Wissenswertes zur Photovoltaikpflicht
Bis 2040 will Baden-Württemberg Klimaneutralität erreichen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein wesentlicher Baustein, um diesesZiel zu erreichen. Baden-Württemberg ist ein Sonnenland. Schon heute nehmen wir beim Solarstrom einen Spitzenplatz in Deutschland ein. Aber gemeinsam möchten wir noch mehr erreichen.
Das Ziel: der flächenschonende Photovoltaikausbau im Gebäudesektor.
Der Grund:Gebäude haben einen hohen Energieverbrauch – und viele ungenutzte Potenziale zur Energieerzeugung. Deshalb gibt es die Photovoltaikpflicht.
In der Broschüre des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg finden sie Wissenswertes rund um die Photovoltaikpflicht – und erfahren, wo Sie sich beraten lassen können. Natürlich erhalten Sie als Bauherrin oder Bauherr für Ihre Photovoltaikanlage weiterhin Förderangebote, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Photovoltaikpflicht ist also nicht nur eine Notwendigkeit, um die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen, sondern für Sie auch eine lohnende Investition in Ihre Zukunft.
Die Photovoltaikpflicht in Kürze
- Der Gebäudesektor verbraucht viel Energie.
- Ungefähr 90% des Solarpotenzials auf Dächern im Land sind ungenutzt.
- Die Photovoltaikpflicht verpflichtet zur Installation einer Photovoltaikanlage.
Beginn der Photovoltaikpflicht:
- Neubau Parkplatz: 1. Januar 2022
- Neubau Nichtwohngebäude: 1. Januar 2022
- Neubau Wohngebäude: 1. Mai 2022
- Grundlegende Dachsanierung: 1. Januar 2023