Gemeinde Weissach (Druckversion)
Autor: Nancy Bittl

Beraten und Beschlossen Technischer Ausschuss (TA) 05.10.2020

Artikel vom 14.10.2020

Der Technische Ausschuss nimmt die rechtskräftige Stellplatzsatzung aus dem Jahr 1996 zur Kenntnis

Im Zuge des Wechsels des langjährigen für die Gemeinde Weissach zuständigen Kreisbaumeisters und Dienstbeginn des neuen Kreisbaumeisters, Herrn Henne, wurde im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens im Frühjahr 2020 der Hinweis an die Verwaltung herangetragen, dass im vorliegenden Fall die gemeindliche Stellplatzsatzung anzuwenden sei. Der mögliche Erlass einer solchen Satzung zur Regelung von innerörtlichen Nachverdichtungs- und Umnutzungsfällen wurde in den vergangenen Jahren zwischen Gemeinderat und Verwaltung mehrfach diskutiert, da bisher keinerlei Kenntnis darüber bestand, dass eine solche Satzung überhaupt besteht. Nach dem ergangenen Hinweis erhielt die Gemeinde eine Ausfertigung der Satzung mit Darum vom 27.06.1996 vom Landratsamt Böblingen, die die „Festlegung der Anzahl der notwendigen Stellplätze für Wohnungen“ für einen Großteil des Gemeindegebiets von Weissach und Flacht definiert. Diese Satzung war bei der Gemeinde weder im Ortsrecht verzeichnet noch lag sie in Papierform vor. Dies ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass die Stellplatzsatzung seit 1996 rechtskräftig ist und somit für Neubauvorhaben in den betroffenen Gemeindegebiete eine Stellplatzverpflichtung von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit gilt. Die Stellplatzsatzung wird nun bei allen seit dem 01.01.2020 eingegangenen Bauanträgen angewendet. Für die Vergangenheit ist darauf hinzuweisen, dass in vielen Bereichen bereits ein Bebauungsplan besteht, der ebenfalls 1,5 Stellplätze je Wohneinheit festlegt. Über die Anzahl der Baugenehmigungen, die in den letzten schätzungsweise 15 bis 20 Jahren aufgrund der Unkenntnis dieser Satzung entsprechend den Vorschriften der Landesbauordnung (LBO) mit nur einem Stellplatz genehmigt wurden kann nur gemutmaßt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass die Stellplatzsatzung in den letzten fünfzehn Jahren gar nicht zur Anwendung gekommen ist. Der TA nahm die rechtskräftige Stellplatzsatzung aus dem Jahr 1996 zur Kenntnis.

 

Potenzialanalyse und Schaffung von neuen Fahrradstellplätzen an einzelnen Bushaltestellen

Die Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ stellte mit Schreiben vom Januar 2020 im Rahmen der Haus-haltsplanberatungen den schriftlichen Antrag mit der Bitte an die Verwaltung, geeignete Fahrradabstellplätze an allen innerörtlichen Bushaltestellen in Weissach und Flacht einzurichten. Der Antrag hatte zum Hintergrund, dass die Fahrradmitnahme in Bussen unter der Woche erst ab 18:30 Uhr gestattet ist und Fahrräder daher außerhalb dieser Zeit an den Bushaltestellen zurückgelassen werden müssen. Hierauf wurde durch die Verwaltung zugesichert, die Standorte an den Bushaltestellen hinsichtlich der baulichen Möglichkeiten zu untersuchen und das Ergebnis im TA vorzustellen. Dies erfolgte nun in der vergangenen Sitzung mit folgendem Ergebnis: Insgesamt wurden elf Bushaltestellen in Weissach und acht Bushaltestellen im Ortsteil Flacht durch die Verwaltung detailliert aufgenommen und überprüft. Bei neun der insgesamt neunzehn Bushaltestellen ist die bauliche Erweiterung zur Herstellung von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder nicht möglich, hauptsächlich da sich die umgebenden Grundstücke nicht im Eigentum der Gemeinde befinden. Darüber hinaus wird teilweise kein Bedarf gesehen, da entweder bereits Abstellmöglichkeiten an den Bushaltestellen vorhanden sind oder sich diese in naher Umgebung zu den Bushaltestellen befinden.  Unter Abwägung aller einschlägigen Kriterien wurde durch die Verwaltung vorgeschlagen, die Bushaltestellen „Sportplatz“ und „Neuenbühl 1 und 2“ in Flacht sowie die Bushaltestelle „Bachstraße“ in Weissach um Fahrradstellflächen mit Abstellbügel zu ergänzen. Ebenfalls solle im Rahmen der Neugestaltung der Ortsmitte Weissach eine Fahrradabstellmöglichkeit samt E-Bike-Ladestation und Reparaturstation berücksichtigt werden. Im Zuge der intensiven Diskussion wurde schnell deutlich, dass Fahrradabstellflächen an den Bushaltestellen im Gewerbegebiet sowie in der Bachstraße derzeit nicht notwendig sind, woraufhin Bürgermeister Daniel Töpfer vorschlug, lediglich die Bushaltestelle Sportplatz mit Fahrradabstellmöglichenkeiten auszustatten. Bei zwei Enthaltungen für dieses Vorhaben, sonst Ja-Stimmen, erging der mehrheitliche Beschluss zur Umsetzung sowie die Absichtserklärung, das Thema bei der „Neuen Ortsmitte Weissach“ aufzugreifen.

 

Baugesuche

Für folgendes Bauvorhaben hat der TA sein Einvernehmen erteilt bzw. in Aussicht gestellt:

  • Mönsheimer Straße 6, Flst. 3644

       - Errichten einer Mauer als Einfriedung mit einer maximalen Höhe von 80 cm

http://www.weissach.de/index.php?id=61