Beraten & Beschlossen 2018: Gemeinde Weissach

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Beraten & Beschlossen 2018

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Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 19.03.2018

Artikel vom 27.03.2018

Vergabe der Kindergarten- und Schulverpflegung ab dem Schuljahr 2018 / 2019
Bis zum Ende des laufenden Schuljahres werden die Neubauten auf dem Gelände der Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule fertiggestellt sein. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde für die neue Mensa ein sog. „Dienstleistungsauftrag“ für die Essensversorgung ausgeschrieben. Der zukünftige Auftragnehmer wird neben dem Betrieb der Mensa und der Abwicklung der Essensbuchung auch das Personal selbst stellen. Der GR hat den Betrieb und die Essensversorgung an der Mensa an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma apetito catering B.V. & Co. KG über 248.443,43 € (brutto) einstimmig vergeben. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren und kann zweimal verlängert werden.

Ab dem neuen Schuljahr stehen täglich zwei verschiedene Menüs zur Auswahl, davon eines komplett vegetarisch. Zusätzlich gibt es täglich Salat / Rohkost oder Gemüse sowie ein Dessert. Trinkwasser wird den Schülerinnen und Schüler kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Zusammenstellung der Speisen sowie die Lebensmittelqualität und Abwechslung im Speiseangebot wurden von der Gemeinde so vorgegeben, dass ein qualitativ hochwertiger und ausgewogener Speiseplan angeboten wird, der ernährungswissenschaftlichen Empfehlungen folgt und gleichzeitig auch die Akzeptanz der Schülerinnen und Schüler findet. Der Ausschreibung war deshalb bereits im letzten Jahr ein Runder Tisch mit Schülern, Elternvertretern und den Schul- und Einrichtungsleitungen vorausgegangen. Für Schülerinnen und Schüler mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Allergien werden nach Absprache Sondermenüs zur Verfügung gestellt. Der Preis für eine Mahlzeit in der Mensa wurde vom GR auf 4,00 € festgelegt. Die Gemeinde trägt den darüber hinaus bestehenden Abmangel und bezuschusst somit jedes ausgegebene Essen mit 1,00 € pro Mahlzeit.

Für die kommunalen Kindertageseinrichtungen mit Mittagessensversorgung im Ganztagesbetrieb (Kindergarten Wehrkirchbereich, Kinderhaus Regenbogen, Kinder- und Familienzentrum Villa Kunterbunt mit dem Schülerhort an der Grundschule Flacht sowie Ferry-Porsche-KiTa) wurde ein Liefervertrag ausgeschrieben, da es bislang keinen einheitlichen Anbieter gab und noch nie ein Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Das wirtschaftlichste Angebot für den Lieferauftrag hat die Firma apetito AG über 119.204,85 € (brutto) für zwei Jahre abgegeben. Auch hier ist eine zweifache Verlängerung des Vertrages auf insgesamt sechs Jahre möglich. Die Kosten für die Bereitstellung des Essens bleiben mit 3,00 € dank des guten Ausschreibungsergebnisses konstant und werden den Eltern wie bislang über die Betreuungsgebühren in Rechnung gestellt.

Gemeindeverwaltung erhält neue Drucker und spart jährlich rund 15.000 € ein
Einstimmig hat der GR die Freigabe für die Vergabe neuer Papier-Output-Systeme (Drucker) für die Gemeindeverwaltung und ihre Außenstellen erteilt. Der bisherige Leasingvertrag läuft im April aus. Zukünftig werden ausschließlich einheitliche Druckermodelle eingesetzt, die dem tatsächlichen Bedarf entsprechend, um Wartung und Unterhaltungskosten so gering wie möglich zu halten. Auch wird die Druckeranzahl insgesamt von 55 auf 32 Geräte deutlich reduziert und an die gängigen Bürostandards angepasst. Hierdurch können nicht nur die Kosten reduziert, sondern auch die Leistungsfähigkeit und Anforderungen an die Geräte verbessert werden. Die Verwaltung rechnet mit Abschluss des neuen Leasingvertrags mit jährlichen Einsparungen von rund 15.000 €.

Redaktionsstatut für das Mitteilungsblatt wird angepasst
Mit der Neufassung des Redaktionsstatuts zum 01.01.2018 wurde im redaktionellen Teil für die Einricht-ungen, Kirchen, Vereine und Organisationen ein festes, nicht übertragbares Kontingent an Textzeilen festgelegt. Die festgelegten Zeilenkontingente führten anfangs bei einzelnen Nutzern zu der Befürchtung, dass nicht mehr in angemessenem Umfang über die Arbeit sowie anstehende Veranstaltungen und Termine berichtet werden kann. Viele Institutionen hatten bis dato nur eine allgemeine Rubrik, unter der alles veröffentlicht wurde. Aus diesem Anlass wurde gemeinsam mit der Verwaltung die Struktur der Unterrubriken der jeweiligen Institutionen überprüft und an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Darüber hinaus wurde die Staffelung der Zeilenkontingente angepasst. Örtliche Organisationen, Jahrgänge, örtliche Parteien und Wählervereinigungen haben künftig 20 Zeilen (2-spaltig) zur Verfügung. Im April wird im Amtsblatt ein Evaluationsbogen zum neuen Layout abgedruckt werden. Alle Leserinnen und Leser können über die bereits vorgenommenen Anpassungen weitere Verbesserungsvorschläge und Anregungen an die Verwaltung rückmelden. Das Ergebnis der Evaluation wird nach Abschluss im Amtsblatt veröffentlicht.

Umfirmierung der kommunalen Gesellschaft zur Wohnbau Weissach GmbH
Bei drei Gegenstimmen, sonst Ja-Stimmen, hat der GR mehrheitlich den Weg frei für die Wohnbau Weissach GmbH gemacht und schließt damit das Kapitel „KommBau Weissach“. Auf der Titelseite dieser Ausgabe berichtet Bürgermeister Töpfer ausführlich über den dazugehörigen Grundsatzbeschluss.

Aufarbeitung von mangelhaften Sitzungsniederschriften
Bei der Aufarbeitung der Altlasten der Gemeinde Weissach aus den Jahren 2014 und früher wurden zahlreiche Niederschriften entdeckt, die nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen der Gemeindeordnung entsprechen und teilweise gravierende Mängel aufweisen. So werden die Niederschriften des Gemeinderates normalerweise jährlich mit einem Index versehen, als Buch bzw. mehrere Bücher zusammengestellt und anschließend gebunden. Bei der Gemeinde Weissach ist dies zuletzt im Jahr 2010 geschehen, seitdem gibt es – aus nicht nachvollziehbaren Gründen – keine geordnete Ablage der Niederschriften der kommunalen Gremium mehr. In zeitintensiver Aufarbeitung wurde der Bestand gesichtet, nach fehlenden Inhalten und Protokollen gesucht und diese soweit möglich vervollständigt. Trotzdem verbleibt eine Vielzahl an mangelhaften Protokollen der Jahre 2011 bis 2014, bei denen eine Aufarbeitung nicht möglich ist. Eine vollständige Aufklärung und Aufarbeitung aller Sachverhalte ist trotz aufwendiger Bemühungen schlicht nicht mehr möglich, weshalb die Gemeinde mit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Böblingen das folgende Verfahren abgestimmt hat: Zu allen mangelhaften Niederschriften werden auf Aktenvermerken die vorhandenen Mängel dokumentiert und diese als Anlage zu der jeweiligen Niederschrift beigefügt. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Vorgänge der Vergangenheit dauerhaft transparent nachvollzogen werden können und es nicht nachträglich zu Veränderungen kommen kann. Auf dieser Grundlage hat der GR einstimmig die Aufnahme der protokollierten Mängel in die Niederschriften beschlossen, sodass die Jahre 2011 bis 2014 nun sieben Jahre später abgeschlossen werden können.

Abstufung der Kreisstraße K 1017 zu einer Gemeindeverbindungsstraße
Im Zuge der Planungen zur Herstellung der Südanbindung an das Entwicklungszentrum der Firma Porsche AG an die Kreisstraße K 1017 und der geplanten Sanierung der K 1017 auf der Gemarkung Mönsheim hat der GR über die Zukunft des Straßenabschnitts zwischen dem Ortsausgang Flacht und der neuen Südzufahrt diskutiert. Im Raum steht eine Abstufung zur Gemeindeverbindungsstraße oder der Ausbau der Kreisstraße im Bestand. Der GR hat vor dieser politischen Grundsatzentscheidung zunächst weitere Informationen zu den Kosten für den Unterhaltungsaufwand eingefordert, da die Gemeinde im Falle einer Abstufung zur Gemeindeverbindungsstraße zukünftig sämtliche Aufwendungen für den Straßenunterhalt bestreiten müsste. Der Sachverhalt wird in öffentlicher Sitzung vor der Sommerpause erneut behandelt.

Fünfstellige Kosteneinsparung bei der Optimierung der Zulaufregelung und der mechanischen Reinigung auf der Kläranlage Weissach – Schlussabrechnung anerkannt
Die im Bereich des Zulaufs der Kläranlage beauftragten Baumaßnahmen zur Optimierung der Regelung und Steuerung des Kläranlagenbetriebs konnten zwischenzeitlich erfolgreich beendet werden. Durch die Baumaßnahme kann die maximale Zulaufmenge über einen sogenannte „Mess- und Drosselschacht“ geregelt und die Zulaufmenge zur Kläranlage über entsprechende Messeinrichtungen genau erfasst werden. Zudem kann durch den neu errichteten Schacht die Zulaufmenge insoweit begrenzt werden, dass die Kläranlage auch bei Regenwetter nicht überlastet ist. Das Ingenieurbüro Dreher + Stetter aus Empfingen wurde mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung beauftragt und die voraussichtlichen Baukosten i.H.v. 668.494,97 € (brutto) im Haushalt bereitgestellt. Die Baumaßnahme wurde Anfang September 2016 begonnen und konnte nach einer längeren Zwangspause, die aufgrund der Insolvenz der beauftragten Firma für die Erd- und Tiefbauarbeiten eingetreten war, zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Alle Schlussrechnungen sind bereits geprüft und zur Auszahlung angeordnet. Die Maßnahme konnte mit einer Summe i.H.v. 652.192,30 € (brutto) endabgerechnet werden. Somit konnten 43.302,67 € (brutto) gegenüber der vom GR freigegebenen Kostenberechnung eingespart werden.

Die Ferdinand-Porsche-Schule bekommt eine neue Wärmeversorgungsanlage
Das Nahwärmenetz der Ferdinand-Porsche-Schule versorgt aktuell sechs Gebäude. Dazu gehören die Gebäude 1 bis 4 und die zwei Heckengäusporthallen. Aktuell sind ein weiteres Klassenzimmergebäude und ein neues Mensagebäude im Bau. Die Wärmeversorgung erfolgt durch zwei Gaskessel sowie ein Holzhackschnitzelwerk, welches extrem störungs- und reparaturanfällig ist. Die Wärmeverteilung erfolgt über eine Fernwärmeleitung zwischen dem Gebäude 1 und der Heckengäusporthalle. Bei einer Begehung der Heizanlage sind verschiedene gravierende Mängel erkannt worden. Es hat sich auch herausgestellt, dass die Gebäudeleittechnik (GLT) nicht nach den gewünschten Anforderungen arbeitet. Bei wiederholten Begehungen ist klar geworden, dass auch bei Außentemperaturen von ca. 28°C die Gaskessel aus unerklärlichen Gründen in Betrieb gehen und Wärme erzeugen. Bei diesen Temperaturen wird jedoch offensichtlich gar keine Heizung benötigt und die Warmwasserbereitung (WW) erfolgt an solchen sonnigen Tagen über die vorhandene Solaranlage. Optimierungsbedarf besteht folglich auch bei der WW. Ebenso wurde deutlich, dass der WW-Speicher aktuell nicht mehr komplett wärmegedämmt ist. Grund dafür ist eine Leckage, die wahrscheinlich lange unentdeckt blieb und seit Jahren vorhanden zu sein scheint. Die Leckage ist deshalb so schädlich, dass der WW-Speicher komplett getauscht werden muss. Bei der Trinkwasserversorgung wurde festgestellt, dass die Fülleinrichtung der Heizungsanlage aus einem schlichten Schlauch besteht. Dieser ist nicht durch eine entsprechende Armatur abgesichert, die ein Rückdrücken, Rückfließen oder Rücksaugen in die Trinkwasserinstallation verhindert. Diese Art der Befüllung ist nicht zulässig. In der alten Heckengäusporthalle befindet sich ein weiterer Gaskessel als Not- und Sommerkessel. Das Holzhackschnitzelwerk läuft aktuell im provisorischen Betrieb und kann in absehbarer Zeit so nicht mehr weiter betrieben werden. Die Hauptwärmeversorgung erfolgt momentan über den Not- und Sommerkessel in der Heckengäusporthalle. Dieser Gaskessel ist auf eine solche Belastung nicht ausgelegt. Mit zunehmenden Erkenntnissen aus der Untersuchung entsteht der Eindruck, dass die ursprüngliche Konzeption der Wärmeversorgung des Schulzentrums grob fehlerhaft ist und nicht den gängigen fachlichen Standards entsprach. Dies erklärt auch die exorbitant hohen Instandsetzungs- und Reparaturkosten der vergangenen Jahre. Die Holzhackschnitzelanlage war zum Zeitpunkt der Untersuchungen außer Betrieb. Gründe dafür waren eine fehlende Wartung und einige kleinere Reparaturen, die kurz darauf durchgeführt wurden, damit die Anlage wieder in Betrieb gehen konnte. Es muss jedoch noch eine größere Reparatur am Einschubhals erfolgen. Es gibt mittlerweile nur noch eine einzige Firma, die einen Support für das Holzhackschnitzelwerk anbietet. Von dieser einen Firma, ihren Kapazitäten und Preisen ist man komplett abhängig. Die Firma, von der die Anlage stammt, ist bereits seit einiger Zeit insolvent. Das Holzhackschnitzelwerk muss zwingend mit einem Pufferspeicher erweitert werden, um bei den Wärmeerzeugern längere Laufzeiten und somit weniger Verschleiß, erzielen zu können. Die Untersuchungen beinhalteten zudem die Ermittlung des Energiebedarfs und der Heizlast. Es wurde ein Konzept zur Messwertermittlung ausgearbeitet, um den Jahreswärmebedarf genau erfassen zu können. Hierzu wurden in verschiedenen Bereichen der Anlage Wärmemengenzähler verbaut, um zu erfahren, wo und wie viel Wärme gebraucht wird. Warum die Wärmemengenzähler bei Installation der Anlage nicht verbaut wurden, ist unklar. Anhand der Messdaten konnte untersucht werden, wie die Anlage arbeitet und an welcher Stelle Fehlfunktionen auftreten. Auf Basis der Daten wurden verschiedene Möglichkeiten zur zukünftigen Wärmeerzeugung untersucht. Davon wurden drei Möglichkeiten, die sinnvoll sind, um die Anlage wirtschaftlich und effizient zu betreiben, in Form einer Wirtschaftlichkeitsberechnung genauer betrachtet. Als Ergebnis hat sich herausgestellt, dass die Reparatur des Holzhackschnitzelwerks rechnerisch zwar die wirtschaftlichste Variante ist, jedoch Risiken und eine Betriebsunsicherheit beinhaltet, da erst bei der Reparatur festgestellt werden kann, ob weitere Reparaturen und damit verbundenen Kosten anfallen. Dies ist nach Ansicht der Fachingenieure sehr wahrscheinlich. Die dritte Variante sah ein neues Holhackschnitzelwerk in Kombination mit einem Blockheizkraftwerk vor. Das Gremium beschloss einstimmig die Umsetzung der Variante zwei - Das alte Holzhackschnitzelwerk wird durch ein neues ersetzt, das durch zwei neue Gasbrennwertgeräte unterstützt wird. Die Anlage wird zudem mit einer neuen GLT und zusätzlichen Pufferspeichern ausgestattet, was bei allen drei Varianten unumgänglich ist. Die geschätzten Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 560.000 € (brutto).

Jahresabschluss 2017 des Zweckverbands „Hochwasserschutz Strudelbachtal“
Auf der Tagesordnung des GRs standen zwei Tagesordnungspunkte des Zweckverbandes Hochwasserschutz Strudelbachtal (ZVHS). Für die Feststellung des Jahresabschlusses in der Verbandsversammlung des ZVHS, benötigen die Vertreter der jeweiligen Gemeinde eine Ermächtigung. Diese hat der GR einstimmig erteilt. Der Zweckverband erzielt durch die Umlageerhebung einen ausgeglichenen Haushalt und erwirtschaftet weder Überschüsse noch Fehlbeträge. Nach Verrechnung der Rückerstattung aus der Betriebskostenumlage 2017 mit der Nachzahlung aus der Investitionskostenumlage 2017 wird der Differenzbetrag von 50.844,26 € den Verbandsmitglieder in Rechnung gestellt. Die Gemeinde Weissach trägt davon einen Anteil von 9.061,88 €.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018 des Zweckverbands „Hochwasserschutz Strudelbachtal“
Der ZVHS stellt wie jede Kommune zur Bewirtschaftung eine Haushaltssatzung sowie einen Haushaltsplan inklusive der mittelfristigen Finanzplanung auf. Die Vertreter der jeweiligen Gemeinde benötigen vom GR eine Ermächtigung, um in der Verbandsversammlung die Haushaltssatzung sowie die Finanzplanung beschließen zu können. Für das Planfeststellungsverfahren stehen sowohl im Jahr 2017 als auch im Jahr 2018 Mittel i.H.v. 100.000 € zur Verfügung. Die Zuwendung des Landes entspricht 70 % der förderfähigen Kosten. Dies entspricht im Jahr 2018 einem Betrag von 70.000 €. Den Differenzbetrag (30.000 €) tragen die Verbandsmitglieder. Für den Baubeginn der drei Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Riet, Eberdingen und Im Grund wurden im Jahr 2018 Mittel i.H.v. 181.000 € eingeplant. Der Bau des HRB Weissach ist aktuell zurückgestellt. Allerdings wurden im Jahr 2018 für die Vorplanung 100.000 € eingestellt. Landeszuwendungen sind i.H.v. 70 % der förderfähigen Kosten zu erwarten. Dies entspricht einem Betrag von 196.700 €. Die Vertreter in der Verbandsversammlung wurden einstimmig dazu ermächtigt, der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2018 sowie der mittelfristigen Finanzplanung zuzustimmen. Fusion der Kommunalen Zweckverbände in Baden-Württemberg Einstimmig hat das Gremium dem Beitritt des Zweckverbands KDRS zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit den Zweckverbänden KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT zugestimmt und den Bürgermeister beauftragt, die Gemeinde als Verbandsmitglied in der Verbandsversammlung zu vertreten. Ziel des Beitritts der Fusion der kommunalen Zweckverbände ist der Erhalt einer wettbewerbs- und zukunftsfähigen kommunalen IT-Infrastruktur in Baden-Württemberg.