach eine Beeinträchtigung darstellen werden. Diese stehen im krassen Gegensatz zum verkehrlichen Konzept der Gemeinde Weissach, das die Stadt Ditzingen jedoch bei Ihren Planungen nicht berücksichtigen muss. Der TA bekundet mehrheitlich bei einer Enthaltung, dass weder Bedenken noch Anregungen zum vorgestellten Bebauungsplan bestehen.