Gemeinde Weissach (Druckversion)
Autor: <Gelöschter Benutzer>

Wissenswertes zur Photovoltaikpflicht

Artikel vom 25.04.2022
Photovoltaikpflicht

Bis 2040 will Baden-Württemberg Klimaneutralität erreichen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein wesentlicher Baustein, um diesesZiel zu erreichen. Baden-Württemberg ist ein Sonnenland. Schon heute nehmen wir beim Solarstrom einen Spitzenplatz in Deutschland ein. Aber gemeinsam möchten wir noch mehr erreichen.
Das Ziel: der flächenschonende Photovoltaikausbau im Gebäudesektor.
Der Grund:Gebäude haben einen hohen Energieverbrauch – und viele ungenutzte Potenziale zur Energieerzeugung. Deshalb gibt es die Photovoltaikpflicht.

In der Broschüre des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg finden sie Wissenswertes rund um die Photovoltaikpflicht – und erfahren, wo Sie sich beraten lassen können. Natürlich erhalten Sie als Bauherrin oder Bauherr für Ihre Photovoltaikanlage weiterhin Förderangebote, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Photovoltaikpflicht ist also nicht nur eine Notwendigkeit, um die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen, sondern für Sie auch eine lohnende Investition in Ihre Zukunft.

Die Photovoltaikpflicht in Kürze

  • Der Gebäudesektor verbraucht viel Energie.
  • Ungefähr 90% des Solarpotenzials auf Dächern im Land sind ungenutzt.
  • Die Photovoltaikpflicht verpflichtet zur Installation einer Photovoltaikanlage.

Beginn der Photovoltaikpflicht:

  • Neubau Parkplatz: 1. Januar 2022
  • Neubau Nichtwohngebäude: 1. Januar 2022
  • Neubau Wohngebäude: 1. Mai 2022
  • Grundlegende Dachsanierung: 1. Januar 2023
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