Beraten & Beschlossen 2016: Gemeinde Weissach

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Beraten & Beschlossen 2016

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Autor: <Gelöschter Benutzer>

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 21.03.2016

Artikel vom 26.04.2016

Forderungen i.H.v. 166.336,27 € können nicht mehr realisiert werden
Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat in ihrem Prüfungsbericht über die Allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2008 bis 2009 die Mahnung und Beitreibung von Forderungen beanstandet. Diese wurden auch in den zwei vorangegangenen Prüfberichten vom 18.01.2006 und 23.07.2010 bereits wiederholt beanstandet. Die sich hieraus ergebenden erforderlichen Konsequenzen und Änderungen des Verwaltungshandelns wurden jedoch innerhalb der Verwaltung – aus nicht nachvollziehbaren Gründen – nicht in ein funktionsfähiges Mahn- und Beitreibungswesen umgesetzt. Dadurch existieren im Bereich des Mahn- und Beitreibungswesens noch überdurchschnittlich viele offene Forderungen der Gemeinde.  

Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass seit dem Jahr 2009 – aus nicht nachvollziehbaren Gründen – kein funktionierendes Mahn- und Beitreibungswesen existiert hat. Bestehende Forderungen wurden nicht regelmäßig kontrolliert. Bereits der Ansatz einer Überwachung fehlte jederzeit, sodass die offenen Forderungen Jahr um Jahr in den neuen Haushalt übertragen worden sind. Diese im Haushalt ausgewiesenen Kasseneinnahmereste müssen auf ihre Berechtigung untersucht und anschließend ggf. bereinigt werden. Aufgrund der Untätigkeit der verantwortlichen Verwaltungsbeschäftigten sind ein Großteil dieser Forderungen bereits verjährt und damit uneinbringlich. Dies führt zu einer Ergebnisbelastung des Haushaltes.  

Der GR hat einstimmig ausstehende Forderungen i.H.v. 153.227,35 € aufgrund Uneinbringlichkeit niedergeschlagen und Kenntnis von den zuständigkeitshalber durch Bürgermeister Töpfer durchgeführten Niederschlagungen i.H.v. 13.108,92 € Kenntnis genommen.  

Aufgrund des bereits seit vielen Jahren andauernden Verwaltungsversagens sind noch eine Großzahl an weiteren Fällen zu erwarten. Der Gemeinde ist dadurch ein finanzieller Schaden in erheblicher Höhe entstanden. Derzeit wird im Zuge der Aufarbeitung der GPA-Prüfungsberichte überprüft, ob und gegenüber wem in diesem Kontext juristischer Handlungsbedarf besteht.

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bergstraße – Seitenstraße“ gefasst
Das Büro PSK (Stuttgart) hat für das bereits an einen Investor veräußerte Grundstück (ehemaliges „Schenk-Areal“) zwischen Berg- und Seitenstraße einen Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Dieser soll das bereits vorgestellte städtebauliche Konzept mit Reihenhäusern in Form von drei Ost-West-Bauzeilen sowie der dazugehörigen Tiefgarage umsetzen. Dazu setzt er insbesondere fest, dass die Gebietsart „Mischgebiet (MI)“ mit Einschränkungen wegen Ausschluss von Tankstellen, Gartenbaubetrieben & Vergnügungsstätten, auszuweisen ist.  

Es werden drei Baufenster, zwei straßenparallel und eines im Zentrum, angeordnet. Die Geschossigkeit besteht aus zwei Vollgeschossen zzgl. Dach im nördlichen und im mittleren Bereich sowie drei Volllgeschossen zzgl. Dach im südlichen Bereich entlang der Seitenstraße. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,6 gemäß den Vorgaben der Baunutzungsverordnung, die Dachform und Dachfarbe als Satteldächer in Rottönen mit Dachaufbauten für Zweckhäuser vorgegeben.  

In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 14.03.2016 wurde nach Beratung festgelegt, dass der Höhenverlauf des Firstes der Bebauung entlang der Seitenstraße an die bestehende Nachbarbebauung anzupassen ist. Auf dieser Grundlage empfahl der Technische Ausschuss dem Gemeinderat einstimmig dem Beschluss zuzustimmen. Der Gemeinderat nahm die Empfehlung an und stimmte einstimmig dem Beschluss zur Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplan nach §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von mindestens einem Monat zu.   Aufgrund der geringen Größe und der baulichen Vorprägung wird das Verfahren nach § 13 a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt, weshalb auf die vorgezogene Behörden- und Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann. Nach der vorliegenden Planung der Gemeinde und des Investors soll mit der Bebauungs noch im Jahr 2016 begonnen werden.

Neue Benutzungs- und Gebührenordnungen für die Hütten und Hallen
Lediglich bei der Beschlussfassung zur Festhalle Flacht gab es eine Enthaltung und eine Nein-Stimme, alle anderen neuen Benutzungs- und Gebührenordnungen für die Vorbergblickhütte Weissach und die Waldhütte Flacht sowie die örtlichen Sporthallen hat der GR einstimmig verabschiedet. Die vorhandenen Regelwerke waren teilweise schon mehrere Jahrzehnte alt und wurden nicht überarbeitet, sodass bspw. die seit vielen Jahren fertiggestellte Heckengäuhalle II nicht einmal in einer Satzung aufgenommen wurde. Rechtlich und inhaltlich mussten diese Satzungen angepasst und auf den aktuellen Stand gebracht werden. Die neuen Satzungen werden in den nächsten Wochen im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.  

Die Benutzungsgebühren steigen zum 01.04.2016 um durchschnittlich rund 25 %. Eine Anhebung in dieser Größenordnung war notwendig, weil seit vielen Jahren, teilweise Jahrzehnten, keine Anpassung der Gebührensätze mehr erfolgt sind. Im Gegenzug sind die laufenden Kosten für Unterhaltung und Personal jedoch kontinuierlich angestiegen und die zu entrichtenden Mieten haben die Unkosten auch ansatzweise nicht mehr gedeckt.  

Die Gemeinde erwartet durch die Anpassungen ingesamt Mehreinnahmen von rund 10.000 € pro Jahr. Kautionen werden zukünftig nicht mehr in Bar abgewickelt, sondern erfolgen per Überweisung. Örtliche Vereine, Kirchen und gemeinnützige Organisationen erhalten weiter einen vergünstigten Preis für die Anmietung der Räumlichkeiten. Die Reservierung der Hütten und Hallen ist über das Bürgerbüro im Rathaus möglich.

Korrigierte Jahresabschlüsse 2004 und 2005 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Weissach festgestellt
Die bereits festgestellten Jahresabschlüsse für die Wirtschaftsjahre 2004 und 2005 wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA im Jahr 2006 nachträglich geändert. Dies war erforderlich, da eine unberechtigte Forderung i.H.v. 215.177,96 € eingebucht war. Im Rahmen der Prüfung durch die GPA wurde bereits im Jahr 2010 darauf hingewiesen, dass die berichtigten Jahresabschlüsse bislang nicht durch den Gemeinderat festgestellt und öffentlich bekannt gemacht wurden. Die korrigierten Jahresabschlüsse 2004 und 2005 wurden nun einstimmig vom Gemeinderat festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im amtlichen Teil des Mitteilungsblatts. 

Im Ergebnis führen die Berichtigungen im Wirtschaftsjahr 2004 zu einem Verlust i.H.v. 136.640,70 € (bislang war man von einem Gewinn i.H.v. 78.537,26 € ausgegangen) sowie im Wirtschaftsjahr 2005 ebenfalls zu einem um 11.834,79 € höheren Verlust, als ursprünglich angenommen.

Monatliche Verzinsung der Kassenrechnung des Eigenbetriebs Wasserversorgung beschlossen
Mit dem einstimmigen Beschluss des GR wird die bereits seit dem  Jahre 2010 erhobene Forderung der GPA sowie die Empfehlung der Steuerberatungsgesellschaft WIBERA  künftig umgesetzt, da dies bislang aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht geschehen ist. Diese sieht vor, dass die Kassenrechnung des Eigenbetriebs Wasserversorgung Weissach monatlich zu verzinsen ist.  Der dafür anzuwendende Zinssatz beträgt 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.