Gemeinde Weissach (Druckversion)
Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Technischer Ausschuss (TA) am 19.06.2017

Artikel vom 29.06.2017

Baugesuche
Für folgende Bauvorhaben hat der TA sein Einvernehmen erteilt bzw. in Aussicht gestellt:

  • Bahnhofstraße 33, Flst. 708 - Änderung der vorhandenen Werbeanlage der Tankstelle

  • Kelterstraße 8, Flst. 5701 – Neubau einer Einzelgarage als Betonfertiggarage zur Nutzung als Lagerraum

Für folgende Bauvorhaben hat der TA sein Einvernehmen mit Maßgaben in Aussicht gestellt:

  • Eberdinger Straße 50 und 52, Flst. 897 – erneute Bauvoranfrage: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Maßgabe: Die Traufhöhen werden auf die angrenzenden Nachbargebäude abgestimmt. Eine Überschreitung der Traufhöhe ist dabei bis max. 0,50 m zulässig.

  • Im Hasenlauf 1, Flst. 6924 – Bauvoranfrage: Nutzungsänderung und Ausbau von vorhandener Scheune und Stall zur Wohnung, Maßgabe: Die zuständige Fachbehörde bestätigt eine Privilegierung als Teil des landwirtschaftlichen Betriebs.

  • Auf der Steige 22, Flst. 3783/46 – Bauvoranfrage: Erstellen von zwei Doppelhaushälften mit Tiefgarage, Maßgabe: Der Antragsteller leitet ein förmliches Änderungsverfahren des Bebauungsplans ein und gibt gegenüber der Gemeinde eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung ab.

  • Seitenstraße, Flst. 282/5 – Bauvoranfrage: Neubau eines Wohnhauses mit Carport, Maßgabe: Der Carport darf nicht mit einem Tor versehen werden. Ansonsten sind 5,00 m Abstand zur öffentlichen Straße einzuhalten.

Sanierungsbedürftige Trinkwasserleitung auf dem Gelände der Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule wird erneuert
Im Zuge der Neubaumaßnahmen an der Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule wurde festgestellt, dass die im nördlichen Bereich des Schulhofs befindliche Bestandstrinkwasserleitung einen stark sanierungs-bedürftigen Zustand aufweist, sodass ein zeitnaher Austausch erforderlich wird. Aufgrund der Lage der Leitung (über den Schulhof und in Hanglage unter der Bestandstreppe im Außenbereich) würde sich die Sanierung zu einem späteren Zeitpunkt als sehr aufwändig darstellen. Aufgrund der laufenden Baumaßnahmen besteht aktuell die Möglichkeit, die Trinkwasserleitung mit relativ geringen Kosten neu zu verlegen. Durch die geänderte Leitungstrasse hinter der neu hergestellten Stützmauer und östlich der Mensa kann die Trinkwasserleitung im Bedarfsfall in Zukunft mit deutlich geringerem Aufwand und dadurch geringeren Kosten repariert und / oder gewartet werden.

Der TA hat die für die Erneuerung bzw. Umverlegung der Trinkwasserleitung notwendigen Mittel i.H.v. 53.850,00 € (netto) bereitgestellt und den Bürgermeister dazu ermächtigt, die erforderlichen Arbeiten beschränkt auszuschreiben sowie nach erfolgter Submission an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben sowie die für die Leitungsbaumaßnahme notwendigen Ingenieursleistungen zu beauftragen.

Planungsauftrag für den flächendeckenden Breitbandausbau vergeben
Um den flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes im Gemeindegebiet voranzutreiben und somit zur nachhaltigen Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Gemeinde als attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort in der Region Stuttgart beizutragen, wurde die hierfür notwendige Erstellung einer Marktanalyse und Strukturplanung (Masterplan) durch die Verwaltung beschränkt ausgeschrieben. Von fünf Beratungs- und Planungsbüros, welche zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden, haben vier Büros ein wertbares Angebot abgegeben.

Der TA hat die erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen i.H.v. 28.310,10 € (brutto) an das Ingenieurbüro IGZ aus Böblingen als wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Die Verwaltung hat zur Finanzierung der Beratungs- und Planungsleistungen einen Antrag auf Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus gemäß der Förderrichtlinie des Bundes gestellt, welcher zwischenzeitlich bewilligt wurde, sodass durch eine nicht rückzahlbare Zuwendung i.H.v. bis zu 50.000 € für die Inanspruchnahme von externen Planungs- und / oder Beratungsleistungen der Gemeinde letztendlich keine Kosten für die beauftragten Planungen entstehen werden. Mit der zeitnahen Beauftragung ist gleichzeitig sichergestellt, dass der Bereich der Ortsdurchfahrt Flacht, der sich derzeit im Ausbau befindet, mit Priorität untersucht wird, sodass ggf. notwendig werdende Ausbaumaßnahmen im Zuge der Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Flacht kostengünstig umgesetzt werden können.

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