Gemeinde Weissach (Druckversion)
Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Technischer Ausschuss (TA) am 06.05.2019

Artikel vom 15.05.2019

Freifläche zwischen dem Rathaus, der Raiffeisenstraße und dem Marktplatz wird nach Abbruch zur großen Blumenwiese
In seiner Sitzung am 25.03.2019 hat der Gemeinderat den großflächigen Abriss von insgesamt zwölf Gebäuden in der Ortsmitte von Weissach beschlossen. Die Abrissarbeiten beginnen mit den Gebäuden in der Hirschstraße am 13.05.2019. Die bisherige Planung sah vor, die freiwerdenden Flächen anschließend bis zur Neubebauung einzuschottern. Im Zuge der Diskussion zum Abriss der Gebäude wurde im Gemeinderat der Wunsch nach einer ansprechenderen Gestaltung der entstehenden Freifläche von rund 400 m² geäußert. Die Verwaltung hat dem TA verschiedene Gestaltungsvarianten vorgestellt, welche die Möglichkeiten von einer Pflasterung über eine Holzbeplankung bis hin zu einer naturnahen Gestaltung als Rasenfläche oder Blumenwiese umfassten. Das Gremium ist der Empfehlung der Verwaltung einstimmig gefolgt, ganz im Sinne des Naturschutzes die Einsaat einer Blumenwiese vorzunehmen. So kann die Fläche interimsweise ansprechend und gleichwohl kostengünstig gestaltet werden.

Abbruch von zwei Gebäuden an der Flachter Straße vergeben
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.03.2019 die Wohnbau Weissach GmbH mit dem Bau eines Mehrfamilienhauses auf dem ehemaligen Menzel-Areal in der Flachter Straße 5 beauftragt und in der selben Sitzung den Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in der Flachter Straße 35 beschlossen. Um eine Neubebauung auf beiden Grundstücken zu ermöglichen, muss im Vorfeld das Baufeld zunächst freigeräumt und die auf den Grundstücken befindlichen Gebäude abgebrochen werden. Im Rahmen einer Markterkundung wurden dazu jeweils drei fachlich geeignete Firmen ausgewählt und nach Besichtigungen vor Ort zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Zwei der drei aufgeforderten Firmen haben zum Submissionstermin ein Angebot abgegeben, das gewertet werden konnte. Der Technische Ausschuss hat jeweils einstimmig die Vergabe der Abbrucharbeiten an die Firma Bauer GmbH, zu einem Angebotspreis i.H.v. 53.288,20 € (brutto) für die Flachter Straße 5 und zu einem Angebotspreis i.H.v. 49.230,30 € (brutto) für die Flachter Straße 35, beschlossen.

Umfangreiche Grundlageninformationen zum Erlass einer Stellplatzsatzung diskutiert
In der Sitzung des TA im März 2019 kam die Frage nach einer Stellplatzsatzung auf, deren rechtlichen Rahmenbedingungen die Verwaltung umfangreich aufgearbeitet hat. Diese wurden in der vergangenen Sitzung des TA vorgestellt: Die Grundlage zur Ermächtigung zum Erlass eine Stellplatzsatzung ist in § 74 Abs. 2 der Landesbauordnung verankert. Danach können Gemeinden aus Gründen des Verkehrs, aus städtebaulicher Sicht oder aus Gründen sparsamer Flächennutzung für das ganze oder auch für einen genau abgegrenzten Teil des Gemeindegebiets eine Stellplatzsatzung erlassen. Darin können Gemeinden dann, abweichend von der gesetzlich geforderten Anzahl von einem Stellplatz je Wohneinheit die Vorgabe, je nach örtlicher Gegebenheit, auf bis zu zwei Stellplätzen je Wohneinheit erhöhen. Auch eine Minderung der Vorgabe oder, bei Vorliegen einer guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, ist auch ein Verzicht auf die Ausweisung von Stellplätzen möglich. Voraussetzung für den Erlass einer Stellplatzsatzung ist die Führung entsprechender Nachweise. Das Gremium nahm die gemachten Ausführungen interessiert zur Kenntnis und wird nun innerhalb der Fraktionen weiter beraten.

Baugesuche
Für folgende Bauvorhaben hat der TA sein Einvernehmen erteilt bzw. in Aussicht gestellt:

  • Bahnhofstraße 1, Flst. 159
    • Errichten einer Werbeanlage

  • Bismarckstraße 52, Flst. 1017
    • Bauvoranfrage: Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

  • Eberdinger Straße 47, Flst. 1052
    • Neubau von drei Großraumgaragen und Erhöhen einer Stützmauer unter der Maßgabe, dass diese mindestens 0,5m von der bestehenden Uhlandstaffel abgerückt werden muss sowie Errichten einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus

  • Ulmenweg 34, Flst. 4855/9
    • Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

  • Tannenweg 20, Flst. 6612 und 4693
    • Nutzungsänderung des ehemaligen katholischen Gemeindezentrums in eine vorübergehende Flüchtlingsunterkunft

  • Flachter Straße 35, Flst. 57
    • Neubau einer Flüchtlingsunterkunft

  • Distelweg 1, Flst. 3315/1
    • Umbau des bestehenden Wohnhauses

Für das folgende Bauvorhaben hat der TA sein Einvernehmen nicht erteilt:

  •  Distelweg 1, Flst. 3315/1
    • Errichten eines Stellplatzes in der Pflanzgebotsfläche

http://www.weissach.de/index.php?id=61