Dienstleistungen: Gemeinde Weissach

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Bieterdatenbank der IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg - registrieren lassen

Öffentliche Auftraggeber vergeben viele Aufträge nach beschränkter Ausschreibung oder freihändiger Vergabe. Interessierte Unternehmen erfahren davon durch die Registrierung in der von der Auftragsberatungsstelle geführten Bieterdatenbank.

Für Baden-Württemberg übernimmt die IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg diese Aufgabe. In der zentral in Stuttgart geführten Bieterdatenbank sind Unternehmen registriert, die vorrangig Interesse an Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen haben. Mithilfe dieser Datenbank werden bei einer Anfrage geeignete Unternehmen an öffentliche Auftraggeber vermittelt.

Hinweis: Im bundesweiten Verbund erhält die IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg darüber hinaus regelmäßig Anfragen nach Unternehmen von Vergabestellen aus anderen Bundesländern.

Zuständigkeit

die Industrie- und Handelskammer, bei der Ihr Unternehmen Mitglied ist

Voraussetzungen

Voraussetzung ist:

Ihr Unternehmen hat den Hauptsitz oder eine selbständige Zweigniederlassung in Baden-Württemberg.

Ablauf

Unternehmen können die Aufnahme in die Bieterdatenbank bei der für sie zuständigen Industrie- und Handelskammer formlos beantragen. Interessierte Unternehmen können den Fragebogen für die Registrierung auf dem Portal der zuständigen IHKs oder der IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg abrufen.

Für die Registrierung müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Unternehmensdaten
  • Produktpalette oder Lieferprogramm
  • zuständige Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen
  • geplanter Aktionsradius

Bei Anfragen öffentlicher Auftraggeber recherchiert die IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg in der Bieterdatenbank nach passenden Unternehmen. Nach einem positiven Abgleich des Portfolios des Unternehmens mit dem Vorhaben des öffentlichen Auftraggebers wendet sich die Auftragsberatungsstelle telefonisch an das Unternehmen. Die Auftragsberatungsstelle übermittelt die Kontaktdaten erst dann dem öffentlichen Auftraggeber, wenn das Unternehmen der Weitergabe zugestimmt hat. Bei Bedarf fordert die Vergabestelle das Unternehmen direkt zur Abgabe eines Angebots auf.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 15.04.2015 freigegeben.